Protocol of the Session on September 21, 2011

Einen weiteren Punkt lassen Sie mich noch kurz ansprechen. Bei den Geringverdienern müssen einige

Leistungsberechtigte den Kinderzuschlag beantragen, aber diese Leistung steht ihnen zu. Die monatliche Höchstgrenze liegt bei 140 Euro. Wenn die Leistungsberechtigten einen Kinderzuschlag erhalten, bekommen sie automatisch auch die Leistungen, die im Bildungspaket festgeschrieben sind. Ich finde es gut, dass die Ämter für Ausbildungsförderung die Aufgabe haben, die Familien auf diese Leistungen hinzuweisen, und kann nur jedem, der in diesem Bereich engagiert ist, empfehlen, den Menschen diese Hilfestellung zu geben und ihnen nahezulegen, den Kinderzuschlag zu beantragen.

Ich habe die Einkommensgrenzen etwas verglichen, insbesondere auch deshalb, weil wir den gestaffelten Beitrag nicht mehr haben. Die Eltern bekommen also keine 100-, 75- oder 50-prozentige Bezuschussung mehr, was ein sehr kompliziertes Verfahren war. Ich habe festgestellt, dass der Korridor in etwa in den Bereichen der bisherigen Förderung liegt, aber ich meine, wir können uns im Rahmen der Beratungen im Ausschuss noch intensiver damit befassen.

Vielleicht noch zwei Worte zur Eigenbeteiligung. Ich denke, auch im Bildungspaket ist an und für sich eine Eigenbeteiligung vorgesehen, und wir können bei den Schülern, die wir von Landesseite fördern, keine Besserstellung vornehmen. Aber Sie haben im Gesetzentwurf sicher gelesen, dass es auch hier eine Öffnungsklausel gibt. Wenn also beim Bildungspaket etwas verändert wird, wird dies auf die Förderungsberechtigten, die vom Land gefördert werden, übertragen.

Insgesamt, denke ich, bedeutet der vorliegende Gesetzentwurf eine Vereinfachung im System der Bezuschussung. Das gilt insbesondere für diejenigen, die eine Landesförderung erhalten. Das Bildungspaket wird umgesetzt. Wir können als Land die finanziellen Mittel, die wir von Bundesseite bekommen, in Anspruch nehmen. Ich bitte deshalb für die Koalitionsfraktionen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es eigentlich schon ein wenig bedauerlich, wenn hier lediglich von Anpassung und Vereinfachung gesprochen wird. Es geht nämlich schon auch um Sparmaßnahmen, quasi durch die Hintertür. Das haben Sie selbst in Ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben.

(Abg. Commerçon (SPD) )

Die soziale Herkunft, meine Damen und Herren, entscheidet nach wie vor über den Bildungserfolg. An diesem unrühmlichen Zusammenhang hat sich auch zehn Jahre nach der ersten PISA-Studie nicht wirklich etwas geändert. Dabei postulieren alle politisch Verantwortlichen, dass Kinder in den Mittelpunkt gehören. Ein Kind, das in eine ärmere Familie hineingeboren wurde, soll die gleichen Chancen haben wie eines, das in eine wohlhabendere Familie hineingeboren wurde. Diese Chancengleichheit kann an einer Schule am besten verwirklicht werden, wenn alle Kinder möglichst lange gemeinsam lernen. Den ersten Schritt dazu haben wir gemeinsam erreicht, Herr Minister, nämlich mit der Einrichtung der Gemeinschaftsschule hier im Saarland. So weit, so gut. Wenn man aber wirklich Chancengleichheit erreichen will, gehört viel mehr dazu. Es gehört unter anderem dazu, Bildungsbarrieren abzubauen, und da spielen Gebühren und Kosten, die Familien mit geringerem Einkommen belasten und den Zugang ihrer Kinder zu Bildung erschweren, eine entscheidende Rolle. Deshalb muss der Zugang zu Bildung möglichst kostenfrei sein. Auf jeden Fall darf über die Wahl des Bildungsweges nicht schon bei den Kosten für eine Monatskarte entschieden werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN.)

