Dieser von Ihrer Partei in den Raum gestellte Betrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, stellt ein opportunistisches Wunschkonzert dar, er ist weder finanzierbar noch begründbar.
Es wird von den Kritikern des Gesetzentwurfs nur von den 364 Euro Lebensunterhalt gesprochen. Dass noch eine Reihe von Leistungen dazukommt, wird verschwiegen. Es kommen die Kosten für Wohnung und Heizung dazu, ferner die Beiträge in Höhe von 164 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung. Auch dies leistet der Staat für die Absicherung der ALG-II-Bezieher. Auch muss man berücksichtigen, dass Kommunen und Länder ALG-II-Beziehern zusätzlich zur Grundleistung Vergünstigungen im Öffentlichen Personennahverkehr geben. Außerdem sind sie von den Fernseh- und Rundfunkgebühren befreit. So erhält ein alleinstehender ALG-II-Bezieher in der Summe zwischen 800 und 850 Euro monatlich. Eine Familie mit zwei Kindern kommt auf mindestens 1.600 Euro netto. Hier von Almosen zu sprechen, halte ich für mehr als überzogen.
Durch die im Gesetzentwurf festgelegten Leistungen soll jedem ein menschenwürdiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Was in dieser opportunistischen Diskussion um 5 Euro von den Kritikern ganz verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass die Bundesregierung Ernst macht mit der Unterstützung und
Förderung der Kinder. Es geht nicht um 5 Euro, sondern es geht darum, dass wir die Kinder der ALG-IIBezieher durch jährlich 620 Millionen Euro gezielt unterstützen, ihre Bildungschancen erhöhen, sie entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern und ihnen eine echte Perspektive eröffnen, dass sie als Erwachsene ihr Leben selbst bestimmen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können.
Daher sind diese 620 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen, nicht als Bargeld, sondern als Bildungsleistung, damit den Kindern der Start ins Leben gelingt, und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern Arbeit haben oder nicht, damit sie Erfolgserlebnisse haben und dabei vermittelt bekommen: Du kannst etwas, du wirst gebraucht, du hast eine Zukunft, und zwar unabhängig von Hartz 4.
Dieses Bildungspaket wird für unsere Kinder dann zu einem großen Erfolg führen, wenn alle mit anpacken, der Bund, die Länder, die Kommunen, die Vereine, die Verbände und die gesamte Gesellschaft. Wenn alle an einem Strang ziehen und wir endlich damit aufhören, nur zu jammern und uns zu beklagen über das, was wir nicht tun, wenn jeder seinen persönlichen Einsatz bringt, wird dies für die Kinder zu einem großen Gewinn führen. Mit Fug und Recht kann das Bildungspaket im Rahmen der Neuregelungen der SGB-II-Regelsätze als ein sozialpolitischer Meilenstein bezeichnet werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, verantwortliche Sozialpolitik fördert nicht die Abhängigkeit von Menschen, sondern sie fördert die Chancen, unabhängig zu werden. Dies soll, wie ich schon ausgeführt habe, unter anderem mit dem Bildungspaket erreicht werden. Aber wir müssen auch alles daran setzen, dass wir die Menschen in Arbeit bringen. Die aktuellen Daten des Arbeitsmarktes sind außerordentlich positiv. Trotzdem dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, auch diejenigen, die schon lange ohne Arbeit sind und die Hoffnung auf einen Arbeitsplatz bereits aufgegeben haben, in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Daher müssen alle politisch Verantwortlichen in den nächsten Monaten darangehen, Überlegungen anzustellen, wie wir weitere Anreize zur Integration in den Arbeitsmarkt schaffen können, wie wir die arbeitsmarktpolitischen Instrumente überarbeiten, erweitern und innovativ fortentwickeln können
mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit, vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit weiter zu senken. Die jetzigen Konjunkturdaten und auch die Prognosen sind positiv, sodass in der Folge auch die Chancen auf
Ich fordere alle, auch die notorischen Bedenkenträger, zu einer Versachlichung der Diskussion um diesen Themenbereich auf und bitte sie, mit dazu beizutragen, dass wir die vorhandenen Gestaltungsspielräume dahingehend nutzen, dass jeder, der arbeiten will, auch eine Arbeitsstelle findet. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass immer noch Menschen ohne Arbeit sind und damit auf staatliche Leistungen angewiesen sind. - Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es fällt mir ehrlich gesagt nicht leicht, überhaupt zu einem solchen Antrag zu sprechen, weil es dabei um die Definition des Existenzminimums geht, etwas, das ich Gott sei Dank noch nie erleben musste und mir auch nur schwer vorstellen kann. Ich glaube und hoffe, dass auch in diesem Hohen Hause noch niemand das persönlich erleben musste oder sich über Kontakte zu davon betroffenen Menschen hautnah vorstellen kann, was das bedeutet.
