Protocol of the Session on June 15, 2011

Die Gutachter gelangten, entgegen den damaligen von der Landesregierung beziehungsweise der IKS in Auftrag gegebenen Gutachten, zu dem Ergebnis, dass nicht die vereinbarten 8 Euro pro Quadratmeter angemessen gewesen seien, sondern allenfalls ein Mietpreis von 6,60 Euro beziehungsweise 5,97 Euro pro Quadratmeter. Schon damals hatte die Arbeitsebene insbesondere des Ministeriums der Finanzen erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Angemessenheit des Mietzinses geäußert und ging von einer überdurchschnittlichen Rendite des Investors aus. Problematisch wäre dies nicht nur im Hinblick auf einen möglichen Schaden des Landes, sondern auch im Hinblick auf eine mögliche zusätzliche Förderung durch das Land über diesen Umweg, die dann gegebenenfalls zu einem beihilferechtlichen Verstoß führen könnte.

Die vom Ausschuss beauftragten Gutachter kommen darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass die Mietflächenberechnung den Vorgaben des Mietvertrages selbst nicht entsprochen habe und im Ergebnis zwischen rund 700 beziehungsweise 860 Quadratmeter zu viel zulasten des Landes berechnet worden sind, was noch in der für das Land günstigeren Annahme zu einem Schaden von 67.000 Euro pro Jahr, und zwar auf die nächsten 25 Jahren gesehen, führt. Wie hoch der sich daraus ergebende Vorteil des Investors beziehungsweise der Schaden des Landes war, ist Gegenstand unterschiedlicher Berechnungen gewesen. Die Summen liegen zwischen 1,8 Millionen Euro beziehungsweise 6,19 Millionen Euro und in der Version des Rechnungshofes

zwischen 13,4 und 20,1 Millionen Euro, letzteres ohne eine Diskontierung als reiner Geldfluss.

Anzumerken ist noch, dass über die Kosten der Sanierung hinausgehend die gesamte Mietforderung abgetreten wurde und damit auch weitere Finanzmittel für den Bau des Gondwana-Parks frei gemacht worden sind, die der Investor dort als Eigenkapital eingesetzt hat.

Der dritte Themenkomplex, den wir beleuchtet haben, betraf ein Darlehn, das zwischen der IKS und dem Investor, einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, zum Abschluss kam. Es ging letztendlich sogar um zwei Darlehn, von denen eines über die Summe von 8 Millionen Euro zu einem Zinssatz gewährt wurde, welcher 0,2 Prozentpunkte über dem Refinanzierungssatz der IKS lag, die wiederum Konditionen aus Kommunalkrediten in Anspruch nehmen kann. Hier stellte sich die Frage einer weiteren beihilferechtlich relevanten Unterstützung für den Fall, dass dieser Zinssatz nicht marktüblich sei. Zweifel, die auch schon von der Arbeitsebene der Ministerien - so laut Aktenvermerken - vorgetragen, in der Zeugenvernehmung jedoch wieder relativiert wurden.

Der vierte Komplex ist die Ausstellung „Best of Nature“. Im Zuge der sogenannten Best-of-Nature-Ausstellung schloss die IKS verschiedene Verträge mit dem Investor. Der Investor übernahm für die IKS weite Teile der Herrichtung der Ausstellung. Insgesamt wurden rund 750.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an Miete und Kaufpreis an den Investor vom Land bezahlt. Problematisch zu erörtern war die Frage, inwieweit hierdurch eine Besserstellung des Investors erfolgte, die ebenfalls beihilferechtlich relevant ist und nur deshalb erfolgte, weil man dem Investor im Rahmen der Projektanbahnung in einem sogenannten Letter of Intent ein Mehr an Förderung in Aussicht gestellt hat, als später rechtlich tatsächlich umsetzbar gewesen ist. In dem von Minister Rauber und Minister a. D. Dr. Georgi unterzeichneten Letter of Intent wurde eine Eindrittelförderung nach Prüfung der Förderfähigkeit zugesagt. Beihilferechtlich möglich war jedoch nur eine Förderung in Höhe von 28 Prozent.

Fünftens. Die Halle für Biodokumentation. Diese an den Investor mitübertragene Halle, insbesondere aber ihr Wert waren Gegenstand von Zeugenaussagen, eines Ortstermins sowie der beihilferechtlichen Begutachtungen. Sie ist nunmehr, wie der Presse zu entnehmen ist, Gegenstand einer Rückübertragung und einer Anmietung sowie einer weiteren Förderung geworden - Stichwort Holzdinosaurier -, wobei dem Untersuchungsausschuss die näheren Umstände nicht bekannt sind, da es sich um eine nachträgliche Maßnahme handelt, die auch nicht mehr vom Untersuchungsauftrag erfasst gewesen wäre.

