Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/119 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE; abgelehnt haben die übrigen Fraktionen des Landtags.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drucksache 14/50)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes interjection: (Drucksache 14/50) wurde vom Plenum in seiner sechsten Sitzung am 20. Januar dieses Jahres in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.
Die Dienstleistungsrichtlinie sieht Regelungen zur Verwaltungszusammenarbeit vor. Neben der Verpflichtung zur Hilfeleistung zwischen Behörden verschiedener Mitgliedsstaaten wird darin auch die Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Dienstleistungserbringer und ihrer Dienstleistungen geregelt. Hinzu treten die Informationspflichten der Behörden gegenüber der Kommission und anderen Mitgliedsstaaten, wenn sie Kenntnis von Handlungen oder Umständen im Zusammenhang mit einer Dienstleistungstätigkeit erhalten, die einen schweren Schaden für Gesundheit oder Sicherheit oder für die Umwelt im eigenen Hoheitsgebiet oder dem anderer Mitgliedstaaten verursachen könnten.
Die Zusammenarbeit von deutschen Behörden mit Behörden in anderen Mitgliedsstaaten betrifft das Verwaltungsverfahren und wird für das Saarland daher im Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetz unter Anknüpfung an die Regelungen der Amtshilfe geregelt. Anwendungsbereich und Reichweite der Hilfeverpflichtung ergeben sich aus einer Bezugnahme auf die Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft, die zur Hilfeleistung verpflichtet. - Soweit zu den Zielsetzungen des Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Hierzu wurde eine Anhörung unter Beteiligung der von diesem Gesetz betroffenen Institutionen und Organisationen durchgeführt. Im Zuge des Verfahrens wurde lediglich vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag eine inhaltliche Stellungnahme vorgelegt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes Drucksache 14/50 in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/50. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/50 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist gegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit der Zustimmung aller Abgeordneten, angenommen ist.
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Straffreiheit für Steuerbetrüger abschaffen (Drucksache 14/116)
Zur Begründung des Antrages erteile ich für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Ulrich Commerçon das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ungewöhnlicherweise möchte ich die Begründung des Antrages mit einem Zitat des saarländischen Ministerpräsidenten beginnen, der im Tagesspiegel vom 24. Februar des Jahres 2010 gesagt hat - Herr Präsident, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis -: „Wer Unrecht begeht, muss dafür geradestehen, egal, ob es Körperverletzung oder ein Steuerdelikt ist, und egal, ob es sich um einen armen Schlucker oder einen Millionär handelt.“ Meine sehr verehrten Damen und Herrn, soweit der saarländische Ministerpräsident. An dieser Stelle hat er ausdrücklich recht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich bin gespannt, ob er die Konsequenzen zieht und deswegen nachher unserem Antrag zustimmt. Das wäre nämlich die logische Konsequenz des Ganzen, weil nämlich genau das damit beendet würde. Ich sage auch, dass diese Auffassung, die der saarländische Ministerpräsident geäußert hat, sicherlich auch dem allgemeinen Rechtsempfinden der überwiegenden Mehrheit unserer Bevölkerung entspricht. Sie gibt allerdings - das muss auch festgestellt werden - nicht die aktuelle Rechtslage in Deutschland wieder.
Steuerbetrüger werden in gewissen Fällen strafrechtlich gegenüber anderen Gesetzesbrechern privilegiert. Seit 1919 besteht in Deutschland die Möglichkeit der Strafbefreiung für Steuerhinterzieher, und das vor einem sehr prekären Hintergrund, von dem wir heute Morgen schon hier im Hause hören konnten. Im Bundestag wird heute in letzter Lesung der Bundeshaushalt mit einer Neuverschuldung von etwa 80 Milliarden Euro verabschiedet. Der Landeshaushalt, der heute Morgen als Entwurf vom saarländischen Finanzminister eingebracht wurde, schließt mit einer Neuverschuldung von weit über 1 Milliarde Euro ab. Ich denke, wir sind auch da einer Auffassung, dass es eine sehr kritische Situation ist. Dies erfordert alle Anstrengungen der öffentlichen Hand. Vor dem Hintergrund von Steuerbetrug sage ich: Ganz eindeutig ist es, wenn wir an die Einnahmeseite denken, nicht nur eine Debatte über öffentliche Haushalte, sondern letztlich auch eine Gerechtigkeitsdebatte, die wir an dieser Stelle führen müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es ist eine Gerechtigkeitsdebatte auch deswegen, weil sich der einfache Steuerbürger nicht entziehen kann. Bei ihm behält der Arbeitgeber bereits bei der
Überweisung des Lohnes die Lohnsteuer ein und überweist sie an den Fiskus. Ich denke, das ist eine Regelung, die wir alle nicht infrage stellen wollen. Das ist eine vernünftige Regelung. Es ist auch eine Regelung, die dafür sorgt, dass die Einnahmen des Staates an dieser Stelle vernünftig und ordentlich abgewickelt werden und dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Auf der anderen Seite haben wir aber diejenigen, die nicht als einfache Lohnsteuerzahler - seien sie nun Selbstständige, seien sie über den Einkommensgrenzen oder aus welchen Gründen auch immer behandelt werden. Sie steuern wesentliche Teile ihrer Abgaben selbst. Die Realität zeigt nun einmal, dass dabei massenhaft Betrug vonstatten geht. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft Dieter Ondracek, den ich an dieser Stelle mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren möchte, sagt dazu: „Wer Lohnsteuer zahlt, kann der Zahlung nicht entgehen. Die Großen werden gleichzeitig geschont - eine krasse Gerechtigkeitslücke.“ So einfach und deutlich ist das an dieser Stelle. Ich bin sehr dankbar, dass das in solch klaren Worten sowohl vom Ministerpräsidenten als auch vom Vorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft gesagt wurde.
Dabei wissen wir alle, dass das wahre Ausmaß der Steuerhinterziehung bis heute bei Weitem nicht zu überblicken ist. Wir tappen an vielen Stellen im Dunklen. Nicht zuletzt wurde das deutlich, als vor einigen Monaten eine erste neue Steuer-CD mit Daten von Steuersündern auch nur angekündigt wurde. Niemand wusste zu dem Zeitpunkt, ob es sie überhaupt gibt. Alleine in einer ersten Schätzung konnte man davon ausgehen, dass der Staat alleine durch das Auftauchen dieser Steuer-CD über mögliche Nachzahlungen von rund 100 Millionen Euro verfügen könnte.
Bis Mitte März haben wir mittlerweile 9.500 Selbstanzeigen in Deutschland, ohne dass überhaupt an einer Stelle bereits ermittelt worden wäre. 9.500 Selbstanzeigen, nur weil so etwas angekündigt wurde. Zurzeit kommen täglich 250 Selbstanzeigen hinzu. Im Saarland sind es mittlerweile 89 - allein aus der Angst heraus, eventuell seine Daten auf einer solchen CD zu haben und aufgrund dieser CD erwischt zu werden. Allein aus Angst und nicht aus Reue gibt es diese Selbstanzeigen, weil man eben befürchtet, jetzt plötzlich bei einem Tatbestand erwischt zu werden, der dem gesamten deutschen Gemeinwesen schadet. Mittlerweile rechnet man allein auf Basis der heutigen Zahlen mit rund 400 Millionen Euro zusätzlichen Steuereinnahmen aufgrund von Nachzahlungen. Ich denke, um dies zu verdeutlichen, muss man auch ein paar Gegenrechnungen aufmachen. 400 Millionen Euro Steuermehreinnahmen bundesweit. Das sind umgerechnet - über den Kamm geschoren - 8.000 zusätzliche Lehrerstellen.
8.000 Stellen, die wir bisher allein deshalb nicht finanzieren können, weil Menschen Steuerbetrug begangen haben. Spätestens an dieser Stelle wird deutlich, dass es bei diesem Thema in der Tat um eine Gerechtigkeitsdebatte geht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich breche die Zahlen auch gern auf die Landesebene herunter. Herr Finanzminister, Sie haben noch keine offizielle Schätzung abgegeben, aber die meisten Schätzungen gehen von einer Durchschnittszahlung von 100.000 Euro aus, und es werden noch ein paar Nachzahlungen dazukommen. Somit können wir im Saarland davon ausgehen, dass wir am Schluss auf eine Summe von rund 10 Millionen Euro zusätzlicher Einnahmen zugunsten des Landeshaushalts kommen.
Oder sogar mehr; umso besser. Ich sage einmal: Wenn es mehr als 10 Millionen Euro sind, dann hätten wir sogar ziemlich genau die Kompensation für die jetzt wegfallenden Studiengebühren.
Für ein Jahr, natürlich, aber wir wissen alle, dass Steuerbetrug auch fortgesetzt begangen wird und es in der Regel immer dieselben Täter sind. Natürlich geht es hier um eine rückblickende Betrachtung über mehrere Jahre. Trotzdem, Kollege Schmitt, glaube ich, wir sind uns einig: Wir müssen zusehen, dass wir das Geld bekommen, oder?
Gut, okay. - Diese 10 Millionen Euro sind auch etwa zwei Drittel der Einsparungen, die wir mit der Schließung von rund 100 Grundschulen erzielen. Auch diese Gegenrechnung muss man hier einmal aufmachen. Wohlgemerkt: Wir sprechen zurzeit nur über die erwarteten Nachzahlungen derer, die sich selbst anzeigen, weil sie auf Straffreiheit hoffen. Aber wir wissen doch ganz genau: Die ganz Ausgebufften, die ganz Ausgefuchsten werden immer noch die Füße ruhig halten und abwarten. Sie werden erst dann versuchen, von der Möglichkeit der Befreiung Gebrauch zu machen, wenn sie wirklich merken, dass alles zu spät ist, dass es keine weiteren Möglichkeiten für sie gibt.
Es ist eindeutig, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wer Steuern hinterzieht, begeht Sozialbetrug. Die Steuerhinterzieher sind die wahren Sozialbetrüger in diesem Land. Sie profitieren nämlich ebenso wie die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von öffentlichen Einrichtungen wie Straßen, Schulen, Hochschulen, Krankenhäuser, aber sie entziehen sich ihrer Verantwortung, eben
falls etwas zur Finanzierung dessen beizutragen, was sie auf der anderen Seite nutzen. Deswegen kann ich mich auch an zweiter Stelle nur hinter ein Zitat des saarländischen Ministerpräsidenten stellen, das ich wiederum mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, vorbringen möchte: „Steuerhinterziehung ist soziales Schmarotzertum; sie muss konsequent verfolgt werden.“ Die derzeitige Rechtslage gewährt allerdings - ich habe es eingangs erwähnt - denen Straffreiheit, die sich, wenn sie Steuern hinterzogen haben, selbst anzeigen, bevor sie erwischt werden. Damit soll man die Chance bekommen, den Fehler auszubügeln, ohne sich damit unmittelbar der Strafverfolgung auszusetzen. Solche Tatbestände können allerdings immer zumindest strafmildernd berücksichtigt werden. Dafür brauchen wir also keine völlige Straffreiheit. Im Übrigen zeigt die Realität das sieht man an der aktuellen Entwicklung -, dass erst, seitdem über die Steuer-CDs öffentlich diskutiert wird und ihr Ankauf erwogen wird oder sogar schon vollzogen ist, wirklich mit einer Erfassung und Aufdeckung der Fälle durch die Behörden gerechnet werden kann. Auch die Bereitschaft, sich selbst anzuzeigen und die Steuern nachzuzahlen, nimmt zu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist eine Tatsache: Die Steuerhinterzieher melden sich in der Regel erst und nur dann, wenn sie kurz vor der Entdeckung durch die Ermittlungsbehörden stehen, und nicht aus eigener Einsicht oder aus Reue. Die Straffreiheit, wie wir sie zurzeit im Gesetz haben, bewirkt also zum Teil genau das Gegenteil der eigentlich beabsichtigten Wirkung. Der Jurist Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg hat in diesem Zusammenhang gesagt: „Die geltende Regelung verführt dazu, es zunächst einmal zu probieren. Bekommt man irgendwann kalte Füße, passiert einem nicht mehr, als einem sowieso passiert wäre, wenn man von vornherein steuerehrlich gewesen wäre. In meinen Augen ist das etwas zu viel des Guten.“ Ich finde, an dieser Stelle müssen wir deutlich sagen: Der Mann hat recht. Wir haben deshalb einen Antrag eingebracht, mit dem wir die saarländische Landesregierung auffordern, entsprechend initiativ zu werden, das Thema auf die Tagesordnung des Deutschen Bundesrates setzen zu lassen und sich dafür stark zu machen, dass Steuerhinterziehung ab einer Summe von einer Million Euro auch mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann, und zwar auch nach erfolgter Selbstanzeige. Das müsste genau dem entgegenkommen, was sowohl der saarländische Ministerpräsident als auch die GRÜNEN gesagt haben.
Ich weiß, die FDP hat an dieser Stelle eine etwas andere Position, aber auch da gilt: Man muss in diesem Parlament zu seinem Wort stehen. Es bringt draußen überhaupt nichts, wenn man auf populistische Weise so tut, als sei man für eine Neuregelung, und an anderer Stelle sagt, man könne dies nicht durchsetzen, weil man die Mehrheiten dafür
nicht habe. Die Mehrheiten dafür - dessen bin ich sicher - haben wir in diesem Haus. Ich kann an Sie nur appellieren, meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP: Versuchen Sie nicht, den massenhaften Sozialbetrug, der an dieser Stelle stattfindet, dadurch weiterhin ungehemmt fortschreiten zu lassen, dass Sie Ihre Vorstellungen einfach der Koalitionsdisziplin unterwerfen! Ich bitte Sie deswegen, unserem heutigen Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, niemand hier in diesem Haus hat ein allzu großes Herz für Steuersünder oder empfindet allzu großes Mitleid für diejenigen, die jetzt im Zusammenhang mit dem Ankauf der CD aufgefallen sind und Geld in großem Umfang nachversteuern müssen beziehungsweise sich selbst angezeigt haben. Aber das, was Sie hier beschrieben haben, Herr Commerçon - dass wir jetzt für mehr Steuergerechtigkeit sorgen und den Steuerbetrug endlich beenden müssen -, werden wir mit Sicherheit nicht dadurch erreichen, dass wir die Möglichkeit zur Selbstanzeige abschaffen. Wir müssen die Diskussion vielmehr angesichts folgender Fragen führen: Entspricht das dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung? Ist das angemessen im Sinne des Strafrechts? Aber dass die Abschaffung der Selbstanzeige Steuerbetrug verhindert, halte ich für äußerst zweifelhaft. Steuergerechtigkeit erzielt man dadurch, dass man gerechte Formen der Steuererhebung findet. Ein Beispiel dafür ist die deutsche Kapitalertragsteuer, die direkt an der Quelle ansetzt. Mit vielen Ländern in der EU haben wir Doppelbesteuerungsabkommen. All dies hat dazu geführt, dass Zinseinnahmen ordnungsgemäß besteuert werden und wir in diesem Bereich zu einer gerechten Steuererhebung gekommen sind. Dazu hat die Abgeltungssteuer, die zu Zeiten der letzten Koalition auf Bundesebene eingeführt worden ist, ein weiteres Mal beigetragen.