Wir führen diese Debatte von der anderen Seite der Gesellschaft her, von unermesslichem Reichtum her. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zurzeit ohne Firmen- oder Gesellschaftsvermögen ein Privatvermögen von 4,7 Billionen Euro. Ich wiederhole: 4,7 Billionen Euro! Das kann man sich auch schon nicht mehr vorstellen. Ein Problem besteht darin - und da geht es nicht um reflexartig geführte Neiddebatten - , dass dieser unermessliche Finanzberg schlicht und ergreifend ständig weiter wächst, aber im Gemeinwesen nicht einmal mehr zu einem Bruchteil zum Einsatz kommt. Selbst diejenigen, die davon profitieren, merken es bestenfalls noch statistisch, wenn überhaupt. Das ist die Ausgangslage, wenn wir uns darüber unterhalten - auf der Grundlage eines solchen Antrages, des Bundesverfassungsgerichtsurteils sowie des Entwurfs der Bundesregierung -, wie letztlich das Existenzminimum definiert wird.
Nun hat Kollege Scharf Sachlichkeit angemahnt. Das sehe ich genauso. Sachlichkeit bedeutet aber nicht, Kollege Scharf, dass man diesen Entwurf nicht mehr kritisieren darf. Die Kritiker sind sogar sehr zahlreich. Ich habe eigentlich noch von niemandem gehört, der diesen Entwurf gut gefunden hätte.
Ich möchte deshalb mit einem Zitat beginnen. Sie mögen es mir gestatten, Frau Präsidentin - normal würde sie jetzt sagen, du machst es ja sowieso -, den Deutschen Gewerkschaftsbund zu zitieren. Zitat: „Die neuen Regelsätze sind keine Basis, um wirksam Armut von Kindern und Familien bekämpfen zu können. Bei ihrer Ermittlung stand weniger die Verfassungslage als die Kassenlage des Bundes im Vordergrund. Die Einkommens- und Verbrauchsstatistik (EVS) wurde so ausgewertet, dass das politisch gewünschte Ergebnis einer marginalen Anhebung der Sätze zustande kam. So hätte bei Beibehaltung der bisherigen Referenzgruppen der unteren 20 Prozent der Einkommenspyramide“ - man ist auf 15 Prozent gegangen - „der Regelsatz für Alleinstehende um 18 Euro höher liegen müssen. Dies schien dem Bund nach Kassenlage jedoch zu viel, woraufhin die Referenzgruppe auf die unteren 15 Prozent verkleinert wurde. Insbesondere die Kinderregelsätze sind zu niedrig. Die Bundesregierung kommt hingegen zu dem Schluss, sie seien sogar noch zu hoch und hält sie nur über eine ‚Vertrauensschutzregelung’ konstant. Der Gesetzentwurf sieht aber vor, bei den Anpassungen der Sätze in den nächsten Jahren die, angeblich derzeit zu hohen, Regelsätze für Kinder gegen zu rechnen, faktisch also abzuschmelzen. Buntenbach: ‚Das ist eine Kürzung der Kinderregelsätze durch die Hintertür.’“
Ich möchte ein zweites Zitat anfügen, die gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiativen zitieren. „Offenbar soll das Existenzminimum rein politisch motiviert möglichst niedrig festgesetzt werden. Die Mini-Erhöhung reicht nicht einmal aus, um eine halbwegs gesunde und ausgewogene Ernährung zu ermöglichen. Sie reicht nicht einmal aus, um den Anstieg der Preise seit der Einführung von Hartz 4 im Jahre 2005 auszugleichen. Und zwar: allgemeine Verbraucherpreise plus 8 Prozent, Lebensmittelpreise plus 12,5 Prozent, Strom plus 30 Prozent. Das heißt im Klartext: Von den damaligen 345 Euro, die für verfassungswidrig erklärt wurden, konnten sich Hartz4-Bezieher mehr kaufen und einen ‚höheren Lebensstandard’ erlauben als von den rund 364 Euro, die jetzt im Raume stehen.“