(Abg. Rehlinger (SPD) )

Schließlich ging es um einen letzten Themenkomplex, nämlich die Errichtung und Förderung des Gondwana-Parks. Für den Gondwana-Park wurde eine Tourismusförderung von insgesamt 28 Prozent gewährt. Mit der Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen und Grenzen beschäftigten sich insbesondere zwei eingeholte Gutachten, die auch die Frage beleuchteten, ob die Übertragung, Sanierung und Anmietung unter Beachtung des Vergaberechts hätte europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den einvernehmlich akzeptierten Feststellungen erfolgte die jeweilige Wertung. Hierbei konnte in keinem der Punkte Einigkeit im Ausschuss erzielt werden, sodass es jeweils ein Mehrheits- und ein Minderheitenvotum gibt. Die Ausschussmehrheit legt insbesondere Wert auf folgende wertende Ergebnisse, ich trage das zusammenfassend vor. Der Mietvertrag über das Verwaltungsgebäude und alle anderen Verträge seien rechtmäßig und enthielten somit keine beihilferechtlichen Tatbestände. Gleiches gelte für den Mietzins, der zwar an der oberen Grenze der Angemessenheit liege, jedoch unstreitig rechtmäßig sei. Die gewählte Forfaitierung mit Einredeverzicht sei ein durchaus übliches Finanzierungsinstrument und werde bei ÖPP-Projekten dieser Art häufig gewählt. Die Verteilung der Lasten zwischen Mieter und Vermieter stelle keine Besonderheit dar.

Die Übertragung der ZfB-Halle stelle keinen Verstoß gegen beihilferechtliche Vorschriften dar, ebenso wenig das Zwischendarlehn in Höhe von 8 Millionen Euro. Der Zinssatz des zurückgezahlten Darlehns sei angemessen und daher beihilferechtlich unproblematisch. Hinsichtlich der Ausstellung „Best of Nature“ sei bei den in diesem Zusammenhang geschlossenen Verträgen ein Beihilfetatbestand nicht zu erkennen und eine selektive Begünstigung des Investors liege nicht vor.

Die Ausschussmehrheit kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass alle beihilfe- und vergaberechtlichen Beanstandungen im Rahmen der Untersuchung ausgeräumt werden konnten, eine verdeckte Förderung des Gondwana-Parks nicht stattgefunden habe und die Errichtung und Förderung des GondwanaParks nach geltendem Recht erfolgt sei.

Die Ausschussminderheit hat sich dieser Sichtweise nicht angeschlossen und hält andere Wertungen und Schlussfolgerungen für geboten. Die Ausschussminderheit kommt zu dem Ergebnis, dass die Auswertung der Unterlagen, die Zeugenbefragungen im Ausschuss und die vom Ausschuss beauftragten Gutachten die Kritik des Rechnungshofes voll bestätigt hätten und weitere wesentliche Kritikpunkte am Vorgehen von Landesregierung und IKS im Zusammenhang mit der Errichtung des Gondwana-Parks am Standort Reden zutage gefördert worden seien.

Dem Land sei durch das Handeln der Landesregierung und der IKS ein finanzieller Nachteil in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro entstanden. Dies ergebe sich insbesondere aus den Berechnungen, die der Rechnungshof hierzu angestellt habe. Sowohl der Mietzins pro Quadratmeter als auch die Mietflächenberechnung seien fehlerhaft und zulasten des Landes ausgehandelt beziehungsweise ausgeführt worden. Hinzu komme eine für das Land als Mieter sehr ungünstige Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter.

Die ungewöhnliche Form der Forfaitierung mit Einredeverzicht auf die gesamte vertraglich vereinbarte Mietsumme gereiche dem Land dabei besonders zum Nachteil. Unklar bleibe, ob das Land hier über den Tisch gezogen oder bereitwillig darüber gesprungen sei.

Im Zusammenhang mit der Ausstellung „Best of Nature“ hätten sich Hinweise ergeben, dass auf dem Umweg über den Ankauf und die Anmietung von Teilen der Ausstellung ein Delta geschlossen werden sollte, das sich aus der Förderzusage der Landesregierung zum Gondwana-Park ergeben habe, die aber aus beihilferechtlichen Gründen nicht eingehalten werden konnte. Insgesamt sei die Kritik des Rechnungshofes, dass der Investor so gut wie keine Eigenmittel mit eingebracht habe, bestätigt, schließlich wollte der Investor ja auch kein Investor sein.

