Protocol of the Session on February 28, 2025

und sich 2022 für dessen Fortführung ausgesprochen.

Die Zielrichtung des Dialogprozesses war klar: In gemeinsamen Gesprächen, auf Augenhöhe, sollten Lösungen erarbeitet werden. Was dabei herauskam, waren 24 Thesen, um die Landwirtschaft bis 2040 weiterzuentwickeln.

Damit waren wir in Schleswig-Holstein bereits auf einem guten und gemeinsamen Weg.

(Beifall Christian Dirschauer [SSW])

Die bundesweiten Bauernproteste machten aber deutlich, dass die Probleme und Herausforderungen, vor denen sich die Landwirtschaft stehen sieht, auf eine neue Ebene gehoben wurden. Deshalb wurde in 2020 die erste Zukunftskommission Landwirtschaft eingesetzt. Das Gremium bestand aus Vertretern der Landwirtschaft, des Umwelt- und Tierschutzes, der Wissenschaft sowie der allgemeinen Gesellschaft. Auch dort ging es darum, miteinander Ziele und Maßnahmen zu formulieren, um eine ökologisch, sozial und ökonomisch tragfähige Landwirtschaft zu gestalten.

Im Jahr 2021 wurde ein geeinter Abschlussbericht vorgelegt mit einem umfassenden Aufgabenkatalog zur Sicherung der hiesigen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Honorierung von Klima- und Artenschutz sowie Tierwohl in der Landwirtschaft oder mehr Transparenz in der Lebensmittelproduktion sind zentrale Punkte des ersten Abschlussberichts. Hieran knüpft auch der zweite Abschlussbericht vom November 2024 an. Die Problemfelder, die in den Berichten herausgearbeitet wurden, sind allerdings nicht neu. Die Landwirtschaft, egal ob man diese auf Landes- oder auf Bundesebene betrachtet, ist den gleichen Vorgaben unterworfen. Das heißt, die Landwirtschaft muss Antworten finden auf den Klimawandel, auf Gewässer- und Naturschutz und auf das Tierwohl.

Gleichzeitig braucht die Landwirtschaft die Zusicherung und Planungssicherheit, dass sie mit diesen Herausforderungen nicht alleingelassen wird. Das bedeutet auch, dass die Landwirtschaft bei der Transformation hin zu einer nachhaltigen Produktionsweise unterstützt werden muss. Wenn wir die Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit auf einem hohen Niveau im eigenen Land halten wollen, dann müssen wir einen gesellschaftlichen und politischen Konsens finden, wie all diese Faktoren im Lichte des Klimawandels und des Tierwohls unter einen Hut gebracht werden können,

(Sandra Redmann)

(Beifall SSW und Eka von Kalben [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

und zwar so, dass die heimische Landwirtschaft weiterhin wettbewerbsfähig bleibt. Ein Abwandern der hiesigen Landwirtschaft ist keine Option.

Ein wichtiger Punkt der Bauernproteste war seinerzeit auch die überbordende Bürokratie, der sich die Bauern ausgesetzt sehen. Nicht zu Unrecht, will ich meinen – so wurde auf der Agrarministerkonferenz im März des letzten Jahres in einem ersten Schritt vereinbart, einen Zeitplan zum Abbau bürokratischer Regeln zu erarbeiten, und die Länder hatten dem Bund seinerzeit 194 Vorschläge zum Bürokratieabbau übermittelt. Dabei geht es maßgeblich um eine Vereinfachung des Fach- und Förderrechts. Hier sollten wir uns vielleicht einmal im Ausschuss informieren lassen, wie der aktuelle Stand ist, in welchen Bereichen konkret etwas umgesetzt wurde, und vor allem, was das für die Landwirte und Landwirtinnen bedeutet und wie sie dadurch entlastet werden.

