Protocol of the Session on February 6, 2013

terrichten. Wie im Vorstand, so soll auch im Kuratorium nicht nur kunsthistorische Kompetenz vertreten sein, vielmehr sollen Personen mit kunst- oder kulturwissenschaftlichem Hintergrund und Personen mit ökonomischem Hintergrund in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Vorsitzender des Kuratoriums bleibt nach dem Gesetzentwurf der Kulturminister.

Wie eingangs geschildert, müsste der Kulturminister sich komplett aus der operativen Arbeit der Stiftung zurückziehen, wenn er weiter die Rechtsaufsicht über die Stiftung ausüben wollte. Hiergegen sind aus den Bereichen Kultur, Zivilgesellschaft und Politik massive Bedenken geäußert worden, die ich ausdrücklich teile. Insbesondere die kulturpolitischen Akteure fordern von der Landesregierung ein - und ich finde, sie fordern das zu Recht -, dass sich die Landesregierung, und zwar über das Amt und über die Person des Kulturministers, für die Stiftung zur Verfügung stellt, sich damit auch hinter die Stiftung stellt und dokumentiert, dass die saarländische Landesregierung, dass der Kulturminister hinter den Museen des Landes, hinter dem Kulturbesitz dieses Landes steht. Das ist der Kern der Forderung, die aus der kulturpolitischen Szene, aber auch aus weiten Teilen der Zivilgesellschaft vorgebracht wird. Und ich sage es noch einmal: Ich teile diese Position ausdrücklich. Denn die Stiftung verlöre andernfalls die direkte Verzahnung mit der Landespolitik. Der Kulturminister wäre nur noch für die Einhaltung des rechtlichen Rahmens durch die Stiftungsorgane zuständig, aber eben nicht mehr für die Arbeit der Stiftung als Ganzes verantwortlich. Umgekehrt verlöre auch der Landtag des Saarlandes den direkten Zugriff auf einen Verantwortlichen, der im Plenum und im Kulturausschuss für die Haushaltsansätze der Stiftung sowie für die Schwerpunktsetzungen bei der Mittelverwendung der Stiftung Rede und Antwort steht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Kulturminister Vorsitzender des Kuratoriums bleibt. Der Kulturminister bleibt in der Verantwortung und stärkt auf diese Weise die Landeskulturstiftung. Angesichts der Herausforderungen, die zum Zeitpunkt meiner Amtsübernahme vor der Stiftung lagen und die zum großen Teil immer noch vor ihr liegen, ist das nicht der einfache und bequeme Weg, der politische Risiken vermeidet. Es ist aber der richtige Weg mit Blick auf das Ziel, die Stiftung mit ihren einzigartigen Sammlungen, ihren anspruchsvollen Museen und ihren hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder auf die Ebene zu bringen, auf die sie gehören.

Da das Ministerium für Bildung und Kultur die fachlich-inhaltliche Verantwortung für die Stiftung behält, muss es folgerichtig die Rechtsaufsicht abgeben.

(Minister Commerçon)

Das ist in § 15 geregelt. Diese Trennung zur Vermeidung von Interessenkollisionen war eine zentrale Forderung des Landtages und des Rechnungshofs. Die Rechtsaufsicht wird daher das Ministerium für Inneres und Sport übernehmen. Das ist ein Weg, den uns der Rechnungshof aufgezeigt hat vor dem Hintergrund, dass das Innenministerium ja schon im Allgemeinen die Stiftungsaufsicht ausübt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ebenfalls zur Vermeidung von Interessenkollisionen sind wegen ihrer Kontrollaufgaben Vertreter des Ministeriums für Finanzen und Europa sowie des Ministeriums für Inneres und Sport von der Mitgliedschaft in Gremien der Stiftung ausgeschlossen. Der Beirat hat sich als beratendes Gremium bewährt. Der Gesetzentwurf stellt aus diesem Grunde noch einmal diese rein beratende Funktion klar. Die bisherige stimmberechtigte Mitgliedschaft von zwei Vertretern des Beirates im Kuratorium wird beendet. Das kann und soll selbstverständlich nicht ausschließen, dass Vertreterinnen und Vertreter des Beirates an Sitzungen des Kuratoriums beratend teilnehmen können. Deshalb haben wir das ins Gesetz ausdrücklich auch als Möglichkeit aufgenommen.

