Wenn es beim Status quo der Schutzgebietsausweisung bleibt, dann sind es die Fischer, die für den Meeresschutz geopfert werden. Das kann so nicht gewollt sein. Immer wieder haben sie in den letzten Jahren gezeigt, dass sie gewillt sind, den Artenschutz zu unterstützen. Mit den freiwilligen Vereinbarungen in Bezug auf Schweinswale oder Tauchenten haben sie gezeigt, dass ihnen der Artenschutz auch im eigenen Interesse wichtig ist. Es klingt
„Innerhalb dieser Gebiete wird es keine Stellnetzfischerei mehr geben, in denen sich die Schweinswale verheddern können. Außerhalb dieser Gebiete werden wir die freiwilligen Vereinbarungen mit den Fischerinnen und Fischern in Sachen Stellnetzfischerei fortentwickeln und evaluieren.“
Ich frage mich wirklich: Welche Fischer wollen Sie, Minister Goldschmidt, überzeugen, an solchen freiwilligen Vereinbarungen teilzunehmen?
Das bisherige Vorgehen der Landesregierung hat zu großer Verunsicherung innerhalb der Fischerei geführt. Das Angebot vonseiten der Fischerei, Alternativflächen oder Lösungen zu benennen, wurde bisher nicht berücksichtigt, obwohl es anderslautende Versprechen gegeben haben soll, wie Umdruck 20/3762 zu entnehmen ist.
Wenn sich in Bezug auf die Schutzgebietskulisse nichts ändert, werden wir unsere küstennahe und traditionelle Fischerei verlieren. Das ist Fakt. Dann sind die Mittel des Windenergie-auf-See-Gesetzes für die Fischerei statt in den Wind in den Sand gesetzt, und der Fischereiverband kann mit dem Abschlussbericht der Leitbildkommission und deren Empfehlungen, die Ostseefischerei zukunftsfest zu machen, die Wände tapezieren. Das darf alles nicht passieren.
Die Fischerei braucht endlich verbindliche Zusagen, dass sie weiterhin wichtiger Teil der schleswig-holsteinischen Ernährungswirtschaft ist, so wie sie es schon jahrhundertelang zuvor gewesen ist.
Vielen Dank, dass ich etwas überziehen durfte, und vielen Dank, Herr Garg, dass Sie mich in Schutz genommen haben.
Vielen Dank. – Für einen Kurzbeitrag hat sich der Fraktionsvorsitzende des SSW, Christian Dischauer, gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schmachtenberg, dem Grunde nach wissen Sie um die Position des SSW.
Das haben wir in den Debatten, die wir dazu hatten, mehrfach deutlich gesagt. Ich kann mich erinnern, dass der Kollege Petersdotter mir dazu seinerzeit eine Zwischenfrage gestellt hat. Die haben wir klar beantwortet. Dass der Kollege Schunck diesen Prozess natürlich nicht in seiner Detailtiefe kennt, bitte ich an der Stelle zu berücksichtigen.
(Tobias Koch [CDU]: Wie war denn die Po- sition? – Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Wie ist denn die Position?)
Wir kommen da her, dass die Regierung, die regierungstragenden Fraktionen einen Konsultationsprozess zu einem Nationalpark gestartet haben. Wir haben von Anfang an gesagt: Wir sind erst einmal neutral, wir sind offen in diesem Prozess. Wir wollen erst einmal sehen, was bei der Konsultation herauskommt. Aber, Frau Schmachtenberg, Sie und Ihre Regierung haben den Prozess von Anfang an zerstört, Sie haben ihn mit Friendly Fire beschossen.
(Beifall Sybilla Nitsch [SSW], Thomas Hölck [SPD], [SPD], Marc Timmer [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP])
Ich kann mich erinnern, dass der Wirtschaftsminister relativ zeitnah rausging; er hat gegen einen Nationalpark gesprochen. Da hat die Kollegin Backsen reagiert. Dann war der Kollege Jepsen auf der Titelseite einer großen Flensburger Zeitung und hat auch mitten im Konsultationsprozess gegen den Nationalpark gewettert.
Mit dem, was Sie eben nicht geliefert haben, können wir als SSW nur sagen: Nein zum Nationalpark. Es gibt überhaupt keine Grundlage, über die man reden kann; die haben Sie nicht geliefert. – Danke.
Ich freue mich über die rege Beteiligung an der Debatte. Der Nächste, der sich darüber freuen kann, ist der Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, für die Landesregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Debatte zeigt ganz klar, dass wir uns in einer Sache alle einig sind, nämlich bei der Feststellung, dass sich die Ostsee in einem schlechten ökologischen Zustand befindet und ihr Schutz dringend verbessert werden muss.
