Protocol of the Session on September 21, 2011

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

In der Sache, denke ich, haben wir klare Grundlagen, über die zu streiten nicht lohnt. Es geht nicht um Glaubensfragen, sondern um Fakten und rechtliche Rahmenbedingungen. Deshalb bitte ich noch einmal darum, sich anzusehen, wie das mit der Gewährträgerschaft entschieden ist. Aber ungeachtet dessen müssen wir darüber nicht streiten. Ich bin ja bei Ihnen, wenn wir sagen, dass der öffentliche Auftrag der Sparkassen ein besonderer Auftrag ist. Ich habe vorhin nur dargelegt, dass die Sparkassen im Saarland - zumindest soweit ich es überschaue - genau diesem öffentlichen Auftrag gerecht werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich werde auch darlegen, wie sie ihm gerecht werden. Die Sparkassen haben sich nämlich genau mit Blick auf das Problem, über das wir heute diskutieren, Richtlinien gegeben, an die sie sich halten.

Aber vorab noch eines, Kollege Lafontaine. Sie haben die Dispo-Zinsen angesprochen. Auch ich sehe diesen Korridor bei den Banken insgesamt als sehr kritisch an. Das ist keine Frage. Aber Sie erlauben mir den Hinweis, dass wir in einer Diskussion über Guthabenkonten mit Sicherheit nicht über das Problem von Dispo-Zinsen diskutieren. Dies, denke ich, ist eine andere Diskussion, die man führen kann, aber ganz sicherlich nicht im Zusammenhang mit dem Problem heute.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Mir ist nämlich kein Fall bekannt, in dem bei Guthabenkonten Dispo-Zinsen angefallen sind. Ein Weiteres, ich habe schon einmal darauf hingewiesen: Denen, die die Gebühren nicht zahlen können, werden sie erlassen. Und ein Drittes: Die Sparkassen haben exakt das Problem, das hier zur Diskussion steht, aufgegriffen und nach Aufforderung durch die Politik selbst geregelt. Sie haben sich Richtlinien gegeben, in denen steht, dass ein Girokonto für jedermann jedem zusteht.

(Zurufe des Abgeordneten Linsler (DIE LINKE).)

Herr Kollege Linsler, es wäre gut, wenn Sie die Richtlinien einmal gelesen hätten. Dann würden Sie

nicht von Gummiregelungen sprechen, sondern feststellen, dass die Dinge im Detail geregelt sind. Die Sparkassen haben nämlich als Grundsatz festgelegt, dass ein Girokonto „Jedermann“, wie sie es nennen, einzurichten ist, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind. Ich will zwei oder drei Ausnahmen nennen, die auch Sie nicht bestreiten werden. Unzumutbar ist die Eröffnung und Führung eines Kontos nach Ansicht der Sparkassen, wenn die Kunden Leistungen des Kreditinstituts missbrauchen insbesondere für gesetzeswidrige Transaktionen wie Betrug und Geldwäsche -, wenn sie falsche Angaben machen oder bei Beleidigungen oder Belästigungen. Das ist ein klarer Katalog, der nachvollziehbar und richtig ist.

Erlauben Sie mir eine letzte Anmerkung in diesem Zusammenhang. Ich denke, viel wichtiger ist - und darüber sollten wir einmal diskutieren -, dass das Ziel, das ja politisch formuliert ist, auch erreicht wird, dass man für die Personengruppen, über die wir sprechen und die, wie ich meine, in der Regel sehr kleine Guthabenkonten haben, den Pfändungsschutz einführt und so dafür sorgt, dass der Zugriff auf 300 Euro, die vielleicht auf dem Konto sind, unterbleibt und dass man die Tausend-Euro-Grenze, die diskutiert wird, endlich einführt.

Meine herzliche Bitte ist, nicht den Eindruck zu erwecken - ich wiederhole mich -, als sei dieses Haus zweigeteilt: auf der einen Seite diejenigen, die für soziale Belange und die Armen da sind, und auf der anderen Seite diejenigen, die nicht dafür sind. Wir wissen um die Probleme und Nöte. Wir sind entschieden dafür, dass die Personengruppe, die hier angesprochen ist, am Wirtschaftsleben teilhaben soll, auch mit einem Girokonto. Aber ich wiederhole es: Wir sind der Auffassung, dass gerade die Sparkassen in diesem Bereich ihrer Verantwortung gerecht werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Wirtschaftsminister Dr. Christoph Hartmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will aufgrund des Verlaufs der Debatte ein paar Sätze aus Sicht der Landesregierung zu diesem Thema sagen. Es ist völlig richtig, dass wir inhaltlich über alle Fraktionsgrenzen hinweg der Meinung sind, dass es sinnvoll, zielführend und notwendig ist, dass jeder ein Girokonto hat und es deswegen unser gemeinsamer Wunsch ist, dass genau dies entsprechend umgesetzt wird.

Ich habe aber genauso herzlich die Bitte, dass wir nicht Dinge skandalisieren, die kein Skandal sind.

