Das ist kein dummes Zeug. Ich sage Ihnen genau, wie es geht und wie es ist. Es war ein absolutes Possenspiel, was sich diese Woche im Ausschuss zum Schulordnungsgesetz abgespielt hat. Viele Fragen zum Thema Schule sind heute wieder offener denn je!
Die CDU-Fraktion hat ihren eigenen Regierungsentwurf auf Eis gelegt, weil sie sich mit der SPD an dieser Stelle noch nicht einig war. Das ist doch der ei
gentliche Grund. Ich habe eben noch gehofft, dass Sie vielleicht dem Antrag der SPD zustimmen. Das hätte auch etwas gehabt, was die Inhalte anbelangt. Aber dazu haben wir eben ja ein klares Bekenntnis erlebt. Wir sind sehr gespannt, wie diese ganze Posse weitergeht. Es ist nur schade, dass das alles auf dem Rücken der Eltern, der Schüler und der Lehrer in diesem Land ausgetragen wird. Die haben wirklich Besseres verdient. Mit uns wissen sie, wie die Schule der Zukunft aussehen wird, Kolleginnen und Kollegen!
Ich sage auch noch etwas zu dem Entwurf. Wir haben bereits in der Ersten Lesung gesagt, vieles darin war richtig. Aus unserer Sicht sichert die Einführung von Mindestschülerzahlen das Schulangebot in der Fläche im Vergleich zur geltenden Gesetzeslage besser, da die Mindestvoraussetzungen für einen geordneten Schulbetrieb herabgesetzt werden. Das ist doch Tatsache. Jetzt gehen wir in die Wahl und haben noch den alten status quo. So ist es ganz einfach. Ich frage Sie noch einmal: Wie sieht Ihre Schulentwicklungsplanung aus? Was schlagen Sie kurz vor der Wahl vor? Die Menschen hier im Land wollen wissen wo die Reise hingeht.
Herr Commerçon, ich zitiere einmal aus Ihrer Rede zur Ersten Lesung von Ende Oktober 2011: Wir kaufen die Katze nicht im Sack. - Herr Commerçon, genau das machen Sie gerade. Sie kaufen die Katze im Sack. Sie haben auch gesagt: Lassen Sie uns vorher eine klare Planung machen, lassen Sie uns vorher darüber reden, welche Schulen an welchen Standorten erhalten bleiben können. Das muss vor der nächsten Landtagswahl klargemacht werden. Genau das wollen wir auch und das hätten wir gerne heute von Ihnen gehört. Das ist nämlich die ganz zentrale Frage und hierzu gibt es keine Antwort. Noch einmal: Sie hätten das hier anders händeln können. Man hätte auch einen Gesetzentwurf zur Zweiten Lesung machen können; dann wäre die Planungssicherheit vielleicht in Ansätzen besser auf den Weg gebracht. So ist überhaupt nichts klar. Sie betreiben hier einen politischen Zickzack-Kurs auf dem Rücken der Betroffenen. Das ist sehr schade und sehr schlimm, aber es wird Sie auch entsprechend teuer zu stehen kommen. Ich glaube nicht, dass das goutiert wird und ich meine schon, dass die Eltern kapieren, wie unklar die Schule der Zukunft hier geregelt ist.
Und ich sage Ihnen noch etwas. Es geht um die Frage des Unterrichtsausfalls. Wir haben immer wieder die Bekämpfung des massiven Unterrichtsausfalls an unseren Schulen in den Fokus gestellt. Ich muss schon sagen, da waren wir mit dem grünen Bildungsminister schon einen Schritt weiter. Er hat nämlich ein Konzept angekündigt und ich denke, er hätte es auch entsprechend umgesetzt. Es standen
immerhin sukzessive 90 Lehrerstellen zur Aufstockung der Lehrerreserve im Raum. Herr Commerçon, wir sind sehr gespannt auf Ihre großkoalitionären Antworten, was Sie uns unter dem Diktat der Schuldenbremse anbieten werden. Wie wollen Sie auf diesem Weg kleinere Klassen umsetzen? Wie wollen Sie mehr Lehrer einstellen und ordentlich bezahlen? Wie werden Sie die Kürzung der Gehälter in der Eingangsbesoldung rückgängig machen? Das sind alles Fragen, die nicht beantwortet sind, weil Sie jetzt schon zementieren, was nach der Wahl passieren wird. Ich glaube, dass unsere Schüler, die Lehrer und die Eltern einfach Besseres verdient haben.
