von PwC genannte Konsolidierungspotenzial - 226 Millionen Euro bis 2020 - zu realisieren. Wie gesagt, die Haushalte 2011 und 2012 sind die ersten Schritte auf diesem Weg und weitere werden folgen.
Unser Haushalt ist durch eine ganze Reihe von strukturellen Vorbelastungen geprägt - ich habe es mehrfach angedeutet: insbesondere Zinsen, wo wir im Vergleich mit den andern Bundesländern überproportional belastet sind, oder auch demografiebedingt rückläufige Einnahmen, die wir aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich zu erwarten haben -, die schon für sich genommen entsprechenden Handlungsbedarf signalisieren. Wir verlieren im Saarland im laufenden Jahrzehnt insbesondere demografiebedingt etwa 8 Prozent unserer Bevölkerung, wobei in dem Zusammenhang darauf hinzuweisen ist, dass eine rückläufige Einwohnerzahl auch rückläufige Einnahmen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich nach sich ziehen wird. Als aktuellen Richtwert kann man nennen: Je 1.000 Einwohner verlieren wir rund 2,8 Millionen Euro. Gerade auch deshalb muss unser staatliches Leistungsangebot angepasst werden. Daran führt kein Weg vorbei.
Vor diesem Hintergrund brauchen wir die konsequente Modernisierung und Verschlankung des öffentlichen Dienstes im Saarland, wir brauchen die kritische Überprüfung der Landesämter, der Landesgesellschaften sowie aller Verwaltungsebenen des Landes einschließlich - das sage ich durchaus - der Ministerialbürokratie. Wir brauchen im Übrigen die Straffung von Zuständigkeiten auf der kommunalen Ebene genauso wie verstärkte Kooperationen über Ländergrenzen hinweg, etwa mit unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz.
Schließlich brauchen wir eine weitergehende Schwerpunktund Profilbildung bei den Hochschulen, im Übrigen auch eine Eindämmung der Sozialhilfeausgaben, wo kein Weg an einer Überprüfung der Standards und der Kostenstrukturen vorbeiführt. Ich will in dem Zusammenhang sagen: Seitens der Länder Bremen, Hamburg und Berlin - das war noch der alte Senat in Berlin - sind mit Blick auf eine Überprüfung der Kostenentwicklung im Sozialhilfebereich Bundesinitiativen angekündigt. Wenn eine solche Bundesratsinitiative kommt, werden wir uns je nach Gefechtslage natürlich in das Bemühen einklinken, noch einmal Boden unter die Füße zu bekommen. Alles das zusammengenommen sind Bausteine einer Sanierungsstrategie vom Land und für das Land. Diese Sanierungsstrategie hat ja auch in der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin breiten Raum eingenommen.
Was unabdingbar hinzukommen muss, ist eine stabile Einnahmebasis unseres Haushaltes auf der Grundlage eines wachsenden Bruttosozialproduktes, verbunden mit Steuermehreinnahmen, ver
gleichbar der Entwicklung von vor der Wirtschaftskrise, im Übrigen der Verzicht auf Steuersenkungen und die Haushalte belastende Maßnahmen.
Vor diesem Gesamthintergrund stellt sich die saarländische Landesregierung ihrer Verantwortung für das Jahr 2012 und darüber hinaus. Kurzfristig mögliche und zu treffende Entscheidungen haben wir wie gesagt vorbereitet. Wir schlagen sie dem Parlament zur Beschlussfassung vor. Mittel- und langfristig wirkende Entscheidungen müssen ebenfalls möglichst frühzeitig auf den Weg gebracht werden. Auch dazu sind wir entschlossen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Beteiligten - in der saarländischen Landesregierung, in den sie tragenden Fraktionen aus CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber auch im Blick auf die Mitarbeit der SPD in der Haushaltsstrukturkommission - möchte ich mich bedanken und bitte den saarländischen Landtag um Zustimmung zum Haushaltsplan 2012, dem Nachtrag 2011 und den damit in Zusammenhang stehenden Gesetzen und Regelungen. Ich denke, wir haben damit eine gute Basis für die morgige Diskussion. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Minister. Die Fraktionen sind übereingekommen, die Aussprache und Abstimmung zu den Gesetzentwürfen morgen durchzuführen.
Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei (Drucksache 14/596)
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein langer Prozess zur Neuorganisation der saarländischen Polizei ist quasi abgeschlossen. Mit dem heutigen Gesetz zur Begleitung der Neuorganisation der saarländischen Polizei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Neuorganisation geschaffen.
Zur Historie. Am 30.06.2010 wurde eine Arbeitsgruppe „Polizei 2020“ ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag erhalten, vor dem Hin
tergrund der perspektivischen Rahmenbedingungen, unter anderem Aufgaben und Personalentwicklung der Polizei, die Bevölkerungsentwicklung und die andauernde Haushaltsnotlage des Landes, eine optimale Nutzung der neuen Führungs- und Lagezentrale aufzuzeigen sowie Vorschläge zur Fortentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation der Vollzugspolizei des Saarlandes zu machen.
Wichtige Vorgaben für die Arbeitsgruppe waren der Erhalt der polizeilichen Präsenz in der Fläche sowie ein bedarfsorientierter Personaleinsatz bei den Dienststellen, Minimierung bestehender Schnittstellen, die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Polizei durch eine bedarfsgerechte personelle und sächliche Ausstattung. Die Einstellungszahlen in der Zukunft sollten sich an den Ruhestandsversetzungen, aber auch der Aufgabenstellung und der demografischen Entwicklung orientieren. Nicht zuletzt sollte geprüft werden, inwieweit Polizeibeamtinnen und -beamte von polizeifremden Aufgaben entlastet werden können.
Nach Bekanntwerden des PwC-Gutachtens wurde der Auftrag der Arbeitsgruppe noch um die Prüfung der dortigen Vorschläge erweitert.
Kolleginnen und Kollegen, bemerkenswert ist, das die Vorschläge zur Polizeireform - wie bereits im Jahre 2000 - erneut aus der Polizei heraus kommen. Die Reform wird der Organisation nicht durch Fremde übergestülpt, sondern sie basiert auf den Ergebnissen, die die Polizei selbst erarbeitet hat. Es fanden zahlreiche Veranstaltungen zur Information und Diskussion statt, auch die Gemeinden und Landkreise wurden zu Infoveranstaltungen in den Diskussionsprozess einbezogen. Sicher sind nicht alle Beteiligten und Betroffenen mit allem zufrieden. Aber das Endergebnis wird von einer breiten Mehrheit getragen.
Danach werden die bisherige Landespolizeidirektion und das Landeskriminalamt zu einem Landespolizeipräsidium zusammengefasst. Innerhalb des Landespolizeipräsidiums werden vier Fachdirektionen - Gefahrenabwehr/Einsatz, die Kriminalitätsbekämpfung/ LKA, Personal/Recht und Zentrale Dienste - eingerichtet. Es würde zu weit führen, wenn ich an dieser Stelle alle Änderungen aufführen wollte, zumal der Minister später sicherlich zu einigen Fragen Stellung nehmen wird. Es gibt Veränderungen in den Zuständigkeiten, in den Arbeitsabläufen, bei der personellen Ausstattung sowie bei der Dienst- und Fachaufsicht.
Das Hauptziel, eine hochmoderne und effizient arbeitende Polizei mit ausreichender sächlicher und personeller Ausstattung, bei Beibehaltung der Präsenz in der Fläche, wird mit dieser Reform erreicht. Wir erreichen dieses Ziel auch, wenn es eine moderate Personalreduzierung gibt. Vorgesehen in
den nächsten zehn Jahren sind jährliche Einstellungen in einer Größenordnung von zirka 100 Polizeibeamtinnen und -beamten bei gleichzeitiger Ruhestandsversetzung von durchschnittlich 130 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Dies führt zu einer Reduzierung des Personalbestandes um rund 300 Personen in den nächsten zehn Jahren. Wir glauben, dass dies verantwortbar ist. Wir tragen damit sowohl haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten als auch den Gesichtspunkten der Funktionsfähigkeit der Polizei weiterhin Rechnung.
Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Gesetz wird die Normensprache in Gesetzen und Verordnungen an die neue Polizeiorganisation angepasst. Weiter wird das saarländische Besoldungsgesetz geändert, in dem die bisherige Amtsbezeichnung Direktor der Landespolizeidirektion gestrichen wird. Gleichzeitig werden die Amtsbezeichnungen Landespolizeipräsident und Landespolizeivizepräsident eingeführt. Für die Personalvertretungen wird eine Übergangsregelung geschaffen, um die personalratslose Zeit zu überbrücken. Die in den Dienststellen der Vollzugspolizei mit den Personalvertretungen abgeschlossenen Dienstvereinbarungen gelten bis zu einer Neuregelung weiter.
Meine Damen und Herren, die Regierungskoalition stimmt diesem Gesetz zu. Wir werden im Innenausschuss - voraussichtlich am 17. November - eine umfängliche Anhörung durchführen. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz dann in Zweiter Lesung in der Dezembersitzung des Parlaments verabschiedet werden kann, damit es zum 01.01.2012 in Kraft tritt. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich an den Beginn meiner Ausführungen zu stellen: Die SPD-Fraktion wird die neue Polizeireform im Saarland auch weiter konstruktiv begleiten und durch die heutige Zustimmung zum Organisationserlass erneut die Hand zur Mitarbeit an einem zukunftsfähigen Konzept der saarländischen Sicherheitsarchitektur reichen. Das tun wir auch im Bewusstsein, dass unsere inhaltlichen Positionierungen, die bereits 2009 erfolgt sind, durch diese Reform weitgehend abgedeckt sind. Diese Zustimmung ist aber keinesfalls selbstverständlich, gab es doch in den vergangenen Jahrzehnten stets große Auseinandersetzungen vor allem zwischen SPD und CDU, wenn es um die Themen der inneren Sicherheit im Allgemeinen, aber auch um die Weiterent
wicklung der Organisation der saarländischen Polizei im Besonderen ging. Es gab bislang immer bei Personalabbaumaßnahmen gerade bei der Polizei wildeste Reflexe der jeweiligen Oppositionsparteien in diesem Haus. Das ging sogar so weit, dass zwischenzeitlich, insbesondere zum Ende der Neunzigerjahre, meiner Partei, der SPD, jeglicher positiver Gestaltungswille in der Organisation selbst abgesprochen wurde. Daraus hat die SPD Lehren gezogen. Die Eindrücke dieser Jahre sind vergangen. Das erlebe ich bei meinen Kontakten zur saarländischen Polizei. Man traut der SPD wieder zu, die Organisationsstruktur positiv mitzuentwickeln.
Ich will heute daher bei diesem Thema den Versuch eines Paradigmenwechsels im Umgang zwischen Regierung auf der einen Seite und der Opposition auf der anderen Seite wagen. In anderen Politikbereichen werden Überschriften zu einem gemeinsamen Vorgehen, beispielsweise wenn es um Verfassungsänderungen geht, mit Themenfrieden beschrieben. Der gefundene Kompromiss der Neunzigerjahre im Bereich der Bildungspolitik wurde gar als historisch bezeichnet. Heute kann der Grundstein eines Friedens auch für den Bereich der saarländischen Polizei gelegt werden. Ich will dies kurz begründen.
