Protocol of the Session on February 6, 2013

Mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren, geben wir dem zuständigen Kulturminister Commerçon wie auch der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ein Instrument in die Hand, um die zukünftigen Aufgaben zu meistern. Zu diesen Aufgaben zählen auch der Fortgang und die Fertigstellung des Vierten Pavillons, dafür ist eine gute Grundlage gegeben. Weiterhin glaube ich, dass dieser Gesetzentwurf geeignet ist, dafür zu sorgen, dass sich die Stiftung selbst wie auch die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung in unserem Lande weiterhin gut entwickeln kann. - Vielen Dank.

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Isolde Ries.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Erbe kann man normalerweise ausschlagen oder ablehnen. Im vorliegenden Fall war es unserem Kulturminister Ulrich Commerçon leider nicht möglich, dies zu tun. Er hat nun die dankbare Aufgabe, den verfahrenen Karren aus dem Dreck zu ziehen, Transparenz herzustellen, wieder Vertrauen zu schaffen und irgendwann einmal den Bau fertigzustellen!

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Es ist allerdings einiges zu bewältigen. Die Kostenexplosion des Werkes hat keinesfalls zu befriedigenden Ergebnissen geführt. Im Gegenteil, eine baufachliche Bestandsaufnahme hat ergeben, dass bei der Bauausführung mehrfach von den ursprünglichen Plänen abgewichen wurde und die bestehenden Planungen von Einzelgewerken wie Klimatechnik, Sicherheitstechnik und Brandschutz erhebliche Lücken und Fehler aufweisen. Für die Anbindung des Neubaus an den Museumsbestand, an die Moderne Galerie, sind keine ausreichenden Vorkeh

(Abg. Heib (CDU) )

rungen getroffen und die Planungen nicht ausreichend aufeinander abgestimmt worden. Das einzig wirklich Gute, meine Damen und Herren, scheint die Betonqualität des Baus zu sein, darauf muss aufgebaut werden.

(Sprechen.)

Eine entscheidende erste Weiche ist schon gestellt, nämlich die Verminderung der Anzahl der Menschen, die sich zur gleichen Zeit im Gebäude aufhalten. Diese Zahl ist bei der nun dritten Auftragsvergabe der technischen Gebäudeausstattung von 760 auf nun angemessene 120 bis 150 Personen reduziert worden. Am Ende der Bauphase soll ein vernünftig ausgestattetes und vernünftig dimensioniertes Museum präsentiert werden, in dem sowohl die Kunstschätze der Stiftung als auch hochwertige, anspruchsvolle Wechselausstellungen gezeigt werden können. Dafür ist es notwendig, dass Planung und Umsetzung in eine Hand gegeben werden. Die Fassadengestaltung, die Umfeldgestaltung und die Anbindung an den Schönecker-Bau, also das städtebauliche Umfeld, sowie die Bauausführung sollen an ein einziges Büro mit Erfahrung im Museumsbau vergeben werden.

Wir Saarbrücker - ich bin Saarbrückerin - müssen bedauerlicherweise damit leben, dass die städtebauliche Situation kaum verbessert werden kann. Von der schönen Wiese vor dem freistehenden Schönecker-Ensemble können wir nur noch träumen. Deshalb ist es wichtig, dass alles getan wird, um die Fassade und das Umfeld des sogenannten Vierten Pavillons zu verschönern und die Anbindung an die Moderne Galerie so zu gestalten, dass es nicht als störend empfunden wird. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg.

Lassen Sie mich noch etwas zu der Bezeichnung Vierter Pavillon sagen. Die Bezeichnung Vierter Pavillon für diesen Betonklotz zeigt, dass man Sprache auch als Waffe einsetzen kann und sich eine sprachliche Verschleierung eines Tatbestandes unreflektiert im Bewusstsein einnistet. Der Begriff „Pavillon“ stammt aus dem Lateinischen, aus dem Wort „papilio“, was so viel heißt wie Lustzelt.

(Ah-Rufe aus den Regierungsfraktionen.)

Definiert ist der Pavillon zum Beispiel als frei stehendes, leichtes Bauwerk in einer Garten- oder Parkanlage. Das, was wir jetzt dort stehen haben, hat nichts davon an sich. In diesem Zusammenhang über Lust zu sprechen, das verbietet sich von selbst. Da werden mir inzwischen auch die Verantwortlichen, denke ich, zustimmen. Wir sollten dringend einen anderen Namen suchen.