Verehrter Kollege Scharf, Ihnen und allen, die versuchen, diesen Entwurf zu verteidigen, darf ich sagen, dass das nur ein Teil der Fakten ist, die von den Wohlfahrtsverbänden in Stellungnahmen noch weiter und noch mehr ins Detail gehend beleuchtet wurden. Das gilt auch für das sogenannte Bildungspaket, das sich für die Kinder als unzureichend erweist, und für viele andere Aspekte.
Nun werden wir ja über den Bundesrat eingebunden sein. Ich glaube, dass wir dort dieser Entwicklung nicht einfach zuschauen dürfen. In diesem Land, in
dem der Reichtum so exorbitant hoch ist, dass er kaum noch zu ermessen ist, darf es doch nicht sein, dass als Ergebnis des Bundesverfassungsgerichtsurteils 5 Euro herauskommen. Das halte ich wirklich für eine Diskriminierung, für eine Herabqualifizierung. Das verstößt gegen das gemäß Grundgesetz zu garantierende Existenzminimum, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben im Saarland eine relativ hohe Quote. Legt man die Bevölkerung unter 65 Jahre zugrunde, beträgt deutschlandweit der Durchschnitt derjenigen, die Grundsicherung beziehen, 10,2 Prozent, in Deutschland West 8,6 Prozent. In Deutschland Ost ist die Quote höher, liegt bei 16,5 Prozent. An der Saar liegt sie bei 10,1 Prozent. Zum Vergleich: In Rheinland-Pfalz sind es „nur“ 7,4 Prozent. Das heißt doch, dass es bei uns um einen relativ großen Teil der Bevölkerung geht.
Der jetzt vorgelegte Regelungsvorschlag stößt, abgesehen von sozialen und Gerechtigkeitsgesichtspunkten, nicht zuletzt auch auf erhebliche rechtliche Bedenken. Ich bitte, mir auch hierzu ein Zitat zu gestatten, und zwar aus dem „Böckler-Impuls“, den, so glaube ich, alle Abgeordneten 14-tägig kostenfrei erhalten. Im Böckler-Impuls findet sich ein interessanter Aufsatz von Frau Professor Anne Lenze, den ich Ihrer Aufmerksamkeit empfehle. Darin werden in vier Punkten rechtliche Bedenken definiert. Erstens: „Es ist mindestens zweifelhaft, ob die Regelsätze wie gefordert eine echte Chance auf Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft gewähren.“ Eben das sollen sie aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Zweitens: „Die Orientierung des Grundsicherungsniveaus an den Verbrauchsausgaben des ärmsten Bevölkerungsteils ist kein objektiver Maßstab für die Ermittlung des menschenwürdigen Existenzminimums.“ Die Vorrednerin hat ja schon dargestellt, dass man die versteckte Armut, die verschämte Armut, die man ja durchaus erheben kann, bei den Referenzgrößen nicht berücksichtigt hat. Drittens: „Die Politik bestimmt die Hartz-4-Höhe vor allem mit Blick auf das so genannte Lohnabstandsgebot - obwohl dieses nach dem Urteil des Verfassungsgerichts keine Rolle mehr spielen darf.“ Und viertens: „Die geplanten Sachleistungen für Kinder von Hilfeempfängern beeinträchtigen die Rechte der Eltern und führen zu einer Stigmatisierung der Kinder.“
Das ist nun also eine juristische Argumentation, die zu dieser gesellschaftlichen Gerechtigkeitsargumentation hinzutritt. Die Bundesregierung wäre, soll das Ganze nicht erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen, gut beraten, auf diese gut begründeten Einwürfe zu hören und die Entwürfe entsprechend abzuändern.
