Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/316 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/316 mit Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/262. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/262 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/262 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags mit Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Saarland
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Saarland - Drucksache 14/239 - wurde vom Plenum in seiner zwölften Sitzung am 25. August 2010 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr überwiesen. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die bisher nach dem GVFG-Saarland maximal mögliche Förderung von 75 Prozent für Projekte von besonderer Bedeutung
für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene und der Straße im Sinne einer ÖPNV-Vorrangpolitik auf bis zu 100 Prozent anzuheben. Die Maßnahmenträger werden entsprechend von ihrem eigenen Finanzierungsanteil von bisher 25 Prozent entlastet.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde eine Anhörung unter Beteiligung der von der Gesetzesänderung betroffenen Verbände und Organisationen durchgeführt. Um den vom Rechnungshof in der Anhörung vorgetragenen Bedenken Rechnung zu tragen, hat der Ausschuss einstimmig folgende Beschlüsse gefasst: Erstens. Die Förderung soll nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung erfolgen; hierzu soll die Landesregierung Richtlinien erlassen. Zweitens. Das Ministerium soll jährlich einen Bericht über die eingegangenen Anträge und darüber, wie mit ihnen verfahren wurde, verfassen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Saarland, Drucksache 14/239, in Zweiter und letzter Lesung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/239 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/239 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Bereinigung des Landeswasserrechts (Drucksache 14/240 - neu)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Bereinigung des Landeswasserrechts - Drucksache 14/240 - neu - wurde vom Plenum in seiner 12. Sitzung am 25. August 2010 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr überwiesen. Auf der Grundlage der geänderten Gesetz
gebungskompetenzen im Rahmen der sogenannten Föderalismusreform hat der Bundesgesetzgeber von der ihm neu eingeräumten konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Wasserhaushaltsrechts Gebrauch gemacht und diesen Rechtsbereich neu geregelt. Die Vorschriften gelten erstmals bundeseinheitlich unmittelbar und traten im Wesentlichen am 01. März 2010 in Kraft. Um im Einzelfall feststellen zu können, welches Landesrecht nach diesem Datum noch anwendbar ist, bedarf es einer möglichst zeitnahen gesetzlichen Festlegung dazu, welche landesrechtlichen Vorschriften weiterhin Geltung haben können und sollen. Vor diesem Hintergrund wird für den Rechtsbereich „Wasser“ ein Rechtsbereinigungsgesetz, mit dem das nach dem 01. März 2010 fortgeltende Landesrecht festgestellt wird, vorgelegt und möglichst zeitnah erlassen. - So weit zur Zielsetzung des Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde eine umfangreiche Anhörung unter Beteiligung der Naturschutzverbände, der Kammern, der kommunalen Spitzenverbände sowie weiterer von der Umsetzung des Gesetzentwurfs betroffener Verbände und Organisationen durchgeführt. Ein besonderes Augenmerk richtete der Ausschuss im Zuge der Beratungen auf das von den Vertretern der deutschen Binnenschifffahrt vorgetragene Problem der Abwasserbeseitigung auf Binnenschiffen. Zum Sachverhalt ist festzustellen, dass das Einleiten von häuslichem Abwasser in Gewässer für Kabinenschiffe mit mehr als 50 Schlafplätzen seit Januar 2005 und für Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 50 Fahrgästen zugelassen sind, seit Januar 2010 verboten ist. Das Ausführungsgesetz zum Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 13. Dezember 2003 weist den Betreibern der Anlegestellen die Errichtung und den Betrieb von Annahmestellen für häusliches Abwasser zu. Die zur Abwasserbeseitigung verpflichteten Kommunen beziehungsweise die Abwasserbeseitigungspflichtigen haben die Annahme und geordnete Entsorgung von häuslichem Abwasser sicherzustellen. Dies ist im Saarland geschehen. Eine weitergehende gesetzliche Regelung, wie sie von den Vertretern der deutschen Binnenschifffahrt vorgeschlagen wurde, ist nicht notwendig, da diesem gesetzlichen Erfordernis mit der bereits bestehenden Regelung des § 50 a SWG Genüge getan wird.
