Protocol of the Session on August 25, 2010

Wenn man noch genauer hinschaut, muss man ferner feststellen, dass die Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz auch im Bereich der Aufsicht - die Schülerinnen und Schüler müssen ja auch beaufsichtigt werden - einen anderen Weg gehen als wir im Saarland. In Rheinland-Pfalz werden Jugendliche aus dem Freiwilligen Sozialen Jahr eingesetzt. In Rheinland-Pfalz werden Erzieherinnen im Anerkennungsjahr eingesetzt. Ich möchte mal die Opposition hier erleben, wenn wir uns erlauben würden, so etwas zu tun. Das tun wir nicht.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ein weiterer Punkt. Beim Vergleich verschiedener Modelle sollte man auch die Betreuungszeiten heranziehen. An der FGTS im Saarland bieten wir eine Nachmittagsbetreuung an fünf Tagen bis 16.30 Uhr an. In Rheinland-Pfalz beträgt der Betreuungsumfang vier Tage bis 16.00 Uhr. Was ist jetzt mehr, was ist jetzt besser? Auch da kann ich den Vorschlag der SPD, dass wir uns hier an RheinlandPfalz orientieren sollten, leider nicht akzeptieren. Das sind Mindeststandards, die vielleicht für Rheinland-Pfalz genügen. Unsere Standards sind höher, unsere Standards sind besser, und deshalb ist unser Modell besser.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Zum Schulreformpaket möchte ich mich abschließend kurz fassen und nur noch einmal an alle Fraktionen im Landtag - insbesondere an die Adresse der Opposition - einen Appell richten. Achten Sie bitte darauf, dass bei den Diskussionen um die Not

wendigkeit der Schulreform die Informationsphase, die Aufklärungsphase überwiegt. Vermeiden Sie bitte Stimmungsmache, die darauf hinausläuft, dass Ängste und Verunsicherung in der Bevölkerung geschürt werden. Wenn bestimmte Behauptungen in die Welt gesetzt werden, die der Realität bei unserem Vorhaben im Zusammenhang mit Gemeinschaftsschulen, die wir im Zwei-Säulen-Modell einrichten wollen, nicht entsprechen, zum Beispiel die Behauptung, dass diese Schulen keine Oberstufe hätten, dann erzeugt das Ängste, dann erzeugt das Ablehnung und Vorbehalte. Ich bin der Auffassung, in der jetzigen Phase ist das nicht zielführend.

Ich habe in der Regierungserklärung - das ist nachzulesen - deutlich gesagt, dass die Gemeinschaftsschulen im Zwei-Säulen-Modell ein gleichwertiges, gleichberechtigtes Modell neben den Gymnasien sind. Ich habe des Weiteren gesagt, dass die Gemeinschaftsschulen eine Oberstufe haben werden, allerdings nicht an jedem Standort, weil - das weiß jeder Schulpraktiker - das schon rein rechnerisch nicht geht und wir im Rahmen der Schulstrukturplanung, der Schulentwicklungsplanung uns natürlich auch die Standorte anschauen müssen, wo so etwas sinnvoll ist. Das ist eine realistische Schulplanung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Frau Spaniol möchte offensichtlich der Gesamtschule den Vorzug geben und hat gesagt, wenn wir eine Gemeinschaftsschule einrichten, dann wird die Oberstufenkooperation der Gemeinschaftsschulen in etwa so sein, wie die Gesamtschulen das jetzt schon haben. Das bedeutet prinzipiell überhaupt keine Verschlechterung für die Gesamtschulen.

Wenn wir das Differenzierungsmodell der Gemeinschaftsschule in die Entscheidungskompetenz der Schulkonferenz legen, dann ist das mehr Demokratie an der Schule. Dann ist das auch mehr Beteiligung der Eltern, weil die Eltern über das Differenzierungsmodell in der Schulkonferenz mitbestimmen können. Wir wollen doch den Schulen an dieser Stelle mehr Eigenverantwortung geben. Ich denke, das kann auch das Ziel einer zukünftigen Schulentwicklung sein. Wenn dadurch mehr Wettbewerb um die besten pädagogischen Konzepte entsteht, dann ist das ein richtiger Wettbewerb, weil wir alle die besten pädagogischen Konzepte für unsere Schülerinnen und Schüler wollen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Zum weiteren Vorgehen. Die Regierungserklärung hat schon gezeigt, wie wir uns dieses Vorgehen vorstellen. Es besteht das Gesprächsangebot. Eingeladen hat die CDU-Fraktion. Ich werde an diesen Gesprächen teilnehmen und würde mich freuen, wenn diese Gespräche über die Umsetzung der Schulreform ergebnisoffen, aber sachlich geführt würden.

