Protocol of the Session on May 8, 2020

Meine Damen und Herren, auch hier wird die Steigerung dynamisiert, und zwar mit 2,5 % jährlich.

Auch in den Zeiten der Coronapandemie soll unser Engagement für den Klimaschutz nicht in den Hintergrund treten. Wir haben vereinbart, weitere 5 Millionen € für den ÖPNV zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird jährlich um 1,8 % steigen. Auf diese Weise fördern wir den Nahverkehr und bieten damit eine echte Alternative zum eigenen Auto.

(Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack)

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss betone ich ausdrücklich, dass mit diesem Gesetz die Finanzierung der Bedarfe der Kommunen langfristig gesichert wird, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen und Einzeleffekten, denn das FAG ist auf lange Sicht angelegt. Zwischen Land und Kommunen und auch innerhalb der kommunalen Familie werden Finanzmittel bedarfsgerecht verteilt.

Der vorliegende Gesetzentwurf war ein gemeinsamer Kraftakt. Deswegen möchte ich mich bei allen Beteiligten, die sich in diesem Prozess engagiert haben, sehr herzlich bedanken.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung in den Ausschüssen und im Plenum. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit eingehalten. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Ole Plambeck.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Innenministerin! Zunächst möchte ich festhalten, dass es richtig war, das aktuelle Finanzausgleichsgesetz vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Eine Umschichtung der Mittel zum Vorteil einer bestimmten Kommunalgruppe aus rein politischen Gründen ohne wirkliche Bedarfsanalyse kann mit der Verfassung einfach nicht im Einklang stehen.

(Beifall CDU und Annabell Krämer [FDP])

Trotzdem wurde das seinerzeit mit dem SPD-Gesetz einfach so gemacht. Das Ergebnis war klar: Das Gericht gab der Normenkontrollklage von CDU, FDP und PIRATEN im Januar 2017 recht. Schleswig-Holstein hat ein teilweise verfassungswidriges Finanzausgleichsgesetz, weil es nicht bedarfsgerecht ist. Deshalb muss es zwingend zum Januar 2021 geändert werden und bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Das packen wir an.

(Beifall CDU und Annabell Krämer [FDP])

Mit einem aufwendigen Gutachten wurden - wie es das Landesverfassungsgericht verlangt hat - die Be

darfe der kommunalen Ebene, aber auch der Landesebene genau untersucht.

(Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

Basis war der Zeitraum 2016 bis 2018. Im Ergebnis lagen über alle Aufgabenbereiche verteilt die Normbedarfe der kommunalen Familie um circa 13,7 % und beim Land bei 14,5 % über den Ist-Zuschussbedarfen. Das bedeutet im Klartext: Beiden Familien fehlt Geld.

Im vergangenen Jahr haben sich Landesregierung und Kommunen dann auf einen vertikalen Verteilungsmaßstab verständigt, in dessen Rahmen das Land bis 2024 mehr Mittel zur Verfügung stellen wird. Dementsprechend wird die Ausgleichsmasse im Jahr 2020 um 54 Millionen € und in den darauffolgenden drei Jahren um weitere 5 Millionen € aufgestockt. In Summe steht damit im Jahr 2024 ein Aufwuchs in Höhe von 64 Millionen € zu Buche. Darüber hinaus wird das Land den Kommunen 5 Millionen € für den ÖPNV bereitstellen, zwar außerhalb des FAG, aber mit einer laufenden Dynamisierung in Höhe von 1,8 %.

Damit stellt das Land sogar mehr Mittel zur Verfügung, als es eigentlich nach dem Gutachten müsste.

Politisch ist für uns wichtig, dass wir am Ende die sogenannte perfekte Symmetrie zwischen Land und Kommunen hinbekommen. Dabei ist klar, dass sich die Bedarfe im Laufe der Zeit sowohl in die eine als auch in die andere Richtung verschieben können. Es ist also wichtig, regelmäßig zu untersuchen, wo wir stehen und welche Bedarfe es gibt. Die erste Regelprüfung ist nach dem Gesetz 2024 vorgesehen.