In Zukunft soll nun eine Lenkungsgruppe, der Vertreter verschiedener Fachrichtungen angehören, das Kuratorium beim Weiterbau des Museums beraten.

Die Amtszeit des bisherigen Kuratoriums und des Beirates läuft in diesem Frühjahr ab. Das ist auch der Grund, warum heute der Gesetzentwurf eingebracht wird, weil wir für die neue Amtszeit eines neuen Kuratoriums eine bessere Gesetzesgrundlage brauchen. Das ist hier schon mehrfach gesagt worden. Bereits 2011 hat der Rechnungshof des Saarlandes die Landesregierung angeschrieben und Vorschläge unterbreitet, wie die Stiftung besser geführt und kontrolliert werden kann, um strukturelle Defizite zu beseitigen. Schon unter Minister Toscani hat es zwei gleichberechtigte Vorstände gegeben, die kommissarisch eingerichtet waren, und zwar einen kulturwissenschaftlichen und einen kaufmännischen Vorstand, die nun auch so im Gesetz verankert werden.

Ein strukturelles Problem unabhängig vom Bauvorhaben der Stiftung war, dass es nur einen Verantwortlichen gab. Das ist eigentlich unglaublich, dass an der Spitze der Stiftung ein Ein-Personen-Vorstand stand. Es wurde mehrfach gesagt, dass jetzt das Vieraugenprinzip eingeführt wird. Das haben Sie, Herr Minister Toscani, auch schon die ganze Zeit so praktiziert, der kaufmännische Vorstand verantwortlich für Geld, die Verwaltung und das Bauprojekt und der kulturwissenschaftliche Vorstand verantwortlich für den Inhalt.

Kurator bleibt der Minister für Bildung und Kultur. Da haben Sie recht, Frau Schramm: Das haben wir in der letzten Legislatur, weil der Rechnungshof es bemängelt hat, auch bemängelt. Wir haben gesagt, der Rechnungshof hat uns Vorgaben gemacht, die wir umsetzen wollen. Wir hätten als Fraktion das heute nicht mitgetragen, wäre diese Regelung nicht mit dem Rechnungshof abgestimmt worden. Der Rechnungshof hat ausdrücklich zugestimmt, dass der Minister auch in Zukunft Kurator sein kann. Ich sage, das ist auch einsichtig, weil damit die notwendige Verzahnung zwischen Landesregierung und Stiftung gegeben ist.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Man kann auch einmal klüger werden.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Man sollte klüger werden.)

Ich fand die Kritik des Rechnungshofes sehr einleuchtend. Ich sehe auf der anderen Seite, dass Minister Commerçon sich entschieden hat. Er sagt, er kann sich nicht aus der Stiftung herausziehen. Ich finde auch richtig, dass der Rechnungshof sagt, es kann andere Möglichkeiten geben. Das heißt, wir werden dann die Rechtsaufsicht trennen. Das ist ausdrücklich abgestimmt. Wichtig ist, dass im vorliegenden Gesetzentwurf die Rechtsaufsicht deshalb an das Ministerium für Inneres und Sport geht, das auch schon, wie Sie gesagt haben, Herr Minister Commerçon, die Stiftungsaufsicht ausführt. Diese

(Abg. Ries (SPD) )

Trennung zur Vermeidung von Interessenkollisionen war eine zentrale Forderung des Rechnungshofes und ist einleuchtend. Es werden keine Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport und keine Vertreter des Ministeriums für Finanzen und Europa in den Stiftungsgremien mitarbeiten. Das war ebenfalls eine Forderung des Rechnungshofes und wird hier im Gesetzentwurf umgesetzt.

Im Kuratorium sollen in Zukunft Personen mit dem Hintergrund Kultur und Personen mit dem Hintergrund Management in einem ausgewogenen Verhältnis sitzen. Das ist vor allem für zukünftige Projekte wichtig, damit ein solches Desaster wie hier beim sogenannten Vierten Pavillon verhindert wird. Damit ist ein wichtiger Baustein im Rahmen des Aufräumungsprozesses umgesetzt. Weiterhin sind schon Ausstellungen bis Ende des Sommers geplant. Die Stelle des Museumsdirektors wird vom neuen Kuratorium - das ist richtig - ausgeschrieben. Dieser soll dann Inhalte und Kurs bestimmen. Auch das ist richtig.

