10.Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Opfer von sexualisierter Gewalt schützen (Drucksache 14/177)....... 728
12.Nachwahl von Mitgliedern und Stellvertretern für die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 1290 vom 08. April 1992 (Amtsbl. S. 591) (Wahlvor- schlag des Ausschusses für Arbeit, Fa- milie, Prävention, Soziales und Sport) (Drucksache 14/178)................................ 730
13.Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der FDP-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern der Sportplanungskommission (Druck- sache 14/181)........................................... 730
14.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 2) (Drucksache 14/168)...................................................... 730
Entschuldigt für die heutige Sitzung sind der Fraktionsvorsitzende der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Herr Abgeordneter Oskar Lafontaine, die Erste Schriftführerin, Frau Abgeordnete Astrid Schramm, und Herr Abgeordneter Edmund Kütten.
Zur heutigen Sitzung darf ich ganz herzlich Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Ökologischen Jahres im Saarland unter Leitung von Herrn Günther von Bünau begrüßen, die im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast sind. Seien Sie uns herzlich willkommen.
Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 10. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.
Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Zu Punkt 2 der Tagesordnung. Die Fraktion DIE LINKE hat zu dem Gesetzentwurf der übrigen im Landtag vertretenen Fraktionen über die Überprüfung der Wahlen zum Landtag des Saarlandes (Drucksache 14/172) mit der Drucksache 14/187 den Antrag: „Gesetz über die Überprüfung der Wahlen zum Landtag des Saarlandes“ eingebracht. Wer dafür ist, dass wir diesen Antrag als Punkt 15 in die Tagesordnung aufnehmen, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann kann ich feststellen, dass dieser Antrag Drucksache 14/187 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit der Gesetzesberatung zu Punkt 2 der Tagesordnung beraten wird.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung. Die Koalitionsfraktionen haben ihren Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Saarländischen Hochschulgebührengesetzes“ neu eingebracht. Der Gesetzentwurf liegt uns nunmehr als Drucksache 14/179 - neu - 2 vor.
Zu Punkt 7 der Tagesordnung, dem Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Staatsferne des öffentlichrechtlichen Rundfunks sichern - Normenkontrollklage gegen den ZDF-Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen“ (Drucksache 14/ 173) hat die LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 14/189 den Antrag „Pressefreiheit schützen ZDF-Staatsvertrag in Verbindung mit den Zustim
mungsgesetzen der Länder vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag Drucksache 14/189 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 7 der Tagesordnung beraten wird.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung, dem Antrag der SPD-Landtagsfraktion „Zukunft der Polizei im Saarland“ (Drucksache 14/174) haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 14/185 den Antrag „Die Zukunftsfähigkeit der saarländischen Polizei sichern - Organisation fortentwickeln“ eingebracht. Wer dafür ist, dass dieser Antrag als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 14/185 als Punkt 17 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 8 der Tagesordnung beraten wird.
Zu Punkt 9 der Tagesordnung. Zwischenzeitlich ist die LINKE-Landtagsfraktion dem Antrag der übrigen im Landtag vertretenen Fraktionen „Haushaltssperre bezüglich Marktanreizprogramm aufheben“ beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 14/175 - neu - vor.
Zu Punkt 11 der Tagesordnung, dem Antrag der Koalitionsfraktionen „UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen umsetzen“ (Drucksache 14/176) haben die Landtagsfraktionen von SPD und DIE LINKE eigene Anträge eingebracht, die SPDLandtagsfraktion mit der Drucksache 14/186 den Antrag „Eine Kultur des Miteinanders schaffen - UNKonvention über die Rechte behinderter Menschen endlich auch im Saarland wirksam und zeitnah umsetzen“ und die LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 14/188 den Antrag „Gleichberechtigung und Selbstbestimmung - Für eine zügige Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.“ Wer dafür ist, dass die Anträge als Punkte 18 und 19 in die Tagesordnung aufgenommen werden, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass diese Anträge Drucksachen 14/186 und 14/188 als Punkte 18 und 19 in die Tagesordnung aufgenommen sind und gemeinsam mit Punkt 11 beraten werden.
Der Landtag wählt nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Saarländisches Datenschutzgesetz auf Vorschlag der Landesregierung eine Landesbeauftragte/einen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Amtszeit des bisherigen Datenschutzbeauftragten Roland Lorenz endet mit Ablauf des 31. Mai 2010. Ich darf das Wort Herrn Minister Karl Rauber erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 01. Juni dieses Jahres beginnt die neue sechsjährige Amtsperiode des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes. Die Landesregierung schlägt Ihnen, wie in Drucksache 14/171 vorgelegt, dazu die bisherige Bürgermeisterin von Mettlach, Frau Judith Thieser, vor. Frau Thieser verfügt nach Meinung der Landesregierung sowohl im Hinblick auf ihre juristische Kompetenz als auch im Hinblick auf das Kriterium der Verwaltungserfahrung über alle Voraussetzungen, um dieses verantwortungsvolle Amt mit der gebotenen Autorität auszuüben.
