Protocol of the Session on November 16, 2011

Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/619 - neu -, Annahme des Antrages.... 2086

Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/632, Annahme des Antrages................ 2086

8. Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung der Mitglieder des von der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion beantragten Untersuchungsausschusses „Stiftung Saarländischer Kulturbesitz Bau des Vierten Museumspavillons“ und deren Stellvertreter (Drucksache 14/630)...................................................... 2086

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 2087

9. Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Den Bankensektor strikt regulieren - die Interessen des Gemeinwohls stärken (Druck- sache 14/604)........................................... 2087

13.Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Finanzmarkt-Kontrolle: Der Gier einen Riegel vorschieben - Schluss mit der Zockerei (Druck- sache 14/631 - neu)................................. 2087

Abg. L a f o n t a i n e (DIE LINKE) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/604..................................................... 2087

Abg. J o s t (SPD) zur Begründung des Antrages Drucksache 14/631 - neu......... 2090

Abg. T h e i s (CDU)................................. 2092

Abg. K ü h n (FDP)................................... 2096

Abg. S c h m i t t (B 90/GRÜNE)............... 2097

Abg. L a f o n t a i n e (DIE LINKE)............. 2098

Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/604, Ablehnung des Antrages.............. 2099

Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/631 - neu -, Annahme des Antrages.... 2099

10.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Übersicht Nr. 3) (Drucksache 14/612)................................ 2099

Abg. H e i b (CDU), Berichterstatterin...... 2099

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 2100

11.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung eingebrachten Antrag betreffend: Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht (Übersicht Nr. 4) (Drucksache 14/613)...................................................... 2100

Abg. H e i b (CDU), Berichterstatterin...... 2100

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 2100

12.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 8) (Drucksache 14/615)...................................................... 2100

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 2100

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 27. Landtagssitzung.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner heutigen Sitzung, 09.00 Uhr, einberufen und für diese Sitzung die uns vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung. Dem Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion betreffend „Gesetz zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes“, Drucksache 14/622, ist die SPD-Landtagsfraktion zwischenzeitlich beigetreten. Der Gesetzentwurf liegt uns nunmehr als Drucksache 14/622 - neu vor.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung, dem Antrag der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion betreffend „Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ‚Stiftung Saarländischer Kulturbesitz - Bau des Vierten Museumspavillons’“, Drucksache 14/619 - neu -, haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 14/632 den Antrag „Konkretisierung des durch den Einsetzungsantrag (Drucksache 14/619 - neu) der Fraktionen SPD und DIE LINKE benannten Untersuchungsgegenstands gemäß § 39 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über den Landtag des Saarlandes“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/632 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 7 der Tagesordnung beraten wird.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung, dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion betreffend „Den Bankensektor strikt regulieren - die Interessen des Gemeinwohls stärken“, Drucksache 14/604, hat die SPDLandtagsfraktion mit der Drucksache 14/631 den Antrag eingebracht unter dem Titel: „Finanzmarktkontrolle: Der Gier einen Riegel vorschieben Schluss mit der Zockerei“. Wer dafür ist, dass der Antrag als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 14/631 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 9 der Tagesordnung beraten wird.

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (SMG)

(Drucksache 14/622 - neu)

Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Birgit Huonker das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie morgens Ihre E-Mails öffnen, dazu den Pressespiegel lesen, jeden Tag Informationen von Verbänden bekommen, dazu die neuesten Schlagzeilen aus dem Internet, dann kämpfen Sie genauso gut wie ich sicherlich gegen eine Informationsflut. Vor 20 Jahren haben wir das noch nicht gekannt. Heute befinden wir uns in einer sogenannten Informationsgesellschaft.

Kommunikation ohne E-Mail wäre heute nicht mehr denkbar. Schnell und einfach ist es. Es hat aber auch seine Kehrseite. Die Redaktionen von Hörfunk, Fernsehen und Zeitungsverlagen stöhnen unter der Flut von Pressemitteilungen, Stellungnahmen, Informationen oder einfach nur Werbung. Eine Journalistin sagte mir kürzlich, sie schaffe es kaum noch, alles zu sichten. Die Menge an ungebetenen Mails habe in den letzten Jahren explosionsartig zugenommen. Und trotzdem, Journalisten helfen uns als Lotsen durch den Nachrichten-Dschungel. Sie wählen das Wichtigste aus, bereiten Informationen auf, kommentieren, kritisieren und erklären. Kurz, sie geben den Menschen in dieser Informationsflut eine Orientierung.

Jede Entwicklung hat aber auch eine Kehrseite. Sosehr wir mithilfe des Internets in die Informationsgesellschaft katapultiert worden sind - wir verfügen über einen unerschöpflichen Zugang zu Informationen -, haben und hatten aber insbesondere Zeitungen und Zeitungsverlage schmerzhafte Einbußen zu verzeichnen; denn das Internet führte zu Einbrüchen bei den lukrativen Anzeigenkunden. Ich erinnere Sie daran: Samstags waren die Zeitungen voll mit großen Stellenanzeigen. Aber das Internet führte zu einem deutlichen Rückgang von Abonnenten. Diese Entwicklung führte zu einer verschärften Marktsituation. Der Druck auf Verlage, den Interessen und Wünschen der Werbekunden nachzukommen, führte wiederum bundesweit dazu, dass das Trennungsgebot, nämlich die deutliche Kennzeichnung von bezahlten Anzeigen und Veröffentlichungen einerseits und den redaktionellen Texten andererseits, zunehmend nicht beachtet wird. Aber genau dieses Trennungsgebot soll dem Schutz der Leserinnen und Leser vor Manipulationen dienen. Die journalistische Unabhängigkeit wird durch Schleichwerbung bedroht. Die Leserinnen und Leser können nicht mehr erkennen, was bezahlt ist, was Werbung ist, und was unabhängige Meinung oder auch Wertung ist.

