und -bildungsgesetz ist seit dem 01. August 2008 in Kraft. Es regelt die einheitliche Förderung für Kinder bis 12 Jahre in Betreuungseinrichtungen wie zum Beispiel Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt jetzt drei Hauptaspekte neu: erstens die Beitragsstaffelung, zweitens die schulärztliche Untersuchung und drittens die Koordination der Kooperation von Kindergarten und Grundschule. Bereits in der Debatte zum diesjährigen Haushaltseinzelplan 06 wurde die Rücknahme der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr beschlossen.
Angesichts der dramatischen Situation der öffentlichen Haushalte einerseits und vor dem Hintergrund von gerechten Bildungschancen für alle saarländischen Kinder andererseits ist die Anpassung zugunsten einer sozialen und einkommensabhängigen Staffelung notwendig. Die Beitragsstaffelung sieht folgendermaßen aus. Je nach Einkommen der Erziehungsberechtigten ist zukünftig der volle Beitragssatz für die oberen 40 Prozent der Einkommensskala zu zahlen. Die Hälfte des Kindergartenbeitrags wird für die 20 Prozent mit einem mittleren Einkommen fällig. Wir erhalten die Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr für alle Familien, deren Einkommen die unteren 40 Prozent der Einkommensskala bilden. Wir nennen dies das Drei-StufenModell.
In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass zum Beispiel eine dreiköpfige Familie, deren Haushaltseinkommen unter oder bei 2.172 Euro netto liegt, im letzten Kindergartenjahr keinen Beitrag zahlen muss. Für eine dreiköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 2.772 Euro netto bedeutet dies, dass sie den Kindergartenbeitrag nur zur Hälfte zahlen muss. Mit dieser Kostenreduzierung tragen wir zur finanziellen Entlastung des saarländischen Landeshaushalts bei in Höhe von voraussichtlich 3,5 Millionen Euro pro Jahr. Die Landesregierung erledigt so ihre Hausaufgaben, die ihr die Schuldenbremse aufgetragen hat. Das Argument, dass Kinder aus weniger vermögenden Familien aus Kostengründen zu Hause bleiben, zieht aufgrund der Beitragsstaffelung nicht. Die Regierungsfraktionen begrüßen den Gesetzentwurf, weil diese Lösung in letzter Konsequenz gerecht ist. Wir reduzieren die Ausgaben, aber ermöglichen dennoch allen Kindern von Anfang an die Chance auf eine gute Bildung.
Die zweite Änderung, die dieses Gesetz vornimmt, ist die Neuregelung der Einschulungsuntersuchung. Diese wird künftig im Halbjahr vor dem letzten Kindergartenjahr und damit ein Jahr vor der bisherigen Untersuchung durchgeführt. Dies ist besonders sinnvoll. So können wir nämlich Entwicklungsrückstände von Kindern frühzeitig feststellen und durch gezielte Förderung beheben oder minimieren. Wir sorgen so
mit für eine Chancenverbesserung benachteiligter Kinder. Wir kommen dadurch unserem Ziel näher, im Bildungsbereich Chancengleichheit für alle Kinder zu schaffen.
Der letzte wichtige Aspekt, den das Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz neu regelt, ist die Kommunikation zwischen Kindergarten und elementaren Bildungseinrichtungen. Die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule wird neu geregelt. In einer Ausführungsverordnung wird künftig die Datenweitergabe von Kindergarten zur Grundschule gesetzlich ermöglicht. Schulen sollen die ergriffenen Fördermaßnahmen im Kindergarten fortführen und darüber informiert werden. Die Regierungsfraktionen sind der Meinung, dass dadurch zielgerichtete Fördermaßnahmen in der Schule fortgeführt werden können. Auch stützt die Datenübermittlung das Ziel, die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule zu stärken. Außerdem können wir Bildungsverläufe und Entwicklung besser nachvollziehen und damit jedem Kind die bestmögliche Unterstützung zukommen lassen. Erkannte Defizite können dadurch konsequent weiterbehandelt und möglichst behoben werden. Durch die Gesetzesänderung wird unseren Kindern die Chance auf gleiche Startbedingungen in der Grundschule ermöglicht.
Das Recht auf informelle Selbstbestimmung und den Datenschutz beachten wir dabei genau. Denn die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Eltern. Wir erhalten somit das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung und tragen dem Datenschutz voll und ganz Rechnung. Aus diesen Gründen bitte ich Sie heute um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der heute vorliegende Gesetzentwurf enthält im Grunde genommen drei Themen. Zum einen die Beitragsfreiheit. Heute wurde in saarländischen Medien verkündet, die Beitragsfreiheit wird einkassiert. Ich sage hier in aller Deutlichkeit, es wird keine Beitragsfreiheit einkassiert, sondern die Beitragsfreiheit wird lediglich modifiziert. Der Kollege hat schon in aller Deutlichkeit dargelegt, wie es in Zukunft aussehen wird.
