Protocol of the Session on February 6, 2013

Wir möchten an dieser Stelle auch anregen, bei Großprojekten künftig eine Baukommission zu bilden, welche die baulichen Maßnahmen zwischen Stiftung und Land koordiniert. In § 15 der Klassik Stiftung Weimar wurde dies gemacht. Aus Zeitgründen kann ich diese Passage jetzt nicht mehr zitieren.

Ich möchte Herrn Commerçon aber abschließend bitten, noch auf folgende Fragen einzugehen. Inwiefern wird denn trotz Neugliederung und Aufspaltung auf drei Ministerien die Feststellung der politischen Verantwortung im Falle von erneuten Fehlplanungen ermöglicht? Wie wird in Zukunft verhindert, dass nicht eine Zuweisung der Verantwortlichkeit von einem Ministerium zum nächsten erfolgt? Eine letzte Frage: Aus welchem Grund wurde die Höchstzahl der Mitglieder des Beirates von zwölf auf zehn reduziert? - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den PIRATEN sowie vom Abgeordne- ten Ulrich (B 90/GRÜNE) und der Abgeordneten Spaniol (DIE LINKE).)

Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über die Novellierung eines Gesetzes, das einen handfesten Skandal zur Grundlage hat, nämlich den Skandal um den Bau des Vierten Pavillons. Deshalb ist es wichtig, dass wir das Gesetz heute grundsätzlich neu fassen, damit die

(Abg. Neyses (PIRATEN) )

Ausgaben der Stiftung endlich umfassend kontrolliert werden können, damit in Zukunft keine Steuergelder in solch skandalöser Art und Weise verschwendet werden, wie dies beim Vierten Pavillon der Fall war.

Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben schon eine Reihe von Forderungen hier in die Debatte eingebracht und haben dies mit unserem ehemaligen Koalitionspartner zu unserer Regierungszeit auch schon besprochen und vereinbart. Wichtig sind uns Dinge, wie sie jetzt auch im neuen Gesetz stehen, zum Beispiel das Vieraugenprinzip; das ist mit diesem Gesetzentwurf erfüllt. Wichtig ist und war uns auch, dass nicht mehr das Ministerium der Finanzen beziehungsweise eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, der für die Gewährung von Zuschüssen zuständig ist, im Beirat vertreten ist, in den Organen Mitglied sein kann. Auch sollte keine Vertreterin und kein Vertreter aus dem Innenministerium Mitglied in den Organen oder im Beirat sein. Auch diese Bedingungen - das muss man fairerweise sagen - sind erfüllt.

Weiter war uns GRÜNEN sehr wichtig, dass der Vorstand in Zukunft nicht mehr durch den Minister abberufen werden kann, das Kuratorium wird in Zukunft diese Aufgabe wahrnehmen. Andernfalls wären der politischen Einflussnahme durch den Minister beziehungsweise durch das Ministerium Tür und Tor geöffnet. Deshalb ist die jetzt gewählte und nicht nur von den GRÜNEN, sondern auch vom Rechnungshof vorgeschlagene Variante die weitaus bessere Lösung. Auch diese Bedingung ist aus unserer Sicht in diesem Gesetzentwurf erfüllt.

Darüber hinaus hat der Rechnungshof auch vorgeschlagen, dass die Regeln der Rechnungslegung und Rechnungsprüfung nach den Vorschriften von Kapitalgesellschaften erfolgen sollen. Auch diese Bedingung ist in diesem Entwurf erfüllt. An dieser Stelle muss ich der Großen Koalition einmal ein Lob aussprechen dafür, dass sie bereit war, auf die Forderungen von uns GRÜNEN, von der Opposition und vom Rechnungshof einzugehen.

Trotzdem werden wir uns heute bei der Abstimmung in Erster Lesung enthalten und uns bei der Anhörung die Einzelheiten genau anhören. Wir wollen in der Anhörung erst einmal sehen, wie die geplante Geschäftsordnung aussehen wird - auch ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang - und wir wollen auch genau sehen, wie die Satzung gefasst ist. In der Zweiten Lesung werden wir dann entscheiden, ob wir zustimmen können oder ob wir bei der Enthaltung bleiben.

Wir hätten uns als GRÜNE natürlich auch gewünscht, dass die neue Ausschreibung bereits in der neuen Struktur erfolgt wäre. Aber dafür hätte das Gesetz - was wir uns auch vorgestellt hätten

deutlich früher auf dem Tisch liegen müssen. Dem war nicht so, ein kleiner Wermutstropfen in der Debatte. Wie gesagt, wir werden uns heute zunächst einmal enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE und von den PIRA- TEN.)

Das Wort hat der Kulturminister Ulrich Commerçon.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Sorge, ich will Sie nicht allzu lange von der Mittagspause fernhalten. Aber da einige Fragen gestellt wurden, will ich sie kurz beantworten. Alles andere kann in der folgenden Ausschussarbeit behandelt werden, da steht das Ministerium gerne jederzeit Rede und Antwort.

