Protocol of the Session on June 16, 2010

Gleiches gilt für I.2 Ihres Abänderungsantrages, wonach die Einweisung eines Gebäudes an der Grundstücksgrenze von einer Vermessungsstelle im Sinne des § 2 Abs. 3 des Saarländischen Vermessungs

(Abg. Kolb (SPD) )

und Katastergesetzes ausgeübt werden soll. Eine solche Regelung ist ebenfalls unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie, weil sie gegen den Grundsatz der Erforderlichkeit verstößt. Meine Damen und Herren, der Grundsatz der Erforderlichkeit setzt voraus, dass solche Anforderungen nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit oder des Schutzes der Umwelt gerechtfertigt sind. Der Verbraucherschutz, der mit Ihrem Anliegen zur Geltung kommen sollte, ist davon ausdrücklich ausgenommen. Auch insoweit steht der Abänderungsantrag im Widerspruch zur EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Ähnliches gilt für die Änderung des § 3 des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes. Sie verlangen eine allgemeine Gleichstellung in Bezug auf die Ausbildung, eine vierjährige Regelstudienzeit. Dabei verkennen Sie, dass im vorliegenden Gesetz die vierjährige Regelstudienzeit sich auf die Fachrichtung Architektur und Stadtplanung bezieht. Außerdem sind Studieninhalte vorgegeben, die weiter gehen, als das beispielsweise bei dem Erfordernis der dreijährigen Regelstudienzeit im Bereich der Innenarchitektur und der Landschaftsarchitektur der Fall ist. Von daher ist auch dieser Antrag völlig unplausibel, deshalb werden wir -

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Gisela Kolb zu?

Ich war mit meinem Vortrag gerade fertig, Frau Präsidentin. Es ist der Kollegin anheimgestellt, sich nochmals zu Wort zu melden und ihre Bedenken vorzubringen. - Ich bitte, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen und den Abänderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun Dagmar Ensch-Engel, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Darlegungen von Frau Kolb ist nicht viel hinzuzufügen, wohingegen ich an Herrn Heinrich doch einige Fragen richten möchte. Wir unterstützen den Abänderungsantrag der SPD, da zumindest wir uns nach der Anhörung einige Gedanken über die Ausführungen der verschiedenen Verbände gemacht haben.

Wir sind zu der Erkenntnis gekommen, dass im Zuge der Bestimmungen über Einheitliche Ansprech

partner auch andere bisher geltende Regelungen aufgeweicht werden sollen. Der Begriff German Standards steht als Synonym für technisch-fachlich hochwertige Planung und Ausführung von Bauwerken und Gewerken. Entsprechend wurden sowohl die Studienpläne der einzelnen Fachbereiche der Hochschulen als auch die Regelwerke der DIN oder VOB immer wieder angepasst. Selbst in Ländern, in denen es keinerlei Richtlinien für Bauausführungen gibt oder gab, enden die meisten Vertragsverhandlungen mit der Qualitätsanforderung German Standards.

Darauf konnten wir eigentlich immer stolz sein, und ich verstehe nicht, wieso man jetzt diese Sache aufweichen will. Für mich ist es unerklärlich, weshalb und da zitiere ich die Verbände, die sich sehr wohl beschwert haben - jetzt eine Anarchie im Baugeschehen eintreten soll, so wörtlich, wieso präventive Kontrolle, Rechtssicherheit und letztlich auch die Sicherheit für Leib und Leben in den Hintergrund gedrängt werden sollen. Die EU-Richtlinie ist, wie der Name schon sagt, nur eine Richtlinie. Sie bietet Vorgaben mit gewissen Spielräumen, die entsprechend den jeweiligen nationalen Bedingungen und Sachständen auch ausgenutzt werden können und sollten.

Wir melden zudem unsere Bedenken an, wenn es darum geht, den Kreis der bauvorlageberechtigten Personen und Bauleiter für weniger qualifizierte Berufsgruppen zu erweitern und dabei die Einschätzung der Qualifikation der Bauherrschaft zu überlassen. Sie haben weder die Kompetenz, die Qualifikation zu kontrollieren, noch haben sie auch nur im Mindesten eine Ahnung von der Landesbauordnung.

