und welche Konsequenzen aus einer solchen Klage, sollte ihr stattgegeben werden, resultieren könnten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Heinrich. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Dagmar Ensch-Engel von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bezweifele, dass Herr Heinrich den Antrag der Regierungskoalition überhaupt gelesen hat. Das, was Sie hier ausgeführt haben, befremdet mich wirklich. Wären wir alle Ihrer Ansicht, Herr Heinrich, hätten wir im wahrsten Sinne des Wortes eine strahlende Zukunft vor uns. Ich möchte diese strahlende Zukunft eigentlich nicht in Anspruch nehmen, und ich werde auch nicht Stellung nehmen zu Ihren Lobeshymnen auf die Kernenergie.
Wir reden heute über die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken. Damit reden wir auch über einen der größten gesellschaftlichen Konflikte der vergangenen Jahrzehnte, den nun CDU und FDP ohne Not wieder aufbrechen lassen. Mit dem Beschluss, den Atomausstieg zu verzögern und die Atomkraftwerke bis zu 14 Jahre länger zu betreiben, hat sich die Bundesregierung auf lange Sicht von der Energiewende verabschiedet.
Ich kann hier allein schon aus Zeitgründen nicht alle Argumente vortragen, die gegen diese Politik sprechen. Sehr vieles wäre ausführlich zu debattieren. So müsste man beispielsweise darüber reden, dass die schwarz-gelbe Atompolitik zur Folge hat, dass kommunale Stromerzeuger, die ihre Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf den Atomausstieg zugunsten erneuerbarer Energien getroffen haben, nun ausgebremst werden. Sie werden vor erheblichen finanziellen Problemen stehen.
Es wäre auch über den geheimen Deal der Bundesregierung mit den Energiekonzernen zu reden. Die Energiekonzerne sind die einzigen Gewinner dieser schwarz-gelben Politik. Es ist wirklich bemerkenswert, in welcher Weise die Energiekonzerne die sie treffenden Belastungen mitausgehandelt haben und wie bescheiden diese Belastungen letztlich ausgefallen sind. Ein solches Vorgehen, meine Damen und Herren, hätte mal jemand bei der Einführung von Hartz 4 fordern sollen! Bezeichnenderweise wäre wohl keine Bundesregierung jemals auf die Idee gekommen, Arbeitsloseninitiativen bei der Ausarbeitung der Hartz-4-Gesetze zu beteiligen. Hier aber schreiben die Energiekonzerne an den sie betreffenden Gesetzen mit, als wäre das das Selbstverständlichste auf der Welt.
Es wäre auch noch ausführlich über das noch immer ungelöste Problem der Endlagerung des Atommülls zu reden. Es ist und bleibt einfach unverantwortlich, weiter auf eine Technologie zu setzen, die in keiner Weise zu Ende gedacht ist und die man nicht beherrschen kann.
Die Folgen eines atomaren Unfalls sind überhaupt nicht abschätzbar. Kein Mensch in diesem Land hat es verdient, dass dies alles ignoriert wird. Nun soll übrigens bei der Suche nach einem Endlager die vor Jahren abgeschaffte Möglichkeit der Enteignung von Anwohnern wieder eingeführt werden. Auch hier zeigt sich: Die Interessen der Energiekonzerne stehen im Vordergrund. Die Bevölkerung hingegen stellt man vor vollendete Tatsachen. Sie muss die Risiken dieser „verantwortungsvollen“ Politik tragen. Mit demokratischen Prozessen hat diese Entwicklung nichts mehr zu tun.
Nun besteht ja in der Beurteilung der Laufzeitverlängerung in diesem Hause laut den vorliegenden Anträgen eigentlich keine unüberbrückbare Differenz. Wenn es aber so ist, dass die Landesregierung sich gegen die Verlängerung der Laufzeiten ausspricht, muss sie auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen. Dann dürfen wir es uns nicht gefallen lassen, dass die Bundesländer bei der Gesetzgebung außen vor bleiben sollen, wie es die Bundesregierung plant.
Es ist schon erstaunlich, welche Verrenkungen der Herr Ministerpräsident in den letzten Tagen veranstaltet hat, wenn es um die Frage der Verfassungsklage ging. Herr Ministerpräsident - er ist leider nicht da -,
wer Ihren Auftritt vom letzten Sonntag in der ARDSendung „Bericht aus Berlin“ verfolgt hat, der konnte beobachten, wie Sie mit juristischen Winkelzügen versucht haben zurückzurudern, damit Sie nicht gegen ihre Parteifreunde aus der Bundesregierung klagen müssen. Sie agieren nach dem Motto "Wasch mich, aber mach mich nicht nass." Warum tun Sie das, Herr Müller? Erklären Sie es mir bitte.
