Ich bitte Sie nun, die linke Hand auf die Verfassung des Saarlandes zu legen, die rechte Hand zu erheben, die Eidesformel zu wiederholen und zu schwören. Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor: „Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.“ Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten.
Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen. Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.
Wir kommen dann zu der von der Landtagsfraktion DIE LINKE beantragten Aktuellen Aussprache zum Thema:
In der Aktuellen Aussprache beträgt die Redezeit fünf Minuten, wobei das Verlesen von Erklärungen und Reden unzulässig ist. Die Dauer der Aussprache beträgt grundsätzlich 60 Minuten; dabei bleibt die von den Mitgliedern der Regierung in Anspruch genommene Redezeit unberücksichtigt. Anträge zur Sache können nicht gestellt werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor einiger Zeit haben wir die Nachricht erhalten, dass die Probleme bei Halberg Guss insoweit bewältigt werden können, als sich ein niederlän
discher Investor bereit erklärt hat, in den Betrieb zu investieren. Das ist auf den ersten Blick natürlich eine erfreuliche Nachricht. Wir haben noch ein weiteres großes Unternehmen, von dem wir hoffen, dass eine ökonomische Lösung gefunden wird: SaarGummi. Deshalb haben wir diese Aktuelle Stunde beantragt. Wir müssen nämlich damit rechnen, dass demnächst über eine Investorengruppe oder einen Investor entschieden wird.
Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass es in der jetzigen Wirtschaftsordnung natürlich erfreulich ist, wenn sich Investoren bereitfinden, in Betriebe zu investieren, auch in solche, die in Konkurs gegangen sind. Auf der anderen Seite befinden wir uns in einer Zeit, die sich gegenüber früheren Zeiten deutlich verändert hat. Wir befinden uns in einer Ära, die allgemein als Finanzkapitalismus bezeichnet wird, in einer Ära, in der immer mehr sogenannte Finanzinvestoren Betriebe übernehmen - in der Regel kreditfinanziert, also mit sogenannten großen Hebeln und sie dann nach relativ überschaubarer Frist wieder aufgeben oder weiterveräußern. Dies ist ein neuer Sachverhalt, auf den auch eine Landespolitik reagieren muss. Deswegen ist auf der einen Seite das Interesse der Investoren zu sehen. Auf der anderen Seite ist aber auch das Interesse der Belegschaft zu beachten, und für meine Fraktion möchte ich sagen, dass für uns dieses Interesse im Vordergrund steht. Und sosehr es auf der einen Seite immer richtig ist, auch die Rahmendaten für Investoren im Auge zu haben, so ist auf der anderen Seite nicht zu bestreiten, dass es wünschenswert wäre, auch die längerfristigen Interessen der Belegschaft in den Blick zu nehmen.
Die Frage ist nun: Wie kann man in einer Zeit, in der Finanzinvestoren in immer stärkerer Form Betriebe übernehmen, die Interessen der Belegschaften garantieren, und wer hat eigentlich ein vorrangiges Interesse daran, den saarländischen Standort zu erhalten? Ich denke, das ganze Haus könnte zustimmen, wenn wir feststellen, dass niemand ein stärkeres Interesse daran hat, den saarländischen Standort zu erhalten, als die Belegschaft selbst. Es ist klar - dies können wir weltweit beobachten -, dass Finanzinvestoren zunächst daran interessiert sind, Gewinne zu erwirtschaften, aber das können sie überall. Diese Absicht ist nicht standortgebunden. Daher lautet die Kernfrage, wie man das Standortinteresse durchsetzen kann. Da sind wir der Auffassung, dass es zwei Instrumente gibt, um das Standortinteresse längerfristig zu sichern. Das eine, von uns bevorzugte Instrument ist die Belegschaftsbeteiligung, das andere die Landesbeteiligung.
Nun weiß ich, dass solche Vorschläge lange Zeit verpönt waren, aber aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre lade ich doch dazu ein, noch einmal darüber nachzudenken, ob diese Instrumente nicht
einen neuen Ansatz regionaler Strukturpolitik darstellen. Schließlich leben wir hier an der Saar ja nicht in irgendwo, sondern wir haben bereits Erfahrungen mit solchen Instrumenten. Das bekannteste Beispiel ist Saarstahl. Dort war der klassische Fall gegeben, dass die Anteilseigner nicht Finanzinvestoren waren, sondern bekannte Unternehmerfamilien oder Unternehmen wie Otto Wolff, die RöchlingFamilie, die Arbed und später auch Usinor Sacilor. Wir haben gesehen, dass diese Anteilseigner ihre eigenen Interessen verfolgen, dass sie sich unmittelbar dann, wenn beispielsweise ökonomische Daten aus ihrer Sicht nicht mehr stimmen, zurückziehen und die Betriebe ihrem Schicksal überlassen. Wir haben auch gesehen, dass insbesondere dann, wenn die Konjunktur zurückgeht und der Wettbewerb sich verschärft, die jeweiligen Anteilseigner zunächst einmal die eigenen Standorte stärken. So war es auch klar abgemacht im Fall des Konkurses von Saarstahl. Die Anteilseigner hatten bereits einzelne Sparten des Werkes unter sich aufgeteilt, aber die saarländische Landespolitik hat im Verein mit den Gewerkschaften dieses Spiel durchkreuzt.
Wir meinen, dass dieses Beispiel Folgendes zeigt: Wenn man daran interessiert ist, Standorte längerfristig zu erhalten, sind Belegschafts- oder Landesbeteiligungen der richtige Ansatz. Und ein weiterer Hinweis: Es ist nachgewiesen, dass in den letzten 20 Jahren, in der Ära des Finanzkapitalismus, die Investitionstätigkeit und auch die Innovationsgeschwindigkeit deutlich zurückgegangen sind. Wiederum am Beispiel der Stahlindustrie können wir sehen, dass dann, wenn keine privaten Anteilseigner Geld herausziehen, die Investitionsrate pro Kopf im Vergleich zum Wettbewerb zunimmt und längerfristig auch die Innovationsgeschwindigkeit größer wird. Fazit also: Die klassischen Interessen, sowohl die Investitionsraten als auch die Innovationsgeschwindigkeit zu erhöhen, sprechen für eine Belegschafts- beziehungsweise Landesbeteiligung. Ganz entscheidend ist jedoch, dass zuallererst die jeweilige Belegschaft daran interessiert ist, den Betrieb und den Standort zu erhalten. Deshalb plädieren wir dafür, dieses Instrument bei SaarGummi und weiteren ähnlich gelagerten Fällen anzuwenden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es ein bisschen schade, dass wir ein so wichtiges Thema im Rahmen einer Aktuellen Stunde in Fünfminutentakten debattieren. Mir wäre lieber gewesen, wir hätten hierzu einen ordentlichen
Antrag gehabt und uns im Detail über die Dinge unterhalten. Das wäre sehr viel besser und vor allen Dingen nicht effektgeladen gewesen, wie es jetzt bei dieser Debatte den Anschein hat.
(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Linsler (DIE LINKE) : Wir stellen einen gemeinsamen Antrag.)
Vom Grundsatz her gebe ich Ihnen natürlich recht, Herr Kollege Lafontaine. Niemand von uns hier im Haus ist gegen Arbeitnehmerbeteiligungen an Unternehmen. Wir führen hier ja eine ähnliche Debatte wie die, die wir über den Haushalt des Wirtschaftsministeriums geführt haben, als wir über Ihren Antrag auf Einrichtung eines Saarlandfonds diskutiert haben. Von daher gibt es in diesem Bereich keinen Dissens. Wo Arbeitnehmerbeteiligung möglich ist, sollten wir sie fördern und nach vorne bringen. Das ist mit Sicherheit ein Weg, den wir alle gehen wollen und den wir alle für richtig halten. Trotzdem halte ich die Arbeitnehmerbeteiligung für sehr problematisch. Sie werden Schwierigkeiten haben, bei SaarGummi Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu anzuhalten oder bei ihnen dafür zu werben, sich an diesem Unternehmen, das in Insolvenz ist und große Probleme hat, zu beteiligen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden große Probleme haben, ihr Geld dort zu investieren. Deshalb ist es genau der richtige Weg, den diese Landesregierung geht.
Sie haben die positive Entwicklung bei Halberg erwähnt. Sie ist ein Beispiel dafür, wie man es richtig macht. Wir haben dort - lassen Sie mich das von dieser Stelle aus sagen - hervorragende Insolvenzverwalter gehabt, die die Dinge in Ruhe, sachbezogen und ordentlich über ein Jahr begleitet haben, die die Auswahl von neuen Investoren vorgenommen haben und dann den richtigen Weg gegangen sind. Wir haben dort einen Erfolg zu verbuchen. Ich möchte den Insolvenzverwaltern, vor allem aber auch dem Betriebsrat und der Arbeitnehmerschaft ein Lob aussprechen. Ich möchte auch dem in jeder Phase begleitenden Wirtschaftsministerium ein Lob geben. Denn ohne diese Begleitung wäre das alles nicht so gut gelungen. Ich glaube, das ist der Weg, den wir bei SaarGummi gehen müssen. Schauen Sie sich das bisherige Prozedere an und in welcher Art und Weise die ersten 40 Investoren ausgewählt worden sind, von denen jetzt noch fünf verblieben sind. Da kann ich nur sagen, es gibt auch dort klare Anzeichen, dass wir den richtigen Weg gehen.
Lassen Sie mich grundsätzlich sagen, der bessere Unternehmer ist nie der Staat. Sie haben eben das Beispiel von Saarstahl gebracht. Sie wissen, dass der damalige Hauptanteilseigner das Saarland war. Die Politik zeigte sich überrascht, als die Firma plötzlich Insolvenz anmelden musste. Das politische und das wirtschaftliche Engagement sollte man wirklich strikt trennen. Der bessere Unternehmer ist nie
der Staat. Der bessere Unternehmer ist immer der gewinnorientierte und mit eigenem Risiko haftende Unternehmer. Das ist die Leitlinie der sozialen Marktwirtschaft. Das muss man von dieser Stelle aus deutlich sagen.
Wo wollen Sie sich denn strategisch oder institutionell beteiligen? Machen wir es bei ZF, Bosch oder Michelin? Woher wissen wir denn, in welchem wirtschaftlichen Bereich die nächsten Probleme auftreten werden? Wer wird dort sitzen? Werden wird dort irgendwelche Regierungsdirektoren hinsetzen? Werden wir den Wirtschaftsminister und seine Staatssekretäre veranlassen, in diese Gremien zu gehen? Man sollte die Aufgaben also ordentlich voneinander trennen. Man sollte die Dinge nach der Kompetenz ordnen. Die Politik hat für die Rahmenbegleitung und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu sorgen. Wir haben in diesem Land Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die flexibel und leistungsorientiert sind. Darauf kann das Saarland sehr stolz sein. Darauf können wir aufbauen. Das ist der richtige Weg. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann das Thema leider nur kursiv streifen, weil fünf Minuten dem Thema nicht angemessen sind. Ich stelle zunächst mit einer gewissen Freude fest, dass die bisherigen beiden Redner, die aus unterschiedlichen politischen Richtungen kommen, die Belegschaften hoch gelobt haben. Das ist mehr als richtig. Die standortsichernden Anker bei allen in Not geratenen Betrieben, insbesondere auch bei den aktuellen Insolvenzen, waren und sind die Belegschaften, die Betriebsräte und auch die Gewerkschaften. Ihnen gebührt ein herzliches Dankeschön, denn sie müssen derzeit sehr viel aushalten.
Ich setze zunächst einmal voraus, dass in diesem Hause Einigkeit darüber besteht, dass alle Parteien die Landesregierung auffordern, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um möglichst jeden Arbeitsplatz im Saarland zu erhalten, ob es jetzt bei Halberg Guss, SaarGummi, bei der Deutschen Telekom, die ebenfalls Schwierigkeiten hat, oder bei irgendeinem anderen Unternehmen ist.
Ich möchte nicht zu sehr auf die Einzelfälle eingehen. In der Kürze der Zeit ist das auch nicht möglich.
Ich bin auch der Auffassung, dass eine zu breite Debatte in diesem Hause mit einer relativen Oberflächlichkeit unter Umständen sogar kontraproduktiv sein kann. Man muss aufpassen, denn solche Verhandlungssituationen sind sehr diffizil. Deshalb muss man mit diesen Themen mit spitzen Fingern umgehen. Meine Informationen sind derzeit die, dass sowohl die Insolvenz bei Halberg Guss als auch das Insolvenzverfahren bei SaarGummi - auch was die Sicht der Belegschaft betrifft, um das sehr deutlich zu sagen - auf gutem Weg zu sein scheinen. Man muss aber vorsichtig sein. Es ist erst getan, wenn es getan ist. Beim Unternehmen SaarGummi, wie öffentlich berichtet wurde, gibt es wohl einige Investoren, die angeblich keinen Finanzinvestoren sein sollen. Es heißt, SaarGummi in Büschfeld solle das Leitwerk für die gesamte SaarGummi-Gruppe bleiben. Die bisher kolportierten Zahlen des Personalabbaus seien Horrorzahlen und so weiter. Das hört sich alles recht gut an, man muss aber trotzdem vorsichtig sein.
