gen, für Pflegedienstleistungen und damit für die stationäre Pflege steigen seit vielen Jahren deutlich. Diese Entwicklung ist nicht neu und deshalb nicht überraschend, wird das Leben doch gerade in nahezu allen Bereichen und eben auch an dieser Stelle teurer. Auch wenn wir hier nicht das erste Mal über dieses Thema reden, sollten wir uns eines bewusst machen: In kaum einem anderen Bereich sind die Kostensteigerungen für die Betroffenen so bedrohlich wie in der Pflege. Denn es geht hier um das sprichwörtliche Dach über dem Kopf und damit um etwas schlichtweg ganz Existenzielles. Es geht um einen Ort, an dem man sich wohlfühlt und auch gut versorgt fühlt.
Aber es geht um mehr: Im Idealfall wissen Menschen im Pflegeheim und ihre Angehörigen, dass jemand da ist, der ihnen zuhört und bei aller Hektik trotzdem ein wenig Zeit für Zuwendung hat, wenn diese nötig ist. All das ist maßgeblich für einen würdevollen Lebensabend, liebe Kolleginnen und Kollegen.
All dies ist auch durch steigende Eigenanteile leider immer stärker gefährdet. Dieses Problem, meine Damen und Herren, ist längst akut; das wissen wir. Wir vom SSW haben bereits vor über zwei Jahren hier schon einmal einen ganz ähnlichen Antrag gestellt, und auch auf Initiative anderer Fraktionen haben wir hier mehrfach über die dringend nötige Deckelung der Eigenanteile diskutiert.
Streng genommen hätte der Antragstitel also „Pflege muss bezahlbar werden“ lauten müssen, denn wenn wir näher hinschauen und Betroffenen genauer zuhören, dann ist Pflege für viel zu viele Bedürftige und für ihre Angehörigen leider schon länger nicht mehr bezahlbar. Für das erste Jahr im Seniorenheim oder im Pflegeheim liegt der durchschnittliche Eigenanteil heute, die Summe haben wir gehört, bei fast 2.800 Euro monatlich, und die Tendenz ist weiterhin ganz klar steigend. Das ist nun einmal eine Größenordnung, die die finanziellen Möglichkeiten von immer mehr Menschen, von den allermeisten Menschen schlicht überschreitet. Das muss man anerkennen, da kann man nicht darüber hinweggehen.
Für uns vom SSW steht deshalb außer Frage, dass wir mit Blick auf die Pflegeheimkosten Entlastung brauchen. Nein, liebe Regierende, und der Kollege Garg hat es ein Stück weit dargestellt: Der Verweis auf das Pflegewohngeld, das das Land lediglich unter bestimmten Voraussetzungen zahlt, greift an der Stelle zu kurz.
Aus Betroffenensicht mag man es vielleicht als gut bewerten, dass es eine solche Leistung gibt und dass man die Träger, was die Investitionskosten angeht, bezuschusst, aber diese 200 oder 300 Euro monatlich für einen doch sehr überschaubaren Personenkreis haben keinen nennenswerten Einfluss auf die Gesamtentwicklung. Ich glaube, das muss man anerkennen. Wir als SSW wollen keine Zwei- oder Noch-mehr-Klassengesellschaft in der Pflege. Wir finden, dass alle Menschen Anspruch auf genau die Pflege haben, die sie brauchen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Pflege muss menschenwürdig und bezahlbar sein. Ja, hierfür müssen endlich größere Räder gedreht werden. Ich glaube, hier ist der Konsens, denn mit der Deckelung der Eigenanteile, der Entlastung bei Ausbildungs- und Investitionskosten und mit der Forderung nach einem echten Systemwechsel in die Bürgerversicherung, die wir ausdrücklich unterstützen, sind die aus unserer Sicht notwendigen und mitunter sehr tiefgreifenden Maßnahmen zumindest benannt.
Damit wird natürlich deutlich, dass ein ganz wesentlicher Beitrag zur Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen auf Bundesebene geleistet werden muss. Doch auch das Land, der Kollege Garg hat es noch einmal dargestellt, kann hier über die Finanzierung der Investitionskosten erheblich gestalten. Zwar handelt es sich bei dem § 9 des SGB XI um eine Kann-Regelung, aber angesichts der prekären Situation vieler Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sollte sich die Landesregierung dringend auf den Weg machen und die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen der Pflegeeinrichtungen weitergehend fördern. Ein solcher Schritt würde die Betroffenen und die Einrichtungen schnell und unbürokratisch entlasten. Damit hätten gerade diejenigen, die mittlere Renten oder Einkommen haben, endlich wieder etwas Luft zum Atmen.