Die zentrale Frage aber, die die Menschen in diesem Land bewegt, ist die Verlängerung von unkalkulierbaren Risiken. Die Gefahr eines Super-GAUs sollte ja durch den ursprünglich geplanten Atomausstieg beendet werden. Damit wären auch die Länder faktisch entlastet gewesen. Durch die jetzige Laufzeitverlängerung werden sie aber - und hier liegt der Unterschied - bei allen damit verbundenen Fragen mit in die Haftung genommen. Eine Verlängerung
der Laufzeiten bringt mehr Belastung für die Länderbehörden. Und im Falle eines Unglücks wären natürlich auch die Länder in der Verantwortung. Für die LINKE ist klar: Laut Gesetz sind die Bundesländer für die Aufsicht über die Atomkraftwerke zuständig. Deshalb ist eine Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke ohne Zustimmung des Bundesrates unzulässig. Das Gesetz muss nicht nur mit dem Bundestag, sondern auch mit dem Bundesrat abgestimmt werden. Die Verlängerung der Laufzeiten führt zu einer Verlängerung der Vollzugsaufgaben mit entsprechendem Personal- und Kostenaufwand der Länder. Deshalb hat der Bundesrat das Recht mitzuentscheiden. Das Saarland sollte sich also einer Klage gegen die geplante Nichtbeteiligung der Länderkammer anschließen.
Wir stoßen hier auf ein altbekanntes Problem: Die saarländische Jamaika-Koalition beruht eben nicht vorrangig auf inhaltlichen Übereinstimmungen, wie wir gerade erlebt haben. Das sah man zuletzt in der Bildungspolitik, man sah es bei der Abschaffung der Studiengebühren und man konnte es in der Frage des Rauchverbots beobachten.
Jetzt sehen wir es wieder in der Energiepolitik. Da nützt auch der schöne Anstecker von Markus Schmitt nichts.
Die CDU hat ebenso wie die SPD in der Frage der Atomkraft eine grundsätzlich andere Position als die GRÜNEN. Sie sind dann letztes Jahr eingeknickt, um im Saarland weiter an der Regierung zu bleiben. Nun aber stehen Sie im Wort. Herumeiern zählt nicht! Wenn die Landesregierung es also mit ihrer Gegnerschaft zur Laufzeitverlängerung ernst meint, muss sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Einfluss auf die Entscheidung zu nehmen. Dazu gehört dann auch diese Klage. Über die Sinnhaftigkeit einer Klage sollten gerade die GRÜNEN - die Umweltapostel der Nation - nicht nachdenken müssen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ensch-Engel. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Karl-Josef Jochem von der FDPLandtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Rehlinger sagt, dass die FDP im Saarland ihre Meinung zur Kernenergie kundgetan hat - Ausstieg aus dem Ausstieg. Ich glaube, dass diese Diskussion durch alle Parteien und durch alle Fraktio
Meine Meinung zu dem Ganzen ist eigentlich bekannt. Was mich an der Atomenergie stört und immer schon gestört hat, deshalb bin ich auch nie ein Freund davon gewesen: Die Lagerung der Abfälle ist gefährlich, und je gefährlicher die Abfälle sind, desto teurer wird die Lagerung. Die wirklichen Kosten der Atomnutzung werden nicht zum Strompreis hinzugezählt. Man mag das Beispiel Asse nehmen: Die 3 bis 4 Milliarden zahlt der Steuerzahler. Es gibt auch andere Bereiche, in denen die wirklichen Kosten der Atomenergie nicht mitgerechnet werden. Deshalb ist es und war es meine Meinung, dass uns die nachfolgenden Generationen noch einiges zu dem sagen werden, was wir ihnen aufbürden. Das ist das eine, die grundlegende Diskussion zu dem Thema. Das ist meine Haltung. Das ist leider ein globales Thema. Wenn Sie sich die Lagerung der Abfälle etwa in Russland oder weltweit anschauen, werden Sie feststellen, dass Deutschland noch sehr gut aufgestellt ist.
Das andere ist das Konzept zur Laufzeitverlängerung. Da werde ich Ihnen nachher noch einiges nennen, was unter Rot-Grün damals nicht passiert ist. Über das Konzept der Laufzeitverlängerung kann man ja streiten. Die energiepolitischen Ziele der Laufzeitverlängerung, wie sie im Energiekonzept der Bundesregierung festgehalten sind, sind Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit. Es wird damit argumentiert, dass sie für Deutschland in den nächsten Jahren Versorgungssicherheit und vor allen Dingen die Unabhängigkeit von ausländischen Energiemärkten bringt.