(Beifall bei der LINKEN.)

In diesem Zusammenhang vermissen wir auch klare Ansagen zu Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen und ihre Umsetzung, wenn denn eine geringere Qualifikation unter Umständen zu Baumängeln führen kann. Der große Befähigungsnachweis wird nur erlangt durch eine berufliche Qualifikation und nicht durch die Tatsache, dass ich mehrere Jahre in einem gewissen Beruf gearbeitet habe. Entsprechend hat die Person, die eine Bauleitung wahrnimmt, nicht die Möglichkeit, sich versicherungstechnisch abzusichern. Das ist immer noch Standard.

(Beifall bei der LINKEN.)

Wir fordern Sie deshalb auf: Ändern Sie nur die Teilbereiche, die zwingend angepasst werden müssten. Prüfen Sie die Alternativen, beraten Sie sich mit den Fachleuten, mit Gutachterstellen, auch mit Richtern da werden Sie sehen, dass es genügend Verfahren gibt, was Mängel betrifft -, und entscheiden Sie hinterher, was optimal umsetzbar ist. Wir stimmen dem Änderungsantrag der SPD vollinhaltlich zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Abg. Heinrich (CDU) )

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Ensch-Engel. - Das Wort hat nun Herr Karl-Josef Jochem von der FDP-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass EG-Richtlinien nicht nur Richtlinien sind, sondern in der Regel in nationales Recht umzusetzen sind. Das ist schon eine Verpflichtung. Aber ich komme im Verlauf meiner Rede noch darauf zurück.

Die Europäische Union wächst immer mehr zusammen. Seit Jahren können wir ohne Grenzkontrollen in unsere Nachbarländer fahren. Wir haben uns auch daran gewöhnt, nur mit Personalausweis in die anderen europäischen Länder zu reisen. In der Europäischen Union bewegen wir uns ohne bürokratische Hindernisse, ohne Visumsanträge, und diese Entwicklung geht weiter. Das trifft auch auf diese Richtlinien zu.

Durch die Richtlinie 2006/123/EG wächst der europäische Binnenmarkt weiter zusammen. Der Kerninhalt der Richtlinie ist die Erleichterung der Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungen. Bürokratische Hemmnisse im Dienstleistungsbereich von Ingenieuren und Architekten werden durch sie abgebaut.

Unser heutiger Antrag passt die Landesbauordnung, das Architekten- und Ingenieurkammergesetz und die Verordnung zur Durchführung des saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes an europäisches Recht an. Die europäische Dienstleistungsfreiheit wird durch diese Änderung in saarländisches Recht integriert. Für den Bereich des öffentlichen Baurechts bedeutet dies, dass in den Anwendungsbereichen der Richtlinie nur solche Vorschriften des öffentlichen Baurechts fallen, die die Aufnahme oder Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten durch Personen oder Stellen regeln. Darunter fallen einerseits Entwurfs- und Planungstätigkeiten, aber auch Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungstätigkeiten. Andererseits gilt dies auch für Vorschriften, die die Aufnahme oder Ausübung solcher Tätigkeiten von Anerkennungsvoraussetzungen, Anerkennungsverfahren oder Anforderungen an Personen oder Stellen abhängig machen. Hauptsächlich wurden deregulierende Eingriffe in die Landesbauordnung vorgenommen. Aufgrund der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurde darauf verzichtet, die Regelungen zur Berechtigung zum Erstellen bautechnischer Nachweise weiter aufzuweichen. Ich will noch einmal betonen, dass mit diesem Gesetz nur eine Anpassung an europäisches Recht vorgenom

men wird und das ist in diesen Bereichen in der Regel zwingend.

