Protocol of the Session on December 7, 2010

Durch die neuen Regelungen des Bundes kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung in naher Zukunft auch bei freigelassenen Ex-Sicherungsverwahrten im Rahmen der Führungsaufsicht eingesetzt werden. Sobald die technischen Voraussetzungen für eine ausreichend sichere Überwachung gegeben sind, sollten wir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, zumal durch das Angebot der Hessen, ihr System mitzunutzen, dafür nur geringe Kosten im Bereich von wenigen Zehntausend Euro zu erwarten sind. Hierfür hätten wir noch ausreichend Reserven im aktuellen Justizhaushalt.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass von der beschlossenen Erhöhung des Beförderungsbudgets - immerhin 300.000 Euro - alleine ein Drittel - sprich 100.000 Euro - für die Justizbediensteten eingeplant ist. Hiervon sollen gerade die Justizbediensteten des einfachen und mittleren

(Abg. Hinschberger (FDP) )

Dienstes profitieren. Liebe Frau Rehlinger, das liegt uns am Herzen. Das setzen wir um.

Wir sind uns der Verantwortung für dieses Ressort bewusst und sichern mit dem vorgelegten Haushalt das Funktionieren des Justizwesens für die Zukunft. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hinschberger. Das Wort hat nun der Abgeordnete Roland Theis von der CDU-Landtagsfraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin dem Abgeordneten Schmitt sehr dankbar für diese instruktiven Klarstellungen zum Bereich Kultur, wovon der eine oder andere hier einiges hat lernen können. Ich hätte mir solche Ausführungen im Bereich Justiz auch vonseiten der Opposition gewünscht, denn ich hatte gehofft, dass wir zumindest in diesem Einzelplan - vielleicht im Gegensatz zum heutigen Vormittag - sachlich im Ton und auch zum Inhalt sprechen. Leider haben wir feststellen müssen, dass das muntere Steinewerfen im Glashaus der Fraktionen DIE LINKE und SPD von heute Vormittag weitergeht. Wir haben erlebt, dass eine Vertreterin der Fraktion und der Partei in den letzten drei Monaten vor der Landtagswahl 1999 - der Chef der Staatskanzlei hat in der vorvergangenen Plenardebatte die Zahlen hier offengelegt; im Übrigen in Übereinstimmung mit der damaligen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes - mit 1,4 Millionen D-Mark unzulässige Wahlwerbung für die SPD betrieben hat, wenn man die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aus diesem Jahr zugrunde legt. Davon betrafen allein über 200.000 D-Mark den Geschäftsbereich des heutigen Fraktionsvorsitzenden der SPD. Wir haben erlebt, dass heute das muntere Steinewerfen im Glashaus weitergeht.

(Sprechen bei den Oppositionsfraktionen.)

Dass Sie Unrechtsbewusstsein hatten und dass das immer noch besteht, hat man damals an der Reaktion meines Kollegen Generalsekretär von der SPD, des Abgeordneten Jost, gemerkt, denn der hat, als Herr Rauber hier klargestellt hat, wie viel Geld ausgegeben worden ist - nach heutiger Rechtsprechung damals unzulässig -, reingerufen: Ist ja alles verjährt. Aber was verjährt ist, muss irgendwann ausgegeben worden sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich fordere Sie auf: Stehen Sie zu Ihrer Praxis, wie Sie sie selbst gehandhabt haben! Hören Sie auf, Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes zu instrumentalisieren und kommen Sie hier im Haus

zur Sache zurück! Das wäre der richtige Weg für eine Haushaltsdebatte.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Sprechen bei den Oppositionsfraktionen.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will jedenfalls bei der Sache bleiben und deshalb etwas zum Einzelplan Justiz sagen. Dieser Einzelplan zeichnet sich aus durch einen besonders hohen Anteil an zweckgebundenen Ausgaben. 95 Prozent der Ausgaben in diesem Plan sind gebundene Mittel. Das heißt, an dieser Stelle ergeben sich zumindest für den Haushaltsgesetzgeber per se keine großen Spielräume beziehungsweise Gestaltungsräume. Dennoch muss sich unter den Bedingungen der Schuldenbremse natürlich auch der Justizhaushalt den Sparzwängen der Schuldenbremse stellen.