Die Laufzeitverlängerung um durchschnittlich 12 Jahre bedeutet, dass bis zum Jahr 2040 die Kernkraftwerke Strom erzeugen werden; es gibt auch Ausnahmen bis zum Jahr 2050. Kraftwerke, die vor 1980 gebaut wurden, können acht Jahre länger am Netz bleiben und "jüngere" Kraftwerke 14 Jahre. Dadurch wird der Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien erleichtert, wenngleich ich sage: Mir ist diese Brücke zu lang. Aber - das ist der große Unterschied zu Ihnen damals -: Hier wird erstmals die Förderung der erneuerbaren Energien außerhalb des EEG vollzogen. Das ist bisher einmalig. Dafür muss man der Bundesregierung Respekt zollen! Es gab vor fünf Jahren schon einen Antrag aus Baden-Württemberg, als die dortige CDU-FDP-Regierung gesagt hat: Wir lassen unsere Kernkraftwerke länger laufen, wenn gleichzeitig damit abgesichert wird, dass Gewinne dieser Kernkraftwerke in die erneuerbaren Energien fließen. Das war das erste Konzept einer Regierung, um die erneuerbaren Energien außerhalb des EEG nach vorn zu bringen. Das muss unser aller Ziel sein, denn die Zukunft
Darüber kann man streiten; darüber diskutiert man auch quer durch die Parteien. - Die Kernbrennstoffsteuer wird bis zum Jahr 2016 als finanzielle Stärkung in den Ausbau und die Erforschung von erneuerbaren Energien fließen. Aber die Verlängerung bringt auch einige Unsicherheiten mit sich, die jetzt im Laufe der Diskussion von den Vorrednerinnen und Vorrednern schon angesprochen wurden. Die Mehrkosten der Entsorgung - wie wird die steuerliche Mehrbelastung der Bevölkerung aussehen? Die Ausgaben der AKW-Betreiber für den Öko-EnergieFonds sind von der Steuer absetzbar, 14,5 Millionen Euro. Es gibt Befürchtungen im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, dass hier Ausfälle von etwa 30 Prozent zu erwarten sind.
Dann gibt es zusätzlich die Frage der ungesicherten Endlagerung. Ich bedauere noch einmal: Diese Kosten werden nicht voll auf die Produktion des Atomstroms angerechnet. Dabei sind auch nicht die Kosten der Sicherung der Atomtransporte eingerechnet. Der niedersächsische Umweltminister, der von der FDP gestellt wird, hat im Frühjahr zu mir gesagt, er muss etwa 22 Millionen für die Sicherung der Castor-Transporte zahlen. All diese Kosten fließen in den Atomstrom leider nicht ein. Dann sind zusätzlich etwa 5.000 bis 6.000 Tonnen nuklearer Abfall zu erwarten. Es gibt auch Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und auf die Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien.
Die in den Medien aufgeworfene Frage der Vergütung von kommunal erzeugtem Strom ist meiner Ansicht nach - wenn man das Energiekonzept genau liest - etwas überzogen. Durch die Laufzeitverlängerung verändern sich nicht die Rahmenbedingungen für kommunale Energieversorger, Stadtwerke und energieautarke Gemeinden. Es läuft derzeit ganz einfach über das EEG. Die garantierte Abnahme und Einspeisevergütung bleibt für die nächsten 20 Jahre erhalten. Ich hoffe, dass das trotz dieses Energiekonzeptes - oder gerade deswegen - so bleibt. Die dezentrale Stromversorgung durch unsere Kommunen ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil des nationalen Energiekonzeptes. Ich gestehe auch ein, dass wir diese Dinge im Auge behalten müssen. Aber sie sind durch das EEG abgedeckt und im Energiekonzept vonseiten der Bundesregierung auch ausdrücklich zugesichert.
