Protocol of the Session on January 20, 2010

(Sprechen.)

Ich möchte aus der Anhörung, die wir im Juni des vergangenen Jahres gehabt haben, Herrn Prof. Dr. Hanau zitieren. Er sagte, es dürfte grundsätzlich klar sein, dass es mit dem Tariftreuerecht so, wie wir es bisher auf Bundesebene praktiziert haben, nicht weitergehen kann. Die Rüffert-Entscheidung wird zwar kritisiert, aber der EuGH hat vorher und nachher zwei weitere Entscheidungen getroffen, die dies bestätigen. Also hat es keinen Sinn, gegen das RüffertUrteil anzugehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das, was wir in den Anhörungen gehört haben, macht deutlich, wo die eigentliche Problematik einer über den ÖPNV hinausgehenden Tariftreueregelung liegt, nämlich in der Kontrolle. Sie haben eben Herrn Klein von der Zollbehörde erwähnt, der von über 3.000 Stichproben im Jahr gesprochen hat. Bei über 1.000 Fällen sind sie auf Auffälligkeiten gestoßen, die dementsprechend kritisiert worden sind. Was Sie aber nicht zitiert haben, war ein Satz aus dieser Stellungnahme des Herrn Klein: „Leider ist es für uns sehr, sehr schwer zu beurteilen, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirklich nur die angegebenen Stunden auf der Baustelle sind, weil es uns nicht gelingt, über längere Zeiträume hinweg diese Baustellen zu beobachten.“ Das macht deutlich, wie schwierig eine solche Kontrolle ist.

Wenn Sie erwähnen, dass wir in anderen Bundesländern andere Regelungen haben, dann will ich dazu eine kurze Replik machen. In Baden-Württemberg gibt es zum Beispiel bisher keine Tariftreueerklärung, aber sie sind Mitglied dieser Kommission und wollen für den ÖPNV und den SPNV tätig werden. In Bayern wurde am 01.01.2010 das Vergabegesetz für Bauaufträge außer Wirkung gesetzt. In Berlin gibt es einen geplanten Neuentwurf - wie Sie eben richtig erwähnt haben -, aber auch mit der Problematik, dass wir ein Arbeitnehmerentsendegesetz haben und dass hier eine konkurrierende Gesetzgebung besteht. Die Berliner haben diesen Verweis in ihrem Gesetz jetzt etabliert. Sie verweisen darauf, dass das wohl die festgeschriebene Untergrenze wird.

Bremen hat - auch für den ÖPNV - eine neue Tariftreueregelung mit Verweis auf das Entsendegesetz. In Hamburg ist es ähnlich; auch dort haben wir den Hinweis auf das Entsendegesetz. In Hessen ist das Gesetz zwar im Jahr 2007 in Kraft getreten, aber es wurde nie vollzogen. Doch hat sich auch Hessen bereit erklärt, sich mit uns zusammenzusetzen, um eine Lösung für den ÖPNV und den SPNV zu finden. In Niedersachsen gibt es den Verweis auf das Entsendegesetz. Auch dort gibt es zwar seit dem 01. Januar 2009 ein Vergabegesetz. Man hat damals nach dem Rüffert-Urteil ein neues Gesetz gemacht, aber auch das hat nur deklaratorischen Charakter, weil das Entsendegesetz vornan steht. RheinlandPfalz hat für die anderen Bereiche das Tariftreuegesetz, das ja gleichlautend mit dem ersten Entwurf der SPD-Fraktion von 2008 gewesen ist, ganz ad acta gelegt. Es will sich nunmehr ausschließlich auf den ÖPNV und den SPNV konzentrieren. In Thüringen ist im Koalitionsvertrag ein Vergabegesetz mit Tariftreueregelung vereinbart, aber auch hier wird auf das Entsendegesetz verwiesen.

