Protocol of the Session on August 25, 2010

Meine Damen und Herren, wir lehnen den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes ab, obwohl auch wir ein sinkendes Zinsniveau im Kundengeschäft befürworten. Warum tun wir das? Dass es gegen Ihren Antrag auch erhebliche juristische Bedenken gibt, ist hier schon vorgetragen worden. Wir

(Abg. Schmitt (CDU) )

glauben zudem, dass sich die Sparkassen im Wettbewerb behaupten sollen und dass die Kunden von diesem Wettbewerb profitieren. Mangelnde Chancen, ausreichende Renditen im Kundengeschäft zu erzielen, werden zu einer Reduzierung der Angebote und damit, da dann der Wettbewerb fehlt, zu einer Verteuerung führen. Auch die Sparkassen müssen nach den Grundsätzen wirtschaftlichen Handelns operieren. Das Saarländische Sparkassengesetz schreibt ihnen das in § 2 Absatz 3 ausdrücklich vor. Die Geschäfte der Sparkassen sind nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Sparkassen selbst Kosten zu tragen haben, angesichts deren Höhe es absolut notwendig ist, ausreichende Deckungsbeiträge zu erzielen. Das geht im Kreditgeschäft nur über die Zinsen. Daher müssen die Institute ihre Zinsen frei kalkulieren können. Die Höhe dieser Zinssätze muss durch den Wettbewerb reguliert werden, nicht aber durch den Gesetzgeber. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Nächste Wortmeldung: Abgeordneter Markus Schmitt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes vor, konkret die Begrenzung der Überziehungszinsen. Diese Initiative war bereits im Vorfeld in der Presse angekündigt und entsprechend begleitet worden. Populistischer Tenor: Wir kämpfen gegen überhöhte Zinsen, gegen die Überschuldung der Verbraucherinnen und Verbraucher, gegen ein Finanzwesen, dass trotz der gerade erst vorbeigegangenen Finanzkrise sein Geschäftsgebaren nicht nachhaltig verändert hat. Es gilt hier das, was wir später auch noch bei einem anderen Antrag der LINKEN sehen werden: Die Zielsetzung ist nicht falsch, aber die Umsetzung und der Ansatzpunkt sind für uns nicht nachvollziehbar.

Die LINKE hat bereits 2009 ein entsprechendes Gesetz auf der Bundesebene eingebracht. Dies wurde von mehreren Vorrednern bereits erwähnt. Hält man eine Begrenzung der Zinsen für eine sinnvolle Maßnahme, was auch die GRÜNEN auf der Bundesebene so sehen, ebenso die Verbraucherzentrale, muss man die entsprechenden Regelungen auf der Bundesebene ändern. Wir haben schlicht und ergreifend nicht die dafür erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Würden wir das als Entwurf vorgelegte Gesetz beschließen, würden wir nach Meinung der Experten gegen die Verfassung verstoßen. Dies ist für uns ein Grund, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Zu be

denken sind zudem noch diverse rechtliche Vorbehalte gegen das Gesetz, die vor allem aus dem deutschen und dem europäischen Wettbewerbsrecht resultieren.

Jenseits solcher juristischen Feinheiten ist auch festzustellen, dass dieses Gesetz nur einen Teil der saarländischen Bankenlandschaft, nämlich die Sparkassen, treffen würde. Das würde eine erhebliche einseitige Wettbewerbsverzerrung zulasten der Sparkassen bedeuten. Dieser Ansatz wäre insoweit vergleichbar mit der Idee, dass man beispielsweise die Preise von VW festsetzt, während die anderen Automarken, etwa Renault oder Volvo, ihre Preise weiterhin frei gestalten dürfen.

Damit sind wir bei einem weiteren Punkt. Die Kunden anderer Banken müssten zur Sparkasse wechseln, wenn sie in den Genuss der niedrigen Zinsen kommen wollten. Allerdings würden sich dann bei der Sparkasse auch erhebliche Ausfallrisiken häufen, denn die gehen nach Branchenerkenntnissen mit den Überziehungszinsen einher. Die Wirtschaftlichkeit unserer Sparkassen wäre damit gefährdet. Als langjähriger Vertreter im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Saarpfalz kann ich diese Wirkung des Gesetzesentwurfes nicht gutheißen. Und gerade hinsichtlich dieses Aspektes befinde ich mich mit meiner Einschätzung in guter Gesellschaft mit Landrat Clemens Lindemann von der SPD. Die gewünschte Zielsetzung würde auch gar nicht erreicht werden.

