Schulen als Minderheitenschulen gleichgestellt. Alle anderen Ersatzschulen wurden bisher mit 82 Prozent vom Land finanziell unterstützt. Die Reduzierung auf 80 Prozent ist für uns einfach nicht zu rechtfertigen und somit für uns nicht tragbar. Das haben wir in allen Reden deutlich gemacht.
Die aktuell wachsenden Belastungen an den Schulen durch die aktuellen Herausforderungen unserer Gesellschaft machen nämlich auch vor den Ersatzschulen keinen Halt. Lehrkräftemangel und erhöhte Zahlen von Schülern und Schülerinnen mit Förderbedarf sind nur zwei Faktoren, die es natürlich auch in Ersatzschulen gibt. Für Familien mit geringen Einkommen ist es kaum möglich, Transportkosten und Elternbeiträge für die Beschulung auf einer Ersatzschule zu finanzieren.
Bereits heute ist die Förderung durch die Sachkostenerstattung nicht gerecht, da der Sachkostensatz seit 2010 nicht mehr neu berechnet wurde. Die Sachkosten insgesamt müssen dringend angehoben und den tatsächlichen Kosten der heutigen Zeit angepasst werden, um eine gerechte kommunale Finanzierung zu gewährleisten.
Für die Ersatzschulen würde die Anpassung der Sachkosten eine relevante und erhebliche Steigerung der finanziellen Förderung bedeuten. Deshalb muss, wie wir im Antrag fordern, bezüglich der Ersatzschulen neu verhandelt und gestaltet werden. Spätestens 2027 muss die Reduzierung der Förderung von 82 auf 80 Prozent wieder aufgehoben werden. Spätestens dann werden die Kürzungen des aktuellen Haushalts auch bei den Ersatzschulen schmerzlich greifen.
Wenn man, wie so oft, im Bildungsbereich neidvoll nach Hamburg schaut, sieht man, dass 85 Prozent Finanzierung der Ersatzschulen nicht nur wünschenswert, sondern auch angemessen scheinen. Nur so ist eine Abwanderung von zum Beispiel Waldorfpädagogen und Lehrkräften nach Hamburg zu verhindern.
Auch die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss besser geregelt und neu verhandelt werden. Schülerinnen und Schüler der Ersatzschulen müssen die gleichen Leistungen erbringen und stehen vor den gleichen Anforderungen wie die Schüler und Schülerinnen der öffentlichen Schulen. Daher dürfen keine Nachteile für Kinder entstehen, deren Eltern sich für die Beschulung ihrer Kinder an einer Ersatzschule entschieden haben.
Überblick über die Situation und Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den Ersatzschulen liefert. Wir vom SSW wissen, mit welchen Schwierigkeiten die Ersatzschulen zu kämpfen haben. Denn auch wenn die dänischen Schulen zu 100 Prozent mit den öffentlichen Schulen durch die Landesverfassung gleichgesetzt sind, gibt es doch viele Bereiche, auch bei unseren Schulen, in denen die Träger von Ersatzschulen Schwierigkeiten haben, auf kommunaler Ebene unterstützt zu werden, besonders wenn es um Sachkosten geht, um die Transportmöglichkeiten, Schulbegleitung oder Ganztagsausbau. Da müssen wir feststellen: Wir sind von einer Gleichstellung noch weit entfernt. Daher sind wir sehr solidarisch mit den Ersatzschulen, die anders als die dänischen Schulen nicht durch die Landesverfassung gleichgesetzt sind, und erhoffen uns, dass wir hier neu verhandeln und neue Ansätze schaffen können. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ersatzschulen haben einen festen Platz in der schleswig-holsteinischen Schullandschaft. Sie bereichern die Vielfalt unseres Bildungsangebots durch besondere pädagogische Konzepte – basierend auf religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Lehrkräften und Schulleitungen der Ersatzschulen für ihr Engagement sehr herzlich zu bedanken. Mein besonderer Dank gilt den Privatschulverbänden und dem Dänischen Schulverein für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern pflegen wir in Schleswig-Holstein eine beispiellose Dialogkultur mit den Ersatzschulen. Die Schulaufsicht und ich persönlich führen regelmäßige Gespräche mit dem Dänischen Schulverein, mit allen Verbänden und mit einzelnen Schulen. Außerdem werden die Schulen regelmäßig besucht und Unterrichtsstunden hospitiert sowie Gespräche mit den Schulleitungen geführt. Ich selbst tausche mich in einem
Jahresgespräch mit den Privatschulverbänden und dem Dänischen Schulverein aus, und ich bin gerne zu Gast, damit die Systeme voneinander lernen können.
Selbstverständlich hat dieser Austausch auch im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung stattgefunden. Genau wie in allen anderen Bereichen meines Ministeriums war es mir wichtig, die notwendigen Kürzungen transparent, durchdacht und mit vertretbaren Auswirkungen umzusetzen.
Denn auch wenn die Einsparungen im Bildungsbereich im Verhältnis deutlich geringer ausfallen – darüber haben wir schon verschiedentlich hier berichtet –: Jede Kürzung tut weh, keine dieser Kürzungen fällt uns leicht.
Richtig ist eben auch, dass in den vergangenen zehn Jahren das Land die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft ganz erheblich erhöht hat und sich die Ersatzschulfinanzierung in vielen Bereichen deutlich verbessert hat. In jedem Jahr gab es höhere Zuschüsse, Zahlen sind schon genannt worden. Ich will noch eine ergänzen: Etwa im Bereich der allgemeinbildenden Ersatzschulen, einschließlich der Waldorfschulen, stieg der Zuschuss von 40,6 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 70,5 Millionen Euro im Jahr 2024, das bedeutet rund 30 Millionen Euro mehr, und das übrigens bei stabilen Schülerzahlen. Es gibt in Schleswig-Holstein, Frau Riecke, eben keinen Run auf die Privatschulen, sondern wir haben ein absolut stabiles Zahlenverhältnis an dieser Stelle.
Die Schulen der dänischen Minderheit, darauf ist hingewiesen worden, behandeln wir ohnehin gleich, sodass diese von den Kürzungen nicht betroffen sind. Die Entwicklung der Schülerkostensätze – an diese bleibt ja die Finanzierung weiter gebunden, an der Systematik verändert sich ja grundsätzlich nichts – macht es möglich, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfen besonders zu unterstützen. Ich will hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Schülerkostensätze für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von den Kürzungen nicht betroffen sind. An dieser Stelle werden wir keine Kürzungen vornehmen, meine Damen und Herren. Über weitere Fragen im Kontext der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird zurzeit gesprochen.
gung darauf, dass es eine weitere Erhöhung, die letzte ist ja zum 1. Januar 2023 erfolgt, zum 1. August 2025 geben soll. All das ist bereits Gegenstand der Gespräche mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft.
Meine Damen und Herren, ich will aber auch darauf hinweisen, dass wir in den vergangenen Jahren bei sehr vielen Themen – beim Schulbau, beim DigitalPakt, bei den Zuschüssen für den Ganztagsausbau – selbstverständlich die Schulen in freier Trägerschaft überall dort in den Förderprogrammen mitbedacht haben, obwohl wir das – so haben es übrigens auch andere Bundesländer gehandhabt – nicht hätten tun müssen. Auch die Lehrkräfte haben wir mit Laptops ausgestattet.
Nein, ich möchte jetzt gerne fortfahren. – Meine Damen und Herren, die Schülerkostensätze werden für die Schulen in freier Trägerschaft weiter steigen. Sie tun das auch im Jahr 2025. Es ist keine schöne Debatte, aber dennoch ist der Beitrag zur Haushaltskonsolidierung auch hier erforderlich. Deshalb werden wir bis auf Weiteres die Fördersätze für die Schulen in freier Trägerschaft von 82 Prozent auf 80 Prozent herabsetzen.