Die Vergabe zweier Kredite zur Zwischenfinanzierung in der Gesamthöhe von rund 8,6 Millionen Euro von der IKS an die Gondwana-Invest sei als abenteuerlich anzusehen. Sie verstoße sowohl grundsätzlich als auch hinsichtlich der Kreditkonditionen und der Besicherung gegen wesentliche Regelungen.

Insgesamt sei das erhebliche Beihilferisiko, dem die gesamte Konstruktion unterliege, äußerst problematisch. Entsprechende Bedenken der Fachebene der Landesregierung, die durch den Gutachter Dr. Schütte umfänglich und plausibel hätten erhärtet werden können, seien von der politischen Spitze um die Minister Rauber und Dr. Georgi lapidar beiseite gewischt worden. Im Falle einer Überprüfung durch die EU-Kommission könnten sich daraus erhebliche Gefahren für die Existenz des Gondwana-Parks, die Zukunft des Standortes Grube Reden und den saarländischen Landeshaushalt ergeben. Insgesamt sei nach Ansicht der Ausschussminderheit der Eindruck entstanden, dass das Projekt realisiert werden musste, koste es den Steuerzahler, was es wolle.

So weit die Zusammenfassung dessen, was der Abschlussbericht im Einzelnen enthält und was auch ein wenig die Sitzungen des Ausschusses wiedergibt. Ich gehe einmal davon aus, dass in der nachfolgenden Aussprache der eine oder andere Punkt

(Abg. Rehlinger (SPD) )

noch sehr viel eingehender und wahrscheinlich auch kontrovers diskutiert wird.

Kolleginnen und Kollegen, der Abschlussbericht liegt nun auf dem Tisch und sollte - das ist zumindest meine persönliche Auffassung - über die konkreten Ergebnisse hinaus denjenigen, die den Umgang mit öffentlichen Geldern zu verantworten haben, Mahnung sein, dass nicht jeder Zweck jedes Mittel heiligt, schon gar nicht das Mittel der Steuerverschwendung.

Abschließend darf ich mich bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für die doch weitgehend angenehme Zusammenarbeit bedanken. Dank auch dem Ausschusssekretär Dr. Reich für die fachkundige Begleitung des Ausschusses und natürlich auch dem Stenografischen Dienst, der viel zu Papier bringen musste. Ihnen allen an dieser Stelle im Namen aller Mitglieder des Ausschusses ein herzliches Wort des Dankes.

(Beifall.)

Schließlich auch ein Dankeschön an die Pressevertreter, die mit ihrer Berichterstattung dafür gesorgt haben, dass sich die Bürgerinnen und Bürger selbst ein Urteil über den zu untersuchenden Sachverhalt bilden konnten. Auch die Medienvertreter haben wie wir oft viele Stunden bei den Zeugenvernehmungen gesessen und anschließend die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch dafür ein herzliches Dankeschön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eineinhalb Jahre Ausschussarbeit gehen nun zu Ende. Es war nicht immer schön und auch nicht immer angenehm, was wir dort alles zu erledigen hatten. Wir mussten sicherlich auch sehr viel Zeit investieren. Ob es sich gelohnt hat, müssen wohl andere beurteilen. Interessant war es allemal. Ich hoffe, dass der Ausschuss dem Auftrag des Parlamentes, Aufklärung zu leisten, gerecht geworden ist. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Dr. Magnus Jung von der SPD-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube schon, dass der Auftrag des Parlamentes erfüllt ist durch den Untersuchungsausschuss, denn wir haben sehr viel Licht ins Dunkel bringen können, wir haben neue Erkenntnisse zutage gefördert. So ist es auch kein Wunder, dass Gondwana heute in der

saarländischen Öffentlichkeit das Sinnbild für Steuerverschwendung geworden ist.

Wenn wir uns heute mit dem Abschlussbericht und damit mit dem Untersuchungsgegenstand befassen, tun wir das nicht im politisch luftleeren Raum, sondern wir tun es in einer Zeit, in der das Saarland Haushaltsnotlageland ist, wir tun es in einer Zeit, in der wir Bürgerinnen und Bürgern, Familien Kürzungen zumuten, wir tun es in einer Zeit, in der wir darüber reden, wie wir die Beamtenbesoldung anpassen können. Also wir tun es in einer Zeit, in der wir sehr vielen Menschen in unserem Land Erhebliches zumuten. Gerade deshalb ist das Interesse daran, wie die Vorgänger-Landesregierung mit dem Geld der Steuerzahler umgegangen ist, so außerordentlich groß.

Ich möchte einen Dank an den Rechnungshof des Saarlandes vorwegschicken, der seiner Aufgabe nachgekommen ist. Es war gut für dieses Land, dass es einen Rechnungshofbericht gab, der die Grundlage war für eine sachliche Auseinandersetzung und Untersuchung im Untersuchungsausschuss. Ich möchte den Rechnungshof an dieser Stelle ausdrücklich ermuntern, seine Arbeit fortzusetzen und sich von Einschüchterungsversuchen der saarländischen Landesregierung nicht ins Bockshorn jagen zu lassen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich möchte mich - wie es Kollegin Anke Rehlinger schon getan hat - herzlich bedanken bei den Mitgliedern des Ausschusses für eine angesichts der doch schwierigen Materie sehr angenehme Zusammenarbeit im Ausschuss. Es war für alle nicht leicht, aber ich glaube, wir haben es die Arbeitsatmosphäre betreffend insgesamt gut miteinander hinbekommen. Das ist nicht immer ganz leicht in einem solchen Ausschuss. Der Dank geht natürlich auch an den Ausschusssekretär Dr. Reich und die Mitarbeiter der Fraktionen.

Was ist das Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses? Das Ergebnis ist in erster Linie, dass sich die Aussage des Rechnungshofes, hier seien im Minimum 20 Millionen Euro Steuergelder verschwendet worden, bestätigt hat. Ich will erklären, wie man auf diese 20 Millionen kommt. Das ist die Variante, was kostet der entsprechende Mietvertrag das Land und was hätte es das Land gekostet, wenn wir dieses Verwaltungsgebäude selbst saniert und die Sanierungskosten finanziert hätten. Dazwischen klafft die Lücke von 20 Millionen. Das war schon der erste grundsätzliche Fehler, ein solches Projekt als PPPProjekt zu finanzieren, wenn man ein PPP-Projekt dermaßen ausgestaltet, wie es hier ausgestaltet worden ist. So, wie es jetzt gemacht worden ist, sind alle Vorteile, die man möglicherweise bei PPP-Projekten haben kann, ausgeblendet. Das Gegenteil tritt

(Abg. Rehlinger (SPD) )

ein. Das war der erste große Fehler. Innerhalb dieses Fehlers gab es wesentliche weitere, die auch durch alle Gutachter belegt worden sind.

(Abg. Schmitt (CDU) : Das da eben nicht.)

Es ist belegt worden, dass die Miete viel zu hoch ist. Der Hinweis von Dr. Schütte war richtig. Die eigentliche Miete, die diesem Vertrag zugrunde liegt, sind 9 Euro pro Quadratmeter. Da nachher 8 Euro gezahlt werden, ist der Vorteil der Forfaitierung angeblich schon weitergegeben. 9 Euro stehen im Vergleich zu den rund 6 Euro, die die Gutachter empfohlen haben. Das ist ein dramatischer Unterschied.

Von allen Gutachtern ist auch bestätigt worden, dass die Mietflächenberechnung falsch ist und dass für rund 800 Quadratmeter zu viel Miete gezahlt werden. Das sind fast 2 Millionen in 25 Jahren. Deshalb muss man die Landesregierung auffordern zu versuchen, die Verträge zu verändern. Wenn man es nicht kann, dann hat man die falschen Verträge abgeschlossen. Aber wenn ich heute weiß, wir zahlen für 800 Quadratmeter jeden Monat zu viel Miete, dann muss man versuchen, dort herauszukommen.

Dort wo die Millionen weggehen - möglicherweise aufgrund der entsprechenden Regelungen, ohne dass man sie noch einmal zurückkriegen kann -, ist das Land weitere Risiken eingegangen. Diese Risiken liegen in der Beihilfeproblematik. Es ist umstritten gewesen, welche Punkte möglicherweise eine unzulässige Beihilfe darstellen, aber es ist unumstritten, dass in vielen Punkten ein erhebliches Risiko besteht, das nicht ausgeräumt werden konnte und bei denen die saarländische Landesregierung keinen Versuch unternommen hat, diese Risiken im Vorfeld auszuräumen. Zumindest das wäre ihre Pflicht gewesen. Auch hier reden wir über Risiken im Millionenbereich.