Zunächst zu dem, was die Kollegin Schramm aufgeworfen hat, sie ist im Augenblick nicht im Saal.

(Zuruf von der LINKEN: Sie ist zum Arzt.)

Okay, zum Arzt. Dann kann man ihr das vielleicht noch einmal mitteilen. Sie hat einen Punkt aufgegriffen, der mir wichtig ist. Sie hat einen Vergleich zwischen dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Saarländischen Mediengesetz gezogen. An dieser Stelle hilft mir der Vergleich sogar ausdrücklich. Das Saarländische Mediengesetz hat nämlich insbesondere die Aufgabe, der Staatsferne des Rundfunks Ausdruck zu verleihen. Genau an dieser Stelle haben wir uns als Staat zurückzuhalten und eben keinen Einfluss auszuüben. Bei einer Landeskulturstiftung ist das krasse Gegenteil der Fall, das ist eine staatliche Einrichtung. Insofern müssen wir dort die Verantwortung übernehmen. Daher ist dieser Vergleich hilfreich, weil er unsere Argumentation unterstützt. Genau dadurch - das ist eine Frage, die ich damit beantworte - übernimmt der Kulturminister die Verantwortung für die Stiftung. Genau das ist der Punkt. Es ist eben nicht die organisierte Verantwortungslosigkeit, sondern Verantwortungsübernahme, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich habe das schon in meiner Einbringungsrede gesagt. Es wäre für mich der viel bequemere Weg zu sagen, das soll irgendjemand anderes machen. Das wäre viel einfacher für mich. Ich halte es aber für absolut erforderlich, dass die saarländische Landesregierung, vertreten durch ihren Kulturminister, diese Verantwortung übernimmt und wahrnimmt. Das erklärt auch, warum dieser Gesetzentwurf etwas anderes vorsieht als der damalige Gesetzentwurf und dass wir mittlerweile eine andere Ressortzuständigkeit haben. Früher war Stephan Toscani Minister für Inneres und Kultur. Er hätte also entweder die

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Rechtsaufsicht als Innenminister haben können oder die Kuratorenfunktion als Kulturminister. Wir haben aber genau diese beiden Funktionen jetzt getrennt. Das Innenministerium - Kollegin Bachmann - ist ohnehin für die Stiftungsaufsicht zuständig. Ihr überantworten wir folgerichtig die Rechtsaufsicht. Auf der anderen Seite kann der Kulturminister weiter Kurator bleiben und die politische Verantwortung für die Stiftung übernehmen. Ich finde, das ist eine sehr saubere und sehr kluge Regelung.

Die PIRATEN haben das Thema Transparenz angesprochen und gleich darauf die Keule mit der Politikverdrossenheit angebracht. Wir können uns gerne über weitere Transparenzregeln unterhalten. Ich sage nun etwas zum Thema Transparenz. Die Zuwendung, die die Stiftung bekommt, beschließt nicht der Kurator, nicht das Kuratorium und nicht die saarländische Landesregierung, sondern der saarländische Landtag mit seinem Haushaltsgesetz. Darin steht genau, was die Stiftung bekommt. Das Haushaltsgesetz ist meines Wissens öffentlich und steht auch im Internet. Es ist also für alle PIRATEN dieses Landes und alle anderen Interessierten nachlesbar. Das zur Transparenz.

Die Wirtschaftspläne werden selbstverständlich veröffentlicht. Das ist doch gar keine Frage. Natürlich machen wir das. Das Haushaltsgesetz ist öffentlich. Insofern sehe ich an dieser Stelle überhaupt gar keinen Kritikpunkt, denn wir schaffen mit genau diesem Gesetz die notwendige Transparenz. Sie können sich sicher sein, wir selbst werden im Zusammenwirken mit der Stiftung dafür Sorge tragen, dass die notwendige Transparenz weiterhin gewahrt wird. Übrigens sage ich das schon aus Selbstschutz. Ich habe kein Interesse daran, dass in Zukunft noch einmal ähnliche Dinge wie in der Vergangenheit passieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Außerdem hilft ein Blick in den Gesetzentwurf, lieber Kollege. Sie haben angesprochen, bisher sei geregelt, dass der Vorstand nicht gleichzeitig Mitglied des Kuratoriums sein kann. In § 6 - Organe - steht: Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. In Absatz 4 heißt es: Eine gleichzeitige stimmberechtigte Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht möglich. Das ist völlig eindeutig. Also auch da ist nichts geändert worden. Es ist selbstverständlich, dass der Vorstand natürlich nicht gleichzeitig Mitglied in einem anderen Organ sein kann. Insofern haben wir Ihrer Forderung sozusagen in vorauseilendem Gehorsam schon Geltung verschafft.