Diese Feststellungen zu treffen heißt nun aber nicht, dass wir GRÜNEN uns nicht aktiv für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzen würden. Das Ziel, sie vor Überschuldung zu schützen, teilen wir voll und ganz. Dazu bedarf es einer guten Beratung im Vorfeld und einer guten Beratung der Betroffenen. Billige Zinsen hingegen stellen diesbezüglich einen zwar sicherlich populären, aber eben nicht richtigen Lösungsansatz dar. Leicht verfügbares und billiges Geld führt sicher nicht dazu, dass Konsumentscheidungen überdacht werden. Überschuldung ist damit nicht zu bekämpfen.

Eine weitere Frage an meine Kollegen von der LINKEN: Wer profitiert eigentlich von Ihrer Initiative? Doch nur diejenigen, die überhaupt über ein Konto mit Dispo-Kredit verfügen. Alle diejenigen aber, die nur über ein Guthabenkonto verfügen, ziehen keinerlei Vorteile aus Ihrer Initiative.

Ich fasse zusammen. Dieser Gesetzentwurf hat eine gute Zielsetzung. Leider ist diese Zielsetzung aber auf dem von Ihnen beschrittenen Weg nicht zu erreichen. Ein Gesetz, das nur für die Sparkassen und nur für das Saarland gilt, wird der Problematik nicht gerecht. Wir lehnen diesen Entwurf deshalb ab.

(Abg. Hinschberger (FDP) )

Herr Lafontaine, kopieren Sie doch nicht alte Anträge aus Ihrer Zeit im Bundestag, um sie hier nur aufzuwärmen! - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit sind heute Mitglieder der Jungen Union Saarbrücken-Herrensohr und des gleichnamigen Ortsverbandes der CDU unter Leitung von Herrn Peter Meyer unter uns. Ich darf Sie ganz herzlich begrüßen.

(Beifall des Hauses.)

Nächste Wortmeldung zu Tagesordnungspunkt 2: Herr Rolf Linsler von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Umfrage unter der Saar-Bevölkerung im letzten Jahr kam zu dem Ergebnis, dass die Dispo-Kredite im Saarland besonders teuer sind - veröffentlicht in der SZ vom 25. August 2009. Deshalb haben Sie sich wohl bisher bei den Wortbeiträgen so angestrengt, um die Begründung, die wir gegeben haben, schlechtzureden. Im Grunde genommen haben Sie ein schlechtes Gewissen, weil Sie genauso gut wie wir wissen - der Kollege Hinschberger hat es in einem Satz gesagt -: Die Überziehungszinsen sind zu hoch! Die Bank verlangt 17,5 Prozent bis 19 Prozent, obwohl sie selbst nur 1 Prozent zahlt. Da kann man durchaus zu dem Schluss kommen, dass das für die Menschen, die das in Anspruch nehmen müssen, einfach zu hoch ist. Ich sage: Das ist eine Unverschämtheit!

(Beifall von der LINKEN.)

Es trifft auch nicht nur Hartz-4-Empfänger, sondern es trifft die Bevölkerung in breitem Maße. Es betrifft die Geringverdiener - man kann streiten, wo die anfangen. Das ist, wie jeder weiß, im Saarland eine große Masse, die im Niedriglohnsektor arbeitet. Es betrifft die Rentner generell und alle diejenigen, die in der Lohn- und Gehaltstabelle bis zur Mitte kommen und nicht weiter. Die haben ganz schnell das Konto überzogen und sind schnell in der Situation, dass diese Zinsen von ihnen verlangt werden. Diese Klientel überzieht, weil sie keine andere Möglichkeiten hat; sie tut es in schlechten Zeiten, in denen man kein Geld zum Zurücklegen hat. Das geht schnell. Jeder von uns weiß, dass immer mehr Haushalten die Überschuldung droht. Das ist allgemein bekannt. Das steht jeden Tag in irgendeiner Zeitung.