Ich möchte aber auch etwas zum Antrag der SPDFraktion sagen, den die Fraktion DIE LINKE unterstützt. Dieser Antrag hat sicherlich eine Berechtigung. Frau Kolb, Sie haben mich eben zitiert. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode als FDP-Fraktion die Wahlfreiheit bei der Bauvorlageberechtigung und eine Mindeststudienzeit gefordert. Der Unterschied ist aber, dass wir in der Koalition der Auffassung waren - und dazu stehe ich auch -, dass wir innerhalb einer Gesamtevaluation der Landesbauordnung das Ganze noch einmal überprüfen sollten. Hier geht es um das europäische Recht, und mir ist wichtig, dass wir eine Landesbauordnung schaffen, die für unsere Bürger einfach und verständlich ist, aber - und da gebe ich Ihnen recht, Frau Kollegin Kolb - auch die Sicherheit beinhaltet. Wenn die Landesbauordnung insgesamt noch einmal überprüft wird, werden wir darüber noch einmal diskutieren müssen. Die Landesbauordnung muss insgesamt an neue Entwicklungen angepasst werden. Deshalb meine ich - und da bin ich mit dem Kollegen Heinrich einer Meinung -, wir sollten da keine halben Sachen machen, sondern Schritt für Schritt vorgehen. Heute erfolgt die Angleichung an europäisches Recht und im nächsten Schritt erfolgt die Evaluierung und Novellierung der Landesbauordnung. Wenn wir so vorgehen, werden wir diese Punkte neu diskutieren und zu einer Entscheidung kommen, die den Betroffenen im Lande zugute kommen wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jochem. - Das Wort hat nun Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender von B 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist eine notwendige Anpassung an EU-Richtlinien. Die Anhörung zu diesem Entwurf hat unsere Position gestärkt, dass es bei der Landesbauordnung insgesamt noch Klärungsbedarf gibt. Allerdings sind wir der Auffassung, dass wir das jetzt nicht in diesem Gesetzentwurf machen sollten. Wir brauchen zunächst die mit den Koalitionspartnern vereinbarte Evaluierung der Landesbauordnung. Dann kann man über Dinge, die uns wichtig sind, beispielsweise über das Wahlrecht, erneut diskutieren. Deshalb ist der Entwurf der Sozialdemokraten, der eigentlich unser eigener Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode ist, den haben Sie ja eins zu eins von uns übernommen, heute der falsche Gesetzentwurf. Wie gesagt, darüber müssen wir nach der Evaluierung

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) )

reden. Ich will deshalb meinen Redebeitrag auch kurz machen und bitte um Zustimmung zu dem heute vorliegenden Gesetz. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Die SPD-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 14/214 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme der Drucksache 14/214 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 14/214 mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktion gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/79. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/79 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des abgelehnten Abänderungsantrages ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf 14/79 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der SPDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Maßnahmen für eine gerechte, soziale und nachhaltige Steuerreform ergreifen (Drucksache 14/209)

Zur Begründung des Antrages Drucksache 14/209 erteile ich Frau Abgeordneter Cornelia HoffmannBethscheider das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute Morgen haben wir eine ausführliche Debatte über das Sparpaket und die Finanzsituation geführt und darüber, an welchen Stellen wir in Deutschland belasten und wo wir entlasten sollten. Diese Diskussion findet sich zusammengefasst auch in unserem Antrag wieder. Aus unserer Sicht hat die heutige Debatte gezeigt, dass wir ein solidarisches und soziales Steuersystem in Deutschland brauchen. Es wird ja immer gesagt, in Deutschland dürfen die Vermögenden nicht schlechter gestellt werden als in anderen Ländern. Aber auch im internationalen Vergleich haben wir eine geringere Besteuerung von Kapital