Ich bin sehr froh, dass die Kolleginnen und Kollegen zweier Oppositionsfraktionen gesagt haben, dass sie bereit sind, diesen Gesetzentwurf nicht abzulehnen. Ich bin sicher, wir werden Sie auch in der inhaltlichen Debatte im Ausschuss überzeugen können, dass das ein gutes Gesetz ist und dass wir da

mit die Stiftung ordentlich in die Zukunft führen können. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. - Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/317 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/317 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, abgelehnt hat die Fraktion DIE LINKE, bei Enthaltung von PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in unsere Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis um 13.30 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 12.30 Uhr bis 13.32 Uhr unterbrochen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Das Wort hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Meiser.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte, die Sitzung zu unterbrechen, und beantrage eine Sitzung des Präsidiums. Wir werden uns über das unterhalten, was die PIRATEN aus der Sitzung heute Morgen getwittert haben, dass wir nämlich dafür seien, dass weiterhin Straßennamen nach Kriegsverbrechern benannt werden können. Jetzt ist Schluss. Ich beantrage also eine Sitzung des Präsidiums.

In Ordnung. Wir unterbrechen die Sitzung bis auf Weiteres. Das Erweiterte Präsidium trifft sich in der Alten Bibliothek. Der Präsident wartet dort schon.

(Die Sitzung wird von 13.33 Uhr bis 13.45 Uhr unterbrochen.)

Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die durch die außerordentliche Präsidiumssitzung unterbrochene Plenarsitzung fort. - Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Stefan Pauluhn zur Geschäftsordnung.

(Minister Commerçon)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! SPD und CDU haben den Antrag gestellt, die Sitzung zu unterbrechen, um sich in einer Sitzung des Erweiterten Präsidiums zusammenzufinden und über einen Vorfall zu beraten, bei dem kurz vor Mittag aus dieser Sitzung heraus eine Meldung ins WorldWideWeb gestellt wurde. Es ging um die Benennung von Straßennamen im Hinblick auf eine Änderung des KSVG - die Debatte, die wir heute Morgen geführt haben. Ich finde, diese Debatte ist äußerst verantwortungsvoll - aber natürlich mit unterschiedlichen Positionen - geführt worden. Quasi als Quintessenz dieser Debatte wurde kurz vor Mittag folgende Aussage ins Netz gestellt: CDU und SPD also dafür, dass Straßen weiterhin nach Kriegsverbrechern benannt werden dürfen. - Diese Twitter-Meldung, die, wie ich finde, so nicht stehen bleiben kann, wurde von der Kollegin Maurer ins Netz gestellt. Nach kurzer Befassung im Erweiterten Präsidium fordern wir Sie, Kollegin Maurer, auf, dies in aller Öffentlichkeit zurückzunehmen und sich dafür zu entschuldigen.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Maurer zur persönlichen Erklärung.

Vielen Dank. Ich muss zugeben, ich habe Mist gebaut. Das gebe ich ganz ehrlich zu. Bereits bevor das Präsidium zu Ende war, habe ich die entsprechende Meldung von meinem Twitter-Profil gelöscht. Ich werde auch noch einen entsprechenden Tweet nachsenden, dass es mir leid tut. Da sind die Emotionen hochgekocht. Es war natürlich nicht meine Absicht, irgendwelche Dinge nach außen zu tragen, die es ermöglichen, falsche Sachen hineinzuinterpretieren. Ich bitte daher bei der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion ganz offiziell um Entschuldigung.

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich denke, damit ist die Sache aus der Welt.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Anpassung des saarländischen Personalvertretungsgesetzes an die Neuorganisation der Vollzugspolizei

(Drucksache 15/253)

Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Günter Waluga das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung des saarländischen Personalvertretungsgesetzes an die Neuorganisation der Vollzugspolizei, Drucksache 15/253, wurde vom Plenum in seiner 10. Sitzung in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Im Zuge der Neuorganisation der saarländischen Polizei wurden die bisherige Landespolizeidirektion und das bisherige Landeskriminalamt in einer Behörde, dem Landespolizeipräsidium zusammengeführt. Das Landespolizeipräsidium gliedert sich in einen Präsidialstab und die Direktionen 1 bis 4. Es umfasst ferner 20 an die Direktionen angebundene Polizeiinspektionen.

Die Neufassung des § 91 Abs. 1 Satz 1 und 2 sieht die Schaffung zweier Dienststellen im personalvertretungsrechtlichen Sinne vor, in denen jeweils ein örtlicher Personalrat gebildet werden kann. Die Bediensteten des Präsidialstabes und der vier Direktionen wählen einen gemeinsamen Personalrat. Die wahlberechtigten Bediensteten der Polizeiinspektionen wählen einen zweiten Personalrat, der ihre speziellen Interessen vertritt. Dies gewährleistet eine Personalvertretung nah an den Bediensteten.