Wir brauchen alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, und nicht Helferinnen und Helfer erster und
zweiter Klasse. Die Lösung kann aber nicht sein, den vorhandenen Kuchen neu aufzuteilen - nein, wir müssen einen größeren Kuchen backen! Wir warten also mit Spannung auf die von der Koalition für die Zeit nach der Sommerpause angekündigte Gesetzesinitiative.
Die Sommerpause, meine Damen und Herren von der Koalition, sollten Sie nutzen und vor allem die Ehrenamtlichen wieder zusammenbringen. Es kann nicht sein, dass wegen Ihres stümperhaften Schnellschusses die Rettungsorganisationen aufeinander losgehen. Jeder, der an der Anhörung im Innen-und Rechtsausschuss teilgenommen hat, musste feststellen, dass das Tischtuch zwischen DLRG und der Freiwilligen Feuerwehr zerschnitten ist.
Ich fordere daher den Ministerpräsidenten auf, alles in seiner Macht Stehende zu tun, das Verhältnis wieder zu kitten. Schließlich hatte Spitzenkandidat Daniel Günther auf dem Landesverbandstag der DLRG im April 2017 vollmundig versprochen, diese Frage zu lösen.
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass dieser Gesetzentwurf heute beschlossen werden kann. Damit wird endlich für Klarheit gesorgt, und die Kommunen können die Badestellen im Land frei und ohne Bedenken eröffnen. Wie ein Damoklesschwert hing nämlich in den vergangenen Jahren die Frage nach möglichen Schadensersatzansprüchen über den Kommunen. Das führt dazu, dass zahlreiche Badestellen im Land geschlossen waren. Ein unhaltbarer Zustand. Insbesondere jetzt, wo wegen der neuen Coronanormalität viele Menschen in Schleswig-Holstein gerade an den zahlreichen Badestellen Urlaub machen wollen. Da wäre es richtig eng geworden. Das Gesetz kommt also keinen Tag zu früh.
Mir hatten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister schon berichtet, dass sie von ihren Ämtern zurücktreten, wenn ihnen nun auch noch eine persönliche Haftung für Badestellen auferlegt wird. Das betrifft ja nicht nur die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sondern auch die Verwaltung oder Gemeinderatsmitglieder. Das kann nicht sein. Wir finden so schon kaum noch Leute, die den Job machen wollen. Gut, dass wir den Engagierten in den Kommunen vor Ort mit unserer Regelung nun diese Last abnehmen können. Sie schafft eine klare Regelung und einen fairen Ausgleich.
Natürlich ist es richtig, dass diejenigen, die eine Badestelle unterhalten, sich auch um diese kümmern. Das bedeutet aber nicht in jedem Fall eine Badeaufsicht. Das Gesetz stellt nun klar, dass eine Badeaufsicht bestellt werden muss, wenn die Badestelle entgeltlich betrieben wird oder besondere Gefahren birgt, die für die Schwimmenden nicht ohne Weiteres zu erkennen sind. Auch wer eine Badestelle mit Kiosk oder Strandlokal besonders attraktiv macht, kann dazu verpflichtet werden, die Badeaufsicht zu übernehmen. Damit sorgen wir nun für Klarheit vor Ort. Es ist mir an dieser Stelle wichtig, den Dank auch von meiner Seite noch einmal an die kommunalen Landesverbände zu richten, die es uns ermöglichen, den Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung in diesem Juni-Plenum zu beschließen. So kann er genau rechtzeitig zur Badesaison in Kraft treten.
Natürlich kann ich an dieser Stelle die Wasserrettung nicht unerwähnt lassen: Ich sage zu, dass wir dafür in einem guten Verfahren zeitnah ebenso eine Lösung finden. Es ist mir wichtig, dass alle beteiligten Akteurinnen und Akteure dafür mit am Tisch sitzen und wir alle Interessen einbinden. Im Gegenzug erwarte ich aber auch, sich alle konstruktiv an der Lösung dieses nun schon Jahrzehnte andauernden Problems beteiligen, damit wir den gordischen Knoten endlich durchschlagen.