Gleichzeitig muss die Finanzierung der Pflege ohne Frage schnell und vor allem grundlegend reformiert werden. Es kann nicht angehen, dass fast jeder fünfte Mensch in einer Einrichtung auf Hilfe vom Sozialamt angewiesen ist, Tendenz steigend, weil er oder sie im bestehenden System eben leider nicht vollumfänglich abgesichert ist. Eine Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung funktioniert ganz offensichtlich nicht. Die Pflege selbst, aber auch wesentliche Grundpfeiler wie die Pflegeausbildung müssen endlich als gesamtgesellschaft
liche Aufgabe anerkannt und entsprechend finanziert werden, und zwar von allen staatlichen Ebenen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil mir gerade signalisiert wurde, dass in der Sache abgestimmt werden soll, möchte ich noch zwei Bemerkungen machen, unter anderem zum Abstimmungsverhalten meiner Fraktion.
Erstens zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen: Dieser Alternativantrag ist, so finde ich, an Ambitionslosigkeit durch nichts mehr zu unterbieten, denn er beklagt, was die vorangegangene Bundesregierung unterlassen habe, was zum Teil gar nicht ihre Aufgabe gewesen wäre. Aber lassen wir das einmal dahingestellt.
Er beklagt, was die vergangene Bundesregierung nicht getan hat. Ich freue mich auf die Bundesregierung unter Führung von Friedrich Merz, die all diese Punkte, die Sie heute noch beklagen, in Zukunft sehr schnell erfüllen wird. Darauf freue ich mich.
Frau Präsidentin, ich habe die Bitte, dass über den Antrag Drucksache 20/2944 (neu), das ist der Antrag von SPD und SSW, über den Buchstaben d) getrennt abgestimmt wird. Die FDP-Fraktion würde den Buchstaben a) bis c) selbstverständlich zustimmen. Das habe ich vorhin ausgeführt. Ich finde, der Buchstabe d) braucht eine sehr viel intensivere Diskussion darüber, was eigentlich tatsächlich gemeint ist. Deswegen würden wir diesem Buchstaben nicht zustimmen. Daher beantrage ich hier getrennte Abstimmung.
Trotzdem wage ich den Versuch mit einem Appell an die Koalitionsfraktionen: Wenn dieses Thema uns allen so sehr unter den Nägeln brennt, dann lassen Sie uns doch die beiden vorliegenden Anträ
ge nutzen, um sie als Grundlage für eine intensive Diskussion auch mit Fachleuten im Sozialausschuss zu nehmen und zu fragen: Was können wir auf Landesebene leisten, um mehr für eine bedarfsgerechte Versorgungsinfrastruktur für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu tun?
Das ist noch einmal ein Versuch, damit Sie möglicherweise über Ihren Schatten springen und wir dieses Thema aufgreifen und uns intensiv damit befassen. Es liegt an Ihnen, ob Sie der Ausschussüberweisung zustimmen. Ehrlicherweise fände ich es schön, wenn Sie an der Stelle über Ihren Schatten springen könnten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Ich möchte gern den Kollegen Heiner Garg noch einmal in der Sache unterstützen: Lassen Sie uns dieses Thema in die politische Verantwortung und in den politischen Fokus nehmen. Lassen Sie uns aus diesem Haus heraus das Signal geben an pflegende Angehörige, an betroffene Pflegebedürftige, dass wir uns unserer Verantwortung im Sozialausschuss bewusst sind und dass wir uns ständig und immer wieder mit der Problematik auseinandersetzen. Ich finde das total wichtig.
Die Ministerin ist mit der Idee gekommen, eine Landespflegestrategie auf den Weg zu bringen. Diese ist nicht umgesetzt worden, sondern endete in einem Maßnahmenpaket. Alle Beteiligten im Landespflegeausschuss haben von Anfang an gesagt: Das kann nur der Anfang sein. – Man hat sich auf dieses Maßnahmenpaket geeinigt, aber man hat auch gesagt: Das muss weitergehen. – Es kann auch nicht sein, dass nur die Träger und die verschiedenen Player die Verantwortung übernehmen, sondern auch die Landesregierung muss an dieser Stelle die Verantwortung tragen und übernehmen.
