Wir gehen mit unserem Antrag aber noch weiter. Wir wollen den Bildungsföderalismus insgesamt auf neue Füße stellen. Wir haben am Thema G 9 gesehen, dass Schulstrukturdebatten viel Unruhe bringen und Kräfte binden, die sinnvoller für die inhaltliche Arbeit eingesetzt werden können. Schule muss sich verändern, weil sich die Gesellschaft verändert und damit die Anforderungen an eine gute Bildung. Aber müssen sich Schulstrukturen so häufig ändern?
Wir sehen, dass wir mit unserem Zwei-Säulen-Modell aus Gemeinschaftsschulen und Gymnasien im allgemeinbildenden Bereich und den beruflichen Schulen mit ihrem breiten Angebot eine Struktur haben, die auch in anderen Ländern vorhanden ist oder auf die sich die Länder zubewegen. Wir wissen auch, dass sich eine riesige Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger bundesweit eine Angleichung wünscht. Auch bei der Qualität brauchen wir eine größere Vergleichbarkeit.
Wir haben die Beschlüsse zum Kooperationsverbot und zum Bildungsföderalismus oft einstimmig gefasst. Deshalb bitten wir auch für unseren Antrag um Unterstützung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bildungsföderalismus stellt das Rückgrat des Länderföderalismus dar. Es sollte für einen gesunden Wettbewerb unter den Bundesländern im Rennen um das beste Bildungsangebot sorgen. Es sollte auch ermöglichen, dass jedes Land auf die eigenen Herausforderungen auch eigene Antworten geben kann, weswegen wir immer gesagt haben: Wir wollen keinen Bildungszentralismus, aber wir wollen einen sinnvollen, echten, guten Bildungsföderalismus, der echte Chancengerechtigkeit gibt. An dieser Stelle gibt es erheblichen Verbesserungs- und Optimierungsbedarf, insbesondere wenn wir auf das Kooperationsverbot schauen.
Das Verbot wurde damals beschlossen, um den Föderalismus zu schützen und den einen oder anderen Euro zu sparen. Es hat sich inzwischen aber als verfassungsrechtliches Hindernis bei der Modernisierung und Finanzierung unserer Schulen erwiesen.
Das wird ehrlicherweise kaum noch von jemandem bestritten. Selbst Frau Merkel scheint sich bewegen zu wollen. Auch Herr Schulz von der SPD
Allerdings tut er so, als sei er jetzt die Speerspitze bildungspolitischer Innovation. Dabei stehen alle Türen längst offen. Der Versuch, an dieser Stelle Profil zu gewinnen, hat keinen Erfolg.
Auf wissenschaftlichem Gebiet ist das Kooperationsverbot gefallen. Jetzt muss der gesamte Bildungsbereich folgen. Wir müssen den Worten und den Absichtserklärungen endlich Taten folgen lassen und auch unabhängig als Land auf die Abschaffung des Kooperationsverbots drängen. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt.
Einen Fehler darf man an dieser Stelle nicht machen, nämlich zu glauben, dass mit dem Ende des Verbots sämtliche bildungspolitischen Probleme wie von Zauberhand gelöst seien. Liest man den Antrag der Opposition, hat man den Eindruck, manch einer scheint das zu glauben: Man müsse nur genügend Geld aus Berlin bekommen, und schon würden die SPD-regierten und bis vor Kurzem SPD-regierten Bundesländer aus dem Bildungskeller in die Beletage einziehen. Das ist zu einfach gedacht. Die Hauptverantwortung für Bildung liegt immer noch bei uns im Land. Erst wenn wir unsere Hausaufgaben machen, kann Finanzhilfe aus Berlin auch wirken.
Zusammen mit dem Kooperationsverbot sollte ein weiterer Makel des Bildungsföderalismus angegangen werden, die ungleichen Bildungsstandards der Länder. Hier sollte für eine Angleichung gesorgt werden. Auch das ist innerhalb der Koalition einhellige Meinung.
Es kann nicht sein, dass Schüler aus dem einen Bundesland, die ein Abitur haben, ohne Probleme ins Studium starten, während die anderen erst Vorkurse besuchen müssen, um den nötigen Wissensstand zu erreichen. Angleichung der Lehrpläne und Abituraufgaben brauchen wir, aber - auch das möchte ich betonen - diese Angleichung bedeutet nicht das Absenken des Niveaus. Keine Einigung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner!