Einen Aspekt möchte ich zu guter Letzt noch ansprechen, und der ist mir der Allerwichtigste: Die beste Badeaufsicht nützt nichts, wenn mensch nicht schwimmen kann. Ich habe vor genau zwei Jahren meine Sommertour durch das Land zum Thema „Schwimmen lernen“ gemacht und es ist mir ein Herzensanliegen, dass die Kinder in unserem wunderschönen Land mit den vielen Seen und Ost- und Nordsee gut und sicher schwimmen können. Es ist gut, dass die Koalition dieses Thema fest im Blick hat und wir mit unserem Antrag aus dem letzten Jahr deutlich gemacht haben, dass jedes Kind in unserem Land schwimmen lernen soll. Damit wir uns wirklich alle uneingeschränkt auf die Badesaison freuen können.
Herr Präsident! Wie Sie wissen, habe ich den schönsten Wahlkreis der Welt. Uns zeichnet nicht nur die besondere Gelassenheit aus, sondern wir liegen an der Ostsee mit den herrlichen Hotspots wie Scharbeutz oder Timmendorfer Strand. Hier liegen aber auch idyllische Binnengewässer. Damit bin ich von dem vorliegenden Gesetzesentwurf im besten Sinne betroffen.
Worüber aber reden wir bei dem jetzt vorliegenden Entwurf? Was war der Anlass für das Badesicherheitsgesetz? Wir mussten feststellen, dass in unseren Kommunen eine immense Verunsicherung im Hinblick auf die Badestellen eingetreten ist. Immer wieder geisterten Berichte von Gerichtsurteilen durch die Medienlandschaft, die zur Verunsicherung führten: Welche Verkehrssicherungspflichten bestehen für eine Gemeinde? Was muss beachtet werden, um Gemeinde und Gemeindeorgane nicht einem erheblichen Haftungsrisiko auszusetzen?
Nicht jede Aufregung war berechtigt. Jedes der Gerichtsurteile war von einer starken Einzelfallbetrachtung geprägt. Allgemeingültige Aussagen waren nur schwer ableitbar. Dies führte aber nicht zur Beruhigung vor Ort, denn wo allgemeingültige Aussagen fehlen, bleibt Raum für Interpretation. Diesen Raum nutzten vor allem diejenigen, die für eine Übervorsicht plädierten. So war es der Versicherer der Kommunen, der Kommunale Schadenausgleich, der für die maximale Risikovermeidung plädierte. So mussten manche Kommunen den Eindruck gewinnen, dass ein nicht durchgängig bewachter Strand nicht mehr zulässig ist. Bauzäune wurden aufgestellt und Stege gesperrt. Ein trauriges Bild!
Es gibt ein allgemeines Lebensrisiko eines jeden Einzelnen. Hier muss jeder für sich und für andere Verantwortung übernehmen. Ein risikoloses Leben können und dürfen wir niemandem versprechen, und von unseren Kommunen sollten wir es auch nicht verlangen!
Was können wir also tun? Das Haftungsrecht ist Bundessache und seit sehr langer Zeit unverändert. Aber wo wir als Land eine Erwartungshaltung definieren - nämlich in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften -, konnten wir etwas tun. Das haben wir mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf abgearbeitet.
Nach der Aufsicht nehmen wir nun die Wasserrettung in Angriff. Hier haben wir eine Lücke an Schleswig-Holsteins Küsten von Nord- und Ostsee schließen können. Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger soll in Zukunft die Koordinierung zur Wasserrettung übernehmen. Sofern im Notfall keine eigenen Rettungseinheiten der DGzRS zur Verfügung stehen oder andere Organisationen wie zum Beispiel DLRG oder Feuerwehr schneller verfügbar sind, werden sie im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen.
Auch wenn damit eine seit Jahren offene Frage geklärt ist, kann dies nur der erste Schritt sein, denn
das Thema Wasserrettung hat insgesamt viele Beteiligte. Für die küstennahe Rettung ist man gut aufgestellt. Für alles andere arbeiten wir derzeit hart daran, eine Lösung herzustellen.
Im Ausschuss wurden hier von allen Beteiligten positive Signale gesendet, und dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Eine Regelung zur Wasserrettung ohne Einbindung aller maßgeblichen Akteure ist für mich nämlich undenkbar.