Nach der Bestandsaufnahme wird nun die Fertigstellung des Museums sukzessive umgesetzt. Es werden nicht nur Organisations- und Kontrollstrukturen der Kulturstiftung geregelt, sondern es gibt auch einen personellen Neuanfang, damit das Museum endlich aus den Negativschlagzeilen herauskommt. Das vorliegende Gesetz ist keine Novellierung des alten Stiftungsgesetzes, sondern es ersetzt das Gesetz aus dem Jahre 2002 fast vollständig. Es wird damit die Konsequenz aus dem Skandal um den sogenannten Vierten Pavillon gezogen. Für die Zukunft ist es wichtig, dass so etwas nie mehr vorkommen darf, dass die Kontrolle versagt, dass es solche Fehleinschätzungen gibt. Wir sind uns sicher, dass mit diesem Gesetz in Zukunft auch Missmanagement verhindert wird. Deshalb bitten wir um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die PIRATEN-Fraktion Herr Abgeordneter Michael Neyses.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich sehen wir PIRATEN, dass das Gesetz eine Verbesserung darstellt. Der Rechnungshof hat geprüft, hat Vorschläge gemacht und diese wurden umgesetzt. Die bisherige Machtkonzentration des Kultusministers wurde beseitigt. Sicher hätten auch wir uns einen kompletten Rückzug des Kultusministers gewünscht. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, wird jedoch nun eine stärkere Trennung von Aufgaben vorgenommen. Dies ist mit dem Rechnungshof abgesprochen. Diesen Weg halten wir ebenfalls für

möglich. Das Gesetz geht in die richtige Richtung. Von daher werden wir es nicht ablehnen.

Positiv bewerten auch wir die Einführung einer Doppelspitze im Vorstand und damit die Schaffung zusätzlicher Kontrollmöglichkeiten durch ein Vieraugenprinzip.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Der Rechnungshof hat außerdem für den Umgang mit öffentlichen Mitteln deutlichere Vorgaben an Finanzierung und Rechnungslegung gefordert. Dies wurde jedoch aus unserer Sicht bei der Umsetzung des Gesetzentwurfs nicht hinreichend beachtet. Unserer Ansicht nach ist es dringend notwendig, das Stiftungsgesetz um Transparenzregeln zu erweitern.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Die Bürger wollen verstehen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Sie wollen es nachvollziehen, schließlich bezahlen sie dafür. Daher müssen über dieses Gesetz hinaus neue Grundlagen, etwa in Form von weiteren Satzungen und Gesetzen, geschaffen werden. Die Vorkommnisse rund um den Vierten Pavillon haben gezeigt, dass es wichtig ist, durch umfangreiche Transparenzregelungen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Handeln staatlicher Einrichtungen wieder zu stärken. Das Gesetz bleibt sonst ein zahnloser Tiger und öffnet Missbrauchs- und Umgehungsmöglichkeiten weiterhin Tür und Tor. Diese Chance, mehr Transparenz zu schaffen, wurde bei der Umsetzung des Gesetzentwurfs von der Landesregierung erneut verpasst. Unsere Idee an dieser Stelle: Schaffen Sie ein Vertragsregister und stellen Sie das Vertrauen der Bürger in das Vertragsmanagement wieder her! Wir brauchen mehr Nachvollziehbarkeit.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Es kann nicht angehen, dass Bürgerinnen und Bürger als Bittsteller behandelt werden, die die entstehenden Kosten selbst tragen müssen, wenn sie sich über staatliches Handeln informieren möchten. Das Recht auf Information sollte so ausgestaltet werden, dass es zu einem aktiven Recht weiterentwickelt wird. Der Staat soll verpflichtet werden, Daten ohne vorherige Antragstellung durch den Bürger von sich aus zu veröffentlichen.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Wenn aktiv veröffentlicht wird, brauchen die Bürger keine Anträge zu stellen und der Verwaltungsaufwand fällt weg. Weniger Bürokratie für alle.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Eine solche aktive Informationspolitik ist ein erster Schritt hin zu einer stärkeren Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Bei engagierten Menschen kann schon das Gefühl, wichtige Informationen vor

(Abg. Ries (SPD) )

enthalten zu bekommen, zu Politikverdrossenheit führen. Eine aktive Informationspolitik wäre ein geeignetes Instrument, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Außerdem hat nach der Gesetzesbegründung der Landesregierung die Rechnungslegung der Stiftung eine Dokumentations-, Rechenschafts- und Informationsfunktion sowie eine Gläubigerschutzfunktion zu erfüllen. Diese Funktionen lassen sich in effektiver Weise dann erfüllen, wenn der umfassende Wirtschaftsplan für jedermann auffindbar im Internet abrufbar ist.