Umso erfreulicher ist es, dass wir nach den Beratungen des Haushalts gerade mit den Vertretern der Justiz - im Übrigen auch mit den Vertretern der Bewährungshelfer - feststellen konnten, dass dieser Haushaltsentwurf dem Anspruch an eine ordentliche Ausstattung der Justiz im Saarland gerecht wird. Damit steht dieser Haushalt trotz des Ziels einer generationengerechten Haushaltspolitik unter den Bedingungen der Schuldenbremse in der Tradition der vergangenen Jahre. Das zeigen die Ergebnisse der Justizpolitik im Land. Beim bundesweiten Benchmarking präsentiert sich die saarländische Justiz als wettbewerbsfähig. Damit stellen wir sicher, dass wir auch als ein kleines, strukturell benachteiligtes Land gewährleisten können, dass das Saarland einen vollwertigen und modernen Rechtsstaat auf hohem Niveau für seine Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellt.

Gute Beispiele gibt es dafür zuhauf; das sollte in einer Haushaltsdebatte nicht verschwiegen werden. Bei der Erledigungsmenge und den Verfahrensdauern liegen wir insgesamt im Bundesdurchschnitt. Wir haben die zweitschnellsten Familiengerichte in ganz Deutschland. Gerade hier wissen wir, dass schneller Rechtsfrieden enorm wichtig ist. Wir haben die drittschnellsten Schöffengerichte in Deutschland. Auch unsere Strafgerichtsbarkeit ist gut aufgestellt. Wir wissen allerdings, dass wir bei der Staatsanwaltschaft aufgrund der großen Eingangsmengen und der hohen Altbestände Aufholbedarf haben - vielleicht auch aufgrund der Tatsache, dass viele Staatsanwälte viel zu viel Zeit in Untersuchungsausschüssen verschwenden dürfen. Diesen Bereich werden wir wie im letzten Haushalt und im laufenden Jahr massiv mit Personal verstärken. Auch in diesem Haushalt ist dafür gesorgt, dass wir Schritt für Schritt vorwärtskommen.

Was für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften gilt, das gilt insbesondere aber auch und ebenso für den Justizvollzug. Auch dort gibt es viele positive

(Abg. Hinschberger (FDP) )

Nachrichten, die den saarländischen Vollzug auszeichnen. Die JVA Ottweiler hat im Jugendvollzug eine bundesweit vorbildliche Quote an Teilnehmern an Bildungsmaßnahmen. Mittlerweile haben wir insgesamt 88 Prozent der jungen Gefangenen, die sich in Bildungs- und Arbeitsmaßnahmen befinden. Wir wissen, gerade im Jugendvollzug ist die Investition in die Bildung der Gefangenen unverzichtbarer Baustein bei der Resozialisierung. Dafür haben wir auch in diesem Haushalt Sorge getragen, dass mit erhöhten Mittelansätzen hier viel gute und wichtige Arbeit geleistet werden kann.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn wir all diese positiven Nachrichten über und aus der saarländischen Justiz vernehmen, dann wissen wir auch - das muss an dieser Stelle klargestellt werden -, wem wir dies in allererster Linie zu verdanken haben, nämlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Menschen, die unter anderem als Vollzugsbedienstete, Bewährungshelfer, Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger einen großartigen Job machen. Gerade in der Justiz begegnet denen, die dort tätig sind, nicht nur die Sonnenseite unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Gerade in der Justiz entscheidet sich aber, wie friedlich und gerecht eine - nämlich unsere - Gesellschaft sein kann und ist. Allen, die dazu einen täglichen Beitrag durch ihr berufliches Handeln leisten, gebührt unser Dank. Auch daher wird ein Anteil der vorgenommenen Erhöhung der Beförderungsbudgets bei der Justiz verortet sein.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir investieren aber nicht nur in die Mitarbeiter, sondern auch in die Infrastruktur der saarländischen Justiz. Alleine die Baumaßnahmen in diesem Bereich machen ein erhebliches Investitionsvolumen aus. Das neue Haftgebäude der JVA - Kollege Hinschberger hat es angesprochen - wird in Zukunft 239 neue Plätze beherbergen und führt zu einem Abbau der Überbelegung. Alleine 2011 werden dort 3,5 Millionen Euro verausgabt. Nach der Inbetriebnahme werden wir dort über ein neues und allen Anforderungen eines modernen Justizvollzuges gerecht werdendes Haftgebäude verfügen. Das zeigt, welchen Stellenwert der Vollzug für diese Koalition und diese Landesregierung in den vergangenen Jahren hatte und weiterhin hat.