Im Untersuchungsausschuss ist gezeigt worden, dass Darlehn zu Kommunalkredit-ähnlichen Zinsen vergeben worden sind, die völlig unüblich sind. Außerdem ist aus guten Gründen völlig unüblich, dass eine Landesgesellschaft wie die IKS einem privaten Investor Darlehn im Millionenbereich vergibt. An anderer Stelle hat es das noch nicht gegeben - aus guten Gründen. Es ist gezeigt worden, dass eine Halle verschenkt worden ist. Angeblich wollte die Landesregierung Geld dafür zurückhaben. Das wussten aber die IKS-Geschäftsführer nicht, wie in den Untersuchungen deutlich geworden ist. Über die Frage, wie es mit der Halle weitergegangen ist, können wir nachher sicherlich noch reden.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Auch beim Punkt Best of Nature haben sich viele Fragen gestellt, die allerdings nicht eindeutig und abschließend beantwortet werden konnten. Die Frage ist, worum es ursprünglich bei diesem Projekt

ging. Es ging darum, am Standort Reden neue Arbeitsplätze zu schaffen, neue Unternehmen anzusiedeln und insgesamt für die Region und die Gemeinde ein neues wirtschaftliches Profil zu entwickeln. Hinter diesen Zielen steht auch die SPD. Auch wir wollen den Standort Reden wirtschaftlich nach vorne bringen. Auch wir sind dafür, dass dort Geld investiert wird. Aber der finanzielle Aufwand, den man treibt, und der Erfolg, den man damit erzielt, müssen in einem angemessenen und ordentlichen Verhältnis zueinander stehen. Das ist der Maßstab, an dem von der strukturpolitischen Seite her beurteilt werden muss, ob es ein Erfolgsprojekt ist oder nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Wenn man sich anschaut, was dort bis jetzt entstanden ist, so sind es kaum mehr als 30 zusätzliche Arbeitsplätze. Der Rest sind Verlagerungen. Dann kann man nicht anders sagen, als dass die Bilanz möglicherweise eine Zwischenbilanz - verheerend ist. Aufwand und Ertrag stehen in überhaupt keinem angemessenen Verhältnis. Das waren im Übrigen die Kritikpunkte, die die FDP und die GRÜNEN in diesem Land hatten, solange sie noch in der Opposition waren.

Wir müssen daher Folgendes feststellen. Die CDU im Lande hat bei ihrer Wirtschaftsförderungspolitik am Standort Reden alle Maßstäbe verloren, was den angemessenen Umgang mit Steuergeld betrifft. Sie haben einen Investor, der nicht sein eigenes Geld investieren wollte. Sie bemühten sich, eine Zuschusslücke, die Sie vorher fahrlässig selbst eröffnet hatten, mit Versprechen zu schließen, die nicht einzuhalten waren. Herr Minister Rauber, Sie haben die Warnung der Fachebene aller Ministerien in den Wind geschlagen. Sie haben sich einfach darüber hinweggesetzt.

Sie haben es versäumt, die entsprechenden Verträge bei der EU-Kommission notifizieren zu lassen, obwohl es diesbezügliche Aufforderungen vonseiten der Fachebene gab. Sie sind damit bewusst ein unwahrscheinlich großes Risiko eingegangen. Sie haben zuletzt an der einen oder anderen Stelle versucht, sich auf Gutachten zu stützen, deren Aussagekraft durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses sehr stark in Zweifel gezogen wird. Das hätte man schon vorher wissen können, zumal man selbst den Gutachter in der Weise beauftragt hat, dass er die Grundlagen des Gutachtens nicht auf Wahrhaftigkeit hin zu untersuchen hatte. Man muss sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, was in manchen Texten drinsteht. Das heißt am Ende, das Risiko liegt ganz alleine bei der öffentlichen Hand. Das ist das Ergebnis einer unseriösen Arbeitsweise der saarländischen Landesregierung. Es ist traurig, dass der saarländische Steuerzahler den Kopf dafür hinhalten muss.

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Die Frage ist daher heute noch zu beantworten, wo wir wirtschaftspolitisch stehen. Dem Vernehmen nach muss der Gondwana-Park mit erheblichen Schwierigkeiten kämpfen, um dauerhaft erfolgreich sein zu können. Die widrigen Umstände, unter denen er arbeitet, hat Herr Kuhl selbst im Ausschuss geschildert. Es hat eben keine nennenswerten weiteren Investitionen bis dato am Standort gegeben. Es gibt auch nicht das Hotel, von dem wir immer wieder gehört haben und bezüglich dessen versprochen worden ist, dass es demnächst so weit sei. Es gibt auch sonst keine weiteren Investoren auf dieser Fläche. Für die Halde gibt es jetzt Pläne, das stimmt. Aber auf der Fläche rundherum gibt es bis dato keine weiteren Investitionen.