Protocol of the Session on February 27, 2025

Die SPD fordert uns in ihrem Antrag auf, uns auf Bundesebene für eine Deckelung der Kosten einzusetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Landesregierung dies seit Ihrem Amtsantritt macht. Kollege Garg hat es gerade gesagt: Auch die Vor

gängerregierung hat das bereits getan. Der Antrag der Koalitionsfraktionen stellt das entsprechend dar.

All die guten Vorschläge des Landes sind bisher nicht an der Landesregierung gescheitert, sondern am Bundesgesundheitsminister. Dennoch wird Ministerin Touré den Auftrag der Koalitionsfraktionen zum Anlass nehmen, den Druck Richtung Bund weiter zu erhöhen. Die Karten werden ja gerade neu gemischt, sodass viele aus diesem Kreis daran mitwirken können, dass es hier zu Veränderungen kommt.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Meine Damen und Herren, die bestehenden Probleme im Pflegeversicherungssystem können nur durch eine nachhaltige, strukturelle Reform gelöst werden, und diese haben wir bisher nicht gesehen. Im Gegenteil, das Ausbleiben der groß angekündigten Pflegereform ist eine Mehrbelastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Die SPD fordert außerdem, dass wir als Land die Investitionskosten übernehmen. Darüber ist gerade gesprochen worden. Aus unserer Sicht geht es um jährlich etwa 175 Millionen Euro. Bei dieser Forderung der SPD erkenne ich als Umweltminister durchaus Parallelen zu anderen Politikbereichen. Eine Haushaltslage wie die heutige fordert, zielgenau mit den Mitteln umzugehen und sehr überlegt zu handeln.

Beim Thema Pflege bedeutet das für uns, dass wir diejenigen, für die die Eigenanteile eine besonders große finanzielle Herausforderung bedeuten, stärker unterstützen als diejenigen, die es sich ohne Probleme leisten können. Deshalb halten wir am Pflegewohngeld fest. Gleichzeitig haben wir mit unserem Maßnahmenpaket Pflege einen guten und langfristigen Ansatz, mit dem wir unsere Strukturen im Land verbessern können und wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gute Pflege steht für Menschlichkeit, Selbstbestimmung und gegenseitige Verantwortung. Sie bildet letztlich das Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts, gerade in einer alternden Gesellschaft. Deshalb ist das eine Debatte, die genau hierhin, in die Mitte des Parlaments, gehört. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Birte Pauls [SPD]: Das hätte auch im Sozialausschuss sein können!)

(Jasper Balke)

Frau Abgeordnete Röpcke, zur Geschäftsordnung!

Wir beantragen, punktweise abzustimmen.

Das hat schon –

Nein, er hat nur beantragt, über Punkt d separat abzustimmen. Das ist doch richtig, Herr Garg?

(Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

Wir wollen über die Punkte a, b, c und d jeweils separat abstimmen.

Ich lasse auch über den ersten Absatz einzeln abstimmen. Sind Sie damit einverstanden?

(Zurufe)

Ich lasse absatz- und ziffernweise abstimmen. Einverstanden?

(Zurufe: Ja!)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. Zunächst ist Ausschussüberweisung beantragt worden.

(Zurufe)

Der Abgeordnete Dr. Garg hat Ausschussüberweisung beantragt, und darüber lasse ich jetzt abstimmen. Dieser Antrag ist nach meiner Kenntnis gestellt worden.

(Zurufe: Ja!)

Wer zustimmen möchte, dass der Antrag Drucksache 20/2944 (neu) und der Alternativantrag Drucksache 20/2994 dem Sozialausschuss überwiesen werden, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung in der Sache. Wir haben vereinbart, absatz- und ziffernweise über den Antrag der Fraktionen von SPD und SSW, Drucksache 20/2944 (neu), abzustimmen. Ich rufe zunächst den ersten Absatz des Antrags auf. Wer möchte dem zustimmen? – Das ist einstimmig so beschlossen. Ich rufe Punkt a auf. Wer möchte dem

zustimmen? – Auch das ist einstimmig. Ich lasse über Punkt b abstimmen. – Auch das ist einstimmig.