Es werden nicht nur Geringverdiener vom Beitrag entlastet, sondern es wird eine Staffelung der Beiträge eingeführt. Kollege Schmitt hat eben die Zahlen
von einem Drei-Personen-Haushalt genannt. Lassen Sie mich diese noch ergänzen zu einem Zwei-Personen-Haushalt. Bei einer Alleinerziehenden oder einem Alleinerziehenden mit einem Kind entspricht die Beitragsfreistellung einer Summe von 1.920 Euro und eine hälftige Beitragsfreistellung einer Summe von 2.520 Euro. Wir müssen eine soziale Staffelung einführen. Ich sage natürlich auch ganz klar, es wäre mir lieber gewesen, wir hätten bei der Regelung verbleiben können, die wir im Jahr 2000 eingeführt haben. Allerdings sind die finanziellen Nöte so, wie der Kollege es eben schon dargestellt hat. Deshalb gibt es an sich keine andere Möglichkeit. Allerdings ist uns auch ganz wichtig, dass starke Schultern mehr tragen und schwache Schultern entsprechend weniger.
Ein weiterer Punkt, der in diesem Gesetzentwurf geregelt wird, ist die vorgezogene Untersuchung bezüglich der Einschulung. Darin dürften wir uns im Grunde genommen einig sein, denn je früher Defizite bei einem Kind erkannt werden, umso stärker kann ausgeglichen werden. Eine frühzeitige Erkennung gibt die Möglichkeit, dass auch Defizite bis zur Einschulung entsprechend therapiert werden können. Ich nenne noch einen weiteren Bereich. Wir haben hier Regelungen im Gesetzentwurf zum Schulvorbereitungsjahr, das heißt Kooperationsjahr. Der Übergang Schule und Grundschule ist eine Schnittstelle im Leben eines Kindes. Hier gilt es, Möglichkeiten zu erwägen, diese Schnittstelle für das Kind am besten zu gestalten, ein gutes Miteinander zwischen Kindergarten und Grundschule zu gewährleisten. Diesen drei Punkten wird im Gesetzentwurf Rechnung getragen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz werden elf Jahre nach ihrer Abschaffung wieder Elternbeiträge für das dritte Kindergartenjahr im Saarland eingeführt. Ich sage ganz deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion in diesem Hause, damit brechen Sie nicht nur ein weiteres Mal ein zentrales Versprechen, das Sie vor der letzten Landtagswahl noch abgegeben haben, Sie tun das auch zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode zulasten der Kleinsten in diesem Land. Das ist nicht in Ordnung.
Nachdem diese Regierung mit zusätzlichen Ministern, zusätzlichen Staatssekretären, einer wahrhaften Orgie von Beförderungen und Schaffung zusätzlicher hochdotierter Posten kein bisschen bereit ist, Sparanstrengungen an eigener Stelle vorzunehmen, sondern sich im Gegenteil hemmungslos in diesem Land bedient, müssen jetzt erneut die Kleinsten dafür die Zeche zahlen. Vorgeschoben wird die Schuldenbremse. Die Wahrheit ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben keine Vorsorge bei der mittelfristigen Finanzplanung getroffen. Sie leben in Ihrer Regierung zulasten der Kleinsten. Das ist ein Skandal!
Das Ganze vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die CDU über nunmehr fast zwölf Jahre durch dieses Land marschiert und immer wieder beteuert, dass dieses eines der zentralen Zukunftsprojekte ist.
Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, aus einer Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 24. Oktober des Jahres 2000. Dort sagt die damalige Parlamentarische Geschäftsführerin der CDULandtagsfraktion, Frau Kramp-Karrenbauer, wörtlich: „Wir werden unser Versprechen Schritt für Schritt umsetzen, wie wir es im Wahlprogramm versprochen haben. Im Haushalt 2000 wurde zunächst die Befreiung für das letzte Kindergartenjahr für die Dauer eines knappen halben Jahres finanziert, im kommenden Jahr stehen im Haushalt dann die Gelder bereit, um dies für die Dauer von zwölf Monaten zu garantieren. Darüber hinaus ist in der mittelfristigen Finanzplanung Vorsorge getroffen worden, um diesen Schritten weitere folgen zu lassen“. So weit das Zitat, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Wahrheit ist: Schon damals hat diejenige, die heute Ministerin ist und demnächst Ministerpräsidentin werden will, damals als Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU, ganz offenkundig die Menschen in diesem Lande getäuscht.
