Protocol of the Session on August 27, 2020

(Lars Harms)

genprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Antrag mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU, der Abgeordneten von SaynWittgenstein gegen die Stimmen des SSW und der AfD-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für die Regionalkammer des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE)

Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/2340

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen dafür eine offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 19/2340 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen und der Abgeordnete Hartmut Hamerich als stellvertretendes Mitglied gewählt. - Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14 und 18 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/2420

b) Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen (Badesicherheitsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 19/2345

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Tim Brockmann.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang des Monats stellte die DLRG - ein herzliches Willkommen von meiner Seite an dieser Stelle - eine erste Zwischenbilanz der Badesaison 2020 vor. Es waren erschreckende Zahlen: 50 Menschen ertranken in den ersten sieben Monaten in norddeutschen Gewässern, davon 15 in SchleswigHolstein. Diese Zahl mag im Vergleich zu den 65 Verkehrstoten im ersten Halbjahr in Schleswig-Holstein gering erscheinen. Aber hinter jedem Toten steht ein individuelles Schicksal und eine Familie.

Wir alle haben die dramatischen Bilder der Rettungseinsätze an der Elbe, in Geesthacht und Kollmar noch gut vor Augen, in denen die Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht, Polizei und andere Seite an Seite gemeinsam mit viel Energie und Einsatzbereitschaft im Einsatz waren. In Kollmar gelang es ihnen, die Verunglückten zu finden, sie zu bergen und dem Rettungsdienst zu übergeben. In Geesthacht jedoch kam trotz großen Engagements jede Hilfe zu spät.

Auch an Nord- und Ostsee kommt es regelmäßig zu großen Einsätzen, wie etwa Mitte Juli, als zwei Stand-up-Paddler vor Haffkrug von der DGzRS und der DLRG aus Seenot gerettet werden mussten.

Die CDU-Fraktion ist dankbar, dass wir im Land zwischen den Meeren so viele unterschiedliche Rettungsorganisationen haben. Wir sind jedem einzelnen Helfer und jeder einzelnen Helferin zutiefst dankbar,

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

völlig egal, ob sie sich in der Feuerwehr, dem Roten Kreuz, den Johannitern, der DGzRS, der DLRG, dem THW oder bei wem auch immer, den ich jetzt noch vergessen habe, engagieren. Sie leisten Großartiges, vielfach ehrenamtlich und in der Freizeit. Das verdient Anerkennung und Respekt.

In den letzten Monaten haben wir bereits viel für die Sicherheit an den Küsten und Gewässern erreicht. Mit der Übernahme der Koordinierung der Wasserrettung durch die DGzRS hat unser Innenministerium, wie ich finde, eine pragmatische Lösung für ein langwährendes Problem gefunden. Mit dem Badesicherheitsgesetz haben wir die Voraussetzung für sicheres Baden in unseren Binnengewässern geschaffen.

(Vizepräsidentin Aminata Touré)

So weit, so gut, doch wir sind damit noch nicht zu Ende. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von CDU, Grünen, FDP und SSW wollen wir das Badesicherheitsgesetz zu einem Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetz weiterentwickeln, um noch mehr Sicherheit in Schleswig-Holstein zu erreichen. Wir erreichen dies, indem wir darauf verzichten, neue Strukturen zu definieren oder Beauftragte zu schaffen. Wir brauchen keine gesetzliche Definition, was Wasserrettung ist und wo diese stattfindet und wer sie letztlich durchführt. Dieser Versuch, die Wasserrettung als vierte Säule neben dem Brandschutz, dem Katastrophenschutz und dem Rettungsdienst gesetzlich zu regeln, war bereits in der letzten Legislaturperiode unter SPD-Führung mit Pauken und Trompeten gescheitert.

Es geht uns um die Verbesserung der Rettungskette. Mit unserem Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass all diejenigen, die im Falle eines Notfalls in der Lage sind, auf dem Wasser zu helfen, auch durch die Rettungsleitstellen alarmiert werden, wie es in Kollmar und Geesthacht geschehen ist.

Wir stellen sicher, dass die Hilfsorganisationen jenseits von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz unter Nutzung des BOS-Digitalfunks und Blaulicht zum Einsatzort eilen können, wir stellen sicher, dass nur Hilfsorganisationen, die über klar definierte Ausbildungsstandards verfügen, Teil einer solchen Rettungskette werden.