Wie Sie wissen, hat unser Saarländisches Datenschutzgesetz die Aufgabe, die informationelle Selbstbestimmung eines jeden Einzelnen als dessen Grundrecht zu gewährleisten, das heißt, ein jeder soll in unserem Lande davor geschützt werden, dass öffentliche Stellen ihn betreffende personenbezogene Daten in unzulässiger Weise verarbeiten und ihn so in seinem Recht beeinträchtigen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen.
Der Landesbeauftragten für den Datenschutz kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Sie überwacht die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz. Sie gibt Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes, berät die für den Datenschutz zuständigen Stellen und erstellt Gutachten und Stellungnahmen im Auftrag des Landes. Nicht zuletzt ist sie Ansprechpartner für betroffene Bürger, denen ein entsprechendes Anrufungsrecht zusteht.
Nach § 4 Abs. 2 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes nimmt die Landesbeauftragte für Datenschutz die Aufgaben des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wahr. Damit überwacht sie zugleich die Anwendung des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes, wonach jeder ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen des Landes hat. Die Aufgaben gleichen denen im Bereich des Datenschutzes und es besteht wie dort ein Anrufungsrecht für jedermann.
Aus dieser kurzen Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird deutlich, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
ein weites und komplexes Aufgabenspektrum wahrnimmt. Ihr ist eine Materie anvertraut, die in Zeiten des forcierten kommunikations- und informationstechnologischen Fortschritts immer schwieriger zu überschauen und damit auch immer anspruchsvoller wird. Aus diesem Grund haben wir in unserer Koalitionsvereinbarung dem Datenschutz einen hohen Stellenwert eingeräumt. Dies unter anderem dadurch, dass wir künftig den öffentlichen und den nicht öffentlichen Datenschutz unter dem Dach eines unabhängigen Datenschutzzentrums miteinander vereinen und so der Datenschutzbeauftragten eine höhere Bedeutung verleihen, als dies bisher der Fall war.
Wie bereits eingangs gesagt, möchten wir die Verantwortung für diese Aufgabe zukünftig in die Hände von Frau Judith Thieser legen. Frau Thieser ist eine außerordentlich qualifizierte Juristin mit langjähriger Erfahrung als Rechtsanwältin. Seit dem 01.04.2004 ist sie Bürgermeisterin der Gemeinde Mettlach und kennt durch ihre Arbeit die staatlichen Strukturen des Landes bestens. Sie ist mit den Arbeitsabläufen der öffentlichen Verwaltung ebenso vertraut wie mit den Sorgen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.
Indem wir Ihnen Frau Thieser zur Ernennung vorschlagen und damit zum ersten Mal eine Frau für das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nominieren, wollen wir als Landesregierung ein weiteres Zeichen setzen, qualifizierten Frauen verstärkt Führungspositionen zu übertragen.
Mit der Nominierung von Frau Thieser für dieses Amt geht es uns keineswegs darum - wie an anderer Stelle behauptet -, den bisherigen, angeblich für die Landesregierung unbequemen Datenschutzbeauftragten durch eine der Landesregierung ergebene und willfährige Person zu ersetzen.
Im Gegenteil, wir erwarten von jedem, der dieses Amt ausübt, dass er dies in eigenständiger und unabhängiger Weise tut, streng nach den Obliegenheiten und Bestimmungen, die mit diesem Amt verbunden sind. Wer anderes vermutet oder behauptet, der nenne uns einen einzigen Fall in den letzten sechs Jahren, wo die Landesregierung Einfluss oder gar Druck auf das Handeln des Datenschutzbeauftragten ausgeübt hätte. Diesen Fall gibt es nicht. Folglich sind alle Mutmaßungen diesbezüglich reine Spekulation und entbehren jeder Grundlage.
Im Übrigen gilt: Bei der Wiederbesetzung periodisch zu besetzender Ämter gibt es kein privilegiertes Zugriffsrecht des bisherigen Amtsinhabers. Vielmehr ist mit dem Ende der Amtsperiode die Wahl wieder genauso offen, wie sie vor der Besetzung war. Deshalb hat sich die Landesregierung entschieden, Ihnen Frau Judith Thieser vorzuschlagen. Dieser Vorschlag ist das Votum für eine Frau, in die wir vielfältige Erwartungen bei den anstehenden Aufgaben setzen, von der wir fest überzeugt sind, dass sie diese Erwartungen im Sinne eines strengen Datenschutzes erfüllen wird, und die - wie die Saarbrücker Zeitung am 22. April schrieb - auch eine faire Chance verdient hat. Ich bitte Sie um Unterstützung für Frau Judith Thieser. - Vielen Dank.