Wir sagen auch, dass die Sparkassen eine gute Arbeit machen. Das bestreitet ja niemand. Was den Vorwurf des Populismus angeht - Herr Kollege

Schmitt von der CDU -: Angefangen mit der Diskussion über die Sparkassen im Saarland hat Ihr Kollege Boullion, der Bürgermeister von St. Wendel!

(Beifall von der LINKEN.)

Der ist an die Presse gegangen, der hat aufgezeigt, was Sparkassendirektoren für Altersrenten haben und was sie verdienen.

(Zurufe von der CDU.)

Er hat die Diskussion richtig angekurbelt. Aufgrund dieser Diskussion haben wir schon letztes Mal einen Antrag gestellt. Dieser neue Antrag hängt natürlich mit der Sparkassendiskussion zusammen. Wenn also jemand populistisch war, dann müssen Sie in Ihren eigenen Reihen nachhören, wer was gesagt hat, was in der Presse gestanden hat.

(Beifall von der LINKEN.)

Die Kollegin Ries und andere haben von Wettbewerbsverzerrung gesprochen - umgekehrt wird ein Schuh draus! Wenn die Sparkassen das einführen würden, dann müssten die andern ja auch mit dem Wettbewerb rechnen,

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU) )

das zählt ja für beide Seiten. Das ist keine Einbahnstraße, Herr Kollege Schmitt, da wird hin- und hergefahren. Nicht nur einseitig denken! Wenn man über Wettbewerb diskutiert, kann es ja auch ein Wettbewerbselement sein, dass eine Kasse etwas günstiger anbietet. 5 Prozent ist immer noch das 5-Fache des Leitzinses - das ist doch schon was. Beweisen Sie mir, dass das nicht eintreten wird.

Was die rechtliche Situation angeht - ach, wissen Sie -

(Lachen bei der CDU-Fraktion. - Zuruf des Abge- ordneten Theis (CDU).)

Herr Theis als Oberjurist meldet sich zu Wort. Wollen Sie was fragen, Herr Kollege Theis? - Also die rechtliche Seite kann man so auslegen oder anders, das wissen Sie doch als Jurist.

(Lautes Lachen bei der CDU-Fraktion.)

Das ist so. Sie machen es im Untersuchungsausschuss doch auch so. Wenn es Ihnen passt, legen Sie es so aus, wenn es Ihnen nicht passt, legen Sie es anders aus.

(Lachen und Beifall bei der LINKEN. - Zuruf des Abgeordneten Meiser (CDU).)

Das Dazwischenreden geht von meiner Redezeit ab, Kollege Meiser. - Unsere Sparkassen sind eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, das wissen Sie. Sie haben einen öffentlichen Auftrag. Sie sollen das Gemeinwohl fördern, den Mittelstand und wirtschaftlich Schwache mit Finanzdienstleistungen versorgen.

(Abg. Schmitt (B 90/GRÜNE) )

Sie müssen besonders Vorbild sein. Wir sehen darin eine Vorbildstellung, wenn man den Leuten, die es nicht so im Portemonnaie haben wie Sie vielleicht, nicht das 17- oder 18-Fache abnimmt. Es reicht doch wirklich aus, wenn sie das 5-Fache bezahlen!

Als ich eben die Argumentation gehört habe, habe ich gedacht, es redet ein Sparkassendirektor. Bei denen verstehe ich es ja noch, die vertreten ja ihr Unternehmen. Aber wenn ein Politiker hier sagt, das 17-oder 18-Fache ist zu viel verlangt, aber wir stimmen dem Antrag trotzdem nicht zu, weil das mit 5 Prozent nicht geht - das kann ich nicht nachvollziehen.

Auf den Punkt gebracht: Das, was Sie gesagt haben, ist nicht überzeugend. Wir bleiben bei unserem Antrag und wären Ihnen dankbar, wenn Sie ihm zustimmen würden.

(Beifall von der LINKEN.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung. - Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/241 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, alle anderen haben abgelehnt.

Wir kommen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Saarland

(Drucksache 14/239)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Dr. Simone Peter das Wort.