Der Beruf des Polizisten ist keiner wie jeder andere. Viel mehr als alle anderen Beschäftigten, die im Auftrag dieses Landes ihren Beruf ausüben, sind der Polizist und die Polizistin als Hüter unserer gesetzlichen Grundregeln, als Beschützer und Aufklärer in vielen Stunden ihres beruflichen Lebens nicht alleine mit den Sicherheitsbedürfnissen anderer Menschen, sondern im besonderen Maße auch mit Aggressivität und Angriff gegen das eigene Wohl konfrontiert. Das muss mitgedacht werden, wenn wir hier im Landtag organisatorische Einschnitte und Veränderungen bei der saarländischen Polizei auf den Weg bringen.
Darum wollen wir einen nachhaltigen Beitrag dazu leisten, auch und gerade für die Bevölkerung Sicherheit zu erhalten, aber auch der Polizei selbst, jeder Beamtin und jedem Beamten selbst, Sicherheit zu geben. Sicherheit, dass nicht eine Strukturreform die andere jagt, Sicherheit, dass man sich auf Politik verlassen kann - ganz gleich wer im Moment an der Regierung und wer im Moment in der Opposition ist. Diese Strukturreform ist auf zehn Jahre angelegt und sie sollte auch diese Zeit bestehen. Die Politik muss sie leben. Sie muss sie leben in zehn Jahren.
Die Zustimmung der SPD soll diese Absicht unterstreichen. Aber nicht allein aus diesen doch übergeordneten Gründen fällt der SPD die Verantwortungspartnerschaft im Bereich der inneren Sicherheit
leicht. Auch inhaltlich deckt sich ein überaus großer Teil dieser Reform mit unseren Vorschlägen aus den letzten Jahren. Wir fordern schon seit 2001 eine Umorientierung der Organisation der saarländischen Polizei. Hintergrund dafür waren zwei Punkte. 2001 wurde eine Organisationsstruktur geschaffen, die auf der Annahme beruhte, dass mindestens 2.900 aktive Beamtinnen und Beamte die Organisation füllen. Diese 2.900 Kräfte sind aber in der Organisation letztendlich nicht angekommen. Dieses offensichtliche Defizit konnte nicht beseitigt werden. Im Gegenteil, auf der Zeitachse hat es sich eher verschärft. Die bisherige Organisationsstruktur, das kann man, glaube ich, auch jenseits jeder politischen Auseinandersetzung sagen, passte nicht zur gewollten IstStärke von damals. Daneben bemängelte die SPD die stets offensichtlich fehlerbehaftete Aufbauorganisation im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Die Themen LKA, KPI, KDs sind ja bekannt. Diese Mehrfachzuständigkeit schafft Schnittstellenproblematiken, die heute in der Organisation auch selbst gesehen werden. Ich war überrascht bei meinem Besuch bei der KPI; damals dachte ich: Wenn ich dorthin komme als einer, der vehement die Auflösung der KPI fordert, werde ich beschimpft. - Das Gegenteil war der Fall! Auch bei der KPI selbst hat man Schnittstellenproblematiken im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung nicht abgestritten, sondern sie sogar bestätigt. Diese Schaffung von Schnittstellenproblematiken war ein Fehler. Diesen haben wir auch in den Vorjahren immer wieder angesprochen.
Die SPD hat, ich sagte es bereits, im Jahr 2009 vier Kernforderungen an eine neue Aufbauorganisation bei der saarländischen Polizei formuliert. Erstens: Die Auflösung der Zusammenführung in der Kriminalitätsbekämpfung, die Auflösung der KPI also, das Verschmelzen der KPI mit dem Landeskriminalamt. Zweitens: Die generelle Reduktion des Overhead, die Gestaltung einer schlankeren Aufbauorganisation. Drittens, ein ganz wichtiger Punkt: Die Flächenpräsenz der Polizei muss erhalten bleiben. Viertens: Die Orga-Struktur muss letztendlich auch im Einklang mit der Personalstärke stehen. Diese Forderungen, alle vier Forderungen, werden durch diese Reform erfüllt. Insoweit kann ich sagen, dass diese Reform auch durch die Debatte aus der SPD heraus gestaltet wurde.
