Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Wenn ich mir das gerade erwähnte Beispiel, Kollege Knuth, betreffend den europäischen Weinbaufonds und die schleswig-holsteinische Beteiligung, was meinen privaten Rebstock zu Hause angeht, angucke, dann frage ich mich, ob bestimmte Verfahren digitalisiert oder nicht besser abgeschafft werden sollten. Das nur als kleiner liberaler Ansatz zu Beginn.
Deutschland ist ein digitales Entwicklungsland. Herr Minister, Sie haben gerade von Estland in Deutschland gesprochen. Ich glaube, wir sollten den Anspruch haben, dass wir wie Estland werden, das heißt, dass wir da an die Weltspitze und nicht nur in unserem kleinen Bereich an die Spitze kommen.
Sie haben ganz richtig gesagt, wer heute etwas vom Amt will, wartet auf Termine, muss persönlich erscheinen und steht in langen Schlangen. Die Ausfertigung eines Reisepasses dauert im Minimum acht Wochen, die Ausstellung einer Baugenehmigung oder eines Erbscheins Monate. Wir klagen über überlastete Mitarbeiter in den Behörden. Wir klagen darüber, dass Bürger extra Urlaub nehmen müssen, um kleinere Behördengänge zu erledigen. Wir führen eine Menge Papiere mit uns herum, vom Kfz-Schein über den Fischereischein, und am Ende des Tages dauert uns die Besorgung dieser Papiere zu lange.
Im Gegensatz dazu - das ist interessant - hat der Onlinehandel verstanden, was wir wollen. Wir wollen, was wir heute bestellen, morgen geliefert haben oder es gleich downloaden können. Wir wollen eine klare Statusinformation und eine einfache Abwicklung. Wir fragen uns natürlich: Warum funktioniert das heute nicht im Staat? Genau an der Stelle setzt das OZG, das Onlinezugangsgesetz, an. Wir wollen die Modernisierung so gestalten, dass wir den Anschluss an den Weltstandard schaffen, dass wir wieder ganz vorne in der Welt sind. Wir wollen beispielgebend sein. Wir wollen nicht über Estland als Muster reden, sondern wollen selber zum Muster werden.
Dazu kommt: Ein Gutachten des Normenkontrollrates vor zwei Jahren hat ergeben, dass allein die Digitalisierung der Top-30-Verwaltungsleistungen für
Unternehmen ein Einsparpotenzial in Höhe von 1 Milliarde € pro Jahr bedeuten würde. Für Bürgerinnen und Bürger hätte es bei den Top-35-Verwaltungsleistungen ein Einsparvolumen in Höhe von 1,4 Milliarden €. Das sind Summen, die wir nicht gering einschätzen sollten.
Leider haben wir in den vergangenen Jahren nicht die allerbesten Erfahrungen bei der Umsetzung von kleinen und großen IT-Projekten des Staates, der öffentlichen Hand, gemacht. Ich erinnere an die desaströse Lkw-Maut, ich erinnere an die Verzögerungen bei der Corona-App. Wir sind gewarnt.
In dem vorliegenden Bericht heute, Herr Minister, sehe ich zunächst einmal einen sehr großen Einsatz Schleswig-Holsteins, hier auch für andere Bundesländer ein Beispiel zu setzen, um zu zeigen, dass wir das können. Ich glaube, das ist eine ganz, ganz starke Botschaft, die Sie heute gesendet haben.
Ich sehe aber auch Risiken, die wir offen ansprechen müssen und auch nicht allein zu tragen haben. Wenn gemäß Onlinezugangsgesetz lediglich ein digitaler Zugang, ein digitales Angebot von Verwaltungsleistungen definiert wird, dann ist das an sich noch keine echte Modernisierung. Die Umsetzung muss - das haben Sie auch an einigen Stellen angedeutet - End to End sein. Das heißt, wir brauchen einen digitalisierten Abwicklungsprozess dahinter und nicht nur ein PDF-Dokument, was ich downloaden kann, ausdrucke, unterschreibe und dann per Post wieder an das Amt schicke.
Zweiter Punkt. Wir haben hier im Land eine leistungsstarke IT-Wirtschaft, gute und ideenreiche ITSelbstständige, also Leute, die wirklich gut programmieren können. Aus meiner Sicht muss es deshalb selbstverständlich sein, dass wir nicht nur Dataport als einzigen Umsetzungsdienstleister in Anspruch nehmen, sondern über eine entsprechende Losgestaltung auch die IT-Wirtschaft einbinden. Dadurch bekommen wir mehr Power auf die Straße, damit tun wir etwas für die Konjunktur, und damit bekommen wir auch noch mehr neue Ideen mit hinein.