(Minister Kessler)

Mit Blick auf das, was die Landesregierung bisher geleistet hat, sehe ich die Umsetzung der Schulreform im Wesentlichen in drei Phasen. Wir sind jetzt noch kein Jahr am Regieren; ich bin noch kein Jahr im Amt. Wir haben diese Zeit gebraucht, um die Inhalte und die Eckpunkte der Schulreform vorzubereiten. Das war die Phase 1, die Erarbeitungsphase. Es folgt jetzt die Phase 2, die Beratungsphase. Dazu laden wir Sie ein. Dann kommt hoffentlich noch in diesem Jahr die Entscheidungsphase. Die ganzen Gespräche sollten dann meines Erachtens nach wie vor unter dem Gesichtspunkt „Gemeinsam geht Bildung besser“ stattfinden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir haben die Aussprache verbunden mit dem Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 14/248.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass die Oppositionsfraktionen dem Antrag zugestimmt haben. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis um 13.30 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.

(Die Sitzung wird von 12.24 Uhr bis 13.30 Uhr unterbrochen.)

Wir fahren nach der Mittagspause in der Tagesordnung fort und kommen zu Punkt 1:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt

(Drucksache 14/238)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Dr. Christoph Hartmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Binnenmarkt ist ein zentraler Bestandteil der Ziele und Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft und wurde bereits im Jahr 1987 explizit primärrechtlich durch die Einheitliche Europäische Akte festgeschrieben. Danach trifft die Gemeinschaft

die erforderlichen Maßnahmen, um den Binnenmarkt - also einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist - zu verwirklichen. Um das Ziel der Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes zu erreichen, kann der Rat der Europäischen Union die verschiedenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften einander angleichen. Diese Kompetenz nahmen das Europäische Parlament und der Rat durch die Verabschiedung der EG-Dienstleistungsrichtlinie Ende des Jahres 2006 wahr. Auf der Grundlage dieser Direktive sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gehalten, ihr nationales Recht anzupassen.

Die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes erfordert die Beteiligung der Länder unter anderem bei der Einrichtung von Behörden, der Organisation von Verwaltungsverfahren und der inhaltlichen Anpassung fachrechtlicher Normen an die besagte Richtlinie. Der saarländische Gesetzgeber ist dieser Verpflichtung bereits mit der Änderung bestehender Gesetze - zum Beispiel der Anpassung des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, der Harmonisierung der Vorschriften der Landesbauordnung und des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes sowie der Durchführungsverordnung zum Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz - genauso nachgekommen wie mit der Einsetzung, Verortung und Festlegung des Aufgabenbereichs des Einheitlichen Ansprechpartners Saar im EA-Gesetz Saarland.

Als vorläufig letzter Schritt sind weitere Detailregelungen in verschiedenen Fachgesetzen erforderlich, wobei diese Änderungen in einem Artikelgesetz zusammengefasst sind. Die in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf notifizierten Änderungen basieren im Wesentlichen auf dem Ergebnis einer durch die Landesregierung durchgeführten systematischen Überprüfung des dienstleistungsrelevanten Landesrechts. Neben materiellrechtlichen Änderungen werden dabei auch verfahrensrechtliche Bestimmungen wie die Anordnung des Verfahrenstyps „Einheitliche Stelle“ und die sogenannte Genehmigungsfiktion spezialgesetzlich eingeführt. Im Einzelnen werden die Voraussetzungen, unter denen eine Person als Markscheider tätig werden kann, so ausgestaltet, dass Dienstleistungserbringern die Aufnahme oder die Ausübung der Dienstleistungstätigkeit „Markscheidewesen“ im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik bei gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen diskriminierungsfrei ermöglicht wird. Dies bedingt eine Änderung der bisherigen Regelungen über die Anerkennung als Markscheider. Anpassungsbedarf besteht auch für das Saarländische Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, soweit es die Eintragung in- und ausländischer Gerichtsdolmetscher und -übersetzer in eine Liste betrifft, die der Präsident des Landgerichts Saar

(Minister Kessler)

brücken führt. Der Sinn der Änderungsvorschriften besteht darin, dass die Gerichte im Bedarfsfall gleichermaßen auf in- wie ausländische Gerichtsdolmetscher und -übersetzer zurückgreifen können. Bislang bestehende Wettbewerbsvorteile für die genannten inländischen Berufsgruppen fallen dadurch weg. Weitere Änderungen in den im Artikelgesetz im Einzelnen aufgeführten Fachgesetzen - zum Beispiel das Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes - betreffen die Anordnung des Verfahrenstyps „Einheitliche Stelle“ und die Einführung der Genehmigungsfiktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ihnen zur Abstimmung vorliegende Artikelgesetz ist mehr als bloß Auftrag und Verpflichtung, denen ein Landesgesetzgeber aufgrund europarechtlicher Vorgaben zu genügen hat. Chancengleichheit im Dienstleistungssektor ist keine Einbahnstraße. Umgekehrt werden auch unsere leistungsfähigen saarländischen Dienstleister in die Lage versetzt, ihre Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten und durchzuführen. Das Artikelgesetz schafft damit die Grundlage, um über nationale Grenzen hinweg Dienstleistungen bei gleichen Aufnahme- und Ausübungsvoraussetzungen für In- und Ausländer zu ermöglichen, und stellt im Ergebnis sicher, dass Unternehmen und Verbraucher von den neuen Möglichkeiten profitieren. Ich bitte Sie daher, dem vorgelegten Artikelgesetz zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/238 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit den Stimmen aller Fraktionen und somit einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie Grubensicherheit überwiesen ist.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 2:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes (SSpG) (Drucksache 14/241)

Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Astrid Schramm das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Immer wieder werden uns Klagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern - insbesondere von Hartz4-Empfängern und Niedriglöhnern, aber auch von Kleingewerbetreibenden - über die hohen Überziehungszinsen zugetragen. Die Wucherzinsen der Banken treiben diese Menschen in die Verschuldung. Man muss sich das einmal vor Augen führen: Der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank sank seit September 2008 vor dem Hintergrund der Finanzkrise auf derzeit 1 Prozent. Die Banken in Deutschland können sich also zu Rekordniedrigzinsen refinanzieren, während dem Verbraucher Zinsen zwischen 12,5 und 13,9 Prozent abgeknöpft werden. Die Sparkassen können sich noch nicht einmal damit brüsten, geringere Zinsen als andere Banken zu verlangen; nein, sie verlangen sogar höhere Zinsen als andere Banken und liegen damit über dem Durchschnitt, denn dieser beträgt 10,38 Prozent. Hier herrscht Regelungsbedarf, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN.)

Es leiden in der Tat nicht nur Hartz-4-Empfänger und Geringverdiener in besonderem Maße unter dieser Belastung, sondern auch die selbstständigen Kleingewerbetreibenden. Sie können in der schwierigen wirtschaftlichen Situation oftmals keine Rücklagen mehr bilden und sind auf kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen. Dass sie dann aber gerade auch diese zeitweiligen Kredite, die sie eigentlich kurzfristig über Wasser halten sollen, in den Ruin treiben werden, ist skandalös.

(Beifall bei der LINKEN.)

Es kann nicht sein, dass gerade die Sparkassen, die dem kleinen Mann und dem Gemeinwohl dienen sollen, die Menschen mit solchen Wucherzinsen in die Verschuldung treiben. Die Sparkassen haben einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen und sollen die Versorgung aller Bevölkerungsschichten mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen gewährleisten. Hier kann nicht länger zugesehen werden, hier müssen Taten folgen. Wir erinnern die Sparkassen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur an ihren öffentlichen Auftrag. Wir wollen auch, dass die Zinssätze für Überziehungskredite auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz begrenzt werden.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ein Verbot von Wucherzinsen liegt übrigens bereits in der christlichen Tradition begründet, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Schon Christus forderte laut Lukas-Evangelium in der Bergpredigt: „Ihr

(Minister Dr. Hartmann)

(…) sollt Gutes tun und leihen, auch wo ihr nichts dafür erhoffen könnt.“ Das Verbot des Zinsnehmens wird damit als selbstverständlich vorausgesetzt. Nicht nur unser soziales Gewissen und unser Gerechtigkeitsempfinden, sondern auch unsere gern zitierten abendländischen christlichen Werte gebieten demnach zumindest eine Begrenzung des Zinssatzes. (Beifall von der LINKEN.)

Vielleicht sollten Sie sich einen Moment dieser Erkenntnis früherer Jahrhunderte erinnern, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und daraus Impulse für die Suche nach einer gerechten Ordnung entnehmen. Vor dem Hintergrund eines steigenden Niedriglohnsektors und einer steigenden Altersarmut sind wir in der Pflicht und Verantwortung, die Menschen zu schützen. Ich glaube sagen zu können, dass dies nichts mit Populismus zu tun hat. Mit dem vorliegenden Entwurf soll die skandalöse Ausbeutung der Menschen durch Wucherzinsen da gestoppt werden, wo wir es können, nämlich bei den Sparkassen. Die Geschäftsbanken werden sich dann überlegen, ob sie weiter Wucherzinsen verlangen.

(Beifall von der LINKEN.)

Wir bitten Sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn in den entsprechenden Ausschuss zu überweisen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Kollegin Isolde Ries von der SPD-Landtagsfraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch drei Jahre nach der Finanzkrise machen Kreditinstitute so weiter wie gehabt, als wäre nie etwas geschehen. Die Bundesregierung hat es versäumt, die notwendigen Reformen zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten umzusetzen, was mich bei dieser schwarz-gelben Truppe überhaupt nicht verwundert. Fakt ist nun, dass Experten von „Finanztest“ recherchiert und gerechnet haben. Sie haben festgestellt, dass die Zinsen für den Dispositionskredit nahezu unverändert hoch sind, obwohl die Europäische Zentralbank den Leitzins immer weiter gesenkt hat. Die Banken kassieren die Kunden also weiterhin ab. Während der Zinssatz der Europäischen Zentralbank von Juni 2008 bis Mai 2009 von 4 auf 1 Prozent gesenkt wurde, bleiben die Dispo-Zinsen stabil.