Wir haben ein klares bildungspolitisches Profil und wir haben auch gezeigt, dass wir landespolitisch Verantwortung übernehmen. Wir haben der Gemeinschaftsschule zugestimmt. Wir haben sie mit unserer Zustimmung überhaupt erst möglich gemacht. Dazu stehen wir. Das war der erste richtige Schritt. Sie, Herr Commerçon, haben das aus taktischen Gründen abgelehnt. Auch das wird Ihnen immer anhaften. Der zweite Schritt ist die ordentliche Ausgestaltung der neuen Schule. Die echte erfolgreiche Alternative zum Gymnasium muss kommen. Das muss richtig gemacht werden. Wir wollen die wohnortnahe Gemeinschaftsschule und wir wollen die Bekämpfung des Unterrichtsausfalles. Wir wollen eine klare Zukunftsperspektive für unsere Lehrerinnen und Lehrer. Aber das, was Sie sich heute hier leisten, das ist durchschaubar. Wir sind gespannt, wie die Abstimmung am 25. März ausgehen wird. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, Dankeschön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich der Meinung bin, dass das, was Frau Spaniol gesagt hat, nicht im Raum stehen bleiben darf.
Sie haben eben gesagt, es gibt keine Planungssicherheit für die Eltern. Das ist falsch! Die Gemeinschaftsschule kommt zum nächsten Schuljahr. Es gibt keinen Grund zur Verunsicherung.
Wir haben im letzten Jahr mit großer Mehrheit die Verfassung geändert und haben die Gemeinschaftsschule in der Verfassung unseres Landes verankert. Wir haben im gleichen Zug auch das einfache Recht, das Schulordnungsgesetz, verändert und auch im Schulordnungsgesetz die Gemeinschaftsschule als Schulform verankert. Gemeinschaftsschule im Schulordnungsgesetz, Gemeinschaftsschule in der Verfassung, damit haben wir eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Einführung der Gemeinschaftsschule.
Und deshalb ist die Botschaft der heutigen Debatte ganz klar. Überall dort, wo derzeit Erweiterte Realschulen oder Gesamtschulen sind, überall dort werden zum nächsten Schuljahr Gemeinschaftsschulen errichtet. Alle Erweiterten Realschulen und alle Gesamtschulen beginnen das Schuljahr 2012/2013 als Gemeinschaftsschule. Darauf arbeiten wir zielgerichtet hin. Und es gibt keinen Zweifel, dass das im nächsten Schuljahr kommen wird.
Warum kann man das mit einer solchen Gewissheit schon heute sagen, auch wenn die Novelle zum Schulordnungsgesetz in Zweiter Lesung nicht vor dem 25. März verabschiedet wird? Es ist deshalb so sicher, weil wir - das hat Kollegin Rink eben ausgeführt - die Möglichkeit haben, die neuen Schulen an den konkreten Standorten per Erlass einzuführen. Daran arbeitet zurzeit das Bildungsministerium mit Hochdruck. Was Sie vorgeschlagen haben, Kollegin Willger, was in diesem Gesetzesvorhaben auch geplant war, das war, die Gemeinschaftsschulen per Gesetz einzuführen. Das wäre ein Novum gewesen. Sie können sie im konkreten Fall aber auch per Erlass einführen. Das tun wir. Da gibt es überhaupt kein Problem. Und deshalb sind die Grundlagen, die wir jetzt benötigen, vorhanden und wir arbeiten auf diesen Grundlagen. Die Vorbereitungen laufen planmäßig, die Schreiben an die Schulträger und an die allgemeinbildenden Schulen sind rausgegangen. Die Frist für die Anmeldung ist gestern abgelaufen. Sie sehen, dass die Anmeldungen planmäßig verlaufen sind. Das heißt, es gibt keinen Grund zur Verunsicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will noch auf einen Umstand hinweisen. Die Tatsache, dass das Gesetz vor dem 25.03. nicht verabschiedet wird, hat für zwei Standorte auch ganz konkrete Vorteile. In Mandelbachtal und in Nonnweiler kommt definitiv eine Gemeinschaftsschule zum nächsten Schuljahr.