Auf das Personal der Stiftung sind die für die Tarifbeschäftigten des Landes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen entsprechend anzuwenden. Die Geltung des Besserstellungsverbotes wird ausdrücklich klargestellt. Neu ist auch das gesetzlich verankerte Recht der oder des Personalratsvorsitzenden der Stiftung, an den Sitzungen des Kuratoriums teilzunehmen. Dies verbessert nicht nur den wechselseitigen Informationsfluss, sondern drückt auch die Bedeutung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Erfolg der Arbeit der Stiftung aus.

Ich möchte an dieser Stelle nun zum dritten Mal in meiner Rede jemandem Dank sagen, und zwar den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung: Sie haben in den zurückliegenden Jahren ihre Arbeit unglaublich gut ausgeführt. Sie haben trotz aller widrigen Umstände immer dafür gesorgt, dass die Arbeit in der Stiftung sachgerecht und konsequent fortgeführt werden konnte. Deswegen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am heutigen Tage und von dieser Stelle aus einmal ein ganz, ganz herzliches Dankeschön!

(Beifall von den Koalitionsfraktionen und bei B 90/GRÜNE.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aufklärungsarbeit über das aus der Vergangenheit Herrührende ist in weiten Teilen erfolgt. Es ist nun Aufgabe der Gerichte, die rechtliche Bewertung herbeizuführen. Und es ist Aufgabe des Parlamentes, mithilfe des Untersuchungsausschusses die politische Bewertung vorzu

nehmen. Das ist ein erster wichtiger Punkt, der erreicht werden konnte: Die Aufklärungsarbeit ist so weit fortgeschritten, dass die nächsten Schritte gegangen werden können.

Zweiter Punkt: Mit der Gesetzesnovelle, die Ihnen heute vorliegt, hat die saarländische Landesregierung auch die Grundlage für eine rechtlich saubere und geordnete Zukunft der Stiftung geschaffen.

Drittens sind wir jetzt mit Beirat und Kuratorium dabei, inhaltlich und konzeptionell, unter Hinzuziehung der Museumsleitungen, aber auch der im Vorstand Tätigen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die künftige inhaltliche Ausrichtung des Saarlandmuseums, der anderen Museen und des Kulturbesitzes insgesamt zu bestimmen. Wir können also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wieder die ersten Schritte in Richtung Zukunft gehen.

Wir haben - das ist ein vierter wichtiger Punkt - es nun geschafft, die Bauherrenfunktion zu klären und die Bauabwicklung in fachkundige Hände zu legen. Das ist eine wesentliche Voraussetzung, um nach den genannten vier Punkten nun einen fünften, ganz entscheidenden Punkt angehen zu können: Nach all diesen Vorarbeiten konnten wir im Januar auf Beschluss des Kuratoriums die Ausschreibung für den Weiterbau im Rahmen des VOF-Verfahrens auf den Weg bringen. Voraussichtlich im Sommer, davon gehen wir heute aus, können wir die entsprechende Vergabeentscheidung fällen und dann auch wirklich endlich weiterbauen.

Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir damit nach gerade einmal einem dreiviertel Jahr Amtszeit der saarländischen Landesregierung schon eine gute Wegstrecke zurückgelegt haben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir nunmehr die Weichen auch noch einmal in Richtung Zukunft stellen können, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Der Gesetzentwurf war, wie eingangs geschildert, zügig vorzulegen. Die Amtszeiten des bisherigen Kuratoriums und des bisherigen Beirates laufen im Frühjahr aus. Auch haben wir nur einen interimsweise eingesetzten Vorstand. Die Neubesetzung der Stiftungsgremien sollte idealerweise natürlich auf der Basis des neuen Gesetzes erfolgen, da dieses die Regelung ihrer Zusammensetzung ändert. Ziel der Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, war und ist es, die Interimsphase, in der die Stiftung sich befindet, nicht in die Länge zu ziehen, sondern zügig eine klare gesetzliche Grundlage mit den notwendigen Checks and Balances zu schaffen. Ich darf Sie daher sehr herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetz in Erster Lesung und um Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien bitten. - Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Minister Commerçon)

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Astrid Schramm.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Missmanagement, Kungelei und kriminelle Machenschaften und die dadurch letztlich entstandene Kostenexplosion beim Bau des Vierten Pavillons unter Federführung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz haben das Saarland bundesweit in Misskredit gebracht. Daher sind konzeptionelle und strukturelle Veränderungen längst überfällig.

Bereits am 19.01.2011 hat der Rechnungshof des Saarlandes im Rahmen eines Sonderberichts unter anderem umfassende Empfehlungen in Bezug auf notwendige Änderungen ausgesprochen. Nachdem Ende des Jahres 2011 dann von Jamaika der Entwurf eines neuen Stiftungsgesetzes beschlossen worden war, legt uns nunmehr die Große Koalition einen Gesetzentwurf vor.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf einige der vom Rechnungshof geäußerten Kritikpunkte aufnimmt. Zu nennen sind hier beispielsweise die Installation einer Doppelspitze, die aktuell ja bereits praktiziert wird und aus einem kunstwissenschaftlichen Vorstand sowie einem Verwaltungs- und Finanzvorstand besteht, die Einführung des Vieraugenprinzips für diese Doppelspitze und die Trennung von Kuratoriumsvorsitz und Rechtsaufsicht.

Andere Anregungen des Rechnungshofes hingegen wurden erneut nicht berücksichtigt. Es überrascht uns doch sehr, dass der vorliegende Entwurf hinter dem seinerzeit von Jamaika vorgelegten Entwurf zurückbleibt. Hatten Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, während Ihrer Oppositionszeit noch für weitergehende Veränderungen starkgemacht, sind Sie nunmehr in der Regierungsbeteiligung geradezu zu einem Reformhindernis im Kontext der Stiftungsgesetzgebung geworden. Es kann festgehalten werden, dass die Sozialdemokraten nunmehr, plötzlich und früheren Forderungen widersprechend, der Meinung sind, dass der zuständige SPD-Minister auch Kurator sein soll. Hier rufe ich in Erinnerung, dass der früher auch von der SPD vielfach gelobte und oftmals herangezogene Bericht des Rechnungshofs aussagt, dass der zuständige Kulturminister sich mit beratender Funktion und nicht als stimmberechtigtes Mitglied oder gar als Kurator einbringen soll. Dies gilt auch für die Mitarbeiter seines Ministeriums.

Als sehr kritischen Punkt des Gesetzentwurfes sehen wir die Einflussnahme der Landesregierung auf die Stiftung. So stellt die Landesregierung von Gesetzes wegen nicht nur die oder den Vorsitzenden des Kuratoriums, sondern auch den oder die Stellvertreter/in des Kurators sowie mindestens neun und höchstens zwölf weitere Mitglieder. Diese werden auf Vorschlag des Ministers für Bildung und Kultur für die Dauer von fünf Jahren durch die Landesregierung berufen. Berufen durch die Minister werden die Mitglieder des bis zu zehnköpfigen Beirates, dessen Aufgabe es ist - Sie haben es eben gesagt, Herr Minister Commerçon -, Vorstand und Kuratorium zu beraten. Meine Damen und Herren, hier wird Tür und Tor dafür geöffnet, dass die Stiftung mit regierungstreuen Politikern und weisungsgebundenen Regierungsmitarbeitern besetzt wird!

(Beifall von der LINKEN.)

Unseres Erachtens muss dieses Gremium unabhängig besetzt werden. Deshalb lehnen wir diese Regelung strikt ab. In unserem Landesrecht finden sich durchaus Lösungen, die zu einem größeren Maß an Regierungsferne führen. So regelt beispielsweise das Saarländische Mediengesetz - sicherlich sind dort auch noch Verbesserungen möglich - bei der Besetzung des Rundfunkrates die eigenverantwortliche Entsendung von Mitgliedern durch verschiedene Institutionen. Und wenn schon die Große Koalition der Meinung ist, die Politik solle in der Stiftung vertreten sein, so wäre es doch geboten, dass jede Fraktion der im Landtag vertretenen Parteien und somit auch die politische Opposition als zusätzliche Kontrollinstanz einen Vertreter in die Stiftung entsendet. Dies wird so zum Beispiel auch bei dem von mir erwähnten Mediengesetz bei der Besetzung des Rundfunkrates praktiziert.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist insgesamt nicht geeignet, das notwendige Vertrauen der saarländischen Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz zurückzugewinnen. Herr Commerçon, im Übrigen werden die Vorbehalte in der saarländischen Bevölkerung auch nicht durch jüngst von Ihnen angedachte Besichtigungsmöglichkeiten und Kulturveranstaltungen im spektakulärsten Rohbau der Republik vermindert; auch dies wird nicht zu Begeisterung und überschwänglicher Zustimmung zu dem Projekt führen. Ein Neuanfang sieht unseres Erachtens anders aus. Dem Gesetzentwurf werden wird daher nicht zustimmen.

(Beifall von der LINKEN und bei den PIRATEN.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Dagmar Heib.

(Minister Commerçon)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Gesetz über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Die Neufassung dieses Gesetzes ist - das ist bereits gesagt worden - ein Ergebnis der Aufklärungsarbeit um die Baumaßnahmen der Galerie der Gegenwart, kurz Vierter Pavillon genannt. Die Aufklärungsarbeiten, die bereits unter der Vorgängerregierung begonnen haben, sind verknüpft mit den Namen Annegret Kramp-Karrenbauer und Stephan Toscani. Der Untersuchungsausschuss, der in der 14. Wahlperiode schon zu Ergebnissen geführt hat, hat auch in der 15. Wahlperiode wieder seine Arbeit aufgenommen.

Es ist bereits gesagt worden, dass der Rechnungshof in seinem ersten Bericht zur Wirtschafts- und Haushaltsführung der Stiftung - die Daten sind auch schon genannt worden - und auch in seinem Sonderbericht strukturelle Defizite in der Stiftung aufgezeigt hat. Es gab ein Stiftungsgesetz. Der Stiftung mangelte es an einer Satzung. Die Stiftung hatte keine Reisekosten- und Spesenordnung. Die Stiftung hatte einen alleinigen Vorstand. Die Aufgaben, die das Stiftungsgesetz dem für Kultur zuständigen Minister oder der dafür zuständigen Ministerin zuwiesen, sollten stärker getrennt werden. Das heißt, die Rechtsaufsicht sollte von einem anderen Ministerium ausgeübt werden. So weit kurz die Inhalte, die der Rechnungshof als wichtige Punkte für ein neues Stiftungsgesetz angesehen hat.

Die Vorgängerregierung hatte dann bereits 2011 mit der Erarbeitung einer Neufassung des Stiftungsgesetzes begonnen. Dieses Verfahren ging bis hin zu einer externen Anhörung. Die weiteren Abläufe - Sie wissen, dass es dann zu Neuwahlen kam - haben dazu geführt, dass die Erarbeitung der Neufassung eines Gesetzentwurfes noch mal verzögert wurde.