Die Stoffstrombilanz wurde seinerzeit im Düngegesetz implementiert, um Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden. So weit, so gut. Die FDP will nun einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten und fordert die Abschaffung der Stoffstrombilanz. Unstrittig ist: Wir brauchen ein Instrument, mit dem die Stoffströme transparent nachvollzogen werden können. Nun wissen wir, dass wir in Schleswig-Holstein mit ENDO-SH bereits ein solches Instrument haben. Mit einem digitalen Meldesystem erfüllen wir in Schleswig-Holstein das von der EU geforderte Wirkungsmonitoring hinsichtlich Nährstoffbedarf und Nährstoffeinsatz.

Haben wir es bei der Stoffstrombilanz und dem ENDO-SH nicht mit Doppelstrukturen zu tun? Das kann nicht sein. Daher sage ich: Wir kommen nicht umhin, ein Monitoring- und Dokumentationssystem zu haben, um die Forderungen der EU zu erfüllen. Doch wir sollten dann das System so schlank und effektiv wie möglich halten, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren.

(Beifall SSW, FDP und vereinzelt CDU)

Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

Ich finde es ein bisschen befremdlich, zu sagen, das sei Olli Kumbartzkys Antrag. Das ist schon mein Antrag gewesen.

(Beifall FDP und SSW)

Wir haben vielleicht eine kleine Doppelung. Wir kommen nämlich beide aus Dithmarschen, und in Dithmarschen kommt man zwangsweise mit Landwirtinnen und Landwirten ins Gespräch. Das ist einfach so.

(Zurufe)

Das streite ich auch gar nicht ab. Man tut gerade so, als wäre diese Abschaffung der Stoffstrombilanz etwas, was wir uns gerade kurz ausgedacht haben. Das ist aber nicht so.

Ich muss ganz kurz einen Artikel zitieren. Das ist ein Statement von unserem Landwirtschaftsminister Werner Schwarz vom 15. Januar 2025. Er hat geschrieben:

(Beifall FDP – Zurufe FDP: Sehr gut!)

„Bereits im Rahmen der Herbst-Agrarministerkonferenz wurde auf Drängen SchleswigHolsteins entschieden, dass die Stoffstrombilanz zeitnah abzuschaffen und damit auch eine Weiterentwicklung zur Nährstoffbilanz auszusetzen sei.“

(Beifall FDP)

Also, das hat er gesagt. Das ist zitiert. Das ist auf der Seite.

(Die Abgeordnete hält ein Schriftstück hoch)

Frau Abgeordnete, wir zeigen keine Unterlagen!

Gut. – Ich wurde gerade zurechtgewiesen. Das tut mir sehr leid. – Das, was wir fordern, ist nicht, dass irgendetwas nicht dokumentiert wird oder dass wir auf irgendwelche Umweltschutzbedingungen verzichten. Das ist überhaupt nicht so. Die Landwirtinnen und Landwirte dokumentieren diese Daten doch bereits schon alle. Das, was wir eigentlich fordern, ist auch das, was der Kollege Schunck gesagt hat: Wenn wir darüber sprechen, dass ENDOSH in der Lage ist, das zu machen, dann soll das Ministerium das bitte doch auch machen und nicht die Landwirtinnen und Landwirte.

(Beifall FDP)

(Dr. Michael Schunck)

Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen: Auch wenn man bei einem Kurzbeitrag aufgebracht ist, gehört sich immer noch die Anrede. Aber das nehmen wir jetzt im Laufe des Gefechts einmal so hin. – Für die Landesregierung hat jetzt Minister Werner Schwarz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Zukunftskommission Landwirtschaft hat im November 2024 ihren zweiten Bericht vorgelegt und damit ergänzende Leitlinien für die Ausgestaltung der zukünftigen Landwirtschaftspolitik in Deutschland vorgelegt. Die Planungssicherheit für unsere Landwirtschaft könnte damit sichergestellt werden.

