Protocol of the Session on February 27, 2025

ten, können wir immer noch nachsteuern. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Erst einmal stelle ich fest, dass in diesem Haus anscheinend eine große Gemeinsamkeit besteht, was die Wichtigkeit von Schulen in freier Trägerschaft angeht. Ich vermute, dass das hier in den Debatten nicht immer so war; deswegen freue ich mich darüber. Diese Schulen liefern einen Beitrag zur pädagogischen Vielfalt und eben auch zur Innovationskraft in unserem Schulsystem; das ist eine gute Sache.

Es war – ehrlich gesagt – auch ein grüner Erfolg, dass in der Küstenkoalition der Zuschuss an die Schulen in freier Trägerschaft von 80 auf 82 Prozent erhöht worden ist.

(Sybilla Nitsch [SSW]: Auch! – Zuruf SPD)

Auch, richtig. SSW und SPD sind diesen Weg ja mitgegangen. Das ist auch gut gewesen.

Dennoch sind wir in der Abwägung nun dabei – das haben wir ja im letzten Monat beschlossen –, das zu verringern. Warum? – In der Abwägung ist es einfach so – darauf hat der Kollege Martin Balasus hingewiesen –, dass wir bei den Schüler_innenkostensätzen gesehen haben, dass die von 4.200 Euro im Jahr 2014 inzwischen auf 7.200 Euro hochgegangen sind. Das ist also eine Entwicklung hin zu einer fast Verdoppelung, und das muss man natürlich einkalkulieren.

(Martin Habersaat [SPD]: Weil es Tarifstei- gerungen gab!)

Herr Habersaat, wir sind ja beide Deutschlehrer, trotzdem können wir ein bisschen Mathe: 7.200 Euro sind mehr als 4.200 Euro, nämlich fast doppelt so viel. Das müssen wir natürlich in dieser ganzen Diskussion in die Abwägung einbeziehen. Klar ist es trotzdem bitter. Auch wir wären natürlich gern – wie gestern bei den Verwaltungskostenbeiträgen – bei 82 Prozent geblieben. Aber es ist halt nicht Wünsch-dir-was, sondern wir müssen den Haushalt konsolidieren und deswegen diese Schritte gehen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Martin Balasus [CDU], Rixa Kleinschmit [CDU] und Peer Knöfler [CDU])

Aber – das hat der Kollege Martin Balasus gerade korrekt ausgeführt – es ist ja nicht unser Interesse, dass Schulen in freier Trägerschaft jetzt in Existenznot kommen. Das ist natürlich nicht unser Interesse. Deswegen haben die regierungstragenden Fraktionen letzten Monat Änderungsanträge gestellt, damit wir uns die Situation im Bildungsausschuss alle zwei Jahre angucken können. Natürlich werden wir reagieren können, wenn wir feststellen, dass dort eine Handlungsnotwendigkeit besteht. Es ist ja absolut richtig, dass wir in dem Moment dann nachsteuern.

Lassen Sie mich noch einen Satz zu den Sachkosten sagen. Insbesondere aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung sind die Sachkostensätze, wie die Küstenkoalition sie bei der letzten großen Novellierung der Ersatzschulfinanzierung vereinbart hatte, nicht mehr zeitgemäß. Da sind wir uns, denke ich, hier alle einig. Aber die Sachkosten sind Aufgabe der Kommunen, und das Land kann nicht einfach eine Erhöhung vorschreiben, ohne entsprechende Mittel bereitzustellen.

Deswegen habe ich die Frage an Sie gestellt, Herr Habersaat. Wo war denn der Haushaltsantrag zur Erhöhung der Sachkostenzuschüsse der SPD vor vier Wochen?

(Martin Habersaat [SPD]: Wo sind denn die Zahlen?)

Natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen, dass man da vielleicht noch – das Ministerium ist ja dabei – in die Verhandlungen gehen könnte. Aber Sie können nicht sagen, Sie wollten das alles verändern, aber dann beim Haushalt keinen Antrag stellen, um die Gelder dafür bereitzustellen. Das funktioniert nach unserer Logik einfach nicht.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Peer Knöfler [CDU])

Das Ministerium – das habe ich gerade gesagt – befindet sich schon länger im Austausch mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft und den kommunalen Landesverbänden. Aber das Problem lässt sich nicht mal eben so einfach lösen. Da gibt es unterschiedlichste Interessen, die miteinander abgeglichen werden müssen.

Ich halte fest: Der SPD-Antrag kommt, finde ich – trotz Ihrer Erklärung, Herr Habersaat – mindestens einen Monat zu spät. Die Diskussion hätten

(Martin Balasus)

wir schon letzten Monat führen können. Wir haben bereits im Dezember 2024 umfassend öffentlich in der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Bildungsausschusses beraten. Im Januar 2025 haben wir dann hier die Anträge vom SSW und von der FDP diskutiert. Dazu haben wir uns ja positioniert.

Ich habe immer noch das Empfinden – trotz Ihrer Erklärung, Herr Habersaat –, dass Sie schon das mediale Interesse gesucht haben. Sie haben ja groß Pressearbeit gemacht, Das ist alles fair enough, das ist vielleicht auch die Rolle einer Opposition. Ich frage mich bloß, warum FDP und SSW Anträge gestellt haben, die SPD nicht und jetzt so ein Kleckerantrag nachgeschoben kommt.

(Birgit Herdejürgen [SPD]: Man darf auch mal anderen Menschen zustimmen!)