Hinsichtlich der Hilfe für Kinder wurde zeitweise auch intensiv über Chipkarten-Lösungen diskutiert. Solche Debatten sind aber nicht zielführend. Sie lenken vom eigentlichen Problem ab. Das Problem besteht darin, dass Kinder gleichberechtigt und gerecht ausgestattet in dieser Gesellschaft ihre Chance haben müssen. Entscheidend ist nicht die Frage, ob man das über eine Chipkarte erreicht, ein Ansatz, der übrigens die Gefahr der Stigmatisierung birgt. Entscheidend ist, dass eine ordentliche finanzielle Ausstattung dafür vorhanden sein muss.
Ich darf einige alternative Vorgehensweisen aufzeigen, das, was passieren könnte, dies auch in Ergänzung zu dem, was dem gemeinsamen Antrag zugrunde liegt. Das Verfahren der Regelsatzermittlung müsste transparenter werden. Es müsste insbesondere geöffnet werden, was die Referenzgrößen betrifft, was die Berechnung der Bezugsgrößen betrifft. Das haben alle Verbände kritisiert. In diesen Berechnungen sind beispielsweise noch die Hartz-4Aufstocker enthalten, Haushalte mit vergleichbar niedrigem Einkommensniveau, etwa auch Empfänger von Bafög-Leistungen oder Kriegsopferfürsorge. Auf den Aspekt der verschämten Armut habe ich schon hingewiesen.
Von mehreren Verbänden, so auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund, wird deshalb die Einrichtung einer Sachverständigenkommission angeregt. So etwas ist auch in der Arbeit der amtierenden Bundesregierung durchaus üblich, nichts Besonderes.
Darüber hinaus müssten eigene statistische Erhebungen zu den Bedarfen insbesondere der Kinder im Bereich Bildung und soziale Teilhabe gemacht werden. Das bedeutet, dass man den tatsächlichen Bedarf erhebt. Eben hatte jemand dazwischengerufen: „Ihr verlangt ja über 500.“ In diesem Böckler-Impuls ist aufgelistet, was derzeit gewährt wird und was nicht gewährt wird. Dabei geht es nicht nur um Alkohol und Nikotin. Bei denjenigen, die schon jetzt die niedrigsten Einkommen haben und auf ungefähr 535,33 Euro kommen, sind Dinge enthalten, die bei der Grundsicherung nicht enthalten sind. Das gilt etwa für Speisen und Getränke in Restaurants und Cafés. Das heißt im Klartext, die Leute können Restaurants und Cafés nicht aufsuchen, weil sie sich das nicht leisten können. Das gilt beispielsweise für Kommunikation, vor allem für Mobilfunk, heute eigentlich gesellschaftliches Allgemeingut. Das gilt für Studien-, Schul- und Prüfungsgebühren, für die Ausgaben für Haustiere und so weiter. Es gibt also jede Menge Anhaltspunkte dafür, dass zu kurz gesprungen wurde.
Ich möchte nun keine Höhe nennen. Ich bin vielmehr, wie auch meine Fraktion, Fan der Methode, dass das Ganze sauber und transparent gemacht wird. Es war einmal ausgerechnet worden, dass das Minimum bei 420 Euro liegen müsste. Es könnte
aber durchaus auch etwas darüber liegen. Entscheidend wäre, dass es transparent und öffentlich begründet ermittelt würde.
Man könnte einen runden Tisch zur Kinderarmut einrichten. Das böte sich an, da die Probleme über das Hartz-4-System hinausgehen.