Also ist die Sachlage nicht ganz so klar, wie Sie es hier geschildert haben. Wir haben ja dieser Tage die Presseerklärung der Busunternehmer zum Tariftreuegesetz im saarländischen Nahverkehr zur Kenntnis genommen. Nahezu alle im saarländischen Nahverkehr tätigen Busunternehmen zahlen nach einem Tarifvertrag - so behaupten sie es zumindest. Überdies haben bereits im vergangenen Jahr alle privaten und kommunalen Auftragsunternehmen eine schriftliche Tariftreueerklärung abgegeben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dies bedeutet, dass man eine solche Erklärung abgeben muss. Aber auch in diesem Zusammenhang möchte ich auf die Problematik eingehen, die Eugen Roth deutlich gemacht hat: Wir müssen den richtigen Tarifvertrag benennen. Sollten wir uns dabei ganz oben orientieren, also an dem, was von den kommunalen Unternehmen gezahlt werden kann, würde dies das Aus der privaten Busunternehmen bedeuten. Das kann letztendlich nicht Sinn und Zweck einer Tariftreueregelung sein. Deshalb, glaube ich, müssen wir in den Verhandlungen darauf achten, dass wir eine solche Regelung an einem Tarifvertrag im unteren Bereich festmachen, damit auch private Busunternehmen weiterhin an Aufträge kommen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, es ist gut, dass die Ministerin initiativ geworden ist. Wir haben ja am 08. Februar das erste Treffen dieser Kommission. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Diejenigen, die schon in der vergangenen Legislaturperiode diesem Landtag angehört haben, wissen sicherlich noch, was der Vertreter von Rheinland-Pfalz gesagt hat. Rheinland-Pfalz und auch das Saarland haben so viele länderübergreifende Verkehre, dass wir eine über das Saarland, Rheinland

(Abg. Wegner (CDU) )

Pfalz und die schon genannten Bundesländer hinausgehende Tariftreueregelung brauchen. Es wäre also gut, wenn es uns gelänge, in diesem Konzert zu einer einheitlichen Regelung zu kommen, damit das Ganze wirklich seine Anwendung finden kann und die Unternehmen trotzdem eine Überlebenschance haben.

Wir werden Ihren Antrag ablehnen, weil wir - wie ich eben schon sagte - meinen, dass er in seiner Ausweitung und seiner konkurrierenden Wirkung zum Entsendegesetz nicht der gegenwärtigen Gesetzeslage entspricht. Es gibt mehrere Passagen aus der Anhörung, die wir zitieren können. Ich halte die heutige Diskussion überdies für verfrüht. Natürlich kann ich verstehen, dass man ein Gesetz, das einer Diskontinuität zum Opfer gefallen ist, in der neuen Legislaturperiode möglichst schnell wieder zum Gesprächsthema machen will, aber lassen Sie dieser Gesprächsrunde doch einfach einmal Gelegenheit, ihre Dinge zu erarbeiten! Dann können wir sehen, ob es einen gemeinsamen Weg und eine gemeinsame Lösung gibt. Dann können wir auch zu einer EUrechtskonformen und einer rechtlich sicheren Regelung kommen, wie wir sie für unsere Unternehmen brauchen, damit auch in diesem Bereich eine Rechtssicherheit besteht.

Ich möchte Sie also auffordern, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Wir können ihm leider nicht zustimmen, weil wir noch über diese anderen Dinge verhandeln. Sollten danach Ergebnisse vorliegen, können wir über ein Gesetz und vielleicht auch über darüber hinausgehende Dinge, die noch zu initiieren sind, sprechen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Diskussion.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Prof. Dr. Heinz Bierbaum.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eugen Roth hat in der Begründung des Gesetzesantrags deutlich gemacht, dass das Gesetz schon eine lange Vorgeschichte hat. Auch nach unserer Auffassung ist es an der Zeit, dass wir da jetzt vorankommen. Kürzlich habe ich eine Stellungnahme der Gewerkschaft Transnet bekommen, die sich sehr nachdrücklich für ein solches Gesetz ausspricht und darum gebeten hat, das Tariftreuegesetz nicht in eine Warteschleife zu schicken. Dem möchte ich mich voll anschließen. Ich meine, hier besteht Handlungsbedarf. Wir können nicht ewig warten, sondern müssen es jetzt angehen.

Ich bin auch nicht der Auffassung, dass dieses Gesetz nicht den rechtlichen Vorschriften entspricht.

Herr Wegner, Sie haben Herrn Hanau zitiert. Soweit mir bekannt ist, hat Herr Hanau auch gesagt, dass mit Rüffert das Denken nicht aufhören dürfe. Wenn ich mir Ihren Antrag anschaue, habe ich den Eindruck, dass nicht weitergedacht worden ist, weil er die Position enthält, die aus unserer Sicht veraltet ist. Wir sind im Gegensatz zu Ihnen nicht der Auffassung, dass ein europarechtskonformes Tariftreuegesetz nur auf den ÖPNV anwendbar ist. Deswegen haben wir den Anwendungsbereich auch ausgeweitet. Wir meinen, dass es durchaus europarechtskonform ist, wenn wir alle öffentlichen Aufträge der Tarifbindung unterwerfen. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Wir müssen ja sehen, dass sich inzwischen auch inhaltlich einiges verändert hat. Das Rüffert-Urteil liegt mittlerweile einige Zeit zurück und bezieht sich auf einen ganz konkreten Fall. Wir haben heute eine andere Situation. Wir haben auch ausdrücklich - etwa im Lissabon-Vertrag - festgelegt, dass der soziale Schutz eine wesentliche Zielsetzung ist. Das ist ausgedrückt auf der europäischen Ebene. Und dazu zählen insbesondere Tarifverträge. Ich möchte einmal nur grundsätzlich an die Funktion solcher Verträge erinnern. Sie haben ja eine doppelte Wirkung: Sie sollen einerseits die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Sozialdumping schützen. Das heißt, es werden bestimmte Mindestbedingungen festgelegt. Damit soll auch eine Unterbietungskonkurrenz unter den Arbeitnehmern ausgeschaltet werden. Sie haben aber auch eine Ordnungsfunktion für die Unternehmen. Dies bedeutet, dass für alle gleiche Bedingungen geschaffen werden. Ich denke, das ist ein ganz zentraler Inhalt von Tarifverträgen, und es ist ein wichtiger Bestandteil, dass wir diese Dinge auch im öffentlichen Bereich anwenden. Das gilt insbesondere dort, wo öffentliche Gelder eingesetzt werden.