Um ehrlich zu sein, es gibt doch im Augenblick keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Haushaltssituation bis zum Jahr 2027 deutlich verbessern wird. Wir werden trotzdem die Veränderungen genau beobachten. Dazu haben wir mit den regierungstragenden Fraktionen § 150 Schulgesetz entsprechend geändert, um die Situation der Schulen in freier Trägerschaft genau beobachten zu können. Wir haben eine Evaluation im Jahr 2028 vereinbart und werden wie verabredet im Jahr 2026 und im Jahr 2028 Landtagsberichte zur Entwicklung der Situation der Schulen in freier Trägerschaft vorlegen.
(Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die Neuberechnung der Sachkosten ist längst mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft verabredet. Darauf haben wir uns schon im Jahr
2024 geeinigt. Die Gespräche dazu werden verabredungsgemäß nach der Beschlussfassung zum Haushalt aufgenommen. Wir befinden uns bereits seit März 2024 in einer umfassenden Evaluation der Ersatzschulfinanzierung, um dann das entsprechende Zahlenwerk zugrunde legen zu können. Insofern ist der Antrag hier obsolet.
Ich will noch zwei Sätze zur Frage einer erweiterten Berichtspflicht sagen. Bei dieser müssen wir selbstverständlich die Privatschulfreiheit, die in Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes rechtlich gesichert ist, berücksichtigen. Das Land kann den Schulen solche Berichtspflichten gar nicht abverlangen. Wir sind darauf beschränkt, die Genehmigungsverfahren und die Rechtsaufsicht durchzuführen.
Im Übrigen liegen die meisten Daten, die Sie sich wünschen, im Rahmen der schulstatistischen Erhebung bereits vor. Die können Sie sich dort also ohne Weiteres beschaffen. Die Veröffentlichung erfolgt jährlich durch das Statistische Landesamt im Verzeichnis der allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Insofern gibt es die relevanten Daten längst. Weitere Berichtspflichten sind aus rechtlichen Gründen aus unserer Sicht weder erforderlich noch möglich. Ihr Antrag ist auch insoweit obsolet.
Ich bin dankbar für den sehr engen Austausch, den wir mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft haben. Wir werden die angesprochenen Themen – Schuldgelderhöhung, neue Sachkostenberechnung – wie mit den Verbänden besprochen und verabredet vornehmen und hier zu einer guten Lösung für alle Beteiligten kommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten und 18 Sekunden überzogen. – Herr Abgeordneter Habersaat, möchten Sie die Restredezeit oder einen Kurzbeitrag?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Balasus, wenn Sie hier den Ironman geben wollen, dann würde ich Ihnen zuvor
Wenn man sich in so einer Debatte mit vier Anträgen beschäftigt, die nun nicht „Wünsch dir was“ waren, die nun nicht „Die Opposition spielt Wolkenwunderland“ waren, sondern sachlich begründet waren und auch nicht alle unmittelbar kostenintensiv sind – bis auf den ersten jedenfalls und auch beim ersten ist begründet, warum wir diese Zweijahresfrist hineinnehmen wollten –, dann sollte man es sich mit der Ablehnung nicht allzu einfach machen.
Die Argumente, die ich von Ihnen gehört habe, waren: Es war der falsche Zeitpunkt; wir hätten das vor einem Monat beantragen sollen. – Das haben wir begründet.
Das Zweite: Wir haben gar keinen Haushaltsantrag vorgelegt. – Herr Krüger, damit suggerieren Sie ein bisschen: Wenn wir doch nur diesen Haushaltsantrag vorgelegt hätten, dann hätten wir gar kein Problem, weil Sie dem zugestimmt hätten. – Das hätten Sie ja nicht, wollen Sie ja gar nicht!
(Beifall SPD – Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen bei der Um- welt sparen, Herr Habersaat!)
Frau Kollegin von Kalben, ich weiß nicht, ob Ihnen der Punkt entgangen ist: Momentan geht es uns gar nicht darum, akut etwas im nächsten Haushalt zu bezahlen. Wir fordern jetzt gerade keinen Cent mehr im Jahr 2025. Jetzt gerade geht es um keinen Cent mehr im Jahr 2025. Was hätten wir denn da in den Haushalt schreiben sollen?