Der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler sagte anlässlich des 50. Jahrestages des Deutschen Presserates im Jahr 2006 - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis,

Herr Präsident -: „Noch schwerer wiegt die Bedrohung der journalistischen Unabhängigkeit durch Schleichwerbung: Immer mehr Verlage knicken ein vor Anzeigenkunden, die sich nicht nur ein gefälliges redaktionelles Umfeld für ihre Anzeigen wünschen, sondern anregen, der Anzeigentext könne doch auch gleich in den Redaktionstext einfließen.“ Später sagte er: „Wir brauchen eine neue Debatte über die Trennung von Nachricht und Werbung. Denn ein Journalismus, der bloß noch zur Garnierung oder vielleicht sogar zur Tarnung von Werbebotschaften dient, der hat sich selbst aufgegeben.“

Dass es notwendig ist, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sieht man auch an den Rügen des Deutschen Presserates. Wurden 2006 noch 30 Prozent aller Rügen wegen Verstoßes gegen das deutliche Trennungsgebot ausgesprochen, waren es schon ein Jahr später 60 Prozent und im letzten Jahr immer noch über die Hälfte, 51 Prozent. Verstöße gegen das Trennungsgebot werden derzeit gemäß dem Saarländischen Mediengesetz noch mit 5.000 Euro Bußgeld bestraft.

Diese Höhe dürfte keine abschreckende Wirkung mehr haben und sollte daher wie in einigen anderen Bundesländern auch angehoben werden, sodass Verstöße gegen das Trennungsgebot zukünftig angemessen sanktioniert werden können. Es geht um nichts mehr als um den Schutz der Leserinnen und Leser vor möglichen Manipulationen. Zugegebenermaßen ist das Saarland nicht unbedingt ein Zentrum des Verlagswesens, trotzdem erscheint uns eine Änderung des Saarländischen Mediengesetzes in diesem Punkt notwendig, denn die Anregung kommt vom Saarländischen Journalistenverband selber. Dies sicherlich nicht ohne Grund.

Der französische Nobelpreisträger für Literatur Albert Camus sagte einmal: „Eine freie Presse kann gut oder schlecht sein, aber eine Presse ohne Freiheit kann nur schlecht sein.“ Ich gehe davon aus, dass Sie meiner Auffassung folgen und bitte Sie darum, dem vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmen. Es ist nur eine kleine Änderung, aber mit einer hoffentlich großen Wirkung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Roland Theis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne meine Ausführungen mit einem Zitat, die Erlaubnis des Präsidenten vorausgesetzt: „Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private

oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein. (...) Bezahlte Veröffentlichungen müssen so gestaltet sein, dass sie als Werbung für den Leser erkennbar sind. Die Abgrenzung vom redaktionellen Teil kann durch Kennzeichnung und/oder Gestaltung erfolgen. Im Übrigen gelten die werberechtlichen Regelungen.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser wahre und wichtige Programmsatz ist die Regelung des Deutschen Presserates in Ziffer 7 Richtlinie 7.1 des Pressekodexes, also der Selbstverpflichtung der Medien in Deutschland, zu denen sich alle Journalistinnen und Journalisten freiwillig bekennen. Das ist auch gut so, denn wesentlich für die Qualität von Journalismus - da schließe ich mich meiner Vorrednerin an - und wesentlich für die Frage, ob Medien ihre Wächterfunktion in unserem Staat erfüllen können, ist die Unabhängigkeit von Berichterstattung, unabhängig selbstverständlich von staatlicher Beeinflussung, unabhängig aber auch von wirtschaftlichem Druck.

Tatsache ist aber, dass zu einer freien Presse in unserem Land auch gehört, mit Presseerzeugnissen zu wirtschaften, mit Presseerzeugnissen Geld zu verdienen, viel mehr noch: Private freie Presse kann nur dann funktionieren, wenn sie sich rechnet. Deshalb gehört dies auch zur Pressefreiheit und deshalb gehört es eben auch dazu, mit Werbung Geld zu verdienen. Es ist einer freien Presse immanent, dass sie im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichem Interesse und unabhängiger Berichterstattung arbeitet. Diesen Konflikt lösen das deutsche Medienrecht, das Medienrecht der deutschen Bundesländer und der Pressekodex dadurch, dass eine Kennzeichnungspflicht von entgeltlichen Veröffentlichungen vorgeschrieben ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle nicht das wiederholen, was zu Recht vorhin bereits ausgeführt worden ist. Denn das Ziel ist, dass sich die Leser zum Beispiel eines Printmediums selbst ein Bild davon machen können, worauf das Abdrucken einer bestimmten Anzeige und einer bestimmten Information zurückzuführen ist. Deshalb ist die Kennzeichnungspflicht ein wichtiger Garant für guten und unabhängigen Journalismus. Die Sanktionierung dieser Pflicht muss daher ernsthaft sein und die tatsächliche Abschreckungswirkung einer solchen Vorschrift entfalten.

Wir sind somit im Grundsatz der Auffassung, dass eine Erhöhung der Geldbuße in dieser Frage ein

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

Schritt in die richtige Richtung sein kann. Wir haben allerdings über die genaue Gestaltung dieser Novelle noch Beratungsbedarf und wollen eventuell weitere Neuerungen am saarländischen Medienrecht vornehmen, was es möglicherweise erforderlich macht, noch bestimmte Dinge mit ins Paket aufzunehmen. Daher stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss zu, melden allerdings noch Beratungsbedarf an. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Horst Hinschberger.