In den Jahren 1999 und 2000 haben Sie die Abschaffung der Elternbeiträge als das bundesweite Fortschrittsprojekt im Bereich der Familien- und Bildungspolitik schlechthin gefeiert. Für Sie war die Beitragsbefreiung der Kindergärten so etwas wie der autorisierende Mythos der Regierungsbildung unter Führung der CDU. Zu keinem Zeitpunkt bis zur letzten Landtagswahl haben Sie einen Zweifel daran gelassen, dass Sie es nicht nur dabei bewenden lassen wollen, sondern dass Sie das auch noch ausbauen wollen. Sie täuschen die Menschen in diesem Land immer und immer wieder. Ich weiß es genau und Sie wissen es auch: Sie haben eigentlich schon bei der letzten Landtagswahl dafür die Klatsche und eine Abfuhr bekommen. Sie haben es dann doch noch mal geschafft, indem Sie andere irgendwie mit ins Boot genommen haben. Die CDU hat an dieser
Das war damals ja nicht ganz unumstritten. Wir haben Ihnen sogar vorausgesagt, dass genau das passieren wird. Sie haben damals gesagt, das werde alles nicht passieren. Es gab damals Kritikpunkte, auch von unserer Seite, das ist völlig klar. Es waren insbesondere drei Gründe, die damals von uns genannt worden sind. Wir haben damals erstens darauf hingewiesen, dass kein anderes Bundesland die Beitragsfreiheit eingeführt hatte. Das ist mittlerweile völlig anders. Unser Nachbarland Rheinland-Pfalz geht mittlerweile sogar so weit, dass es den Kindergarten im nächsten Jahr komplett beitragsfrei stellen wird
wenn die GRÜNEN es nicht noch verhindern. Es kann möglicherweise passieren, dass die GRÜNEN das in Rheinland-Pfalz verhindern. Aber diese Aussage steht: Die Rheinland-Pfälzer haben uns an dieser Stelle mittlerweile überholt. Deswegen gilt auch dieses Argument von damals nicht. Die Zeiten haben sich verändert. Wir haben damals weitere Gründe genannt und zum Beispiel gesagt, dass dies nicht zulasten Dritter gehen darf. Was haben Sie denn damals gemacht? Sie haben das doch damals auch zulasten der kommunalen Ebene gemacht, die bis heute an manchen Stellen keinen Ausgleich dafür bekommen hat.
Wir haben zum Dritten damals auch sehr deutlich gesagt: Was wir brauchen, ist ein qualitativer Ausbau. Auch das ist damals nicht erfolgt. Das heißt, die Verschlechterungen, die wir damals vorausgesagt haben, sind allesamt eingetreten. Sie haben das zulasten Dritter gemacht. Sie haben sich dann zehn Jahre dafür feiern lassen und heute schaffen Sie das ab, ohne diese Verschlechterung wieder rückgängig machen zu wollen.
Deswegen geht auch Ihre Argumentation mit dem Verweis auf unsere Argumentation von damals völlig ins Leere. Wenn Sie das ins Feld führen wollten, müssten Sie all die Dinge, die wir damals kritisiert haben, an dieser Stelle neu regeln.
Ich kann Ihnen das sagen. Bei der Einführung der Beitragsfreiheit im Jahr 2000 - so wird die Stellungnahme des Landkreistages lauten, die dürfte Ihnen auch bekannt sein - wurde eine Mehrbelastung bei den Personalkosten in Höhe von rund 700.000 Euro jährlich angeführt. Diese Mehrkosten sind nie ausgeglichen worden. Und auch jetzt wird die neuerliche Umsetzung, die Wiedereinführung, zu neuen Verwaltungskosten führen. Auch dies - das sagen Sie im Gesetzentwurf selbst - wird nicht ausgeglichen. Herr Kollege Schmitt, wir werden das bei der Anhörung im Ausschuss zu hören bekommen. Dann werden wir die Gelegenheit haben, das zu diskutieren, und ich bin gespannt, was der Saarländische Landkreistag dazu sagt.