Die Ergebnisse des Rechnungshofs waren ernst genommen worden. In enger Abstimmung mit dem Rechnungshof wurden bereits 2011 erste Schritte unternommen. Die Landesregierung gab der Stiftung eine Satzung, die das Verhältnis zwischen Vorstand und Kuratorium detailliert regelte. Das Kuratorium verabschiedete eine Reisekosten- und Spesenordnung und ein zweiter kommissarischer Vorstand für den kaufmännischen Bereich wurde zeitlich befristet bis zum Inkrafttreten eines neuen Stiftungsgesetzes bestellt. Ich möchte mich hier dem Dank, der vorhin von Herrn Minister Commerçon ausgesprochen wurde, an das derzeitige Tandem, an die beiden Vorstände Grewenig und Therre ausdrücklich anschließen. Ich glaube, sie haben in der Übergangszeit sehr gute Arbeit geleistet und erreicht, dass Ruhe in die Stiftung eingekehrt ist.

Der zuständige Minister hat ein Gesetz vorgelegt, welches wirklich geeignet ist, die Probleme und Mängel, die aufgezeigt wurden, zu beheben. Der Zweck der Stiftung, der, wie es in der Vorlage so gut heißt, "oberste Handlungsmaxime einer Stiftung“ ist, nimmt schon alle Aktivitäten der Stiftung auf. Damit ist eine wichtige Grundlage geschaffen worden. Entsprechende Änderungen im Gesetzentwurf legen die Grundlage dafür, dass die Stiftung ihren Pflichten besser nachkommen kann, wie etwa dem verantwortungsvollen, sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Es ist von Finanzen und Rechnungslegung die Rede.

Ich fasse ganz kurz die für mich in diesem Gesetzentwurf wichtigen Punkte zusammen. Ich habe schon die detaillierte Regelung des Stiftungszwecks angesprochen. In § 2 werden die gemeinnützigen Zwecke und die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung ausführlich im Gesetz geregelt. Das ist das Wichtige, meine Damen und Herren. Sie standen vorher teilweise in der Satzung, aber jetzt geht es darum, dass sie im Gesetz geregelt sind. Außerdem - ich glaube, das sollte auch erwähnt werden - geben die gefundenen Formulierungen weiterhin genügend Raum für eine Weiterentwicklung der Stiftung.

Wichtig ist zweitens die Aufnahme von Regelungen an verschiedenen Stellen des Gesetzes, um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sicherzustellen. Das war kein Kritikpunkt des Rechnungshofs, aber es ist trotzdem eine wichtige Sache, die im Zuge der Neufassung aufgenommen wird. So werden in § 3 die formellen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit ins Gesetz aufgenommen und dem Vorstand wird ausdrücklich die Verpflichtung auferlegt, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit sicherzustellen.

Drittens, meine Damen und Herren: Die Rechtsaufsicht wird der Ministerin oder dem Minister für Inneres und Sport übertragen. § 15 regelt die Stiftungsaufsicht, die Zuwendungsgewährung und die Kontrolle der Verwendung. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten wird die Rechtsaufsicht vom Innenministerium ausgeübt. Auch das ist ja schon dargestellt worden.

Viertens ist wichtig die Einführung eines zweiten hauptamtlichen Vorstandsmitglieds für den Verwaltungs- und Finanzbereich. Hier greifen die Regelungen des § 9. Die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Von daher ist es folgerichtig, dass wirtschaftliche Gesichtspunkte stärker berücksichtigt werden. Durch die Einführung zweier Vorstandsmitglieder - einem schwerpunktmäßig für den gesamten Verwaltungsund damit auch Finanzbereich und einem schwerpunktmäßig für den kunst- und kulturwissenschaftlichen Bereich - wird sichergestellt, dass alle für die öffentliche Verwaltung geltenden haushaltsrechtli

chen Belange frühzeitig in den Entscheidungen berücksichtigt werden.

Fünftens befassen sich die Paragrafen 6 und 7 mit den Organen Vorstand und Kuratorium und deren Besetzung sowie mit dem Beirat. Die Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenskollisionen werden dadurch gestärkt, dass es keine stimmberechtigte Doppelmitgliedschaft in den Organen der Stiftung geben kann. Vertreterinnen oder Vertreter der Ministerien Finanzen und Europa sowie Inneres und Sport können nicht Organmitglieder oder Beiratsmitglieder sein. Es ist sehr wichtig - das ist auch gesagt worden -, dass die Teilnahme dieser Vertreter an den Sitzungen des Kuratoriums festgeschrieben ist und sie sich damit weiterhin beratend in die Diskussionen im Kuratorium einbringen können.