Also noch einmal: Lassen Sie uns in der Sache weiterdenken. Lassen Sie uns nicht dazu kommen, dass wir uns auf diesem Maßnahmenpaket ausruhen, wie das in Ihren Anträgen formuliert ist. Lassen Sie uns der Verantwortung bewusst werden und uns weiter im Ausschuss damit beschäftigen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil die abschnittweise Abstimmung aus Sicht der Opposition durchaus zu verstehen ist. Wir müssen hier nur einmal Transparenz darüber schaffen, dass sich der Antrag aus Forderungen zusammensetzt, die klar bundespolitischer Natur sind, und aus Forderungen, die klar die Landesebene adressieren. Bundespolitisch ist es kein Geheimnis, dass das Wahlprogramm der CDU nicht dem Wahlprogramm der Grünen entspricht. Ich zum Beispiel werbe für eine Bürgerversicherung in der Pflege.
Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU tun dies nicht. Diese Transparenz ist völlig eindeutig, und das wissen alle. Deswegen ist es jetzt natürlich interessant, eine Abstimmung darüber herbeizuführen, ob der Landtag eine Bürgerversicherung befürwortet. Ich glaube nicht, dass uns das wirklich weiterbringt.
Ich finde, dass wir auf Landesebene über zwei Punkte sprechen können, und möchte dazu ein paar Sätze verlieren.
Erstens. Sie fordern, „sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Pflegeheimbewohnende von den Ausbildungskosten entlastet werden“. Ausbildungskosten in der Pflege werden aktuell drittelfinanziert: von den stationären Pflegeeinrichtungen, von der Pflegeversicherung und vom Land. Man kann sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das verändert wird. Ich weiß aber nicht, ob wir darüber hier oder im Sozialausschuss noch intensiver beraten müssen, weil die Entscheidung am Ende nicht in unserer Hand liegt.
Zweitens. Übernahme der Investitionskosten. Ja, es stimmt, wenn wir die Investitionskosten in der Pflege übernehmen würden, würde das dazu führen, dass die Eigenanteile der zu Pflegenden in den stationären Pflegeeinrichtungen nicht mehr 3.900 Euro, sondern 3.400 Euro betragen würden. Das kann eine Forderung sein, die ich nicht unterstütze, weil es das Land weit über 100 Millionen Euro jährlich kosten würde. Deswegen ist das aus meiner
Sicht kein Punkt, über den wir hier im Plenum oder im Sozialausschuss noch einmal intensiver sprechen müssten.
Wir haben ja auch in der FördeRunde darüber gesprochen. Die Länder sind verpflichtet, Investitionskosten – in welcher Form auch immer – zu übernehmen. Die Länder machen das in ganz unterschiedlicher Form. Wir machen das in Form des Pflegewohngeldes. Da investieren wir. Das bedeutet, dass die Pflegenden in den Einrichtungen Gelder vom Land bekommen, damit die Eigenanteile geringer werden.
Das Land Niedersachsen finanziert die Investitionskosten für die Pflegenden darüber, dass sie Maßnahmen für pflegende Angehörige finanzieren mit dem Gedanken, dass, wenn ich pflegende Angehörige unterstütze, weniger Menschen in der stationären Pflegeeinrichtung landen und dadurch die Investitionskostenanteile gesenkt werden.
Wir könnten im Sozialausschuss darüber sprechen, ob wir die Investitionskostenverpflichtung unseres Landes umstellen. Klar ist, dass wir kein zusätzliches Geld hineingeben können. Allerdings ist dieser Punkt relativ klein. Aus meiner Sicht ist es deshalb nicht notwendig, die beiden Anträge an den Sozialausschuss zu überweisen. – Danke schön.
Für die Landesregierung erteile ich nun Minister Tobias Goldschmidt in Vertretung von Ministerin Aminata Touré das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Menschen nicht mehr alleine in ihren eigenen vier Wänden wohnen können, ist das eine herausfordernde Situation für die Pflegebedürftigen, aber besonders für die Angehörigen. Neben der Frage, wie die Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen möglichst gut berücksichtigt werden können, dominiert häufig die Sorge, ob und welche stationäre Einrichtung man sich leisten kann.
Die SPD fordert uns in ihrem Antrag auf, uns auf Bundesebene für eine Deckelung der Kosten einzusetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung dies seit Ihrem Amtsantritt macht. Kollege Garg hat es gerade gesagt: Auch die Vor