Aber, lieber Kollege Schmitt, das sind auch alles gar nicht die entscheidenden Punkte. Man kann durchaus in der Sache bei vielen Punkten unterschiedlicher Auffassung sein. Für mich ist der entscheidende Punkt, dass Sie in der Öffentlichkeit vor der Wahl etwas anderes gesagt haben, als Sie es heute tun. Damit haben Sie die Menschen draußen angeschmiert, und das lassen sich die Menschen nicht gefallen. Das ist der Kern der Kritik, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich belege Ihnen auch das sehr gerne. Ich habe mir noch mal das Regierungsprogramm der CDU aus dem Jahr 2009 angeschaut. Sie schreiben da, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Durch die Freistellung der Eltern von den Kosten des letzten Kindergartenjahres haben wir darüber hinaus das Saarland zu einem familienfreundlichen Bundesland gemacht. (…) Wir werden das gebührenfreie letzte Kindergartenjahr zu einem echten Vorschuljahr weiterentwickeln.“ Das steht in Ihrem Regierungsprogramm. Da ist keinerlei Einschränkung gemacht, indem man etwa prüfen sollte, ob wir uns das leisten können. Sie haben es den Menschen versprochen. Sie haben dieses Versprechen gebrochen. Damit haben Sie die Menschen draußen im Land hinters Licht geführt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie haben das auch noch an anderer Stelle gemacht, also nicht nur im Regierungsprogramm. Sie haben das auch im Koalitionsvertrag stehen. Auch daraus darf ich zitieren, „(…) dass der Bereich der Bildungsausgaben bei eventuellen generellen Sparquoten ausgenommen sein wird“. Und weiter: „Wir werden das gebührenfreie letzte Kindergartenjahr zu einem obligatorischen Schulvorbereitungsjahr weiterentwickeln, um die Startchancen aller Kinder zu Beginn der Grundschulzeit deutlich zu verbessern.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie halten sich an dieser Stelle noch nicht mal an den Koaliti
onsvertrag, das ist eindeutig. Sie haben in dieser Frage nicht nur Ihre Glaubwürdigkeit verloren, sondern Sie haben an dieser Stelle auch Ihren inhaltlichen Kompass vollends verloren. Mit dem heutigen Gesetzentwurf verabschieden Sie sich von dem eigentlich letztlich noch autorisierenden Mythos, den Sie in diesem Land gehabt haben. Sie haben mittlerweile endgültig jede Glaubwürdigkeit in diesem Land verspielt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Weil der Kollege Kessler dazwischenruft, will ich auch die GEW zitieren, die sich kürzlich noch mal dazu geäußert hat. Der Landesvorsitzende der GEW, Peter Balnis, Ihr Nachfolger, Herr Minister Kessler, sagt: „Die Landesregierung hat offensichtlich kein langfristiges finanzpolitisches Konzept. Anstatt an einer Verbesserung der Einkommenssituation des Landes zu arbeiten, betreibt sie Finanzpolitik auf dem Rücken der Beschäftigten und vergreift sich jetzt auch noch an den Bildungschancen kleiner Kinder.
Die frühkindliche Bildung droht zur finanziellen Jongliermasse zu verkommen. Das ist ein politisches Armutszeugnis.“ Das sind nicht meine Worte, das sind die Worte des Nachfolgers des heutigen Bildungsministers, das sind die Worte des GEWLandesvorsitzenden. Machen Sie das gerne mit ihm aus. Ich habe ihn hier zitiert und kann sehr gut nachvollziehen, warum er das so sagt. Sie haben vorher etwas anders versprochen, als Sie heute tun. Das ist doch das große Problem. Die Menschen draußen werfen uns zu Recht vor, wenn vor der Wahl etwas anderes gesagt wird, als nachher umgesetzt wird. Das ist der Kern unserer Kritik, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Das ist nicht meine Wortwahl, klären Sie das mit dem. Wenn Ihnen der Kollege Balnis und die GEW nicht behagen, zitiere ich gerne aus der Zeitschrift der Jungen Union in diesem Land. Da heißt es zu guter Letzt in der Kolumne des Vorsitzenden: „Das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr - gleiche Startchancen für alle Kinder, Vermeidung sozialer Selektion, 1999 durch die damalige CDU-Alleinregierung eingeführt - entwickelte sich rasch zu einem Markenkern der CDU im Saarland. Für uns völlig überraschend und schlecht kommuniziert wurde dann im September die Beitragsfreiheit kassiert. Das ist nicht nur in Reihen der Jungen Union auf große Ablehnung gestoßen. Nicht nachvollziehbar bleibt für uns, wie es dazu gekommen ist, überraschend eine CDU-Kernposition aufzugeben.“
Dieses Zitat trifft die Sache auch fast vollständig, müsste eigentlich noch ergänzt werden. Die CDU hat quasi alle ihre Kernpositionen aufgegeben, nur um ihre Regierungsposition zu behalten. Das ist alles, was Sie noch interessiert. An dieser Stelle geht es dann zulasten der Kleinsten. Deswegen werden wir das nicht mitmachen. Die SPD-Fraktion wird heute gegen diesen Gesetzentwurf stimmen. Ich hoffe, Sie kommen noch zur Einsicht. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.