und Vermögenswerten als in anderen Staaten in der Welt. Das gilt auch für EU-Staaten. Deshalb kann man schon sagen, dass das nicht eine überzogene Forderung ist, sondern dass es eine Notwendigkeit ist, die Besserverdienenden heranzuziehen, wenn es um die Finanzierung des Gemeinwohls geht. Das ist nicht nur Auffassung der SPD und der LINKEN, sondern viele Sozialverbände, Kirchenvertreter und selbst die Ökonomen sind sich einig, dass man hier eine Schieflage hat, die man korrigieren muss. Ich finde es insbesondere bemerkenswert, dass diejenigen, die hier herangezogen werden sollen, etwa Milliardäre, selbst diesen Vorschlag machen. So hat der Milliardär Hopp selbst vorgeschlagen, den Spitzensteuersatz zu erhöhen. Er findet es ungerecht, dass nur Sozialleistungen gekürzt werden, sondern er meint, dass auch die Vermögenden etwas leisten können. Wenn selbst diejenigen der Ansicht sind, dass wir eine Kurskorrektur brauchen, dann ist es wohl selbstverständlich, dass die Politik dem folgen sollte.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Es stellt sich die Frage, ob wir damit irgendwelche Leute knechten, denen es nicht besonders gut geht, oder ob wir wirklich so etwas wie eine Flucht aus Deutschland bekommen, wenn wir solche Initiativen ergreifen. Man muss dazu feststellen - und das ist keine Sache, die sich von heute auf morgen entwickelt hat -, es gab noch nie so viel Geldvermögen in Deutschland wie bisher. Die Mittelschicht, das haben die Experten festgestellt, muss unseren Staat am meisten tragen, aber die Mittelschicht rutscht ab. So kann man feststellen, dass die Reichen nicht nur mehr werden, sondern sie werden auch noch reicher. Und die Armen werden auch mehr, aber sie werden auch ärmer. Was alle nachdenklich stimmen sollte - und daran kann ja niemand ein Interesse haben, ob arm oder reich, ob SPD, FDP oder andere Parteien - ist, dass unsere Gesellschaft auseinanderzubrechen droht. Auch deshalb müssen wir diese Initiativen ergreifen.

Der Ministerpräsident hat hier gesagt, es handele sich um seine persönliche Meinung als Ministerpräsident. Ich habe diese Aussage einmal so gewertet, dass er genau weiß, dass er das weder in den Regierungsfraktionen noch hier im Parlament durchbekommt. Deshalb hat er das zur persönlichen Meinung erklärt. Er selbst hat ja auch von der fehlenden Belastungsgerechtigkeit gesprochen. Ich muss es, da wir ihn in diesem Punkt unterstützen, bedauern, dass er, der Ministerpräsident eines Bundeslandes, nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Minister davon zu überzeugen, seinen Kurs durchzuhalten. Der Ministerpräsident thematisiert den Spitzensteuersatz, und man kann wohl davon ausgehen, dass Herr Hartmann das genaue Gegenteil sagt. Oder wenn es ums Elterngeld geht: Er unterstützt -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

(Abg. Meiser (CDU) : Das ist eine andere Partei.)

Ja, aber es handelt sich um eine Regierung. Genau das ist doch das Problem! Was haben wir denn von einer Regierung, die weder im Saarland noch in Berlin mit einer Zunge reden kann?

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Wir können in diesem Land noch so viele Beschlüsse fassen und Initiativen ergreifen, es nützt alles nichts, wenn der Ministerpräsident nicht einmal im eigenen Land die Macht hat, seinen politischen Willen durchzusetzen. Es ist natürlich seine persönliche Sache, ob er das mit sich machen lässt. Ob allerdings ein Ministerpräsident, der keine Macht hat und dem jeden Tag ein Minister widerspricht, in seinem Amt bleiben sollte, das ist schon eine andere Sache. Für uns Saarländerinnen und Saarländer ist jedenfalls klar, dass er sagen kann, was er will - machen kann er überhaupt nichts.

Deshalb erschien es uns auch notwendig, diese Initiative zu starten. Wir appellieren an Ihre Vernunft: Lassen Sie uns die Vorschläge zu dem, was man machen kann, parteiübergreifend durchsetzen! Es stellt sich schon die Frage, ob man es zulassen sollte, dass eine kleine Partei, die haarsträubenden Vorstellungen folgt, alles blockiert. Diese Vorstellungen werden in unserem Land von niemandem mehr getragen, weshalb diese Partei mittlerweile auch bei gerade einmal 5 Prozent gelandet ist.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Ich wiederhole aus diesem Grund noch einmal unsere Forderung. Dass wir heute Morgen stundenlange Debatten geführt haben, das nützt letztlich nichts, wenn die Debatten keine Konsequenzen haben. Dies vor Augen haben wir ganz konkrete Vorschläge gemacht, über die Sie nachdenken können, die Sie auch unterstützen können: