dann ist mir eigentlich unklar, wie man versucht, solche Geschichten mit den Arbeitszeiten in ein solches Tariftreuegesetz hineinzubringen. Das ist so gut wie nicht kontrollierbar.
Ich hätte eigentlich gehofft, dass ein bisschen Lob von Ihrer Seite kommt. Wir haben ja nicht nur ein Gesetz gemacht für ÖPNV und SPNV - nein, wir haben es auf alle Vergaben, auch auf die Bauvergaben, ausgeweitet! Warum haben wir das gemacht? Um Zugriffsmöglichkeiten zu haben, um Kontrollmöglichkeiten zu haben, um auch wirklich eine Tariftreue im Saarland umzusetzen, um Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schützen, damit diese Dinge umgesetzt werden. Das ist der richtige Weg und nicht irgendwelches Herumlamentieren, wie Sie das hier gemacht haben.
Lieber Kollege Roth, lassen Sie mich noch einen Satz zu den Leiharbeitnehmern sagen. Auch das halte ich für eine Passage, die bundesrechtlich letztendlich nicht tragen kann. Sie wissen, dass die Leiharbeitergesetzgebung geregelt worden ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, einer Angelegenheit des Bundesrechts, die den Verleiher und den Arbeitnehmer miteinander rechtlich in eine ganz klare Be
ziehung setzt. Wir können das über unser Tariftreuegesetz landesrechtlich überhaupt nicht außer Kraft setzen, wir haben da keine rechtliche Substanz, um das mit einzubeziehen. Von daher halte ich das für den falschen Weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben hier ein Gesetz in relativ kurzer Zeit vorgelegt. Ich darf die Arbeitsebene, die heute auch anwesend ist, ganz besonders loben, in welch kurzer Zeit und mit welcher Präzision sie hier mit zwei Ministerien zusammen dieses Gesetz vorgelegt hat. Wir haben ein Gesetz, das, wie ich glaube, ein Meilenstein ist. Im Jahr 2000 hat ja die Vorgängerregierung schon als erstes Bundesland ein Tariftreuegesetz eingeführt, das bis 2008 Bestand gehabt hat.
Ich glaube, wir sind hier auf dem richtigen Weg. Ich freue mich sehr auf die Anhörung zu diesem Gesetz, um mich inhaltlich über diese Dinge mit Ihnen auseinanderzusetzen. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
(Abg. Linsler (DIE LINKE) : Das nächste Mal lobe ich Sie. - Beifall von den Regierungsfraktionen. Ministerpräsident Müller: Das mit dem Loben haben wir uns gemerkt!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch von meiner Seite ganz zu Anfang ein Dank an die Arbeitsebene der Ministerien, die uns bei der Erarbeitung dieser Vorlage wirklich in sehr guter Weise unterstützt hat.
Ich glaube auch, dass wir an dem heutigen Tage aufhören sollten mit gegenseitigen Unterstellungen, die bis hin zu persönlichen Diffamierungen gehen, und dass wir die Chance einer angemessenen Debatte nutzen sollten, gerade bei dieser Problematik. Ich denke, dass Eugen Roth in der Darstellung des Gesetzentwurfs vonseiten der SPD und der LINKEN sich darum bemüht hat, eine sachliche Debatte zu führen, indem er sehr genau auf die Unterschiede und die Gemeinsamkeiten der beiden Entwürfe eingegangen ist. Das gehört sich eigentlich auch im Hinblick auf die Problematik, dass wir diese Dinge miteinander weiter diskutieren und uns erklären. Da helfen persönliche Diffamierungen und Unterstellungen, dass man bestimmte Dinge nicht ernst meint, in keiner Weise weiter.
Wir sind uns einig in dem Ziel, dass das Land hier eine Vorbildfunktion hat und dass es auch gilt, eine zeitnahe Umsetzung hinzubekommen. Auch aus
meiner Sicht wäre es begrüßenswert gewesen, wenn wir es mehr im Gleichklang mit anderen Ländern hätten machen können, insbesondere mit Rheinland-Pfalz. Aber wir sind heute wenigstens in der Lage, Gesetzentwürfe in Erster Lesung zu beraten. So weit sind die Rheinland-Pfälzer noch nicht. Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass wir diese Regelung unbedingt bis Mai nächsten Jahres haben müssen. Von daher ist es wichtig, dass wir diesen Zeitrahmen so wählen.
Die Notwendigkeit eines derartigen Gesetzes wird bereits seit Längerem gesehen, denn es geht hier um einen ausreichenden sozialen Schutz und es geht auch darum, dass angemessene Einkommen gesichert werden. Von daher bin ich sehr froh, dass in unserem Gesetzentwurf auch ausdrücklich die kommerziellen Verkehre mit einbezogen sind. Es ist wichtig, das wir den starken Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen wirkungsvoll begegnen und sie bekämpfen und dass wir einheimische Arbeitsplätze absichern.
Es ist ein Erfolg, dass diese Gesetzesregelungen heute in Erster Lesung diskutiert werden. Es war uns wichtig, dass nicht nur der ÖPNV einbezogen wird, sondern auch die Vergabe sonstiger öffentlicher Aufträge über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Es geht darum, dass es zu einem fairen und leistungsorientierten Wettbewerb, zu angemessenen Preisen kommt und über die einheimischen Arbeitsplätze und Lohnsteuereinnahmen unsere sozialen Sicherungssysteme entlastet werden. Es ist schon vieles gesagt worden, auch zum Verfahren. Es ist notwendig, dass eine transparente Vergabe eingeführt wird. Es war uns ein Anliegen, dass neben der Tariftreue und neben diesen sozialen Kriterien auch ökologische Kriterien und das Kriterium der Nachhaltigkeit diskutiert werden, deshalb möchte ich es noch einmal erwähnen.
Über die Frage des repräsentativen Tarifvertrages haben wir uns lange unterhalten. In Bremen ist es möglicherweise kein Problem, einen repräsentativen Tarifvertrag im Gesetz zu verankern, dort gibt es nur einen. Das macht bei uns sehr viel mehr Probleme. Insbesondere Rheinland-Pfalz hat ebenfalls dieses Problem, an dem noch gearbeitet wird. Es ist uns ein ernstes Anliegen, nicht in die Tarifautonomie einzugreifen, sondern es den Tarifpartnern zu überlassen. Das ist kein Scheinargument! Ich bin sehr gespannt, was die Anhörung ergeben wird. Es geht uns nicht darum, die Tarifautonomie zu untergraben, sondern es ist notwendig, den Tarifvertragspartnern zu sagen, dass ein Branchentarifvertrag im Saarland uns allen sehr gut tun würde.
Bezogen auf die Verfallsklausel geht es mitnichten darum, dass Tariftreue durch die Jamaika-Regierung nur ein bestimmtes Zeitfenster gewährt bekommt, um nachher zu den fröhlichen Urständen zu
rückzukehren. Es geht darum zu schauen, welche Dinge greifen und ob wir nachjustieren und nachbessern müssen. Wir stehen am Anfang einer ganz wichtigen Entwicklung. Deshalb bitte ich, davon abzusehen, diese Absicht zu konterkarieren oder dieser Absicht etwas Bösartiges zu unterstellen.
Vielen Dank für die wichtige Debatte hierüber, die uns mit Sicherheit weiterführt. Über das Abstimmungsverhalten ist bereits genug gesagt worden. Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussionsgrundlage von allen Seiten des Hauses, die wir heute debattieren, hat einen sehr langen Vorlauf. Darauf ist eben schon hingewiesen worden. Es ist notwendig, noch einmal festzuhalten, dass - beginnend mit den ersten Überlegungen 1997 - alle Regierungen dieses Landes sich dem Ziel der Tariftreue und des Vergabegesetzes verpflichtet gefühlt haben. Sie haben alle, soweit es gesetzlich möglich war, entsprechende Regelungen auf den Weg gebracht. Dass die bisher geltenden Regelungen im Saarland nicht weitergeführt werden konnten, hat mit den europäischen juristischen Entwicklungen zu tun, auf die die Vorrednerinnen und Vorredner eingegangen sind. Aus meiner Sicht ist es eine Frage des gesunden Menschenverstandes, dass man mit den Entwürfen, die heute vorgelegt werden, die juristischen Bedenken und kritischen Anmerkungen aufgreift, die in den sehr langen Anhörungen in den jeweiligen Landtagsausschüssen vorgebracht wurden. Ansonsten würden wir die Arbeit doppelt und dreifach machen.
Ich kann heute feststellen, dass die Jamaika-Koalition und damit auch die von ihr getragene Landesregierung Wort gehalten hat. Als wir uns im Januar dieses Jahres über ein entsprechendes Vergabeund Tariftreuegesetz unterhalten haben, habe ich wortwörtlich gesagt: Die saarländische Landesregierung wird das Thema nicht auf die lange Bank schieben. - Ich kann heute feststellen, wir sind gemäß dem vorgegangen, was wir im Koalitionsvertrag festgehalten haben. Wir haben gesagt, wir sind grundsätzlich offen für eine solche gesetzliche Regelung und wir wollen vorrangig eine länderübergreifende Regelung.
Wir hatten diese Arbeitsgruppe, die auf der Arbeitsebene hochrangig besetzt war. Von allen Ländern, insbesondere von Baden-Württemberg, von Hessen und von Nordrhein-Westfalen, kamen klare
Signale, dass sie an einer länderübergreifenden Regelung kein Interesse haben. Ein klares Signal kam auch von Rheinland-Pfalz. Wenige Tage später, obwohl wir Einblicke auf erste Rohentwürfe hatten, wurde uns nach wie vor versichert, dass es keine Pläne der rheinland-pfälzischen Landesregierung gebe. Wir wissen aber sehr wohl, dass es mit Blick auf die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und das Datum 01. Mai entsprechende Überlegungen gab und gibt. Es mag für die Landesregierung und für den Ministerpräsidenten in Rheinland-Pfalz durchaus ein legitimes Interesse sein, damit auch im Wahlkampf bestehen zu können. Ich sage aber ganz deutlich: Das Saarland ist nicht dazu da, um sich der Willkür im rheinland-pfälzischen Landtagswahlkampf zu beugen! Deswegen haben wir gesagt, wir warten nicht ab, was Rheinland-Pfalz macht oder anbietet, sondern wir gehen einen eigenen Weg. Deshalb haben wir einen eigenen Entwurf vorgelegt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dieser Entwurf ist sehr umfassend. Ich bin sehr dafür, sehr geehrter Herr Kollege Roth und Herr Kollege Linsler, die Dinge, die uns trennen, sauber und fachlich zu benennen und in den Anhörungen miteinander zu besprechen. Wir sollten keine künstlichen Gegensätze aufbauen. Es wurde gesagt, der Entwurf der Opposition sei umfassender, was das Anwendungsgebiet anbelangt. Sehr geehrter Herr Kollege Roth, die Koalition verweist in ihrem Gesetzentwurf auf den einschlägigen § 98. Ich erspare es mir jetzt, den Wortlaut des Paragrafen vorzulesen, denn dann würde die geneigte Öffentlichkeit hören, dass der Wortlaut des Paragrafen genau der Auflistung entspricht, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf gewählt haben. Insofern haben wir hier eine vollkommene inhaltliche Deckungsgleichheit. Es kann keine Rede davon sein, dass Sie in Ihrem Gesetz etwas wollen, was die Koalitionsfraktionen so nicht mittragen würden.
Im Gegenteil, wir haben andere Punkte mit aufgegriffen - im Sinne einer Fortentwicklung -, die in dem Gesetzentwurf und in den Anhörungen noch nicht zum Tragen gekommen sind. Die Kollegin WillgerLambert hat auf die kommerziellen Verkehre hingewiesen, immerhin 110 landesweit. Ich halte es für sehr wichtig, dass diese mit eingeschlossen sind. Wir haben das Thema Vertragsstrafen und das Thema Angemessenheit von Angeboten mit aufgegriffen. Wenn man ein Angebot auf den Tisch bekommt, von dem einem das Bauchgefühl und der gesunde Menschenverstand sagt, dass es nicht richtig gerechnet sein kann, dann kann man auch verlangen, dass die Kalkulationsunterlagen vorgelegt werden. Das halte ich ebenfalls für einen sehr wichtigen Punkt.