Wir wollen darauf achten, dass die Standards auf einem für alle gleich hohen Niveau liegen. Wir wollen uns in diesen Dingen vielleicht eher an Sachsen und Bayern als an Bremen orientieren.
Um es zu wiederholen: Wir brauchen den Bildungsföderalismus in praktikabler und zeitgemäßer Form. Die Aufhebung des Kooperationsverbots wäre ein erster, aber entscheidender Schritt in diese Richtung. - Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Der Bildungsmonitor 2017 der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bescheinigt vielen Bundesländern gravierende Mängel, was die Qualität ihrer Schulen, Kindergärten und Universitäten angeht. Muss ich die Zahlen für Schleswig-Holstein in Einzelheiten wiederholen? Platz 13 von 16! - Nein, ich erspare uns das.
Der vorliegende Antrag muss dennoch vor dem Hintergrund dieser ernüchternden Bestandsaufnahme gesehen werden. Hier muss die Frage erlaubt sein: Wer um Himmels willen eigentlich war für nahezu eine Generation, abgesehen von einem kurzen liberalen Intermezzo - da habe auch ich noch FDP gewählt -, für die Bildungspolitik in Schleswig-Holstein verantwortlich? - Sie sagen es: einzig und allein die sogenannte SPD! - Oh, Herr Habersaat ist nicht mehr da, das „sogenannte“ nehme ich zurück.
Sie haben permanente Schulreformen und Schulversuche gemacht, von der Integrierten Gesamtschule, die ach überstürzt war, über die handwerklich schlecht gemachte Inklusion und die Abschaffung von Zensuren, Grundschulgutachten, Vorschule bis hin zur Abschaffung der in der Bevölkerung hoch angesehenen Realschulen. Selbst die Schreibschrift stand noch auf der Liste. Das passiert, wenn Bildungspolitik ideologisch betrieben wird.
Die entscheidende Frage nun aber lautet: Was ist heute zu tun? Die oben genannte Studie fordert eine Steigerung der Investitionen ins Bildungssystem von jährlich 12 Milliarden €. Auch hier kennen Sie die Begründung, sodass ich springen kann.
Eine weitere Studie, die Bertelsmann-Studie, rechnet für das Jahr 2025 mit 8,3 Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland. Das wären rund 1,1 Millionen Schüler mehr als nach den Prognosen der KMK im Jahr 2013. Wenn das zutreffen sollte, fehlen uns in Deutschland etwa 2.400 Grundschulen. Jetzt muss also gehandelt werden.
Die Ausbildung von noch mehr Lehrern ist sofort in Angriff zu nehmen. Die Planung und der Bau von Schulgebäuden und die Sanierung von Schulgebäuden sind anzupacken. Die Zahl der Sozialarbeiter, der Schulpsychologen ist zu erhöhen. Die Sprachförderung im Vorschulalter ist zu intensivieren, zum einen durch eine Verkleinerung der Kita-Gruppen und zum anderen durch eine professionellere Ausbildung der Erzieher. Wir brauchen dafür übrigens nicht immer nur Lehrer haben. Ich kenne viele Erzieherinnen und Erzieher, die das wirklich top machen. Die können wir dazu einspannen. Die lassen sich auch einspannen.
Aber in der Tat, vor diesem Hintergrund ist festzustellen: Nur dann, wenn Bund, Länder und Kommunen dieses Mammutprojekt gemeinsam anpacken, können die notwendigen Finanzmittel aufgebracht werden. Die Kommunen sind hiermit natürlich heillos überfordert; denn ohne Gegenfinanzierung werden sich wohl kaum alte Schulstandorte wiederbeleben lassen, um nur ein konkretes Beispiel zu nennen.
Konkret heißt das: Ja, die AfD stimmt zu, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern für den gesamten Bildungsbereich aufgehoben und dafür Artikel 91 b des Grundgesetzes geändert wird.