Ich finde, das wäre im parlamentarischen Prozess an anderer Stelle besser aufgehoben gewesen. – Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ersatzschulen leisten in SchleswigHolstein seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag für unsere Bildungslandschaft. Sie bieten den Eltern und den Kindern eine echte Wahlmöglichkeit und ergänzen das öffentliche Schulangebot mit individuellen pädagogischen Konzepten, die sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientieren.

Genau diese Vielfalt macht unser Bildungssystem stark, und genau deshalb müssen wir sie bewahren.

(Beifall FDP)

Diese Vielfalt fördern wir bereits im Bereich der Kita, damit Eltern wählen können. Warum tun wir das Gegenteil jetzt bei den Ersatzschulen?

Die jüngsten Kürzungen bei der Ersatzschulfinanzierung stellen für viele dieser Schulen eine erhebliche Herausforderung dar. Sie erschweren es den Trägern, ihr bewährtes Bildungsangebot aufrechtzuerhalten, und führen zugleich zu einer finanziellen Mehrbelastung der Familien. Ersatzschulen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind keine Luxusschulen – wie viele immer sagen – oder für ein

bestimmtes Klientel da, sondern sie helfen bei der Entlastung der allgemeinbildenden Schulen. Wenn Schülerinnen und Schüler einen bestimmten besonderen Förderbedarf haben, dann nehmen sie diese Kinder bei sich auf.

(Beifall FDP und vereinzelt SSW)

Gerade in Zeiten, in denen viele Menschen ohnehin vor wirtschaftlichen Unsicherheiten stehen, ist das ein zusätzliches Problem für viele Familien, die schon durch die Krisen der letzten Jahre und vor allem durch die Inflation mit enormen Kostensteigerungen zu kämpfen haben. Und, meine Damen und Herren, wir wissen, dass Haushaltsentscheidungen immer mit schwierigen Abwägungen verbunden sind. Bildung sollte aber auf jeden Fall eine Priorität bleiben.

(Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und ver- einzelt SSW)

Die Finanzierung der Ersatzschulen ist auch eine Frage der Verlässlichkeit für die Träger, für die Lehrkräfte, für die Eltern und vor allem für die Schülerinnen und Schüler. Deshalb halten wir es für eine falsche Entscheidung, dass die Landesregierung nicht gemeinsam mit den Schulen an einer Lösung gearbeitet hat, um die Kürzungen wenigstens ein bisschen abzumildern und möglichst ganz zu vermeiden.

Gleichzeitig müssen wir über eine langfristige, verlässliche und faire Finanzierung von Ersatzschulen in der Zukunft sprechen. Die Schulen brauchen Planungssicherheit, um weiterhin innovative, qualitativ hochwertige Bildungsangebote zu machen. Das bedeutet, dass wir die bisherigen Finanzierungsmodelle unbedingt überprüfen und weiterentwickeln müssen.

Unser Ziel muss es sein, dass Ersatzschulen bei uns nicht nur geduldet, sondern als fester Bestandteil des Bildungssystems anerkannt und entsprechend unterstützt werden. Gerade die Verlängerung der Anerkennung von Ersatzschulen von zwei auf drei Jahre zeigt deutlich, dass den Ersatzschulen einfach ganz, ganz viele Steine in den Weg gelegt werden.

Allen Aussagen zum Trotz scheinen sie einfach nicht in dem Maße gewünscht zu sein, wie es in manchen Bekundungen zu vernehmen ist. Denn es ist leider auch klar: Die Ergebnisse der letzten Bildungserhebung zeigen leider immer deutlicher, dass die staatlichen Schulen in Teilen nicht mehr das vermitteln können, was die Eltern und die Schüler zu Recht von den Schulen erwarten.

(Malte Krüger)

Wenn 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards beim Lesen, Rechnen und Schreiben nicht erreichen, fragen sich die Eltern natürlich, und das zu Recht, ob sie sich nicht einen anderen Weg bei der Bildung ihrer Kinder vorstellen können.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein braucht eine starke und vielfältige Bildungslandschaft, nicht nur im Rahmen der letzten Haushaltsberatung, sondern auch mit Blick auf die langfristige Entwicklung unseres Schulsystems. Wir stehen für Wahlfreiheit in der Bildung, für Chancengerechtigkeit und für eine faire Finanzierung aller Schulträger. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Ersatzschulen weiterhin eine tragende Säule unseres Bildungssystems bleiben können. – Vielen Dank.

(Beifall FDP und Dr. Michael Schunck [SSW])

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich halte die Rede hier für die heute Morgen erkrankte Jette Waldinger-Thiering, für meine liebe Kollegin. An dieser Stelle noch einmal gute Besserung. – God bedring!

(Beifall)

Das Recht auf Beschulung in einer Ersatzschule ist ein wirklich wertvoller Bestandteil unseres Bildungssystems und fördert die gesellschaftliche Vielfalt. Es ist gut, dass wir in Schleswig-Holstein die Möglichkeit haben, dass unsere Kinder in einer vielfältigen Schullandschaft an öffentlichen Schulen wie auch alternativ an Ersatzschulen zu unterrichten und zu fördern sind. Es werden mehr als 15.500 Schüler und Schülerinnen an 105 Ersatzschulen unterrichtet, und dazu gehören unter anderem die christlichen Schulen und die Waldorfschulen.

Die dänischen Schulen sind vielleicht formal Ersatzschulen, sie sind aber faktisch die öffentlichen Schulen der dänischen Minderheit.

(Beifall SSW)

Die dänischen Schulen sind durch die Landesverfassung geschützt und somit den öffentlichen