Uneinigkeit besteht dann allerdings schnell über den richtigen Weg und die erforderlichen Maßnahmen. Die Landesregierung hat vor knapp einem Jahr den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 – kurz APOS – beschlossen. Dieser Beschluss steht.
Glauben Sie mir, es war ein sehr schwieriger politischer Entscheidungsprozess. Die berechtigten Interessen der verschiedenen Nutzergruppen auf der einen Seite mussten mit den Anforderungen an einen verbesserten Ostseeschutz auf der anderen Seite bestmöglich abgewogen werden.
Mir als Fischereiminister ist die Zustimmung bis zuletzt nicht leichtgefallen, denn es ist vor allem die Fischerei, die von den beschlossenen Maßnahmen hart, teilweise sehr hart getroffen wird. In einer Situation, die durch den Zusammenbruch der Bestände von Dorsch und Hering ohnehin schon sehr schwierig ist, sollten nun noch wichtige küstennahe Fanggebiete, die für die Fischerei insbesondere für den Fang von Plattfisch wichtig sind, verloren gehen.
Meine Damen und Herren, daher kann ich das Unverständnis aufseiten der Fischerei über die Entscheidung der Landesregierung zum Aktionsplan Ostseeschutz, APOS, sehr gut nachvollziehen.
Nach Veröffentlichung des APOS habe ich mich mehrmals mit Vertretern der Fischerei ausgetauscht und weiß um die große Betroffenheit. Ich begrüße es daher, dass der Landesfischereiverband kürzlich konstruktive Alternativvorschläge für den Zuschnitt
der Schutzgebiete vorgelegt hat. Was davon berücksichtigt werden kann, wird sich allerdings erst nach Abschluss der Auswertung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zur Ausweisung der neuen Naturschutzgebiete beziehungsweise der Natura-2000Gebiete mit einhergehenden Nutzungsausschlüssen für die Fischerei zeigen.
Es ist entscheidend, dass wir eine Lösung finden, mit denen wir den Fischerinnen und Fischern weiterhin eine Perspektive bieten und gleichzeitig die notwendigen Umweltziele erreichen.
Meine Damen und Herren, daher haben wir als Landesregierung im Rahmen des APOS beschlossen, die Fischereibetriebe zum Beispiel beim Aufbau alternativer Einkommensquellen zu unterstützen. Dafür werden wir Mittel aus dem Europäischen Fischereifonds einsetzen. Alle Fördermaßnahmen, die wir zur Unterstützung der Fischerinnen und Fischer ergreifen, wollen wir in enger Abstimmung mit der Fischerei entwickeln.
Eine erste Projektidee wurde von der Fischerei bereits positiv aufgenommen und in die vom Bund eingerichtete Zukunftskommission Fischerei eingebracht. Dabei geht es um das Projekt Fishing for Data. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Projekt spätestens im Jahr 2026 starten kann und dann auch aus der Fischereikomponente des Windenergie-aufSee-Gesetzes gefördert werden wird.
Eine weitere Maßnahme, über die wir zwangsläufig gemeinsam mit der Fischerei nachdenken, ist der Abbau von Fischereikapazitäten durch geförderte Abwrackung. Hierzu sind noch intensive Gespräche zu führen und Fragen zu klären über das Ob, aber auch über die Frage der Ausgestaltung und Finanzierung einer solchen Maßnahme. Am schnellsten, einfachsten und effizientesten wäre es dabei, die Mittel aus der Fischereikomponente des Windenergie-auf-See-Gesetzes unmittelbar über das Land Schleswig-Holstein zu bewirtschaften. Deshalb habe ich mich in Zusammenarbeit mit den benachbarten Küstenländern intensiv dafür eingesetzt, Mittel aus der Fischerei- und Meeresschutzkomponente des Windenergie-auf-See-Gesetzes für SchleswigHolsteins Fischereibetriebe nutzbar zu machen.
Die Bundesregierung lehnte diese Mittelzuweisung an die Küstenländer allerdings ab. Das kann ich nicht akzeptieren. Hier vor Ort, in Schleswig-Holstein, wissen wir am besten, welche Bedarfe bestehen. Bei einer Eigenverwaltung können die Mittel
Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um rund eine halbe Minute ausgedehnt. Diese Zeit würde ich jetzt auch den anderen Fraktionen zur Verfügung stellen. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird.
Einen Antrag auf Ausschussüberweisung haben wir nicht gehört. Ich lasse dann in der Sache abstimmen und zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/2943. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SPD. Bei Enthaltung? – Des SSW. Der Antrag ist damit abgelehnt.