Auf die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ist auch schon hingewiesen worden. Wenn wir uns anschauen, dass nach meiner Kenntnis keines der Bundesländer, das bisher ein Vergabe- und Tariftreuegesetz hat, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer aufgenommen hat, dann liegt das sicherlich nicht daran, dass die Landesregierungen diesen Bereich nicht regeln wollen, sondern dann liegt das aus meiner Sicht daran, dass das im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abschließend geregelt ist und dass wir als Landesgesetzgeber hier überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz haben. Deswegen ist dieser Punkt hier nicht aufgegriffen worden.
Dass die Gesetzentwürfe von Bremen und Berlin selbst für die LINKEN und die SPD anscheinend nicht ganz das Gelbe vom Ei sind, das sieht man daran, dass zum Beispiel die Regelungen von Berlin und Bremen mit Blick auf einen gesetzlichen Mindestlohn nicht aufgegriffen worden sind, weil es auch das ist genannt worden - in der Tat verwunderlich ist, dass die Anwendung in Bremen quasi für die Inländer in Berlin als Inländerdiskriminierung bezeichnet wird und die umfassende Anwendung in Berlin von den Bremer Kollegen als nicht europakonform und -verträglich benannt wird. Das zeigt, dass wir uns hier rechtlich auf unglaublich dünnem Eis bewegen. Deswegen begrüße ich es sehr, dass in dem Gesetzentwurf von LINKEN und SPD auf diesen Punkt verzichtet worden ist.
Was die Frage der Repräsentanz eines Tarifvertrages anbelangt, so glaube ich, sind hier die Argumente vonseiten der Koalition abschließend und sehr richtig vorgetragen worden. Man kann aus meiner Sicht nicht auf der einen Seite von Tarifautonomie reden, aber in dem Moment, wo es Konkurrenzsituationen und durchaus auch mit Blick auf etablierte Gewerkschaften die eine oder andere Fehlentwicklung gibt, dann verlangen, dass der Gesetzgeber, das Parlament, das irgendwo regelt. Freiheit hat immer solche Konsequenzen. Das gilt auch für die Tarifautonomie. Deswegen sagen wir, der Grundsatz der Tarifautonomie ist uns wichtig. Er muss durchgehalten werden. Deswegen keinen repräsentativen Tarifvertrag, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich glaube, dass das, was die Koalitionsfraktionen heute vorgelegt haben, das Optimum dessen ist, was an Tariftreue und vergaberechtlicher Regelung umgesetzt werden kann, im Lichte dessen, was das europäische Urteil, die europäische Ebene, und die Ergebnisse aus Anhörungen, aus Expertisen uns vorgegeben haben. Wir haben ja auch noch andere Normen mit aufgenommen. Insofern glaube ich, dass dieser Entwurf so, wie er jetzt vorgelegt worden ist, eine organische Weiterentwicklung ist.
Ich begrüße es, dass beide Entwürfe in die Anhörung gehen, weil dann zweifellos die eine oder andere rechtliche Frage aus einem kompetenteren als meinem Mund, sicherlich aber in meinem Sinne dargelegt werden kann. Dann, glaube ich, kann sich auch die Öffentlichkeit ein Bild davon machen, wer hier den saubereren und den getrageneren Vorschlag gemacht hat. In diesem Sinne ist dies trotzdem, auch wenn es heute zwei Gesetzentwürfe gibt, ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. - Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, die Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport zu überweisen. Es ist ergänzend gewünscht worden, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit hinzugezogen wird. Das wäre das Verfahren. Ich schlage das dann so vor.
Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, Drucksache 14/211. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/211 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport unter Hinzuziehung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Grubensicherheit ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss unter Hinzuziehung des Wirtschaftsausschusses angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Ablehnung der Oppositionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen, Drucksache 14/212. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes, Drucksache 14/212 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss plus den hinzugezogenen Ausschuss ist, den bitte ich die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf ebenfalls in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss unter Hinzuziehung des Wirtschaftsausschusses angenommen ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen bei Enthaltung der Regierungsfraktionen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche unsere Sitzung bis um 13.30 Uhr und wünsche allen einen guten Appetit.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort und kommen zu den Punkten 7 und 16 der Tagesordnung:
Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes (SSpG) (Drucksache 14/208)