Protocol of the Session on February 10, 2010

Deshalb schlagen wir vor, keine eigene Arbeitsgruppe einzurichten, sondern diesen Antrag ins Präsidium zu verweisen. Wir wollen nämlich nicht, dass diese Fragen am Präsidium, dem Präsidenten und der Verwaltung vorbei geregelt werden. In der Sache sind wir aber einer Meinung, dass wir einige Dinge überarbeiten und ergänzen müssen. Deswegen beantragen wir, den Antrag der SPD zu diesem Thema ins Präsidium zu verweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Christian Schmitt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Parlamentarische Minderheitsrechte - das klingt für kleinere Parteien zuerst einmal positiv. Eine gerechte Kräfteverteilung versprechen sie ebenfalls. Für meine Fraktion erscheint das beim ersten Anhören sinnvoll. Schließlich gehören wir zu den kleineren Fraktionen im Hause. Trotzdem frage ich mich, was dieser Vorstoß eigentlich bewirken soll. Zunächst ist so, dass die Regelung über den Vorsitz seit jeher nach Hare/Niemeyer durchgeführt wurde. Zudem

sind wir damit in bester Gesellschaft mit vielen anderen Parlamenten, zum Beispiel mit unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz oder auch dem Bundestag. Wichtiger ist aber Folgendes: Eine Neuregelung macht nur dann Sinn und bringt unserer kleinen Fraktion nur dann einen politischen Mehrwert, wenn der Vorsitz nicht wie bei Hare-Niemeyer wechselt. Der eigentliche Gewinn wäre beim Erstfragerecht und den organisatorischen Aufgaben zu finden. Bei manchen organisatorischen Aufgaben hat der Vorsitz lediglich über die Einhaltung der Ordnung zu wachen - eine überaus wichtige, immer wieder virulent werdende Funktion bei unseren oft ungehaltenen Abgeordneten.

Wenn man den Ausschussvorsitz hat, hat man eigentlich keinen Mehrgewinn. Ich frage mich, was das bringen soll. Insofern kann auch keine Rede davon sein, dass die kleineren Fraktionen politisch gestärkt würden. Der Ausschussvorsitzende kann nicht mehr politische Einflussnahme auf den Ausschussgegenstand ausüben als jedes andere Mitglied. Er ist in seiner Funktion neutral. In diesem Zusammenhang ist auch nicht so recht verständlich, wie durch die beantragte Neuregelung die politische Unabhängigkeit kleinerer Fraktionen gestärkt werden soll, wie es im Antrag heißt. Noch weniger nachvollziehbar ist, wie die Arbeit des Untersuchungsausschusses dadurch effektiver werden soll. Oder ist die eigentliche Intention des Antrages, ungebührliche politische Einflussnahme durch den Vorsitzenden auszuüben? Alles in allem hält eine Rotationsregelung jedenfalls nicht das, was sie auf den ersten Blick verspricht. Sie wird deshalb von uns nicht mitgetragen. Im Gegensatz dazu können wir dem Antrag der SPD zustimmen. Mit der Überweisung ins Präsidium, welches sich mit dem Thema befassen soll, sind wir zufrieden. Dem werden wir zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Willger-Lambert.

Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man sieht, wie wichtig es ist, Gesetzentwürfe sehr ordentlich zu erarbeiten und notwendige und korrekte Angaben zu machen. Denn Zwischenrufe sind nicht maßgeblich für die Auslegung von Gesetzen. Das musste die LINKE noch einmal erfahren.

(Abg. Spaniol (LINKE) : Ach, Frau Kollegin, wir fangen gleich an zu heulen.)

Wir teilen die vorgetragene Meinung darüber, was der Gesetzentwurf bringt: Es ist gerade keine Stärkung der kleinen Fraktionen, die hier vorgesehen wurde. Ich möchte insbesondere daran erinnern,

(Abg. Schmitt (CDU) )

dass wir GRÜNE nach der derzeitigen Regelung überhaupt keinen ordentlichen Sitz in einem Untersuchungsausschuss haben, sondern nur den Anspruch auf ein ständig beratendes Mitglied. Wir sind davon abhängig, dass uns eine andere Fraktion einen ordentlichen Sitz abtritt. Hier ist eine unangemessene Benachteiligung gegeben. Wenn wir dies nicht ändern, müssen wir davon ausgehen, dass wir bei der Rotation des Vorsitzes, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist, immer leer ausgehen.

Es ist nicht so, dass eine angemessene Bearbeitung und Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes die Arbeit der Fraktionen stärkt. Wir führen gerade die Debatte darüber, ob wir eine Stärkung der Arbeit der Fraktionen daran festmachen müssen, wie die Fraktionen ausgestattet werden. Hier haben Sie ebenfalls eine andere Meinung als wir. Der nächste Punkt ist, dass die Argumentation der LINKEN insofern fehlgeht, als sie sagt, bezüglich des größeren Interesses an der Aufklärung solle der Vorsitz von Untersuchungsausschüssen bei den Initiatoren liegen. Gerade bei der von Ihnen vorgeschlagenen Rotation nach der Stärke der Fraktionen ist es aber Zufall, ob man gerade den Vorsitz in dem Untersuchungsausschuss bekommt, für den man selbst initiativ geworden ist.

Wir lehnen den Vorschlag, wie er vonseiten der LINKEN gemacht wurde, ab, sehen aber durchaus die Notwendigkeit, was wir auch in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder deutlich gemacht haben, dass die Rechtsgrundlage der Arbeit des Landtages zu überarbeiten ist. Es ist wichtig, dass Aktualisierungen stattfinden. Das ist uns ein zentrales Anliegen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode, worauf zu Recht hingewiesen wurde, diesbezüglich eine Reihe von Änderungsvorschlägen gemacht. An diesen möchten wir auch festhalten.

Ich glaube allerdings auch, es ist wichtig, dass wir uns darüber, wie wir an die Arbeit gehen, im Rahmen des Erweiterten Präsidiums unterhalten, um eine möglichst schnelle und effektive Verfahrensweise zu vereinbaren. Es ist vorhin darauf hingewiesen worden, dass zwei Untersuchungsausschüsse die Arbeit des Parlamentes binden werden. Von daher ist es wichtig, dass wir eine Verfahrensweise festlegen, die möglichst bald zu konkreten Ergebnissen führen kann. Wir sollten an diesem Thema dranbleiben. Wir wünschen uns, dass es in diesem Rahmen besprochen wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Professor Dr. Heinz Bierbaum.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Zielsetzung unserer eingebrachten Gesetzesänderung noch einmal klarstellen. Unsere Zielsetzung ist, dass alle Parteien, alle Fraktionen bei der Besetzung des Vorsitzes von Untersuchungsausschüssen berücksichtigt werden und dies in einer Reihenfolge, wie es in anderen Landtagen der Fall ist. Wir haben uns an einer durchaus bewährten Praxis orientiert. Eine Praxis, bei der der Vorsitz etwa nur zwischen CDU und SPD wechselt, wollen wir nicht. Wir wollen, dass alle Fraktionen berücksichtigt werden.

Was die Zahl der Untersuchungsausschüsse angeht, so weiß ich nicht, wie viele noch kommen werden. Nach relativ kurzer Zeit werden wir bereits zwei Untersuchungsausschüsse haben. Wer weiß, was noch alles kommen wird? Es ist ja auch ein Ausdruck davon, dass die parlamentarische Kontrolle sehr ernst genommen wird. Den Hinweis, dass es keine Untersuchungsausschüsse mehr geben werde, halte ich nicht unbedingt für stichhaltig. So viel zu unserer Intention. Wir meinen, dass es über unseren Antrag aufgenommen und geregelt wird. Im Übrigen unterstützen wir den Antrag der SPD auf Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe, weil wir in der Tat auch der Auffassung sind, dass dies gründlich überarbeitet werden muss. Wir werden diesem Antrag zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der LINKEN, Drucksache 14/86. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/86 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, abgelehnt haben die Regierungsfraktionen, bei Enthaltung der SPD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion. Es ist vorgeschlagen, den Antrag an das Präsidium zu überweisen. Wer dafür ist, bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen?- Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag einstimmig, mit der Zu

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) )

stimmung aller Abgeordneten ins Präsidium überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für Musik Saar (Drucksache 14/78)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Karl Rauber das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind uns sicherlich einig, dass die künstlerischen Hochschulen des Landes, die Hochschule der Bildenden Künste Saar wie auch die Musikhochschule, Leuchttürme in unserer Kulturregion sind und tragende Säulen, auch unseres Hochschulstandortes. Sie sind ein wichtiger Teil eines offenen, kooperationsfähigen und dialogbereiten Netzwerkes der Hochschulen in unserem Land.

In dem nun vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Stärkung der beiden Hochschulen. Sie verfügen künftig über mehr Autonomie, größere Souveränität sowie über ein eigenes Petitionsrecht. Wesentliche Gründe für die Novellierung sind unter anderem die Föderalismusreform von 2006, nach der die Länder nicht mehr an die Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes gebunden sind und ihren Regelungsbedarf in Zukunft selbst bestimmen dürfen. Ebenso kann ein zusätzlicher institutioneller Reformbedarf an den Hochschulen selbst bestimmt werden.

Der Entwurf wurde in enger Abstimmung mit den beiden Hochschulen erarbeitet und unterstützt deren innovative Änderungsbestrebungen. Im Übrigen wird die Tatsache, dass wir bedürfnisgerecht für jede unserer Hochschulen ein eigenes Gesetz verabschieden, bundesweit von den einzelnen akademischen Institutionen als Standortvorteil für das Saarland betrachtet.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen folgende Bereiche. Erstens. Wir schaffen Rechtsgrundlagen für die Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen zur Anpassung an den sogenannten Bologna-Prozess. Zugleich wird auf besonderen Wunsch der Hochschulen der international nach wie vor hoch angesehene künstlerische Diplom-Abschluss beibehalten.

Zweitens. Wir stärken die Hochschulen durch mehr Autonomie. Den Hochschulen wurde eine stärkere Autonomie bei der Regelung von Aufbau und Gliederung ihrer internen Struktur eingeräumt. Sie können künftig ohne gesetzliche Vorgaben bestimmen, welche interne Ordnung sie sich geben. Dass die

Hochschulen künftig über die weitere Laufzeit des Diplomstudiums entscheiden können, ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der hochschulischen Selbstbestimmung.

Drittens. Weitere Änderungen betreffen die Einführung eines Rektorats, bestehend aus Rektor, Prorektor und Kanzler, als operatives Leitungsorgan, die Verkleinerung der Zusammensetzung der Hochschulgremien und die Zusammensetzung der einzelnen Hochschulmitgliedsgruppen. Außerdem ist die Möglichkeit der Einführung von sogenannten An-Instituten nunmehr nicht alleine der Hochschule für Bildende Künste überlassen, sondern auch an der Hochschule für Musik vorgesehen.

Viertens. Ein wichtiger Punkt ist die Einführung eines eigenen Promotionsrechtes. Damit wird eine bedeutende Reform zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Hochschulen im internationalen Wettbewerb umgesetzt. Seit einigen Jahren gibt es bei künstlerischen Hochschulen einen starken Trend zu diesem Promotionsrecht. Manche Hochschulen werben gar bundesweit mit diesem Promotionsrecht. Das neue Promotionsrecht verhindert Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen künstlerischen Hochschulen in Deutschland und schafft ein weiteres Stück der gesetzlich gewünschten Gleichstellung von künstlerischen und wissenschaftlichen Hochschulen.

Fünftens. Weitere Neuregelungen betreffen schließlich Anpassungen an das geänderte Tarif- und Beamtenrecht.

Beide Hochschulen sind, glaube ich, nicht nur unverzichtbare Institutionen der saarländischen Kultur, sondern zeichnen sich zudem durch ihre überregionale und internationale Ausstrahlung aus. Dies wird durch ihre weltweiten Kooperationsbeziehungen ebenso dokumentiert wie durch das Renommee ihrer Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und nicht zuletzt durch ihre internationale Attraktivität für Studierende. Dies kommt auch alljährlich in der großen Zahl von Bewerbern zum Ausdruck. Viele Hunderte junge Künstlerinnen und Künstler aus der ganzen Welt interessieren sich für einen Studienplatz im Saarland. Wir haben zum Beispiel an der Musikhochschule zurzeit fast 50 Prozent internationale Studierende.

Meine Damen und Herren, ich sehe unsere künstlerischen Hochschulen für die hochschul- und bildungspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre bestens gerüstet. Der Erfolg ihrer praxisnahen und zukunftsorientierten Bildungsstruktur, ihre disziplinübergreifende Vermittlung und ihr hohes künstlerisches Niveau bestätigen die Bedeutung als herausragende Kultur- und Bildungseinrichtung.

Die neuen Gesetze werden helfen, dem selbst gesetzten hohen Anspruch auch künftig gerecht zu

(Präsident Ley)

werden. Damit die Hochschulen ihre Dispositionen für das kommende Studienjahr im Wintersemester 2010/2011 treffen können, bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache, Wortmeldungen sind nicht eingegangen. - Ich schließe die Aussprache.

Es wird - anders als in der Tagesordnung ausgewiesen - vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/78 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen -

(Sprechen.)

Entschuldigung, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen. Anders könnte es ja keine einstimmige Annahme geben.

(Abg. Jost (SPD) : Nicht immer die Klischees bedienen! - Heiterkeit.)

Wir kommen zu Punkt 4 und 5 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Anpassung der Landesbauordnung, des Saarländischen Architektenund Ingenieurkammergesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes an die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Drucksache 14/79)