Das Hartz-4-System entwickelt auch einen Sog nach unten, der auch in Richtung einer Ausweitung des gesamten Niedriglohnsektors wirkt. Der Niedriglohnsektor wird, wenn nunmehr niedrig berechnet wird, automatisch wieder vergrößert. Damit werden die Leute auf dem Arbeitsmarkt natürlich auch gefügiger gemacht, Arbeit jeder Art anzunehmen, da sie keine andere Chance haben. Deshalb muss auch hier eine ordentliche Sperre eingezogen werden. In der politischen Debatte wurde ja auch schon das Argument gebracht, die Menschen müssten einen Anreiz zur Arbeit haben. Dabei wurde aber schon mehrfach festgestellt, dass die weit überwiegende Mehrheit dieser Menschen durchaus gerne arbeiten möchte, bisher aber keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden hat. Es geht hierbei also nicht um den Willen zur Arbeitsaufnahme, sondern darum, die Menschen in diesen Phasen schwierigster Lebenslagen ordentlich zu behandeln.
Zur Frage, was man für die Kinder machen sollte. Es wäre sicherlich besser, eine Kombination aus Geldleistung und direkten Förderangeboten für die Kinder vorzusehen. Diesbezüglich tut sich mittlerweile auch etwas aufseiten der Bundesregierung. Und es wäre natürlich wichtig, die soziale Infrastruktur rund um Kitas und Schulen auszubauen. Es ist zu befürchten, dass im Wettlauf nach unten wegen der leeren Kassen im Bund und in allen Ländern gerade das noch weggeschnitten wird mit der Begründung der Haushaltssanierung. Das führt dazu, dass dieser Sog nach unten richtig geöffnet wird und man dem Problem in einem der reichsten Länder der Erde nicht wirklich zu Leibe rückt.
Generell müsste der Niedriglohnsektor eingegrenzt werden. Dafür gibt es zum Beispiel die Möglichkeit einer gesetzlichen Lohnuntergrenze, der man sich nicht mehr verschließen sollte. Es gibt auch die Möglichkeit, das Equal Pay - gleicher Lohn für gleiche Arbeit - generell zur Marschrichtung zu machen und damit Zeit- und Leiharbeit einzudämmen. Die sind ausgeufert und haben längst nicht mehr nur Auftragsspitzen abzuarbeiten, sondern sie ersetzen normales, reguläres Personal. Übrigens geht der Hauptteil des Aufschwungs, den wir jetzt feststellen, in diese Richtung. Deshalb muss an diesen Stellschrauben ebenfalls gedreht werden, damit wir die Teilung der Gesellschaft in Superreiche und immer mehr Arme nicht weiter fortsetzen.
Ich würde mich freuen, wenn wir über dieses Landesparlament eine entsprechende Intervention im Bundesrat hinbekommen würden, weil es um nichts weniger geht - ich habe es zu Anfang schon gesagt als um die tatsächliche Definition des Existenzminimums. Das ist eine ganz zentrale Stellschraube für den Sozialstaat, die Einkommensverteilung und den Arbeitsmarkt. So gerecht oder so ungerecht wie wir das ist die Abwandlung eines Bibelzitats - mit den Geringsten in unserer Gesellschaft umgehen, so ist diese Gesellschaft auch selbst. Deshalb meine herzliche Bitte: Bedenken Sie die Argumente, die nicht nur von mir, sondern von vielen anderen profunden Sachkennerinnen und Sachkennern vorgetragen werden. Es kann nicht sein, dass ein Bundesverfassungsgerichtsurteil mit so etwas endet wie 5 Euro. Das ist sehr blamabel angesichts der Tatsache, dass wir in einer der reichsten Republiken der Welt leben. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Roth. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Horst Hinschberger.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar dieses Jahres die Bundesregierung beauftragt, die Berechnungsgrundlage von Hartz 4 transparenter zu gestalten, sodass nicht willkürlich ein Betrag X als Regelleistung gezahlt wird. Die Sozialleistungen müssen sich am realen Verbrauch einer Person in unserer heutigen Gesellschaft orientieren.