Eugen Roth hat das Tariftreuegesetz auch in den Zusammenhang der fairen Wettbewerbsbedingungen gestellt. Ich möchte das etwas erweitern. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anständige Bedingungen haben, zu denen auch ein entsprechendes Einkommen gehört, wie es mindestens in den Tarifverträgen geregelt ist. Wenn wir uns einmal die Landschaft anschauen, dann sieht es doch so aus, dass wir in Gesamtdeutschland einen sehr großen Sektor haben, in dem niedrige, unter Tarif liegende Löhne gezahlt werden. Es gibt eine Menge sozialwissenschaftlicher Studien dazu, die deutlich machen, dass wir einen außerordentlich großen Bereich prekärer Arbeit und einen ausgesprochen großen Niedriglohnbereich haben. Wenn wir uns die Zahlen für das Saarland anschauen, so ist zu erkennen, dass hier besonderer Handlungsbedarf besteht, denn die Zahl derjenigen, die von ihrer Arbeit kaum oder zum Teil gar nicht leben können, ist außerordentlich hoch. In diesem Zusammenhang kommt dem öffentlichen Bereich eine

(Abg. Wegner (CDU) )

Vorbildfunktion zu. Dies bedeutet, dass der öffentlichen Bereich dafür eintreten und Vorbild dafür sein muss, dass man von Arbeit leben können muss. Das ist für uns ein ganz wesentliches Anliegen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Deswegen sind wir der Auffassung, dass öffentliche Aufträge nicht nur im Bereich des ÖPNV, sondern generell der Tarifbindung unterliegen sollen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Wir treten dafür ein, dass dieses Gesetz eingebracht, angenommen und entsprechend umgesetzt wird. Wir sollten dies möglichst schnell tun. Ich verstehe ja, dass man sich mit anderen Ländern abstimmt. Aber wenn man es immer nur auf den Abstimmungsprozess verschiebt, dann geraten wir in die Gefahr der Warteschleife, von der die Gewerkschaft Transnet gesprochen hat. Sonst ist es ja auch nicht so, dass Sie sich zurückhalten. Sonst billigen Sie dem Saarland ja auch eine Vorreiterrolle zu. Warum sollen wir bezogen auf unsere Nachbarländer nicht einmal eine Vorreiterrolle in einer sehr sinnvollen Angelegenheit wahrnehmen und ein solches Gesetz im Saarland verabschieden?

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich fasse zusammen: Ich halte ein solches Gesetz für notwendig. Es ist überfällig. Es schafft entsprechende Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen. Es stellt einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar und ist in der Fassung, die wir jetzt haben, rechtlich haltbar. Wir haben es uns sehr genau angeschaut, insbesondere was die europarechtlichen Dinge angeht. Die Anknüpfung an allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge ist ausdrücklich mit dem Europarecht vereinbar. Ich erinnere noch einmal an die Sozialklausel des Lissabon-Vertrages. Dies sind alles wesentliche Elemente. Wir haben es geprüft. Wir haben weitergedacht. Rüffert kann nicht die Basis sein, auf der wir dieses Gesetz beurteilen. Das Gesetz, das wir gemeinsam mit der SPD eingebracht haben, entspricht dem Recht, auch dem Europarecht. Ich bitte Sie daher, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Christoph Kühn.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute schon vielfach gehört: Wir unterhalten uns zum wiederholten Male über das Thema Tariftreue. Wir reden über dieses Thema aufgrund von Diskontinuität, aber auch weil es große und weitreichende Auswirkungen in die Wirtschaft hat und weil es aus

juristischer Sicht ein schwieriges Feld ist, was man den Debatten und Anträgen entnehmen kann. Wir reden aber auch darüber - und das ist nicht zu verschweigen -, weil es in der Wirtschaft schwarze Schafe gibt. Um Letzteres zu verhindern, haben SPD und LINKE einen Gesetzentwurf eingebracht, auf den ich nachher inhaltlich eingehen möchte.