Das wäre unter den Voraussetzungen des Gesetzes, das Frau Willger eben eingefordert hat, definitiv so nicht gewesen. Von daher ist es eine gute Nachricht, dass an diesen Standorten, die zunächst
in Zweifel standen, jetzt klar ist, dass dort nicht nur eingeschult werden kann, sondern dass diese Schulen auch kommen. - Sie haben eine Zwischenfrage, Bitteschön!
Abg. Willger (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Ist es gerade bei diesen beiden Schulen, über die Sie vorhin gesprochen haben, nicht so, dass wir weil die Eltern dieses Angebot in einer sehr viel höheren Zahl als erwartet angenommen haben - überhaupt kein aktuelles Standortproblem haben, egal nach welchem Schulordnungsgesetz und nach welchen Kriterien? Ist das nicht ein Beweis dafür, dass vonseiten der Schulen Angebote und Erweiterungsmöglichkeiten genutzt werden und dafür, wie attraktiv diese Angebote gestaltet werden können?
Ich glaube, wir haben keinen Dissens, liebe Kollegin Willger. Wir freuen uns darüber, dass die Eltern diese Standorte annehmen. Ich wollte damit sagen, dass es nach dem Gesetz, das Sie eben erwähnt haben, eine Hürde gegeben hätte, dort stand nämlich drin, dass nur dort Gemeinschaftsschulen errichtet werden, wo es in den Jahren 2009 bis 2011 in der Klassenstufe 5 nicht nur eine Klasse gegeben hat.
Diese Voraussetzung haben wir jetzt nicht. Deshalb ist klar, dass die beiden Schulen, die Schule in Mandelbachtal und die Schule in Nonnweiler, kommen werden.
Es ist auch klar, dass im Detail noch einiges geregelt werden muss. Völlig unabhängig von der Frage einer Novelle des Schulordnungsgesetzes ist doch Konsens in diesem Hause, dass wir beispielsweise noch das Saarländische Besoldungsgesetz ändern müssen, dass wir beispielsweise das Personalvertretungsgesetz ändern und an die neue Situation anpassen müssen. Alle diese Ausführungs- und Detailbestimmungen müssen noch erarbeitet werden, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass wir an allen Standorten nun eine Gemeinschaftsschule errichten können. Nach der Wahl, nach dem 25. März, bleibt bis zum kommenden Schuljahr genügend Zeit, um die weiteren Bestimmungen in aller Ruhe zu beraten und über sie zu entscheiden. An der Einführung der Gemeinschaftsschule gibt es keinen Zweifel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, hinsichtlich der Frage, ob die Gemeinschaftsschule kommen wird, auch hinsichtlich der Frage, wie sie zum 01.08. kommen wird, besteht hier gar nicht der große Dissens. Die Frage, die sich allerdings stellt, lautet: Warum reden wir heute nur über einen Antrag, warum führen wir heute nicht die Zweite Lesung durch?
Ich möchte das nun auch noch einmal gesetzestechnisch darstellen: Wir hatten die Erste Lesung vor vier Monaten, Ende Oktober 2011. Danach gab es eine Anhörung, es folgte die Auswertung der Anhörung. Viele Verbände sind befragt worden. Es hat gesetzestechnische Arbeit gegeben. Und dann, gewissermaßen einen Meter vor der Ziellinie, ist im Bildungsausschuss das Gesetzesverfahren angehalten worden - und das, obwohl der zuständige Staatssekretär im Bildungsausschuss sagte, es gebe eine Regelungslücke und es würde der Landesregierung leichter, ihre Arbeit zu tun, wenn das Gesetz verabschiedet würde. Es sei nicht unmöglich, die Arbeit ohne das Gesetz zu erledigen, man könnte das durchaus auch anders machen. Es wäre aber einfach umzusetzen mit Gesetz.