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich sagen, dass wir dieses Gesetz unabhängig von Corona betrachten müssen. Dafür gibt es vor allem zwei gute Gründe. Zum einen wollen wir endlich eine objektive systematische Einstellung hinbekommen, zum anderen können wir bis Ende dieses Jahres auch noch gar nicht seriös sagen, was diese Krise das Land und die Kommunen tatsächlich gekostet hat beziehungsweise wer kurz-, mittel- und langfristig mit welchen Ausfällen zu rechnen hat. Bei diesem Gesetz geht es um die Einführung eines guten, belastbaren Systems der Finanzverwaltung zwischen Land und Kommunen und zwischen den Kommunen untereinander.

Damit komme ich zum zweiten Part, nämlich der horizontalen Verteilung. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass es einen geeinten Vorschlag aus der

(Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack)

kommunalen Familie gegeben hätte. Der kam aber nicht.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

Daran sieht man, wie schwer eine Verteilung zu erreichen ist, die alle unterschiedlichen Interessen angemessen berücksichtigt. Der Kreis Segeberg am Hamburger Rand ist strukturell anders als der Kreis Nordfriesland oder die Stadt Lübeck, und die Stadt Bad Segeberg hat andere Herausforderungen als eine Gemeinde Stuvenborn oder die Stadt Norderstedt. Deshalb enthält der vorliegende Gesetzentwurf einige wichtige Grundeinstellungen, die es vorher noch nicht gab, die aber entscheidend für eine gerechte Mittelverteilung sind.

Eines vorab - das ist auch das, was die Innenministerin schon sagte -: Es wird weiterhin drei Teilschlüsselmassen geben, obwohl die Gutachter eigentlich nur zwei vorgesehen haben. Der Gutachter hatte vorgeschlagen, Gemeinden und Zentrale Orte in eine Teilmasse zu verschmelzen. Das halten wir für falsch. Denn die Struktur Schleswig-Holsteins mit seinen 1.106 Kommunen benötigt starke Zentrale Orte, die für ihr Umland bestimmte Funktionen übernehmen.

(Beifall Tim Brockmann [CDU] und Kay Ri- chert [FDP])

Auf diesem Zentralörtlichen System ist SchleswigHolstein aufgebaut. Von daher ist dieses Zentralörtliche System auch für uns als CDU ganz, ganz wichtig.

Das, was wir als CDU immer gefordert haben, findet nun endlich Eingang in den kommunalen Finanzausgleich: Die bedarfstreibenden Flächenlasten werden künftig besonders in Form eines sogenannten Flächenfaktors berücksichtigt.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Im Rahmen der Schlüsselzuweisungen werden bei den Gemeinden 15 % und bei den Kreisen 6 % der zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend der vorhandenen Kilometerzahl der Gemeinde- und Kreisstraßen verteilt. Diese Verteilung ist richtig, weil Kommunen oder Kreise mit einer großen Fläche mehr Aufwand bei der Aufrechterhaltung beispielsweise der ärztlichen Versorgung, der Nahversorgung oder des ÖPNV haben. Mit dem Flächenfaktor wird dieser Bedarf nun endlich angemessen berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, bisher wurden die Schlüsselzuweisungen zu einem großen Teil nach Einwohnern verteilt, und zwar unabhängig davon,

ob in einem Ort mehr jüngere Menschen oder eher ältere Menschen wohnen, egal ob die Einwohnerinnen und Einwohner ein Jahr oder 99 Jahre alt sind. Nun ist es aber so, dass uns unsere Kinder nicht nur lieb, sondern aufgrund von Krippe, Kita, Schule und so weiter für uns auch sehr teuer sind. Deshalb fließt die Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen in Anlehnung an die Gutachterergebnisse ebenfalls in besonderem Maße in die Verteilung der Schlüsselzuweisung ein. Sie werden bei den Gemeinden mit einem Faktor in Höhe von 1,5 und in den Kreisen und kreisfreien Städten unter Berücksichtigung der Soziallastenmesszahl mit einem Faktor von 1,3 berücksichtigt.