(Beifall bei den PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Weiterhin haben wir folgende Verbesserungsvorschläge. Wir halten es für absolut notwendig, Möglichkeiten der Nachverhandlung etwa in Form von Ergänzungsverträgen von Projektsteuerer oder Architekten schon vor Beginn der Maßnahmen entgegenzuwirken. Auch die Aufteilung der während der Projektplanung festgestellten Risiken muss mit den beteiligten Parteien vertraglich festgelegt werden. Verträge müssen Verpflichtungen enthalten, die regeln, wie die Risiken verteilt werden. Wer haftet, wenn etwas schiefgeht? Ferner ist es notwendig, verbindliche Standards für die Gewährleistung größtmöglicher finanzieller Transparenz von Bauprojekten einzuführen und zu entwickeln.

Wie die Auswirkungen des Vierten Pavillons auf den öffentlichen Haushalt zeigen, ist im Sinne einer Verfahrenstransparenz eine umfassende und rechtzeitige Information der Bürger, der politischen Entscheidungsgremien und der Beschäftigten notwendig. Weiterhin besteht die dringende Notwendigkeit einer systematischen Evaluierung von öffentlichen Bauprojekten. Denn die Vorfälle rund um den Museumspavillon haben gezeigt, dass für komplexe Bauvorhaben ein systematisches Vertragscontrolling und ein entsprechendes Frühwarnsystem notwendig sind. Nur so können unkontrollierte, aus dem Ruder laufende Projektkosten künftig bereits im Vorfeld verhindert werden. Vergleichbare weitere Gesetze für die Regelung öffentlicher Informationspflichten und von Informationsrechten der Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Projekten sollten geschaffen werden.

(Beifall bei den PIRATEN und vom Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Auch sollte eine kurzfristige Aufstockung der Personalressourcen und des Weiterbildungsbudgets der Aufsichtsbehörden für bau- und vergabespezifische Prüfungen ermöglicht werden, damit auf aktuelle Entwicklungen und Probleme schnell reagiert werden kann.

Der Gesetzentwurf wirft aber auch noch einige Fragen auf. Vorher durften die Mitglieder des Vorstan

des nicht gleichzeitig Mitglieder des Kuratoriums sein; das wurde gestrichen. Ich frage die Landesregierung: Warum soll dieses Verbot für den Vorstand nicht weiterbestehen? Weiter frage ich, warum für den Vorstand keine Vertretungsregelung mehr getroffen wurde. Uns beschäftigt auch - ich sage dies ganz bewusst - die Frage, warum die Stiftung nur der Rechts- und nicht der Fachaufsicht des Innenministeriums untersteht, insbesondere da die Rechtsaufsicht lediglich die Frage erfasst, ob bei der Verwaltungstätigkeit gegen geltendes Recht verstoßen wird - noch einmal, das ist eine Frage, keine Feststellung -, wohingegen die Fachaufsicht darüber hinaus auch eine Kontrolle der Zweckmäßigkeit erfassen und der Fachaufsichtsbehörde das Recht einräumen würde, ihr Ermessen, ihre Zweckmäßigkeitserwägungen an die Stelle der nachgeordneten Stiftung zu setzen. Würde es denn nicht weiterhin ausreichen, dem Kultusminister statt des Vorsitzes im Kuratorium den Vorsitz oder die einfache Mitgliedschaft im Beirat einzuräumen? Dieser soll doch nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung schließlich die Organe und damit sowohl das Kuratorium als auch den Vorstand in allen Fragen beraten, die den Stiftungszweck betreffen.

Wir möchten an dieser Stelle auch anregen, bei Großprojekten künftig eine Baukommission zu bilden, welche die baulichen Maßnahmen zwischen Stiftung und Land koordiniert. In § 15 der Klassik Stiftung Weimar wurde dies gemacht. Aus Zeitgründen kann ich diese Passage jetzt nicht mehr zitieren.