Und da sind wir schon an einem wunden Punkt angelangt, der heute in Form dieses Gesetzentwurfs auf dem Tisch liegt. Im Saarland sind die meisten Wege zur Schule besonders im ländlichen Raum immer noch weit und teuer. In diesem Zusammenhang haben auch die Grundschulschließungen der letzten CDU-Landesregierung sicherlich eine nicht gerade rühmliche Rolle gespielt. Deshalb fordern wir die wohnortnahe Gemeinschaftsschule. Sie spielt künftig eine große Rolle und soll verhindern, dass die Entfernung zur Schule über Bildungschancen entscheidet. Es ist nämlich eindeutig nicht gerecht, wenn die Eltern des Kindes, das weiter weg von der Schule wohnt und allein schon wegen des längeren Schulwegs einen Nachteil hat, für die Fahrten künftig noch zuzahlen müssen.

Nun zu Ihrem Gesetz. Die Wohlfahrtsverbände kritisieren den vorliegenden Gesetzentwurf sehr hart. Statt - was eigentlich die Begrifflichkeit voraussetzt Schüler mit gesetzgeberischen Maßnahmen und zusätzlichen Leistungen zu fördern und Chancengleichheit mit zusätzlichen Förderangeboten zu erwirken, benutzen Sie - so sagen es die Wohlfahrtsverbände - das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket dazu, Ihrer selbst auferlegten Schuldenbremse Rechnung zu tragen. Ich frage Sie: Werden jetzt wieder diejenigen zur Kasse gebeten, die sowieso wenig verdienen und auf Leistungen angewiesen sind, diejenigen, die es sowieso schon schwer haben? Das ist doch die Frage, um die es wirklich

geht: Welche Rahmenbedingungen schaffen wir für diejenigen, die am Rande stehen?

Wir meinen, es wird wieder eine Chance verpasst, es wird wieder versäumt, andere, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, um mehr Familien zu entlasten. Denn wieder einmal wird deutlich, dass Sie mit Sparkeulen dieser Art keine Schulden bremsen, sondern dringend benötigte Investitionen. Dies geben Sie in Ihrem Gesetzentwurf unumwunden zu, vorn auf dem Deckblatt und hinten in der Begründung. Sie sprechen von einer mit der Schuldenbremse unabweisbar verbundenen Reduzierung von Ausgaben, auch im Bereich der Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen. Also, das klingt wirklich wie alternativlos - das war das Unwort des letzten Jahres, Kolleginnen und Kollegen. Sie wollen mit den Leistungen aus dem Bildungspaket die bisherige Finanzierung der Fahrtkostenzuschüsse praktisch ersetzen. Das sagen die Wohlfahrtsverbände. Dabei ist es doch gerade nicht das Ziel dieses Pakets, bisherige Strukturen zu ersetzen, sondern neue Fördermöglichkeiten zu eröffnen. Das ist doch hier der springende Punkt.

Ich nenne in aller Deutlichkeit noch weitere Sparmaßnahmen, die sich hinter dem Gesetzentwurf verbergen. Sie wollen die jährlichen Fahrtkostenzuschüsse von 2,4 Millionen auf 600.000 Euro reduzieren. Für Kinder und Jugendliche, die in Heimen leben, müssen die Heimträger künftig 20 Prozent mehr an Schülerfahrtkosten aufbringen. Die Mehrbelastung wird auf die Kreise abgewälzt, da die Jugendämter die stationäre Jugendhilfe finanzieren. Das steht dort so. Das ist kein Bildungspaket, sondern klingt nach einem harten Sparpaket. Fast schon zynisch - das muss ich ebenfalls anmerken, Herr Minister, denn es hat mich sehr gewundert - ist, dass nach der berechtigten öffentlichen Kritik der Wohlfahrtsverbände das Bildungsministerium sagt, die umstrittene Vorlage sei zurzeit in der öffentlichen Anhörung, was letztlich im Gesetz stehe, könne noch nicht so genau gesagt werden. Dabei war der Entwurf schon im Druck. Die Erste Lesung war für heute vorgesehen. Die Änderungen zum externen Entwurf sind marginal. Inhaltlich hat sich an der vorgesehenen zusätzlichen Belastung unter dem Strich nichts geändert.

Kolleginnen und Kollegen, das wirft viele Fragen auf. Das Beispiel Rheinland-Pfalz wurde genannt. Ich muss es Ihnen ebenfalls vorhalten. Wenn wir uns mit Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern vergleichen, laufen wir Gefahr, abgehängt zu werden. In Rheinland-Pfalz ist die Schülerbeförderung ab dem nächsten Schuljahr bis Klasse 10 kostenfrei. Das sei ein großer Schritt zur finanziellen Entlastung von Eltern und auch ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit auf dem Bildungsweg, so die

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

rheinland-pfälzische Bildungsministerin. Da kann man ihr nur recht geben.