Wenn das Verfahren nun wie absehbar laufen wird, wird es in der nächsten Legislaturperiode ein neues Schulordnungsgesetz in einer Ersten Lesung geben, danach wird es wieder eine Anhörung geben, und so weiter. Das ganze Brimborium, das man jetzt schon durchgeführt hat, war damit für die Katz, alles wird wiederholt werden. Das ist für jeden angesprochenen Verband - und nicht nur für jeden Verband! nichts anderes als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Zudem bedeutet das, noch einmal festgestellt im OTon des Staatssekretärs im Ausschuss, dass eine Regelungslücke sehenden Auges von der Legislative, von diesem Haus, fortgeschrieben wird. Die Aufgabe dieses Hauses ist aber doch die Gesetzgebung. Wird eine Regelungslücke festgestellt, so müsste es doch die vornehmste Aufgabe dieses Hauses sein, die festgestellte Regelungslücke zu schließen. Tun wir als Abgeordnete das nicht, so ist das schlicht eine Arbeitsverweigerung dieses Parlamentes, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir können es beim besten Willen nicht verstehen, weshalb dieses Parlament seinen Job nicht macht, weshalb es heute nicht ein Schulordnungsgesetz verabschiedet.
Ein weiterer Punkt sei in diesem Zusammenhang erwähnt: In diesem Gesetz hätten natürlich auch andere Dinge verabschiedet werden können, in dieses Gesetz hätten noch andere Regelungen aufgenommen werden können, deren Verabschiedung wichtig
gewesen wäre auch für die beruflichen Schulen. Über die Zügigkeit sollten im Schulordnungsgesetz Feststellungen getroffen werden, sie sollte herausgenommen werden, die beruflichen Schulen jedoch sollten diesbezüglich nicht angepasst werden. Es ist aber notwendig, die beruflichen Schulen inhaltlich anzupassen. Es ist notwendig, den beruflichen Schulen die gleiche Chance zu geben, gerade auch bei Einführung der Gemeinschaftsschule, damit sich berufliche Schulen und allgemeinbildende Schulen dem Wettbewerb auf Augenhöhe stellen können. Daher wäre es notwendig und richtig gewesen - deshalb haben wir im Ausschuss einen entsprechenden Antrag gestellt -, die Zügigkeit auch in diesem Zusammenhang als Kriterium entfallen zu lassen. Vonseiten der SPD ist angedeutet worden, man sei inhaltlich unserer Meinung. Es wäre schön gewesen, wäre das unmittelbar so beschlossen worden.
Es gilt im Grunde, was wir heute Morgen schon in einem anderen Kontext besprochen haben: Es wäre schön, wenn die Menschen am 25.03., wenn sie zur Wahlurne gehen, wüssten, was sie nach der Wahl bekommen. Deshalb wäre es schön gewesen, hätte dieses Parlament gesagt, in welche Richtung es gehen soll. Das ist nun leider nicht der Fall. Das ist aus unserer Sicht zu bedauern. Es ist schade, dass es zu dem gekommen ist, was wir von Anfang an gesagt haben: Durch den Bruch der Koalition wird für vier Monate in diesem Land eine regierungs- und entscheidungsfreie Zeit sein. Dieses Land kann sich das eigentlich nicht erlauben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte das noch gar nicht so negativ sehen. Ich weise darauf hin: Wir haben im März noch eine Plenarsitzung, wir haben auch noch eine Sitzung des Bildungsausschusses. Daher ist für mich diese Sache nicht erledigt, daher ist für mich diese Sache immer noch diskussions- und abschlussfähig.
Mir geht es auch nicht um Rechthaberei. Daher lasse ich mich auf einige der Bemerkungen, die Sie gemacht haben, Herr Commerçon, gar nicht ein.
Es geht bei diesem Antrag und bei dem Gesetz um zwei Sachverhalte. Erstens geht es um die Abschaffung der Zügigkeit und um die Frage der Mindestschülerzahlen. Dazu haben Sie in Ihrem Antrag eine Antwort; das ist allerdings auch der einzige Punkt in Ihrem Antrag, der Berührung mit dem konkreten Ge
setz hat. Zweitens geht es um die Frage der Beteiligung der Träger an der Schulentwicklungsplanung und Ähnlichem.
Ich gehe davon aus, Herr Minister, dass alle Standorte errichtet werden. Sie müssen auch errichtet werden. Daran kann es keinen Zweifel geben, gleichgültig, ob nach dem alten oder dem neuen Gesetz verfahren wird. Es geht aber sehr wohl um die Frage, wie es mit dem geordneten Schulbetrieb aussehen wird. Dafür schafft ein neues Gesetz doch einfach auch die Grundlage.