Ein sensibles Thema bei den Kommunen und bei den kommunalen Finanzen sind die Novellierungssätze. Zukünftig werden die kreisfreien Städte einbezogen. Novelliert betrachtet würde das zu einer Steigerung führen, die im signifikanten Bereich nicht gewollt ist. Darum sieht der Gesetzentwurf richtigerweise eine Dämpfung auf 19 % der aktuell gewogenen Durchschnittssätze vor.

(Beifall Annabell Krämer [FDP])

Das wird sicherlich noch einmal Thema im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sein, weil wir hier ganz genau aufpassen müssen, welche Wirkung das im Land tatsächlich haben wird.

Neben der Mittelverteilung über die Teilmassen wird auch in Zukunft mit Vorwegabzügen gearbeitet. Einen Grundsatz sollte es meines Erachtens immer geben: So viel Masse wie möglich und nur so viel Vorwegabzug wie nötig. Ganz so einfach ist das aber leider nicht. Insbesondere, wenn Interessensausgleich oder bestimmte Steuerungen erfolgen sollen, wird es schwierig.

Die bisherigen Vorwegabzüge für Theater und Orchester sowie zur Förderung des Büchereiwesens bleiben erhalten und sollen künftig sogar stärker aufwachsen, weil das Betreiben dieser wichtigen Kultureinrichtungen Jahr für Jahr teurer wird. So wird die vorgesehene Steigerungsrate in den Jahren 2021 und 2022 von 1,5 % um jeweils einen Prozentpunkt angehoben, und ab dem Jahr 2023 wird eine Dynamisierung von 2,5 % festgeschrieben.

Der Vorwegabzug für die Förderung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen wird ab dem Jahr 2021 auf 7,5 Millionen € erhöht und wird ebenfalls dynamisch mit einer jährlichen Steigerung von 2,5 % weiterentwickelt.

Ein weiterer Vorwegabzug in Höhe von knapp 60 Millionen € soll die Kommunen bei der Bewälti

(Ole-Christopher Plambeck)

gung der wichtigen Infrastrukturmaßnahmen unterstützen - wie Wege und Straßen. Doch der sehr komplizierte Verteilungsschlüssel nach Steuerkraft wird teilweise durch eine Verteilung nach Einwohnerzahl inklusive Kinderbonus abgelöst. So haben auch weniger steuerstarke Kommunen eine Chance, mehr Mittel daraus zu bekommen.

Kommunen mit einer Schwimmsportstätte oder einem Lehrschwimmbecken

(Annabell Krämer [FDP]: Lehrschwimmbe- cken, richtig!)

sollen zukünftig mit einer Betriebskostenförderung unterstützt werden. Diese erfolgt über einen neuen Vorwegabzug in Höhe von 7,5 Millionen €.

(Beifall Oliver Kumbartzky [FDP] und Anna- bell Krämer [FDP])

- Die FDP klatscht. In den Beratungen wurde klar, dass ich mir hier eine etwas andere Förderung gewünscht hätte. Da haben wir einen gewissen Unterschied. Ich hätte mir eher eine Investitionsförderung direkt durch das Land gewünscht, aber das ist sicherlich ein Punkt, über den wir im Rahmen der parlamentarischen Beratung noch reden werden.

Ich halte diesen Gesetzentwurf insgesamt für sehr gelungen. Er bildet eine gute Beratungsgrundlage. Trotzdem sollten wir das parlamentarische Verfahren insbesondere mit den kommunalen Landesverbänden intensiv nutzen.

Ein großer Dank gilt insbesondere der Staatssekretärin Frau Herbst und der Fachabteilung, Herrn Nowotny. Ich weiß, Sie hatten es nicht immer ganz einfach mit uns, aber ich glaube, wir haben wirklich einen sehr guten Gesetzentwurf hinbekommen.

Wir wollen eine bedarfsgerechte und gerichtsfeste Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs. Ich bitte um Ausschussüberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss und in den Finanzausschuss. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.