Herr Präsident! Niemand muss ein Startsignal geben: Steigen die Temperaturen, zieht es die Menschen ans Wasser. In Schleswig-Holstein gibt es viele Gelegenheiten, dieser Leidenschaft zu frönen. Aber nicht überall ist das gefahrlose Schwimmen möglich. Strömungen oder Priele bergen erhebliche Gefahren. Darum organisieren mehrere Organisationen die Wasserrettung vor Ort. Durch sehr viel ehrenamtliches Engagement haben sich in den letzten Jahrzehnten entsprechend verlässliche Strukturen entwickelt.
Doch die Rettungsketten sind nicht immer lückenlos, weil es Kommunikationsprobleme zwischen den Organisationen gibt. So kann es auch bei funktionierender Badeaufsicht zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Das muss nicht sein. Wenige organisatorische Vorkehrungen reichen aus, um dieses Problem zu beheben. Darum sollten wir das schleunigst angehen.
Wir wissen alle, dass die Zahl der Menschen, die gut und sicher schwimmen können, in den letzten Jahren rückläufig ist. Gerade bei Kindern kann das schlimme Folgen haben. Eltern können jetzt selbst entscheiden, ob sie eine Badestelle nutzen, weil für sie zukünftig klar erkennbar ist, ob und wann eine Badeaufsicht erfolgt. Sie können jetzt auch mit einem Blick sehen, wenn an der Badestelle keine Wasserrettung vor Ort ist. Die Klarstellung im Landeswassergesetz, dass der Gemeingebrauch einer Badestelle auf eigene Gefahr erfolgt, war lange überfällig.
Das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass wir die Menschen vom Strand oder von Seen abhalten wollen. Das Schwimmen bleibt ja weiterhin möglich, aber eben auf eigene Gefahr. Wer kleine Kinder oder Nichtschwimmer dabeihat, sollte diese Stellen nicht nutzen, sondern sich eine andere suchen. Auswahl haben wir in Schleswig-Holstein ja reichlich.
Ein weiterer Kritikpunkt, den ich hörte: Betreiber von Badestellen wie die Kommunen seien mit dem Gesetzesvorhaben von ihren Verpflichtungen ent
bunden. Das ist falsch. Der Gesetzentwurf enthält keinen Freifahrtschein, wie von einigen Kritikern behauptet. Betreibt eine Gemeinde eine Anlage, wie zum Beispiel einen Steg, ist nun aber geklärt, dass sie die Badestelle nicht aufgeben muss, wenn sie diesen nicht ständig beobachten lassen kann. Sie ist lediglich verpflichtet, diese Badestelle ordentlich zu beschildern.
Nach wie vor sind die verantwortlichen Akteure angehalten, ihren Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Daran ändert das Vorhaben nichts. Was sich verbessert ist, dass eine aktuell bestehende rechtliche Grauzone beseitigt wurde. Viele ehrenamtliche Bürgermeister beklagen nämlich, dass sie bei Schäden persönlich haften müssten, Diese Rechtsunsicherheit verunsicherte die Bürgermeister und war nicht praxistauglich.
Darum ist die gesetzliche Änderung ein guter Beitrag zur Unterstützung der Kommunen. Private Badestellen sind von dieser Regelung ja sowieso nicht betroffen.
Ich hätte mir gewünscht, dass die SPD-Fraktion ihre Bedenken überwunden und den Entwurf gemeinsam mit uns eingebracht hätte. Eine zügige Umsetzung der neuen Regelungen ist nämlich absolut zwingend. Wir können nach der Badesaison die Wirkungen der gesetzlichen Änderungen hinsichtlich Effektivität und Umsetzbarkeit evaluieren. Dazu können wir die Kommunen und die beteiligten Organisationen nach ihren Erfahrungen befragen und eventuell nachbessern.
Mit dem gesamten Entwurf bis zum Herbst zu warten, hieße, einen unzureichenden Zustand wissenden Auges so zu belassen, wie er ist. Das wäre nach meinem Dafürhalten absolut nicht angemessen. Die Kommunen und die Träger der Wasserrettung brauchen nämlich jetzt Rechtssicherheit und nicht erst nach der Badesaison.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Sommer steht unmittelbar vor der Tür und mit ihm der Beginn der Badesaison.
Jedes Jahr nutzen Tausende Menschen die schönen Küstengewässer und Binnenseen Schleswig-Holsteins. Einheimische wie Touristen entspannen sich dort und genießen die Abkühlung im kühlen Nass.
heitlich freiwillige, ehrenamtliche Aufsichtskräfte. Für diese wertvolle Arbeit möchte ich allen Retterinnen und Rettern an dieser Stelle ganz herzlich danken! Sie unterstützen die Kommunen dabei, ihre Aufgaben wahrzunehmen und ermöglichen uns allen so ein sicheres Badevergnügen.
In der jüngeren Vergangenheit haben aber zivil- und strafrechtliche Verurteilungen im ganzen Bundesgebiet viele kommunale Verantwortungsträger verunsichert. Auch hier in Schleswig-Holstein. Insbesondere ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sorgen sich über ein kaum kalkulierbares Haftungsrisiko und sogar eine strafrechtliche Verurteilung, denn die Maßnahmen, die für die Sicherung der einzelnen Badestellen erforderlich sind, lassen sich nicht ganz so einfach auf Anhieb und in ihrer konkreten Ausgestaltung erschließen.
Klar ist, dass nicht an allen Badegewässern stets eine Aufsicht gewährleistet werden kann. So sind in den Kommunen hierfür weder finanzielle Mittel noch ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden. Auch nicht an jedem Badegewässer muss bei geringem Badebetrieb zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Aufsicht anwesend sein. Gesetzliche Regelungen hierzu existieren nur teilweise. Sie finden sich zwar im Landschaftspflegeanpassungsgesetz, waren aber für die Fragen vor Ort nicht immer ausreichend.
Der vorgelegte Gesetzentwurf führt diese Vorschriften und Vorgaben der Rechtsprechung in einem neuen Badesicherheitsgesetz zusammen. Er enthält auch behutsame und ausgewogene Änderungen zur bestehenden Rechtslage. Damit wird ein neuer gesetzlicher Rahmen geschaffen, der Rechts- und Entscheidungssicherheit fördert. Vor allem hilft es allen kommunalen Entscheidungsträgern, zu beurteilen, welche Sicherungsmaßnahmen jeweils erforderlich sind.
Um es kurz in Juristendeutsch zu sagen: Geregelt werden gefahrenabwehrrechtliche Mindestanforderungen an die Sicherung von Badestellen. So ist eine Badeaufsicht beispielsweise zwingend vorgesehen, wenn Eintrittsgelder für eine Badestelle erhoben werden oder wenn von der Badestelle atypische Gefahren für die Badegäste ausgehen, also Gefahren, mit denen Badende an einer Badestelle eben nicht rechnen können - zum Beispiel durch einen angrenzenden Sportbootbetrieb.
Auch ist eine Badeaufsicht an Strandabschnitten zu gewährleisten, die einer Sondernutzung unterliegen und wenn dort ein reger Badebetrieb herrscht. Solche Sondernutzungen sind zum Beispiel vorhanden,
Im Gegensatz zur bestehenden Rechtslage soll nun auch eine zwingende Badeaufsicht an Binnengewässern entfallen. Eine solche kann sich im Einzelfall weiterhin aus den allgemeinen, zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflichten ergeben. Diese Verkehrssicherungspflichten sind aber bundeseinheitlich bestimmt und entziehen sich daher der Regelungskompetenz des Landesgesetzgebers.
Darüber hinaus stellt der Gesetzentwurf klar, wer in freier, unberührter Natur badet, der badet selbstverständlich auch weiterhin auf eigene Gefahr.
Sehr geehrte Damen und Herren, völlige Rechtssicherheit kann und wird es nicht geben. Dazu sind die Badestellen in unserem Land und die jeweiligen Gefahrenquellen zu vielseitig. Unfälle können auch durch die strengsten Vorschriften nicht vollständig vermieden werden. Was ein solches Gesetz aber leisten kann, ist, einen vernünftigen Ausgleich zu schaffen zwischen dem tatsächlich Möglichen, dem wirtschaftlich Sinnvollen und dem zum Lebensschutz Erforderlichen. Es kann die rechtlichen Anforderungen klar und verständlich zusammenfassen und den kommunalen Entscheidungsträgern die notwendigen Bewertungshilfen an die Hand geben. Ich bin überzeugt, das ist mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auch sehr gut gelungen.