Wir investieren aber nicht nur im Vollzug, sondern auch in andere Justizgebäude. Die laufenden Sanierungsarbeiten am Amtsgerichtsgebäude Saarbrücken - nicht weit weg von hier - sind nur ein Beispiel. Die Arbeiten an vielen anderen Gebäuden sind bereits abgeschlossen. Alleine 2011 werden hierfür 1,5 Millionen Euro verausgabt. Danach können wir feststellen, dass sich die gesamte Justizinfrastruktur im Saarland mittlerweile in einem Zustand befindet, um auf die nächsten Jahre hin gesehen ein

ordnungsgemäßes Arbeitsumfeld zu garantieren. Das sind wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch schuldig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können heute mit ein wenig Stolz feststellen: Das Saarland verfügt über eine gut ausgestattete Justiz, die in manchen Bereichen sogar besser unterwegs ist als andere Bundesländer. Das Saarland verfügt über hochqualifiziertes und motiviertes Personal in der Justiz. Dieses Niveau zu halten, ist unsere Aufgabe. Das Saarland verfügt über eine funktionierende Justiz, die ihren Beitrag zu einem gerechten und friedlichen Miteinander im modernen Rechtsstaat leistet.

Unser Dank und unsere Verpflichtung gilt weiterhin denen, die dies mit ihrer täglichen Arbeit ermöglichen. An sie ist der vorliegende Haushalt ein klares Signal. Diese Koalition und diese Landesregierung stehen auch in finanziell schwierigen Zeiten an ihrer Seite. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Theis. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Willger-Lambert von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch was diesen Einzelplan anbelangt, wurden uns vonseiten der Opposition keine alternativen Vorschläge präsentiert. Wir konnten nichts bewerten. Ich denke, insbesondere im Hinblick darauf, dass von Ihrer Seite Gegenfinanzierungsvorschläge in Form von globalen Kürzungen und Minderausgaben gemacht worden sind, müssten Sie uns deutlich machen, wie sich das beispielsweise auf den Einzelplan 02 auswirkt, denn irgendwo muss gespart werden.

Im Kulturbereich, denke ich, können wir mit Fug und Recht stolz darauf sein, dass ihn trotz der Kürzungen im Einzelplan 02 und der Sparzwänge im Hinblick auf die Schuldenbremse keine Reduzierungen getroffen haben. Dies zeigt ganz klar, welchen hohen Wert der Kulturhaushalt und kulturelle Einrichtungen für uns als Regierungsbündnis haben. Wir setzen hier auf weiche Standortfaktoren und sind davon überzeugt, dass dies Innovation bringt. Das gilt nicht nur für die Leuchtturmprojekte, die von meinen Vorrednern schon dargestellt wurden, sondern gerade auch für die anderen Projekte, für die alternativen Projekte. In einer Zeit, in der landauf, landab in anderen Städten, in anderen Bundesländern über Schließungen von Theatern, Bibliotheken und anderen kulturellen Einrichtungen nicht nur nachgedacht, sondern auch entschieden wird, ist dies eine ganz

(Abg. Theis (CDU) )

besondere Leistung. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich festgehalten haben.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Gerade auch dort, wo es Schnittmengen zwischen den Politikfeldern Kultur und Soziales, Kultur und Bildung gibt, haben wir bestimmte Schwerpunkte gesetzt. Das, was auch über die Medien verbreitet worden ist, nämlich dass einzelne Projekte gefährdet seien, ist blanker Unsinn. Das war im Ausschuss von Anfang an klargestellt worden. Von daher ist es demagogisch, wenn man es anders darstellt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Allein der Blick in die Änderungsanträge, die wir gemeinsam beschlossen haben, zeigt, dass Lesen enorm bildet. Wenn man Zahlen verstehen und bestimmte Anträge entsprechend interpretieren könnte, würde man sich nicht so vergaloppieren. Aber wahrscheinlich ist diese Lese- und Rechenleistung bei der Opposition einfach Fehlanzeige.

Zum Bereich der Justiz ist bereits von meinen Vorrednern festgestellt worden, dass ein großer Anteil der Ausgaben gesetzlich gebunden ist. Ich bin auch froh darüber, dass mit der Struktur gerade des vorliegenden Haushalts der entsprechende Bedarf an Flexibilität berücksichtigt ist. Nur mit dieser weitgehenden gegenseitigen Deckungsfähigkeit und der Möglichkeit, relativ autark zu handeln, ist das, was wir dem Bereich der Justiz abverlangen, überhaupt möglich. Nur so ist es überhaupt möglich, die pauschalen Einsparungen abzufangen, ohne dass ein tatsächlicher Qualitätsverlust eintritt. Das gilt sowohl für den Bereich der Fortbildung als auch für die Durchführung ambulanter Sanktionsalternativen als auch für die Arbeitsentgelte für Gefangene und vieles mehr. Das, denke ich, ist gerade auch der Struktur des vorliegenden Haushalts und der besonnenen Art, in der mit Ausgaben umgegangen wird, geschuldet.

Wenn wir hier über Kürzungen sprechen, muss meiner Meinung nach deutlich werden, was für einen sensiblen Bereich die Justiz darstellt. Sie ist immerhin die dritte Gewalt im Staat. Auf der einen Seite muss Rechtsuchenden gewährleistet werden, dass sie einen Anspruch auf ein Verfahren und auch auf einen Verfahrensabschluss im Rahmen einer gewissen Zeit haben, und ich denke, dass in diesem Bereich ganz hervorragende Arbeit geleistet wird. Das zeigen gerade auch die Vergleiche unserer Eingangszahlen und erledigten Verfahren mit den Zahlen aus anderen Bundesländern. Ich kann mich nur dem Dank anschließen, den meine Vorredner zum Ausdruck gebracht haben. Es liegt wirklich am Engagement und der hohen Arbeitsbelastung der Beschäftigten. Von daher bin ich auch froh darüber, dass wir gerade bei den Beamten eine soziale Komponente in Bezug auf die Beihilfe, aber auch mit

Blick auf das Beförderungsbudget verabredet haben. Dies wird sich vor allem im Justizbereich entsprechend auswirken, und gerade darüber bin ich sehr froh. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun der Minister für Justiz, Peter Müller.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich den bisherigen Verlauf der Debatte ansieht, dann gibt es mit Blick auf den Einzelplan 02, der zum einen die Ansätze für die Kultur, zu denen Kollege Rauber gleich etwas sagen wird, und zum anderen den Bereich der Justiz umfasst, offensichtlich nichts zu beanstanden, denn abgesehen von einer Anmerkung der Frau Kollegin Rehlinger zur Bewährungshilfe, auf die ich gerne zurückkomme, ist mit Blick auf die Ansätze im Einzelplan 02 an keiner Stelle Kritik geübt worden. Stattdessen ist der Versuch unternommen worden, einen toten Gaul zu reiten. Es wurde die Frage problematisiert, ob es möglich sein kann, dass ein Ministerpräsident gleichzeitig Justizminister ist. Im letzten Jahr haben Sie das auch schon gemacht, Frau Kollegin Rehlinger. Da hatten Sie ja das Glück, dass es die eine oder andere berufsständische Organisation gab, die in ähnlicher Weise pflichtgemäß das eine oder andere geäußert hatte. Mittlerweile, nach einem Jahr, kann ich Ihnen sagen: Die Debatte ist vorbei, niemand regt sich auf, die Justiz fühlt sich wohl. Selbst die Standesorganisationen kritisieren die Konstruktion, so wie sie ist, nicht mehr. Das Thema ist offensichtlich ausgereizt. Deshalb, Frau Kollegin Rehlinger: Es ist gefährlich, passen Sie auf! Wenn das Pferd, das man reitet, tot ist, wird es einsam im Sattel.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Zuruf der Abgeordneten Rehlinger (SPD).)

Ich darf Ihnen im Übrigen empfehlen, sich einmal mit der Genese von Rechnungshöfen zu beschäftigen. Dabei werden Sie feststellen, dass die Genese darin besteht, dass diese Institutionen eingeführt worden sind, um die Parlamente bei der Wahrnehmung ihrer Kontrolle gegenüber der Regierung, ob mit dem Haushalt ordnungsgemäß verfahren worden ist, zu begleiten und zu unterstützen. Insofern nützt auch der Versuch nichts, die Kollisionsdebatte auf den CDU-Landesvorsitzenden zu erstrecken. Es ist so, dass Rechnungshöfe dazu da sind, Parlamente zu unterstützen, wenn es darum geht, die Regierung zu kontrollieren. Dem ist nichts hinzuzufügen, vor allem ist nichts zurückzunehmen. Auch insoweit, liebe Frau Kollegin Rehlinger, liegen Sie etwas neben der Sache.

(Abg. Willger-Lambert (B 90/GRÜNE) )

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Tatsache, dass die inhaltlichen Positionen des Justizhaushaltes überhaupt nicht angesprochen worden sind, hat vielleicht etwas damit zu tun, dass dies ein Bereich ist, der zu etwa 95 Prozent durch zweckgebundene Mittel geprägt ist, und dass es ein Bereich ist, der ein hohes Maß an bundesweiter Transparenz hat. Das geht zurück auf die PEBB§Y, was kein markenschutzrechtliches Problem ist, sondern eine Statistik, die sich mit dem Personalbedarf in der Justiz bundesweit beschäftigt. Wenn Sie sich diese Statistik anschauen, stellen Sie fest, dass unsere Justiz in einzelnen Bereichen ordentlich ausgestattet ist, in einigen Bereichen, etwa bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sogar besser als der Bundesdurchschnitt.

Hinzu kommt, dass die Justiz bei uns einen anständigen Kostendeckungsgrad erzielt. Höhere Kostendeckungsgrade werden nur bei den Flächenländern mit einer etwas anderen Struktur erzielt. Es kommt außerdem hinzu, dass wir, was die Erledigung und Verfahrensdauer von Rechtsstreitigkeiten anbetrifft, keinen Vergleich zu scheuen brauchen. Wir haben bei der Staatsanwaltschaft, obwohl die Eingangszahlen angestiegen sind, auf der Grundlage der Haushaltsentscheidung, die wir im vergangenen Jahr getroffen haben, Rückstände abgebaut. Wir haben einige Bereiche, etwa die Familien- und Sozialgerichte, die in der Erledigung und Geschwindigkeit der Erledigung der Rechtsstreitigkeiten bundesweit in der Spitzengruppe sind. Nirgendwo in Deutschland werden Hartz-4-Rechtsstreitigkeiten schneller entschieden, als dies im Saarland der Fall ist. Das ist das Ergebnis der anständigen Ausstattung und der ordentlichen Arbeit der Organe der Justiz. Die Rechtspflegeorgane im Saarland arbeiten unabhängig, ordentlich und schnell. Das bestätigt diese Debatte und das ist gut so, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich greife das Stichwort der Bewährungshilfe auf. Ich darf sagen, dass wir bei der Bewährungshilfe sich abzeichnenden Personalbedarf befriedigen werden. Wir haben dazu Vorstellungsgespräche geführt. Die Vorbereitungen sind getroffen. Die sachliche Ausstattung ist vernünftig. Richtig ist, dass wir, was die Zahl der Unterstellungen anbetrifft, einen Stand haben, der über dem Bundesdurchschnitt liegt. Im Übrigen haben wir auch in anderen Bereichen Weichenstellungen vorgenommen, die dazu beitragen werden, dass die Dinge in der Zukunft noch besser erledigt werden können als in der Vergangenheit. Das gilt in Sonderheit für den Justizvollzug.

Der Neubau der Justizvollzugsanstalt schreitet voran. Wir gehen davon aus, dass er etwa im April nächsten Jahres bezugsfertig sein wird. Es entstehen dort über 200 neue Haftplätze. Das wird uns in

die Lage versetzen, den Justizvollzug im Saarland effizienter, resozialisierungsorientiert, aber auch unter Berücksichtigung der Interessen der Opfer von Straftaten auszugestalten, die wir bei allem, was wir in diesem Bereich tun, nie außer Betracht lassen. Das will ich klar und deutlich sagen. Für uns gilt die Maxime, Opferschutz geht vor Täterschutz, an der wir uns bei all unseren Handlungen orientieren.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das bringt mich dazu, noch eine Bemerkung zu einem Thema zu machen, das uns zurzeit sehr beschäftigt. Es geht um die Sicherungsverwahrung. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und nachfolgenden Gerichtsentscheidungen stehen wir vor der Notwendigkeit, diesen Bereich neu zu regeln. Was die Regelungen für die Zukunft anbetrifft, glaube ich, dass mit der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung, wie sie jetzt geregelt ist, und mit der Vorstellung, diese auf einen engeren Katalog an Straftaten zu beschränken, richtige Weichenstellungen getroffen worden sind.