Ich lasse über Punkt c abstimmen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Punkt c ist mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ich rufe Punkt d zur Abstimmung auf. Wer möchte diesem Punkt zustimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Gegenstimmen? – Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP ist Punkt d abgelehnt.

Jetzt führen wir noch die Schlussabstimmung über den geänderten Antrag durch, also über den ersten Absatz sowie die Punkte a und b. Wer dem so geänderten Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.

(Martin Habersaat [SPD]: Frau Präsidentin, wir wollen auch zustimmen! – Unruhe)

Und SPD. – Stimmt der SSW auch zu?

(Anhaltende Unruhe)

Ich korrigiere: Der geänderte Antrag ist einstimmig angenommen worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Alternativantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/2994. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und SSW ist der Antrag damit angenommen. Damit sind beide Anträge angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Ersatzschulen in Schleswig-Holstein verlässlich finanzieren und begleiten

Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/2919 (neu) – 2. Fassung

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache, und das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen:

„Mit der Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung haben wir ein großes Rad gedreht; … Wir setzen damit zum einen unsere Selbstverpflichtung aus dem Koalitionsvertrag um. Denn wir sehen uns gemeinsam mit den Schulträgern in der Verantwortung für eine verbesserte Förderung, für die Einhaltung des Sonderungsverbotes und nachvollziehbare Finanzierungssysteme. Zum anderen haben wir ein für alle Schulen einheitliches Verfahren zur dynamisierten Berechnung der Schülerkostensätze eingeführt.“

Das war meine Kollegin Beate Raudies im Jahr 2014. Das waren noch Zeiten: gemeinsame Verantwortung, verbesserte Förderung, nachvollziehbare Finanzierungssysteme und die Umsetzung von Koalitionsverträgen.

Die aktuelle Koalition hat den Schulen in freier Trägerschaft keine Verbesserungen versprochen. Aber sie hat zugesagt, dass es keine Verschlechterungen gibt. Im Koalitionsvertrag steht – ich zitiere wieder –:

„An der bestehenden Koppelung der Schülerkostensätze an die Ausgaben an staatlichen Schulen wollen wir festhalten.“

Leider hatte diese Zusage keinen Bestand, und mit dem Haushaltsbegleitgesetz im Januar 2025 wurde der Regelfördersatz für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Ersatzschulen von 82 auf 80 Prozent abgesenkt.

Auch von einer zweiten Seite trifft es die Ersatzschulen, weil es nämlich alle Schulen in SchleswigHolstein trifft: Sie streichen Lehrerstellen trotz steigender Schülerzahlen. Sie senken die Unterrichtsversorgung trotz einer Überlastung der Lehrkräfte, und Sie streichen die Menge der zu unterrichtenden Stunden zusammen trotz dramatischer Ergebnisse unseres Landes bei sämtlichen Bildungsstudien, meine Damen und Herren.

Die Ausgangssumme, von der nun die 80 Prozent errechnet werden, wird also kleiner sein. Die Opposition hat hier im vergangenen Monat gegen diese Kürzung gestimmt. Die SPD hatte Anträge vorgelegt, die aufgezeigt haben, wie auf die Stellenkürzung bei den öffentlichen Schulen hätte verzichtet werden können. CDU und Grüne haben diese Anträge abgelehnt. FDP und SSW hatten beantragt, den Regelfördersatz nicht von 82 auf 80 Prozent zu kürzen. CDU und Grüne haben auch das abgelehnt.

CDU und Grüne haben dann den Haushalt mit den Kürzungen beschlossen und damit eine Situation

geschaffen, mit der wir jetzt und heute umgehen müssen. Wir blicken nach vorne und schlagen Ihnen deshalb vier Punkte vor.

Erstens. Die von Ihnen beschlossene Absenkung soll bis zum 1. Januar 2027 befristet werden, weil ab dann nämlich die mit dem Haushalt 2025 beschlossenen Kürzungen an den allgemeinbildenden Schulen die Ersatzschulen erreichen. Der Fördersatz errechnet sich immer aus den Ausgaben für die öffentlichen Schulen von vor zwei Haushaltsjahren.