Eines der zentralen Themen innerhalb des ZKL-Berichts ist das Düngerecht. Dieses müsse dringend einfacher und effizienter werden. Diese Aussage kann ich nur unterstreichen. Wenn es um Entlastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe geht, gehört die Ausgestaltung des Düngerechts dazu. Leider ist es nicht gelungen, in der abgelaufenen Legislaturperiode des Bundes eine Einigung in Sachen Stoffstrombilanz zu erzielen. Der Bundesminister war nicht bereit, seine auf der Agrarministerkonferenz in Oberhof gemachten Aussagen umzusetzen. Daher muss die zukünftige Bundesregierung hier zügig im Sinne der ZKL handeln.

Die Stoffstrombilanz ist nicht geeignet, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie umzusetzen. Sie kann insbesondere keine Aussage darüber liefern, wie sich die in der Düngeverordnung vorgegebenen düngerechtlichen Maßnahmen, die seit 2021 für die landwirtschaftlichen Betriebe gelten, auf den Zustand der Grundwasserkörper auswirken.

(Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aha!)

Hierfür ist ein Wirkungsmonitoring notwendig und von der EU vorgeschrieben. Es ist ein ganz wichtiger Punkt, dass die neue Bundesregierung eine bundeseinheitliche Verordnung zum Wirkungsmonitoring vorlegt.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Die für ein Monitoring notwendigen Düngedaten werden von den Betrieben aufgezeichnet und bei uns in Schleswig-Holstein in dem elektronischen Meldeprogramm ENDO-SH erfasst. Elektronische Nährstoffdokumentation, so heißt das. Dort werden

diese Daten bereits erfasst. Diese Daten sind nutzbar zu machen und können zukünftig dazu beitragen, zu der von mir wiederholt geforderten Verursachergerechtigkeit zu kommen. Schleswig-Holstein setzt sich genau hierfür ein. Mir geht es dabei auch darum, aufwendige und unnötige Dokumentationspflichten zu reduzieren und so konkrete Entlastungen für die Landwirtschaft zu ermöglichen.

Meine Damen und Herren, ich sehe daher den ZKL-Bericht als eine Aufforderung an die zukünftige Bundesregierung und setze darauf, dass die dann Verantwortlichen in Berlin die Empfehlungen des neuen Berichts aufgreifen, um zielgerichtete Maßnahmen für eine besser ausgewogene und nachhaltige landwirtschaftliche Wertschöpfungskette zu entwickeln.

(Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Kernaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibt die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen heimischen Lebensmitteln. Darüber hinaus brauchen wir sie als Motor im ländlichen Raum, als wichtigen Partner für die zukünftigen Aufgaben in den Bereichen Ressourcen- und Klimaschutz und für den Erhalt der Kulturlandschaft. Um dies zu gewährleisten, ist neben praxistauglichen Rahmenbedingungen die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik erforderlich. Auch hier äußert sich die ZKL, deren Vorschläge ich unterstütze.

Das jetzige System der GAP ist hochkomplex und bürokratisch. Es fehlen einkommenswirksame Anreize für Gemeinwohlleistungen. Deshalb ist es wichtig, weiterhin über mögliche Vereinfachungen und eine Neuausrichtung zu diskutieren. Die GAP muss betriebswirtschaftlich attraktiv ausgerichtet werden.

Ich setze mich mit Nachdruck dafür ein, dass die Ergebnisse der ZKL eine praxisnahe Umsetzung auf Bundesebene erfahren, die unseren landwirtschaftlichen Betrieben dann auch zugutekommt. – Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich habe jetzt vernommen, dass für den Antrag der FDP, Drucksache 20/2942, Ausschussüberweisung beantragt worden ist. Dann stimmen wir darüber ab. Wer dem zustimmt, den Antrag dem Umwelt-

und Agrarausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP- und die SSW-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag, Drucksache 20/2942, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sollten die FDP-Fraktion

(Heiterkeit)

und die SSW-Fraktion sein. Gegenstimmen? – Bei den Gegenstimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD ist der Antrag damit abgelehnt.