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Bereinigung des Landeswasserrechts, Drucksache 14/240 - neu -, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/240 - neu - in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/240 - neu - in Zweiter und letzter Lesung mit Zustimmung aller Fraktionen und somit einstimmig angenommen ist.
Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Saarländischen Landesplanungsgesetzes (SLPG) (Drucksache 14/267)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zum Saarländischen Landesplanungsgesetz - Drucksache 14/267 - wurde vom Plenum in seiner 13. Sitzung am 15. September 2010 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr überwiesen. Nachdem die Vorschriften des Raumordnungsgesetzes des Bundes am 30. Juni 2009 in Kraft getreten sind, sind sie als unmittelbar geltendes Recht auch im Saarland zu beachten. Soweit der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Raumordnung Gebrauch gemacht hat, sind Vorschriften des geltenden saarländischen Landesplanungsgesetzes - abgesehen von den in § 28 Abs. 3 des Raumordnungsgesetzes genannten ergänzenden Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen nicht mehr anwendbar. Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit soll das Saarländische Landesplanungsgesetz nicht nur verändert, sondern neu erlassen werden. Der Gesetzentwurf enthält Ausführungsvorschriften zu den bundesrechtlichen Regelungen, Vorschriften zu vom Bundesgesetz nicht erfassten Tatbeständen und Abweichungen vom Bundesrecht, zu denen die Länder aufgrund von Artikel 72 Abs. 3 des Grundgesetzes ermächtigt sind. - So weit zu den allgemeinen Zielen des Gesetzentwurfs.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Es wurde hierzu eine Anhörung unter Beteiligung der Kammern, der Naturschutzverbände sowie der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Änderungsbedarf hat sich im Zuge der Ausschussbera
tungen nicht ergeben. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Saarländischen Landesplanungsgesetzes, Drucksache 14/267, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/267 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 14/267 in Zweiter und letzter Lesung mit Zustimmung aller Fraktionen und somit einstimmig angenommen ist.
Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Änderung der Lebensumstände in der Landesaufnahmestelle in Lebach (Drucksache 14/321)
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit der Diskussion über das Landesaufnahmelager in Lebach sprechen wir heute über eine Thematik, die für den saarländischen Landtag nicht neu ist, die aber Probleme betrifft, die seit vielen Jahren ungelöst sind. Mit dem Antrag, den wir heute stellen, wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass diese Probleme einer Lösung zugeführt werden.
Im März dieses Jahres lebten in der Landesaufnahmestelle rund 840 Personen, davon 580 länger als ein Jahr. Knapp 300 waren fünf Jahre und länger in Lebach untergebracht, und ebenfalls knapp 300 aus diesem Personenkreis waren Kinder.
Wir haben uns mit der Lebenssituation dieser Menschen im Innenausschuss im Rahmen einer Anhörung am 27. Mai intensiv befasst. Die Anhörung führte zu beeindruckenden Ergebnissen. Zusammenfassend kann man festhalten, dass das Leben im „Lager“ vor allen Dingen geprägt ist von Einschränkungen der Freiheit der Menschen, die dort leben. Sie sind eingeschränkt in der Wahl ihres Wohnortes; sie müssen in Lebach wohnen. Sie sind eingeschränkt in der Wahl ihrer Verpflegung; sie
müssen die Lebensmittelpakete nehmen, die ihnen angeboten werden. Sie können nicht selbst entscheiden, was sie essen. Sie können auch nicht selbst entscheiden, welche Kleidung sie sich kaufen; auch dort ist eine Vorauswahl getroffen. Sie sind nicht frei darin zu entscheiden, ob sie arbeiten wollen und welche Arbeit sie annehmen wollen, nein, sie sind in der Regel dazu verdonnert, untätig zu bleiben.
Ihre Freiheit ist eingeschränkt dadurch, dass sie von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen sind. Sie können sich eben nicht entscheiden, in einem Verein, in einem Kulturangebot oder in irgendeiner anderen Weise - was auch die Pflege von Freundschaften betrifft - am sozialen Leben teilzunehmen; das ist ein Moment von Unfreiheit.