Wir wollen uns also diesem Blick auf die objektiven Defizite der bisherigen Struktur nicht verschließen, sehen aber auch das Diktat der finanziellen Zukunftssicherung dieses Landes. Grundsätzlich stellt sich die Frage, Herr Finanzminister, wie viele Beamtinnen und Beamte das Land in den nächsten Jahren zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben einstellen kann. Die durch die Expertenkommission im Innenministerium ausgearbeitete Zahl von 1.000 bis
1.100 Einstellungen in den nächsten zehn Jahren erscheint, aus rein haushalterischer Sicht betrachtet, schon hinlänglich ambitioniert. Ambitioniert ist sie aber auch und gerade, da sie unter Berücksichtigung der Abgangszahlen, die der Kollege Becker schon angesprochen hat, bedeutet, dass in diesem Zeitraum faktisch ein Personalabbau in einer Größenordnung von 300, vielleicht auch 350 Kräften so ganz genau weiß man das nie - stattfinden wird.
Noch weiter geht das für die Haushaltskonsolidierungskommission in der Staatskanzlei ausgearbeitete PwC-Gutachten mit einem angenommenen Einsparpotenzial von 600 Beamtinnen und Beamten. Begründet wird die Annahme eines solchen Potenzials in dem Gutachten mit einer dann stattfindenden Annäherung der Polizeipräsenz im Saarland an den Durchschnitt der Flächenländer West. Es gehört allerdings zur ganzen Wahrheit, dass dieser Abbau Dienststellenschließungen in größerem Umfang zur Folge hätte. Dies lehnen wir klar ab.
Nichtsdestotrotz: Weniger Personal bedeutet Veränderung. Dass die Aufbauorganisation mit der Zusammenführung von LPD und LKA zu einem Landespolizeipräsidium schlanker werden soll und dadurch Doppelzuständigkeiten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung abgebaut werden sollen, findet unsere ungeteilte Zustimmung.
Auf nicht ganz ungeteilte Zustimmung stößt der Gedanke, den künftig verminderten Personalzugang belastungsorientiert zuzuteilen. Dies würde bedeuten, dass bei neun der insgesamt 20 Polizeiinspektionen mittelfristig keine 24-Stunden-Besetzung mehr möglich wäre. Über diesen Aspekt wird auch in der SPD diskutiert. Dieses Modell steht aber, die betrachtete Personaleinstellungsquote zugrunde gelegt, in Konkurrenz zu einer Ausdünnung von Dienststellen. Kommt man also zur Überzeugung, dass mehr Personal haushalterisch nicht darstellbar ist - und das glaube auch ich -, dass man Dienststellenschließungen aber ausschließen möchte, muss man zwangsläufig zu einer belastungsorientierten Konzentration der Polizeipräsenz gerade während der Nachtzeit kommen. Die Wahl dieses Ansatzes erscheint auch geboten, da mit Einrichtung des neuen LFZ Einsatzkräfte nun viel schneller und effektiver an einen Interventionspunkt zu führen sind, als es bei der bislang gegebenen alleinigen Flächenzuständigkeit der Dienststellen der Fall ist.
Die Polizei im Saarland, aber auch generell die Polizei, wird sich immer wieder Veränderungsprozessen stellen müssen. Diese Veränderung wird nicht die letzte gewesen sein. Derartige Prozesse ergeben sich aus inneren Zwängen, aber auch aus einem sich verändernden Kriminalitätsaufkommen. Die Politik sollte mit den Beschäftigten ehrlich und verläs
slich umgehen. Die schönste Aufbauorganisation auf dem Papier nutzt nichts, wenn das dazugehörige Personal in der Realität nicht ankommt. Dies ist natürlich auch eine Aufforderung an dieses Haus, ganz gleich, in welcher Besetzung und nach welcher Wahl, diese Sicherheit zu gewährleisten und diesen Prozess zehn lange Jahre aktiv zu begleiten.