Mein persönlicher Wunsch ist zudem, Verwaltungsdigitalisierung spürbar zu machen, also dem Bürger konkrete Ergebnisse und konkrete Prozesse zur Verfügung zu stellen, wenn sie möglich sind. Sie haben das an der einen Stelle in dem Bericht beim digita
Aber es geht auch um kleine Dinge. Ich denke da beispielsweise an den digitalen Anglerschein. Der gehört übrigens nicht als Papier ins Portemonnaie, sondern der gehört wie eine Bahncard auf das Handy.
Man nennt das Quick Wins oder Low Hanging Fruits, also Dinge, die klein, übersichtlich und schnell umgesetzt werden können.
Zu einer modernen und zeitgemäßen Verwaltung gehört auch, die Realität der Menschen zu berücksichtigen. Wenn wir uns heute ansehen, wer mit welchen Endgeräten aus auf die Websites zugreift, dann stellen wir fest, 80 % der Zugriffe auf heutige Webseiten erfolgen über mobile Endgeräte, also über kleine Handys. Das ist in der Tat so. Auch das ist für die Strategie sehr wichtig. Eine Mobile First Strategie muss gefahren werden, sodass die Menschen nicht erst einen PC zu Hause benötigen, den sie in vielen Fällen gar nicht mehr haben.
In den Kommunen bleiben zudem endlos viele Potenziale für Smart Cities und Smart Regions über. All diese 575 Verwaltungsverfahren, über die wir jetzt gesprochen haben, sind nicht alles, sondern wir haben eine Menge kleiner kommunaler Dinge.
Wir müssen weiter über ein Bürgerkonto sprechen, über ein Bürgerportal, über das jeder Bürger und jedes Unternehmen seinen Kontakt zu den Behörden organisieren kann. Wir müssen das Registermodernisierungsgesetz noch einmal intensiv ansprechen. Es geht um die Verknüpfung der unterschiedlichen Datenbestände in der öffentlichen Verwaltung und um die Folgen für den Datenschutz, die Frage des gläsernen Bürgers.
Das OZG ist nicht der Endpunkt der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, sondern es ist der Ausgangspunkt. Das ist ein wichtiger Teil, aber nicht das Ende, sondern der Start in einen ganz, ganz wichtigen Prozess. Ich freue mich, dass SchleswigHolstein da so weit vorne ist. Lassen Sie uns zeigen, dass Schleswig-Holstein das kann. Ich habe volles Vertrauen, dass wir da eine gute Leistung abliefern werden und auch den anderen Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland zeigen werden: So läuft das! - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Vielen Dank, Herr Minister, für den Bericht zum Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes, ein Bericht, der nach den wenigen positiven Ergebnissen der vergangenen Jahre immerhin Greifbares vorlegt. Es ist nicht allzu viel Greifbares. Wir stellen fest, es gibt eine Zusammenarbeit der norddeutschen Bundesländer, die Gott sei Dank sehr gut funktioniert, und SchleswigHolstein ist weiter als andere im Bundesvergleich.
Schleswig-Holstein mit Estland zu vergleichen, ist vorsichtig ausgedrückt - hinkend. Estland hat knapp halb so viele Einwohner wie Schleswig-Holstein. Infolgedessen dürfte auch die Verwaltung deutlich schmaler ausfallen. Die länderübergreifenden Auswirkungen, die wir beim OZG anstreben, der Vorteil, länderübergreifend einen Datenaustausch durchführen zu können, diese Probleme kennt Estland tatsächlich nicht.
Meine Damen und Herren, während viele Menschen per Internet ihre Einkäufe tätigen oder auch ihre Bankgeschäfte online erledigen, also längst in einem digitalen Leben angekommen sind, stellt der digitale Besuch eines Rathauses oder einer Verwaltungsbehörde immer noch eine Seltenheit da. Das liegt nicht etwa daran, dass daran kein Interesse besteht. Das Angebot digitaler Verwaltung ist noch immer kaum existent. Das soll das Onlinezugangsgesetz, das im Jahr 2017 in Kraft getreten ist, ändern. Das ist ein wichtiger Ansatz.
Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sollen also bis 2022 alle digitalisierungsgeeigneten Verwaltungsleistungen auch online anbieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale zugänglich machen. Ein Pilotprojekt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurde Ende letzten Jahres gestartet. Es ermöglicht den Bürgern in Schleswig-Holstein, Wohngeld online zu beantragen. Ausgewählt wurden hierfür sechs Pilotkommunen.
Dieses Projekt ist ganz klar zu begrüßen, das ist der richtige Schritt, und das bietet die Möglichkeit, jetzt etwas im Echtbetrieb zu evaluieren. An der Stelle hätte ich mir tatsächlich ein paar Angaben dazu gewünscht. Ich hoffe aber, dass wir dazu dann im Innen- und Rechtsausschuss noch mehr erfahren werden.
Meine Damen und Herren, den Wohnsitz ändern, Kindergeld beantragen oder das Kraftfahrzeug anoder ummelden, alles online, mit einem Handy oder einem Tablet, Behördenleistungen zu Hause vom Sofa zu nutzen: Das ist es, was wir wollen. Der schnelle Austausch von Dokumenten und Informationen, sichere Identifikation und rechtssicheres Verwaltungshandeln, das soll in knapp zwei Jahren Realität werden.