Ich füge hinzu, dass es sich in eine Palette von Maßnahmen einreiht, die dort schon auf den Weg gebracht worden sind, die hier erst angekündigt wurden, wie zum Beispiel das Ganztagsschulprogramm und die gänzliche Beitragsfreiheit im Kindergarten. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen wieder den Spiegel vorhalten. Sie haben die Beitragsfreiheit letztlich wieder gekappt und gestrichen. Es gibt sie im letzten Kindergartenjahr nicht mehr. Sie haben die Gehälter für Junglehrer hier im Lande gekürzt. Und jetzt gehen Sie so weit, dass Sie Fahrtkostenzuschüsse doch kürzen wollen. Ist das der dritte Akt in Ihrem Spar-Theater? - Ich hoffe nicht. Wir halten als LINKE trotz der schwierigen Haushaltslage eine angemessene Schülerförderung für unumgänglich. Eine schnelle und vor allem sozial gerechte Lösung für die Finanzierung der Schülerbeförderung in unserem Land wäre ein wichtiger Schritt, wenn Sie ernsthaft von Investitionen in Bildung reden wollen.

Herr Minister Kessler, noch im Februar 2009 waren Sie auf dem richtigen Weg. Damals haben Sie im Zuge der letzten Änderung des Schülerförderungsgesetzes die damalige Bildungsministerin KrampKarrenbauer angeschrieben und eine Erhöhung aller Einkommensstufen um jeweils 100 Euro gefordert. Damit wollten Sie zu Recht den Kreis der Förderberechtigten erweitern. Sie wollten es zu Recht tun, um mehr Familien mit geringem Einkommen Zuschüsse zu gewähren. Herr Minister, wir fordern Sie auf, bleiben Sie auf diesem Weg. Bleiben Sie bei dieser Linie. Überzeugen Sie Ihre heutige Kollegin Ministerpräsidentin davon. Wir sind noch nicht überzeugt. Für uns sind noch viele Fragen offen. Wir wollen die Anhörung abwarten und werden uns deshalb heute in Erster Lesung enthalten. - Ich bedanke mich.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Gisela Rink.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal kurz zu Wort gemeldet, da ich den letzten Satz von Ihnen, Frau Kollegin, überhaupt nicht verstanden habe.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Wir geben Ihnen noch eine Chance in der Anhörung.)

Zuerst machen Sie Fundamentalopposition und dann sagen Sie, Sie enthalten sich.

(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Wie wir abstimmen, ist unsere Sache. Was soll denn das?)

Die Kollegin sagt, dass Sie uns eine Chance geben, aber lassen Sie mich bitte an eines erinnern. In diesem Hause haben wir im Frühjahr 2007 einstimmig eine Bundesratsinitiative zur Bezuschussung des Schulessens verabschiedet. Ich habe extra nachgeschaut. Es war ein Antrag von CDU und FDP. Enthalten haben sich damals BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie gehörten damals noch dieser Fraktion an. Die SPD hat sich ebenfalls enthalten. Schauen Sie nicht so kritisch, Frau Kollegin, lesen Sie es in den Unterlagen nach. Sie haben sich bei dieser Bundesratsinitiative zum Schulessen enthalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was war Sinn und Zweck dieser Bundesratsinitiative? Wir hatten damals eine Bundesratsinitiative zur Bezuschussung des Schulessens für Hartz-4-Empfänger geplant. Heute sind wir froh, dass es dieses Bildungspaket gibt, denn es beinhaltet diese Bezuschussung des Schulessens. Damals haben Sie sich enthalten. Heute enthalten Sie sich ebenfalls, aber Sie sagen, alles sei so schlimm. Im Übrigen möchte ich für das Protokoll und die Öffentlichkeit festhalten, dass wir nicht von einer Kürzung sprechen.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das sehen die Wohlfahrtsverbände anders.)

Es gibt veränderte Förderungen. Zum einen haben wir die Bundesmittel, die wir in Anspruch nehmen. Wir können es uns als Bundesland in dieser finanziellen Situation doch gar nicht leisten, Bundesmittel, die zur Entlastung des Landeshaushaltes benutzt werden können, nicht in Anspruch zu nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es diese Möglichkeit gibt, müssen wir sie doch ausschöpfen und diese Ausgaben im Landeshaushalt durch Bundesmittel finanzieren.