Ich will die Zahlen noch einmal nennen. Im letzten Jahr gab es drei Beschwerden bei der Schiedsstelle der Sparkassen. Bei der Aufsichtsbehörde gab es keine einzige Beschwerde. In diesem Jahr gab es bei der Schiedsstelle der Sparkassen nicht eine Beschwerde und bei uns als Ministerium, das obendrüber sitzt, ebenfalls nicht eine einzige. Insofern ist es richtig, dass die Sparkassen in unserem Bundesland ihrer Verantwortung gerecht werden.

Viele von Ihnen sitzen in den Aufsichtsgremien der Sparkassen. Ich habe die herzliche Bitte, dass Sie in den Aufsichtsgremien bei jeder einzelnen Sparkasse nachfragen. Dann werden Sie bestätigt finden, was ich eben sagte. Es wurde hier gesagt, wenn die Sparkassen kein Problem seien, dann solle man doch einfach ein entsprechendes Gesetz machen. Ich muss Ihnen sagen, die Landesregierung sieht das anders. Wir handeln an dieser Stelle so, wie Montesquieu es vorgegeben hat: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. - Die Selbstverpflichtung reicht an dieser Stelle aus. Das ist bei den Sparkassen unsere Meinung. Wenn es sich durch Fakten anders belegen lässt, sind wir gerne bereit, darüber nachzudenken und die Dinge anders zu regeln. Aber fragen Sie bitte in den Sparkassen und Aufsichtsgremien nach. Dort werden Sie diese Haltung und Fakten bestätigt finden. Deswegen werden wir heute dem Anliegen der Opposition nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst über den Gesetzentwurf der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 14/573. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/573 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, abgelehnt haben die übrigen Landtagsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 14/579. Wer für die Annahme der Drucksache 14/579 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/579 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositions

fraktionen. Abgelehnt haben die Regierungsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Drucksache 14/514) (Abänderungs- antrag des Ausschusses ID Drucksache 14/ 555)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Lothar Schnitzler das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, Drucksache 14/514, wurde vom Plenum in seiner 22. Sitzung vom 15. Juni 2011 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, unter Wahrung des Prinzips der Freiwilligkeit die Kooperationsmöglichkeiten auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Vollstreckungswesens zu erweitern, indem die Möglichkeit geschaffen wird, Vollstreckungsaufgaben durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu übertragen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 14/514, schafft für Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts die Möglichkeit, die Vollstreckung eigener oder von ihrer Kasse zu vollstreckender Geldforderungen auf das Landesverwaltungsamt zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag, wobei der Gesetzentwurf den Mindestinhalt einer solchen Vereinbarung vorgibt. Zudem ist die Vereinbarung im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Letztlich wird in dem Gesetzentwurf klargestellt, dass das aufgrund einer Vereinbarung zuständige Landesverwaltungsamt landesweit zur Vollstreckung befugt ist.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Im Rahmen der Anhörung wurden der Saarländische Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag Saarland, die EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH und die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Vollstreckungsbeamter beteiligt, von denen alle eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben. Vertreter des Saarländischen Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages und der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Vollstreckungsbeamter nahmen

(Minister Dr. Hartmann)

auch an der mündlichen Anhörung am 11. August 2011 teil.

Ein wesentlicher Teil der Anhörung betraf die Frage, ob zur Stärkung der Kooperationsmöglichkeiten der Gemeinden neben der Vollstreckungsübertragung auf das Landesverwaltungsamt auch eine Vollstreckungsübertragung durch die Gemeinde auf den jeweiligen Gemeindeverband ermöglicht werden soll. Zu diesem Anliegen legten die SPD-Landtagsfraktion, die LINKE-Landtagsfraktion sowie die Regierungsfraktionen Abänderungsanträge vor. Es bestand im Ausschuss schließlich fraktionsübergreifend Einvernehmen darüber, nicht nur eine Übertragung der Vollstreckung auf das Landesverwaltungsamt, sondern auch auf den jeweiligen Gemeindeverband zu ermöglichen. Der von den Regierungsfraktionen vorgelegte Abänderungsantrag wurde mit den Stimmen aller Abgeordneten als gemeinsamer Abänderungsantrag des Ausschusses, Drucksache 14/555, angenommen. Der angenommene Abänderungsantrag stellt für den Fall der Übertragung der Vollstreckung durch eine Gemeinde auf den Gemeindeverband klar, dass eine Finanzierung über die Gemeindeverbandsumlage unzulässig ist und dass eine solche Vereinbarung im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen ist.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig ohne Enthaltungen - die Annahme des Gesetzentwurfes zur Änderung des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, Drucksache 14/514, nach Maßgabe des Abänderungsantrages, Drucksache 14/555, in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Inneres und Datenschutz hat mit der Drucksache 14/555 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/555 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/514. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/514 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des eben angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest,

dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig, mit den Stimmen aller Abgeordneten, angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Änderung der Geschäftsordnung des saarländischen Landtages (§ 12 - Bildung der Ständi- gen Ausschüsse) (Drucksache 14/580)