Ich denke, es ist sinnvoll, dass der Minister qua Amt Kurator bleibt und die Rechtsaufsicht einer anderen Stelle übertragen wird. Damit wird die strikte Trennung zwischen Aufsichtsbehörden und operativ Verantwortlichen garantiert. Die vorliegende Lösung, die uns der Gesetzentwurf präsentiert, ist nachvollziehbar. Der Minister hat es eben selber ausgeführt, er hat die kulturpolitische Verantwortung im Land. Deshalb ist es richtig, dass er weiterhin mit der Stiftung verzahnt bleibt, insbesondere in der Funktion als Vorsitzender des Kuratoriums. Es ist richtig, dass er in der Verantwortung bleibt und damit zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregierung hinter der Stiftung steht. Es ist auch gesagt worden, dass dies eine Forderung von Kulturtreibenden im Land ist. Deshalb denke ich, dass diese Lösung nachvollziehbar ist, natürlich mit dem Zusatz, dass die Fachaufsicht, wie vom Rechnungshof gefordert, einem anderen Ministerium übertragen wird.

Nach dem Gesetzentwurf werden sich Kultur- und Managementkompetenz im Kuratorium die Waage halten. Das ist meines Erachtens eine wichtige Komponente, gerade im Zusammenhang mit der Berufung der Kuratoriumsmitglieder und des Beirates, die weiterhin durch die Landesregierung erfolgt. Ich wünsche nicht nur dem Minister, sondern allen Kuratoriums- und Beiratsmitgliedern weiterhin eine glückliche Hand. In den letzten Monaten ist ein Weg aufgezeigt worden, wie wieder Ruhe in die Stiftung einkehren kann. Das ist grundsätzlich wichtig für die kommende Zeit.

Sechstens wird in § 10 die grundsätzliche Einführung eines Vieraugenprinzips formuliert. Das war ebenfalls eine Forderung, die umgesetzt wurde.

Siebtens sind in § 13 klare Vorgaben für eine Rechnungslegung und Rechnungsprüfung geregelt.

Das sind die wichtigen neuen Regelungen im Gesetzentwurf. Es ist wichtig zu betonen, dass sich die Vorgängerregierungen diese Arbeiten in Absprache mit dem Rechnungshof vorgenommen hatten. Es ist

gut, dass diese Abstimmung mit dem Rechnungshof im Vorfeld gesucht und diese Regelung im Dialog auf den Weg gebracht wird.

Ich komme ganz kurz zu dem, was Sie gesagt haben, Frau Kollegin Schramm. Das Stiftungsgesetz, das alte wie auch das neue, das wir beraten, kennt nicht diese Staatsferne wie das Mediengesetz, in dem es ausdrücklich festgelegt ist. Ich sehe keinen Raum oder keine Notwendigkeit, dass ein derartiges Gesetz diese Staatsferne aufnehmen sollte, weil gerade diese begründet, warum gewisse Leute nicht in den Gremien vertreten sein sollen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz in Erster Lesung. Damit stellen wir die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz auf eine solide und zeitgemäße Grundlage. Das ist ein sachgemäßer Gesetzentwurf, der zum richtigen Zeitpunkt kommt und aufgezeigte strukturelle Defizite beseitigt.

Mit diesem Gesetz, meine Damen und Herren, geben wir dem zuständigen Kulturminister Commerçon wie auch der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ein Instrument in die Hand, um die zukünftigen Aufgaben zu meistern. Zu diesen Aufgaben zählen auch der Fortgang und die Fertigstellung des Vierten Pavillons, dafür ist eine gute Grundlage gegeben. Weiterhin glaube ich, dass dieser Gesetzentwurf geeignet ist, dafür zu sorgen, dass sich die Stiftung selbst wie auch die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung in unserem Lande weiterhin gut entwickeln kann. - Vielen Dank.