Da wir in dem SPD-Antrag aber zumindest in der Begründung einmal mehr ideologisch motivierte und zudem völlig unrealistische Maximalforderungen finden, haben wir einen Alternativantrag eingebracht. Die Beispiele lasse ich jetzt mal weg. Diese ideologische Forderung nach gebundener Ganztagsgrundschule taucht bei Ihnen seit 2010 immer wieder auf. Aber das überspringe ich jetzt.
komplex berühren, aber auch sehr wichtig sind: Erstens. Die Diskussion über bundesweit vergleichbare Qualität von Bildung, Bildungsgängen und abschlüssen muss endlich ernsthaft geführt werden. Die Bevölkerung hat schlicht kein Verständnis mehr dafür, dass sich in dieser Frage nur so langsam und auch nur so wenig bewegt. Außerdem darf Kulturhoheit der Länder selbstredend nicht angetastet werden.
Die Vorstellung - das klang auch schon an -, dass etwa Rot-Rot-Grün aus einen Bundesbildungsministerium von Berlin aus ideologisch motivierte Bildungsinhalte vorgibt, ist für uns schlichtweg - - Ja, da fehlen mir die Worte. Aber zum Glück brauchen wir über eine solche Konstellation ja auch nicht zu sprechen.
Die Verantwortung für die Bildung wird bei den Ländern liegen bleiben müssen. Wir haben die große Hoffnung, dass sich durch die neue Regierung insoweit durchaus etwas bewegt, dass es genauso bleibt. Und daran werden wir uns beteiligen.
Meine Damen und Herren, unbedingt positiv bleibt aber heute festzuhalten, dass offensichtlich Einigkeit in dem Anliegen besteht, dass Bildung künftig als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen angesehen wird.
Wir beantragen deswegen die Überweisung in den Bildungsausschuss. Und ich hoffe einmal mehr kurz vor dem Wochenende -, dass Sie sich hierbei nicht von parteitaktischen Überlegungen leiten lassen werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon einigermaßen absurd: Alle betonen, wie wichtig Bildung für unser aller Zukunft ist. Und allen ist klar, dass wir deutlich mehr in Bildung investieren müssen. Trotzdem sind dem Bund im Schulbereich noch immer die Hände gebunden. Dabei ist doch auch mit Blick auf unsere Schulen eines völlig klar: Sie stehen vor vielfältigen Aufgaben und immer größeren Herausforderungen, die nicht zuletzt auch durch bundespolitische Entscheidungen entstehen.
Spätestens dann, wenn wir an die Integration Geflüchteter oder an die Bekämpfung des Fachkräftemangels denken, sollte der Bund seiner Verantwortung durch die entsprechende Mitfinanzierung gerecht werden. Alles andere macht aus Sicht des SSW wenig Sinn.
Vor diesem Hintergrund wird es sicher auch niemanden wundern, dass wir den übergeordneten Forderungen des SPD-Antrags zustimmen können. Natürlich müssen wir an unserem Beschluss aus dem Jahr 2014 festhalten und uns weiter für die Aufhebung des Kooperationsverbots einsetzen. Mich freut deshalb ausdrücklich, dass sich auch die Jamaika-Koalition zum Ziel bekennt, die verfassungsrechtlichen Hindernisse für die Beteiligung des Bundes im vorschulischen und schulischen Bereich zu beseitigen.
Der Bitte an die Landesregierung, sich im Bundesrat in diesem Sinne einzusetzen, können wir uns auch anschließen. Wir sollten uns hier nichts vormachen: Neben dem Thema digitales Lernen und dem Ausbau des Glasfasernetzes liegen auch in den Bereichen Schulbau und Schulsanierung enorme Aufgaben vor uns.
Noch dazu spricht die SPD in ihrem Antrag aus gutem Grund die Ausweitung der Ganztagsangebote an. Denn das ist auch so ein Thema, bei dem wir wirklich dringend Tempo aufnehmen und deutlich mehr Geld in die Hand nehmen müssen. Auch hier haben wir immer betont, dass wir viel größer denken müssen, um im internationalen Vergleich nicht abgehängt zu werden. Die Tatsache, dass die Bundesländer bei der Finanzierung dieser zentralen Zukunftsthemen mehr oder weniger auf sich allein gestellt sind, ist alles andere als logisch.
Natürlich ist es auch beim Thema Kooperationsverbot und bei der Frage der Verantwortung für Bildung wichtig, die Dinge differenziert zu betrachten. Klar, der SSW ist für eine Aufhebung des Kooperationsverbots für den gesamten Bildungsbereich.