Zur Begründung verweise ich auf die Drucksache 14/580, wonach die vorgeschlagene Neuordnung der Ausschüsse den Geschäftsbereichen der Landesregierung angepasst wird. - Ich eröffne die Aussprache. - Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Stefan Pauluhn das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz begründen, warum die SPD dem Vorschlag der Verschiebung des Bereiches Kulturpolitik aus dem bisherigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien in den Europaausschuss nicht zustimmt. Nachdem die Kulturpolitik aus dem Verantwortungsbereich der Staatskanzlei in das Innenressort verlagert wurde, argumentiert die Koalition nun mit einer aus unserer Sicht zweifelhaften Notwendigkeit der Neuordnung der Zuständigkeit in den Ausschüssen dieses Hauses. Dabei ist dies keineswegs zwingend geboten und notwendig. Heute und in der Vergangenheit werden und wurden Querschnittsaufgaben in den Ausschüssen angesiedelt, die auch traditionell für diese Bereiche zuständig waren. So verwundert es beispielsweise keinesfalls, dass die Medienpolitik zwar in der Staatskanzlei angesiedelt, aber im Bildungsausschuss behandelt wurde und wird. Auch der Kulturbereich wurde, obwohl in der Staatskanzlei angesiedelt, jahrelang ausschließlich im bisherigen Bildungsausschuss bearbeitet. Ich habe mir einmal angesehen, seit wann die Kulturpolitik im Bildungsausschuss behandelt wurde. Meine Recherche reichte zurück bis in die 11. Legislaturperiode. Bereits 1994 wurde der Politikbereich Kultur im Bildungsausschuss behandelt. Nun kommt man 17 Jahre später zu einer anderen Einsicht. Es wird gesagt, da die ministerielle Zuständigkeit nach dem Ressortneuzuschnitt im Bereich des Innern liegt, müsste auch eine entsprechende Anpassung bei den Ausschüssen erfolgen. Aber warum wandert das dann nicht in den Innenausschuss? Inhaltlich lässt sich das wohl kaum begründen. Es liegt die Vermutung nahe, dass es vordringlichstes Ziel ist,

(Abg. Schnitzler (DIE LINKE) )

die Kulturpolitik, diesen unter CDU-Regie mittlerweile doch stark verminten Bereich mit unzähligen Fallstricken und Geldversenkungsmaschinerien an einen Ausschuss zu geben, der nicht von einem Oppositionspolitiker geleitet wird.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Der Bildungs- und Kulturausschuss durfte es nicht mehr sein, weil dort Gisela Kolb den Vorsitz führt, der Innenausschuss durfte es nicht sein, weil dort Lothar Schnitzler den Vorsitz führt. Aber der Europaausschuss könnte es werden, weil man dort nach langer Suche fündig wurde. Dort führt nämlich eine Koalitionärin, Frau Willger, den Vorsitz. Während sich Minister Toscani als brutalstmöglicher Aufklärer inszeniert, führt die Koalition hier und heute schon Abwehrgefechte. Es geht offensichtlich nicht um Aufklärung, sondern um die Vorbereitung einer Verteidigungsstrategie. Vor Monaten wurden Abwehrmechanismen gegen den Rechnungshof organisiert, teuer bestellt und bezahlt, heute soll eine erste Mauer aufgebaut werden, damit ja keiner der Verantwortlichen aus der CDU zu stark unter Beschuss gerät. Die Jamaika-Koalition kann dies zwar heute mit ihrer Mehrheit beschließen, aber die politische Verantwortung - das garantiere ich Ihnen - können Sie damit nicht verschleiern. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Thomas Schmitt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst gehe ich einmal davon aus, dass jeder Ausschuss so neutral wie möglich geführt wird. Deswegen haben wir auch im Parlament Ausschüsse entsprechend der Mehrheitsverteilung, und jeder Abgeordnete darf in jeden Ausschuss gehen und seine Fragen stellen. Von daher kann von Mauer bauen oder Vertuschung überhaupt nicht die Rede sein. Es ist Tradition hier im Parlament und es gibt einen entsprechenden Grundlagenbeschluss, dass die Ausschüsse entlang der Ministeriumszuschnitte gebildet werden. Hätte der Kollege Pauluhn noch etwas weiter zurück recherchiert, bis vor das Jahr 1994, dann wüsste er, dass der Kulturbereich vorher dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zugeordnet wurde. Damals hatte die SPD-Landesregierung nämlich die Bereiche Bildung und Kultur und Wissenschaft getrennt und danach wieder in einem Ministerium zusammengeführt. Deswegen ist er bewusst nur bis zum Jahr 1994 und nicht bis zum Jahr 1993 zurückgegangen.

Wir haben in der letzten Legislatur mehrfach Änderungen der Ministeriumszuschnitte gehabt. Zum Bei