Frau Kollegin, noch eine kurze Anmerkung. Sie haben die Grundschulen angesprochen. Sie fallen nicht unter das Schülerförderungsgesetz, da dort gar keine Fahrtkosten anfallen.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das weiß ich auch, aber man muss es Ihnen immer wieder sagen.)

Von daher bitte ich um eine realistische Betrachtung der Sachlage und um eine faktenorientierte Beratung im Ausschuss. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Minister Klaus Kessler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte, insbesondere mit Blick auf den Beitrag der Kollegin Barbara Spaniol, noch einmal

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

klarstellen, wo wir uns als Land befinden. Das Saarland ist ein Haushaltsnotlageland.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Rheinland-Pfalz auch.)

Durch die Hartz-4-Reform und durch das Bildungspaket hat das Saarland die Möglichkeit, seine Ausgaben an einer Stelle zu reduzieren, ohne dass es zu einem sozialen Kahlschlag für die Leistungsempfänger kommt. Wenn wir dies nicht täten, würden wir unserer Verantwortung für das Land und diesen Haushalt einfach nicht nachkommen. Das wäre verantwortungslos.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir haben die Schuldenbremse einzuhalten und letztendlich tun wir an dieser Stelle nichts anderes, als sie so umzusetzen, wie es vernünftig, verantwortungsvoll, pragmatisch und im Blick auf Bundesregelungen notwendig ist. Ich danke ausdrücklich der SPD, die dem Bildungspaket auf Bundesebene zugestimmt hat, für die Anerkennung unserer Bemühungen an dieser Stelle. Was die Neuregelung angeht, so betone ich ausdrücklich, dass sich kein Kind schlechter stellt im Sinne eines Schulbesuchs der nächstmöglichen Schule. Das ist das Essential, welches in diesem Gesetz enthalten ist. Daran werden wir uns auch halten.

Zum Kooperationsverbot, das Sie ebenfalls angesprochen haben. Ich habe dazu eine dezidierte Meinung. Die Bundesbildungsministerin übrigens ebenso.

(Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).)

An dieser Stelle haben wir noch Beratungsbedarf. Was die bürokratische Umsetzung des Bildungspaketes angeht, so hat die Kollegin Rink das Ihre gesagt. Es ist nicht so bürokratisch, wie es immer unterstellt wird. Was die Umsetzung unseres Gesetzes angeht, wenn es denn in Kraft ist, so werden wir Anwendungshinweise für die Ämter machen und ihnen Anleitungen für die Beratung der Betroffenen geben, gleichsam als besondere Service-Leistung. Das sichere ich an dieser Stelle zu.

Zum Schluss der Blick in die Nachbarländer oder in das Nachbarland Rheinland-Pfalz. Der Vergleich ist natürlich nicht zutreffend. Rheinland-Pfalz ist kein Haushaltsnotlageland. Es befindet sich in einer anderen finanziellen Situation als das Saarland und kann an der einen oder anderen Stelle etwas mehr tun als wir. Aber geradestellen möchte ich mit Blick auf den Bildungsbereich die Aussage, dass dort alles besser sei als bei uns. Das kann nicht unwidersprochen bleiben. Ich kenne die Regelungen zur Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz. Ich kenne die Ausstattung mit professionellem Personal in Rheinland-Pfalz und ebenso die dortigen Lehrerplanstellen im Ganztagsschulprogramm. Im Vergleich dazu

ist die Regelung zur ganztagsschulischen Betreuung im Saarland weitaus besser. Mit Blick auf das, was die SPD gerne unter dem Gesichtspunkt Schulstruktur diskutiert, prognostiziere ich, dass wir, wenn wir die Bildungssysteme von Rheinland-Pfalz und dem Saarland vergleichen, mit unseren Strukturmaßnahmen wie Zwei-Säulen-Modell, Gemeinschaftsschule und so weiter mit Rheinland-Pfalz gut mithalten können. Ich sage selbstbewusst, wir werden das bessere Schulsystem bekommen. So viel zur Klarstellung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Ulrich Commerçon.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion heute Morgen wird jetzt doch etwas bizarrer, als ich das vermutet hatte. Alle hatten gesagt, wir schauen uns das Gesetz im Ausschuss erst einmal genau an und stimmen nicht dagegen, wir bieten an, das vernünftig zu machen. Und jetzt kommt reflexartig wieder der Versuch, auf die Opposition einzudreschen. Ich will das jetzt aber nicht weiter vertiefen.