Ich möchte zunächst einen Punkt nennen, der uns wichtig ist: Die überwiegende Anzahl der saarländischen Unternehmer und Unternehmerinnen zahlt für ordentliche Arbeit einen ordentlichen Lohn. Die überwiegende Anzahl der saarländischen Unternehmerinnen und Unternehmer handelt verantwortungsbewusst.

(Abg. Huonker (LINKE) : Schlecker!)

Ein Tariftreuegesetz darf nicht dazu missbraucht werden, die Saarwirtschaft über einen Kamm zu scheren, in Sippenhaft zu nehmen und Misskredit zu bringen. Dagegen wehren wir uns ganz entschieden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich habe es so verstanden, dass die Gewerkschaften für die Einhaltung der Tariftreue verantwortlich sind und deshalb von ihren Mitgliedern Gelder bekommen. Das sollte nebenbei erwähnt werden.

Eingehend auf den Gesetzentwurf stellen sich aus meiner Sicht zwei Fragen: Ist der vorliegende Gesetzentwurf tauglich, alltagstauglich, das gesetzte Ziel zu erreichen?

(Abg. Hoffmann-Bethscheider (SPD) : Ja!)

Ist der vorliegende Gesetzentwurf zweitens EUrechtlich vereinbar?

(Abg. Spaniol (LINKE) : Sie können wirklich zustimmen. Wir haben es geprüft.)

Zur letzten Frage gibt es viele Antworten. Es gibt auch einige falsche Antworten von der linken Seite, liebe Kollegin.

(Abg. Spaniol (LINKE) : Niemals!)

Aber nur wenige beziehen sich auf die Fakten. Viele Fakten liefert die Sozialforschungsstelle Dortmund, die sich damals auf das Tariftreuegesetz in Nordrhein-Westfalen bezogen hat, welches vom Wortlaut dem vorliegenden Gesetzentwurf der Oppositionsparteien ähnlich ist. Hierzu drei Punkte: 70 Prozent der Kreise und 96 Prozent der Gemeinden überprüfen nicht die Tariftreue, 80 Prozent der Vergabestellen haben erhebliche Schwierigkeiten, die jeweils gültigen Tarifverträge zu überprüfen. Das ist eben in der Aussprache schon angeklungen. 70 Prozent der Bauunternehmen beanstanden, dass die öffentlichen Auftraggeber Kontrolltätigkeiten auf Generalunternehmer abwälzen. Dies kann ein kleines und mittelständisches Unternehmen nicht leisten. Es

(Abg. Prof. Dr. Bierbaum (LINKE) )

würde ein Risiko eingehen, wenn es sich um Aufträge bewerben würde.

Vor diesem Hintergrund muss man prüfen, inwiefern ein Gesetz die genannten Punkte ausräumen kann. Hierzu sagt das Gutachten: Die Bereiche ÖPNV und SPNV bieten sich an. Diese Tatsache wird von der LINKEN und der SPD einfach ignoriert. Es wird zur Seite gewischt. Letztendlich wird die Tariftreue über eine komplette Branche gelegt, was nicht konform ist. Bei der Vereinbarung mit EU-Gesetz, bei der Konformität ist es ähnlich. ÖPNV und SPNV bieten einen Spielraum. Das wird nicht gesehen. Aus beiden Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD). Abg. Roth (SPD): Eine Sensation! - Abg. Spaniol (LINKE) : Sehr überraschend!)

Stattdessen haben wir den Antrag von CDU, FDP und GRÜNEN eingebracht, der die Fakten zur Kenntnis nimmt, diese nicht ausblendet und sich im juristischen Rahmen der EU bewegt. Wenn die bereits angesprochenen Gespräche der Regierung mit den Nachbarländern abgeschlossen sind, wird die Landesregierung diesbezüglich einen Regierungsantrag einbringen, der praktikabel ist und auch juristisch Bestand hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie daher, dem Entwurf der Regierungsfraktionen zuzustimmen und den Antrag, den Gesetzentwurf der Oppositionsparteien abzulehnen. - Danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tariftreue ist ein wichtiger Wert. Lohndumping, Lohndrückerei und Arbeit zu nicht akzeptablen Bedingungen sind nicht hinnehmbar. In dieser Diskussion spielt natürlich die öffentliche Hand eine ganz wichtige Rolle. Öffentliche Auftraggeber stehen hier unter ganz besonderer Beobachtung und das natürlich zu Recht.