Mit der Schweiz haben wir das Problem, dass es dort eine Steuer auf fremdes Kapital, auf ausländisches Kapital nicht gibt, aber ein Bankgeheimnis, das es den deutschen Steuerbehörden nicht ohne Weiteres ermöglicht, Einblick zu erhalten. Ich hoffe, wir kommen künftig zu einer Besserung. Immerhin will die Schweiz auf ausländisches Vermögen, das auf ihren Konten liegt, entsprechende Steuern erheben. Deshalb wird sich diese Problematik ein Stück weit entspannen.
All diese Gerechtigkeitsprobleme und die Möglichkeit, auf dieses Kapital zugreifen zu können, um Steuern erheben zu können, löst sich nicht durch die Beantwortung der Frage, ob wir eine Selbstanzeige haben oder nicht. Ich gebe zu, die völlige Straffreiheit bei einer Selbstanzeige widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung und ist durchaus kritisch zu sehen. Sie haben aber eben die fiskalischen Effekte vorgetragen. Ich wiederhole: Allein durch das Ankündigen dieser Steuer-CD haben wir im Saarland über 80 Selbstanzeigen und dadurch mittlerweile Beträge von über 17 Millionen einschließlich Zinsen, wenn diese Steuern anschließend eingenommen werden. Ich muss aber dazu sagen, dass zunächst nur die Zinsen im Saarland bleiben werden. Der Rest geht über den Länderfinanzausgleich. Es geht übrigens auch nur um Beträge, die bis zu 10 Jahre zurück liegen. Davor greift die Verjährung. Man darf sich also nicht zu viel erhoffen, was künftig Jahr für Jahr an Steuereinnahmen aus diesen Zinsen kommen wird. Es sind aber insgesamt für diese Jahre gesehen 17 Millionen ein reichliches Vermögen, das offensichtlich an saarländischem Geld in der Schweiz liegt und das dem Staat vorenthalten wurde. Das gebe ich zu.
Mein Mitleid hält sich an dieser Stelle in Grenzen. Wie man uns berichtet hat, sind es kleinere Beträge von mehreren tausend Euro, die dort lagern, bis hin zu sechsstelligen Beträgen, die dem Staat an Steuern hinterzogen wurden. Allerdings gebietet es die Ehrlichkeit, an dieser Stelle ebenfalls zu sagen, dass wir das Geld wahrscheinlich nie gesehen hätten, wenn es die Möglichkeit der Selbstanzeige nicht gegeben hätte. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich alle diese Steuerzahler mit ihrem Vermögen, das sie in der Schweiz liegen haben, tatsächlich auf der Steuer-CD wiederfinden, ist gering. Es ist äußerst zweifelhaft. Tatsächlich hätten wir wahrscheinlich nur einen Bruchteil dieser Steuereinnahmen gesehen. Auf die restlichen 17 Millionen hätten wir verzichten müssen.
Deshalb war und ist es schon sinnvoll, dass nicht erst im deutschen Recht seit 1919, sondern bereits davor im allgemeinen preußischen Landrecht - mir war auch nicht bewusst, wie lange es das schon gibt - diese Möglichkeit der Selbstanzeige mit absoluter Straffreistellung besteht. Ich gebe allerdings zu: Wir müssen zwischen dem fiskalischen Interesse des Staates einerseits und dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung andererseits unterscheiden. Tatsächlich ist es manchmal schwer zu vermitteln, dass man 1 Million Steuern hinterziehen kann - nach dem Motto: Wenn irgendetwas schief geht, kann ich im letzten Moment ja noch zur Steueranzeige greifen -, während andere in anderen Fällen von Betrug