Seit vier Jahren diskutieren wir nun über die Wasserrettung. Die Vorgängerregierung - ich sagte es hat es nicht geschafft, eine praktikable Lösung zu finden. Stattdessen - ich wiederhole mich - sollte ein komplexes und teures System gefunden werden, das am Ende nicht durchsetzungsfähig war. Diese Idee wird nun von der SPD in dem vorgelegten Gesetzentwurf fortgeschrieben. Sie versuchen erneut, die Aufgabe Wasserrettung zu definieren. Damit stellen sich wieder die alten Fragen: Wem wird die Aufgabe tatsächlich übertragen? Wer trägt die Kosten? - Ich finde, ein solches System brauchen wir nicht.

(Beifall Hans Hinrich Neve [CDU])

Mit unserem Gesetzentwurf bilden wir die Wasserrettung so ab, wie sie in Schleswig-Holstein derzeit bereits stattfindet, nämlich in einem kollegialen Miteinander der einzelnen Organisationen. Deshalb ist die Sorge einzelner Vertreter, beispielsweise der Feuerwehr, auch völlig unbegründet, dass hier etwas weggenommen werden soll oder einzelne Hilfsorganisationen Rosinenpickerei betreiben würden. Wir stellen sogar sicher, dass Mittel aus der

Feuerschutzsteuer oder des Katastrophenschutzes nicht für die Wasserrettung verwendet werden.

Seit vier Jahren diskutieren wir nun, wie wir die Wasserrettung normieren können. Ich finde, es ist an der Zeit, dass wir dieses Kapitel schließen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Unser Gesetzentwurf bietet dafür eine hervorragende Grundlage. Er bindet die freiwilligen und ehrenamtlichen Strukturen der Wasserrettung in das bestehende Rettungssystem ein, ohne jemandem etwas wegzunehmen. Statt gegeneinander zu arbeiten, zählt das Miteinander: Seite an Seite, gemeinsam. Deshalb lautet unsere Maxime: Rette, wer kann! Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Bevor wir weitermachen, begrüßen Sie bitte mit mir offiziell auf der Tribüne den Präsidenten der DLRG und weitere Vertreter sowie Vertreter der Feuerwehr. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jamaika will nun endlich ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und die Wasserrettung gesetzlich regeln.

(Tobias Koch [CDU]: Weil Sie es ja nicht ge- schafft haben!)

Spott und Häme hatte Spitzenkandidat Daniel Günther über die Küstenkoalition ausgekippt, als der Entwurf des Wasserrettungsgesetzes 2017 zurückgezogen wurde. Aber schon in diesem Verfahren war sehr deutlich geworden, dass es ohne eine fundierte Absprache mit allen Hilfsorganisationen keine Lösung geben kann, die alle zufrieden stellt und den Frieden erhält, denn die Bedingungen und die Regelungen für den Einsatz, die Entschädigung, die Ausbildung und die Ausstattung der Hilfsorganisationen sind unterschiedlich. Als Beispiele nenne ich hier die Blaulichtfahrt und den Digitalfunk, aber auch die Freistellungsregelung.

Wir sind uns einig: Das geht so nicht. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit der Landtagswahl

(Tim Brockmann)

sind mehr als drei Jahre vergangen. Offenbar war es doch nicht so einfach eine Regelung zu finden, wie die Autorinnen und Autoren des Koalitionsvertrags es sich gedacht hatten: Fehlanzeige aus dem zuständigen Innenministerium! Also - aller Ehren wert springen die Fraktionen ein. Kurz vor den Sommerferien haben Sie das mit dem Schnellschuss versucht, indem Sie Ihren berühmten § 5 an das Badesicherheitsgesetz anfügen wollten.

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

Aber im allgemeinen Einvernehmen, so habe ich das empfunden, haben wir im Juni das Thema Wasserrettung vertagt, zumal alle anwesenden Hilfsorganisationen sehr deutlich Gesprächsbereitschaft signalisiert haben.

Ich habe also mit großer Spannung auf die versprochene neue Initiative gewartet. Ich hatte gehofft, meine Damen und Herren von der Koalition, dass Sie die Sommerpause nutzen, um vor allem die Ehrenamtlichen wieder zusammenzubringen. Es kann nicht sein, dass wegen Ihres stümperhaften Schnellschusses die Rettungsorganisationen aufeinander losgehen!

(Lachen und Unruhe CDU - Werner Kalinka [CDU]: Das ist unverschämt!)

Jeder, der damals an der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss teilgenommen hat, musste feststellen, dass das Tischtuch zwischen der DLRG und der Freiwilligen Feuerwehr zerschnitten ist.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

- Lars Harms, wenn du das nicht mitbekommen hast, warst du im Mittagsschlaf.