Sie sind auch nicht frei in der Gestaltung ihres Tagesablaufs. Vielfach sind im Tagesablauf Reglementierungen festzustellen, beispielsweise bei Fragen des Besuchsrechtes. Sie können nicht einfach Besuch empfangen, wie andere Menschen dies zu Hause tun können, sie müssen sich das zum Teil genehmigen lassen. Sie müssen regelmäßige Kontrollen in ihren Wohnungen über sich ergehen lassen. Dann wird kontrolliert, ob die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden, ob die Elektrogeräte ordentlich angeschlossen sind. Das wird in regelmäßigen Abständen gemacht, aber auch kurzfristig finden Kontrollen in diesen Wohnungen statt. Es gibt Vorschriften, wann sie sich duschen können und wann nicht und so weiter. Ich halte das für eine ganz erhebliche Einschränkung grundlegender Freiheitsrechte dieser Menschen.
Als Abgeordnete im saarländischen Landtag haben wir die Aufgabe, das Leben dieser Flüchtlinge, für die wir als Land die Verantwortung tragen, besser und anders zu organisieren und diesen Menschen mehr Freiheit zu geben. Denn eines hat die Anhörung im Ausschuss eindeutig ergeben, das sagen uns die Experten: Es gibt bei vielen Menschen, die über Jahre dort leben, ein sogenanntes Abhängigkeitssyndrom. Das heißt, da sie in allen möglichen Fragen des täglichen Lebens von Entscheidungen anderer abhängig sind, verlieren sie die Fähigkeit, frei und selbstbestimmt zu leben. Weil sie in Abhängigkeit leben, kommt es verstärkt zu Konflikten auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dort arbeiten, die engagiert arbeiten, die auch wohlmeinend arbeiten, die sich einsetzen für die Menschen, die dort leben. Aber die Situation, dass ständig mit den Behörden der Alltag geregelt werden muss, führt zu Konflikten und dazu - auch das haben die Experten in der Anhörung gesagt -, dass viele Menschen krank werden, dass sie psychotherapeutisch betreut werden müssen, auch stationär, was im Übrigen zu erheblichen Kosten für das Land führt.
Das heißt zusammengefasst: Das Leben im Lager schafft viele Probleme, und dies trotz eines engagierten Einsatzes der Beschäftigten, denen wir an dieser Stelle auch ganz herzlich für ihren Einsatz danken. Deshalb muss man aus dieser Anhörung Konsequenzen ziehen. Wir haben diese Konsequenzen gezogen und haben sie in einem gemeinsamen Antrag mit der Fraktion DIE LINKE heute dem Landtag vorgelegt.
Die erste Konsequenz, die wir daraus ziehen, ist: Man muss die Aufenthaltsdauer der Menschen begrenzen, auf maximal ein Jahr. Das ist schon in vielen Fällen recht hoch gegriffen, Rheinland-Pfalz und andere Länder zeigen uns, dass es auch schneller geht. Maximal ein Jahr sollen die Menschen dort untergebracht werden, dann sollen sie dezentral untergebracht werden. Sie sollen die Möglichkeit haben, sich im Saarland frei einen Wohnort zu suchen, und zwar unabhängig davon, ob das Asylverfahren abgeschlossen ist oder ob noch ein Rechtsstreit betrieben wird. Spätestens nach einem Jahr müssen die Menschen diese Freiheit, wo sie wohnen wollen, zurückbekommen.
Das Zweite, was wir vorschlagen, ist ein Mehr an Freiheit, wenn es um die Verpflegung geht. Wir wollen, dass die Menschen ein Wahlrecht haben, ob sie weiter Lebensmittelpakete in Anspruch nehmen wollen oder ob sie Geldleistungen bekommen wollen. Warum ein Wahlrecht? Wir wissen natürlich auch, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz so gering sind, dass es für Familien mit Kindern zum Teil schwer wird, mit den Geldleistungen überhaupt über die Runden zu kommen. Für manche kann es interessant sein, weiterhin die Sachleistung zu nehmen. Deshalb wollen wir den Menschen ein Wahlrecht einräumen, dann wird sich zeigen, welche Leistung die Menschen für die bessere halten.