Das Instrument von Belegschafts- und Landesbeteiligungen ist eigentlich ein recht altes, das allerdings sehr wenig genutzt wird. Ich will einmal das Instrument der Belegschaftsbeteiligung kurz beleuchten. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, das in Deutschland unterdurchschnittlich genutzt wurde. Es stellen sich kurz angerissen folgende Fragen: Werden Anteile - in welcher Rechtsform auch immer draufgelegt oder wird mit Lohn und Einkommen verrechnet? Wie ist die Risikoabsicherung, zum Beispiel auch in Krisenzeiten? Leider muss man feststellen, dass Belegschaftsbeteiligungen, die ich unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich begrüße, kein Allheilmittel sind, um Schwierigkeiten in Betrieben vorzubeugen. Ich könnte auf einen großen Medienbetrieb im Saarland hinweisen, wo es dies gibt, wo aber trotzdem abgebaut und outgesourct wird. Die Rechtsform entscheidet, wie man es im Detail regelt.
Eine Landesbeteiligung ist jetzt schon möglich. Es ist also kein Teufelszeug. Nach § 65 der Landeshaushaltsordnung - das wissen Regierung und Parlamentarier - ist das möglich. Wir werden über Beteiligungsberichte informiert. Wir erfahren den Sachstand. Die Frage, die sich dabei für mich stellt, ist folgende: Ist in solch diffizilen Situationen eine Landesbeteiligung überhaupt der Wunsch der Belegschaften und Gewerkschaften? Eine Landesbeteiligung kann je nach Ausrichtung der Landesregierung natürlich im Interesse der Belegschaft sein, unter Umständen aber auch nicht. Man muss also etwas vorsichtig sein.
Wie ist es außerdem mit dem, was das Land leisten kann? Man kann es nicht auf diese beiden Unternehmen begrenzen. Was wäre in anderen Fällen? Bei Sakthi hat man zum Beispiel gar nicht darüber
gesprochen. Wie ist die Risikoabsicherung? Wie sind die Mitnahmeeffekte? Ein Problem könnte in den jetzigen Verhandlungen natürlich entstehen, wenn Investoren, die uns zuhören, sagen, wir warten ab, bis das Land mehr Geld drauflegt. Es gibt also viele Fragezeichen. Wie ist insbesondere die Grenzziehung? Das ist für mich nicht ganz klar. Wir sind uns in der Frage des Schutzes vor Finanzinvestoren, vor Heuschrecken einig. Mein abschließender Appell lautet also, alles zu tun, was möglich ist, aber immer das Primat der Gewerkschaften und der Betriebsräte zu beachten. Wenn sie uns rufen, sollten wir es tun. Wir sollten uns aber nicht selbst rufen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden in dieser Aktuellen Stunde über drei Themenkomplexe, über den Themenkomplex SaarGummi und Halberg Guss, über den Themenkomplex Mitarbeiterbeteiligung und über den Themenkomplex Landesbeteiligung.
Es geht um zwei wichtige Unternehmen am Standort Saarland: SaarGummi und Halberg Guss. Halberg Guss scheint auf gutem Wege zu sein, aus der Krise heraus. SaarGummi aber befindet sich weiterhin in Insolvenz und das macht uns allen hier in diesem Hause große Sorgen. Die Debatte darüber haben wir aber schon im November geführt. Eigentlich ist seit November nichts Neues geschehen, über das wir hier debattieren könnten. Trotzdem hat die LINKE dieses Thema heute beantragt, also reden wir noch einmal darüber.
Grundsätzlich muss gesagt werden, keiner wünscht sich eine Insolvenz in einem Unternehmen, aber wenn sie eintritt - das gilt auch für SaarGummi -, muss man sie auch als Chance begreifen in der Hoffnung, dass daraus wieder etwas Positives entsteht. Dass dies geschehen kann, haben große saarländische Unternehmen, insbesondere im Bereich der Stahlindustrie, bewiesen. Die Insolvenz muss deshalb als Chance gesehen werden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens, für den Standort, aber auch für die ganze Region. Die Landesregierung - das muss man insbesondere dem Wirtschaftsministerium zugestehen - hat die bisherige Insolvenz mit allen Möglichkeiten begleitet, die rechtlich zur Verfügung stehen.