struktur im Saarland. Welche Auswirkungen wird die Laufzeitverlängerung auf den Energiestandort Saarland haben? Hier zunächst einmal die Fakten: Das Herzstück der saarländischen Stromwirtschaft sind nach wie vor die Steinkohlekraftwerke mit einer installierten elektrischen Bruttoleistung von knapp 2.400 Megawatt. Die fünf Kraftwerke tragen mit mehr als 94 Prozent zur Stromerzeugung bei. Rund ein Drittel des erzeugten Stromes wird in andere Bundesländer exportiert. Die IHK bezeichnet die Energiewirtschaft mit fast 4.000 Beschäftigten als einen der größten Arbeitgeber des Landes. Bedingt durch die hohe Industriedichte liegt der Energieverbrauch im Saarland pro Einwohner zwischen 12 und 17 Prozent und damit über dem Bundesdurchschnitt. Diese Daten zum Energiestandort werfen folgende Fragen zur saarländischen Energiepolitik auf: Ist eine Fortführung der Kohlekraftwerke unter ökonomischen Gesichtspunkten vertretbar? Kann Strom aus dem Saarland im Vergleich zum Atomstrom konkurrenzfähig bleiben? Denn in zwei Jahren wird kein Kraftwerk mehr mit saarländischer Steinkohle befeuert werden. Importe aus Osteuropa und Übersee werden zur weiteren Stromerzeugung notwendig sein. Diese Diskussion werden wir dieses Jahr noch führen, wenn es um die Energiekonzepte der Landesregierung gehen wird.
Der Ausbau der Wasserwege im Saarland wird zwar mit Hochdruck vorangetrieben, dennoch wird frühestens 2024 mit der Fertigstellung der Moselschleusen gerechnet. Für Kraftwerke, die in der Nähe der Saar liegen, ist somit wenigstens der Versorgungsweg klar. Aber man muss sich Gedanken machen, wie das weitergeht. Es gibt die erfreuliche Mitteilung, dass Evonik in den nächsten Jahren 37,5 Millionen Euro in die vier saarländischen Kraftwerke investieren will. Damit scheint der Kraftwerksstandort nicht gefährdet, zumal diese Kraftwerke in der Mittellast laufen.
Dennoch sieht die Energieökonomin des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung Professor Claudia Kempfert den Fortbestand der Kohlekraftwerke kritisch. Auch das müssen wir überprüfen. Ich darf abschließend noch sagen - ich möchte abkürzen, weil meine Redezeit zu Ende ist -: Wir müssen uns mehr und mehr Gedanken über das Energiekonzept machen und brauchen es dieses Jahr, damit wir die Richtlinien aufsetzen können. Insofern ist es gut, dass das Energiekonzept der Bundesregierung vorliegt und wir es benutzen können, um uns über unsere Konzeption in dem wichtigen Energieland Saar Gedanken zu machen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jochem. - Das Wort hat nun die Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr Dr. Simone Peter.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Rehlinger, wir befinden uns nicht auf einem Irrweg, sondern auf einem sehr guten Weg. Wir sind das einzige Bundesland, das heute parteiübergreifend gesagt hat: Wir wollen den Atomausstieg, wollen die Beteiligung der Länder an der Entscheidung, ob Atomkraftwerke weiterlaufen oder nicht, und wollen daher, dass der Bundesrat beteiligt wird. - Die Länder sind unterschiedlich betroffen. Wir haben es zum einen mit dem Betrieb der Anlage zu tun, mit einer Steigerung des Atommülls, mit Atomtransporten. Das ist ein Punkt, der uns konkret anspricht. Wir sind außerdem mit einem veränderten Strommix konfrontiert. Wenn es zu längeren Laufzeiten kommt, werden wir in den nächsten Jahren mehr Atomstrom im Netz haben. Es muss jedoch nach Lösungen gesucht werden, wie wir den wachsenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien im Stromnetz unterbringen. Deshalb begrüße ich es, dass der Ministerpräsident mehrfach in der Presse die Auffassung der Landesregierung dargestellt hat, dass die Länder beteiligt werden müssen und eine Verfassungsklage geprüft wird. Ich will darauf hinweisen, dass Bremen heute ebenfalls beschlossen hat, gegebenenfalls vor dem Verfassungsgericht zu klagen. Gegebenenfalls, weil zuerst ein Papier vorliegen muss, wogegen man überhaupt klagen kann.
Mich befruchtet diese Diskussion sehr, die Energiedebatte kann gar nicht heftig genug geführt werden. Wir müssen sehen, wie wir uns in der Energiefrage zukunftsfähig machen. Herr Maas, ich weiß, dass auch die SPD vor einigen Jahrzehnten anders über die Atomfrage diskutiert hat. Diese Bemerkung kann ich mir als GRÜNE heute erlauben. Es gibt in den Parteien Entwicklungsprozesse, die ich sehr begrüße.
(Abg. Maas (SPD) : So entwickelte sich die Meinung im Rahmen des Koalitionsvertrages. - Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)