Das klingt gut, denn die aktuelle Lage ist nicht selten eine andere. So sind derzeit bestenfalls Terminvergaben, wie etwa bei der Zulassungsstelle, zu erlangen. Man erfährt dann schnell, dass man auch mal sechs bis zwölf Wochen auf einen Termin warten darf. Dann sitzt man schon einmal mit Kopfschütteln vor dem heimischen Rechner und ruft dann doch morgens bei der Behörde direkt an, um vielleicht einen ausgefallenen Termin zu ergattern, an dem man dann persönlich, also gewissermaßen analog, erscheinen darf.
Eine digitale Verwaltung ist eine moderne Verwaltung. Das ist die Zukunft, und hier bieten sich tatsächlich große Chancen für Schleswig-Holstein. Die Digitalisierung der Verwaltung ist von immenser Bedeutung, sowohl für unsere Bürger als auch für die in unserem Bundesland tätigen Unternehmen, auch der IT-Branche - wir hörten das vorhin.
Digitalisierung ist ein wesentlicher Wirtschaftsund Standortfaktor. Digitalisierung darf aber nicht um ihrer selbst willen erfolgen, sie muss bürgerfreundlich sein, und das Ergebnis darf nicht nur eine Entlastung für die Verwaltung, sondern muss auch für die Bürger und Unternehmen eine Entlastung und Erleichterung sein. Die online bereitgestellten Angebote müssen schnell und sicher genutzt werden können, sonst hapert es auch mit der Akzeptanz.
Dabei ist vor allem der Fokus auf die Nutzerorientierung einerseits und natürlich die Anwenderorientierung andererseits zu legen. Erfolgreich kann die Umsetzung des OZG nur dann sein, wenn der Service später auch tatsächlich genutzt wird. Der Zugang zu Onlineangeboten der Verwaltungen muss transparent, intuitiv, einfach und frei von Medienbrüchen sowie natürlich auch barrierefrei sein. Nur so wird die Akzeptanz beim Bürger vorhanden sein und der Besucherverkehr in den Behörden verringert.
In Zeiten von Corona wurde uns sehr deutlich aufgezeigt, wie wichtig die Möglichkeit von rein digitalen Kontakten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden geworden ist. Vereinzelte Verwaltun
gen wurden von heute auf morgen für den Besucherverkehr geschlossen oder stark eingeschränkt. Eine Kontaktaufnahme per Internet war vielfach nicht möglich. Wir sind ein digitales Entwicklungsland, dieser Aussage kann ich nur zustimmen.
Der partielle Lockdown traf auch die öffentliche Verwaltung, von personellen Auswirkungen durch Quarantänemaßnahmen ganz zu schweigen. Auch der Aspekt Homeoffice darf in der Digitalisierung der Verwaltung nicht aus dem Blick geraten.
Uns wurde in aller Deutlichkeit aufgezeigt, dass Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung noch einen erheblichen Nachholbedarf hat. Leider wird in den verschiedenen Bundesländern mit unterschiedlicher Geschwindigkeit digitalisiert. Der Normenkontrollrat - er wurde vorhin erwähnt führt dazu aus, dass die Umsetzung der Digitalisierung der relevanten 575 Verwaltungsdienstleistungen bis 2022 ein sehr ambitioniertes Ziel ist. Er befürchtet sogar, dass die Umsetzung nicht mehr in diesem Zeitraum geschafft werden kann.
Herr Minister, Ihr Bericht nimmt darauf leider keinen Bezug. Ich hätte mir mehr gewünscht zu erfahren, wo wir tatsächlich stehen und vor allen Dingen, was wir tun können, damit wir die anderen Länder mit an den Tisch bekommen. Denn es geht um ein Problem, das nicht in Schleswig-Holstein allein zu lösen ist.
Es geht um ein wirklich ambitioniertes Projekt, an dem wir aber nicht vorbeikommen. Wenn wir Zukunftsfähigkeit wollen, ist das der einzig richtige Weg. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So soll es später überall aussehen: Gastgeber in Sankt Peter-Ording, die die Tourismusabgabe zahlen müssen, können das bequem online erledigen. Voraussetzung ist die Einrichtung eines Kontos im entsprechenden Portal des Landes. Dann aber erhält man innerhalb von zehn Minuten seinen Bescheid. Fragen werden direkt auf der Seite beantwortet und sind mit einem Klick erreichbar. Die Seite und das Portal hat das Land eingerichtet. Ebenfalls auf der Seite findet man die Kontaktdaten des entsprechenden Ansprechpartners im Amt Ei
derstedt und die gesetzlichen Grundlagen beziehungsweise Satzungen zur Tourismusabgabe - aber das ist ein Einzelfall.