Protocol of the Session on May 8, 2020

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/2154

Ich lasse jetzt über diesen Antrag abstimmen.

(Unruhe - Hans-Jörn Arp [CDU]: Stop!)

- Stop, okay.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Du hattest das doch mit den anderen abgesprochen! - Andreas Hein [CDU]: Mit Herrn Hölck habe ich das besprochen und mit Herrn Voß!)

(Minister Dr. Heiner Garg)

- Aber anscheinend nicht mit den Parlamentarischen Geschäftsführern. - Ich bitte jetzt einmal kurz um Klärung.

(Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Wenn der Abgeordnete selber zu- stimmt, ist es in Ordnung!)

- Das hat sich geklärt. Der Abgeordnete hat selbst zugestimmt. Das heißt, wir verfahren so und machen weiter mit der Abstimmung.

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mehrheitlich beschlossen.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 8:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/2119

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat die Finanzministerin Ministerin Monika Heinold zum kommunalen Finanzausgleich. - Entschuldigung, das Wort hat die Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

(Beifall)

Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs setzen wir die Vorgaben des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts fristgerecht um.

Zur Erinnerung: Zu den wesentlichen Vorgaben des Gerichts gehörten zwei Punkte.

Erstens. Die Finanzausgleichsmasse ist an den tatsächlichen Bedarfen von Land und Kommunen auszurichten. Eine große Herausforderung, denn uns wurde damit aufgetragen, erstmalig alle Aufgaben der Kommunen und des Landes zu erheben und gegenüberzustellen.

Zweitens. Auch die Verteilung der Gelder innerhalb der kommunalen Familie, zwischen Gemeinden, kreisfreien Städten und Kreisen ist nach dem Gebot

der interkommunalen Gleichbehandlung und dem Gebot der Aufgabengerechtigkeit zu gestalten.

Ich bin sehr dankbar, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände und der Landesregierung schon sehr früh gemeinsam dieser Herausforderungen angenommen haben. Zusammen ist entschieden worden, die Bedarfe von Land und Kommunen durch ein neutrales Gutachten zu ermitteln. Auch wurde über den Gutachtenauftrag und die Vergabe des Gutachtens im Konsens mit den kommunalen Landesverbänden entschieden.

Nach Vorlage des Gutachtens haben sich Land und Kommunen konstruktiv und intensiv über die Ergebnisse des Gutachtens und das weitere Vorgehen ausgetauscht. Es konnte mit den kommunalen Landesverbänden eine weitgehende Verständigung über die Höhe der Gelder im großen FAG-Topf erzielt werden, um die Aufgaben der Kommunen bedarfsgerecht finanzieren zu können.

Eine Einigung der kommunalen Familie zur Verteilung der Gelder untereinander war allerdings nicht zu erzielen. Das bedauere ich sehr.

Dennoch ist für alle Kreise, Städte und Gemeinden trotz der Uneinigkeit untereinander erfreulich, dass das Land jährlich mehr Geld in den Topf gibt. Bereits 2021 kommen 54 Millionen € hinzu. In den Jahren 2022 bis 2024 kommen jährlich noch einmal jeweils 5 Millionen € hinzu. 2024 stehen damit zusätzliche Mittel von 69 Millionen € zur Verfügung.

Diesen Schritt geht die Landesregierung ausdrücklich, obwohl eine gerechte und gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Finanzmittel auf die kommunale Ebene und die Landesebene aus unserer Sicht bereits heute gegeben ist. Ich betone hier noch einmal, dass wir an unseren Zusagen festhalten.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das gilt trotz der erheblichen finanziellen Belastungen für den Landeshaushalt infolge der Coronapandemie. Ohne Zweifel haben dadurch auch die Kommunen eine zum Teil nicht unerhebliche finanzielle Belastung zu beklagen. Dies aber im kommunalen Finanzausgleich abzubilden, wäre nicht fristgerecht umsetzbar und nicht zweckmäßig, um diese einmalige Sonderbelastung aufzufangen.

Stattdessen müssen wir am Ende einen Strich unter die Rechnung machen und die Kosten der Landesseite und der kommunalen Familie gegenüberstellen. Auf dieser Grundlage kann dann eine gerechte Aufteilung der tatsächlichen Lasten erfolgen.

(Vizepräsidentin Aminata Touré)

Sehr geehrte Damen und Herren, die bisherige gesetzliche Regelung im Finanzausgleichsgesetz sieht nun eine regelmäßige Überprüfung der Mittelverteilung zwischen Gemeinden, kreisfreien Städten und Kreisen vor. Zukünftig wird diese Überprüfung auch für die Verteilung der Mittel zwischen Land und kommunaler Familie gesetzlich verankert.

Bei der Verteilung der Gelder innerhalb der kommunalen Familie hat sich die Landesregierung entgegen der Empfehlung der Gutachter bewusst für die Beibehaltung von drei sogenannten Teilschlüsselmassen entschieden, denn ein neuer Mechanismus zur Aufteilung der Gelder einerseits nur auf Gemeinden und andererseits auf kreisfreie Städte und Kreise wäre aus Sicht der Landesregierung nicht gerecht.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

Sie wissen, dass vielfach auch kleinere und mittlere Orte Aufgaben übernehmen, die über die eigenen Gemeindegrenzen hinauswirken. Deshalb bleibt die Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte erhalten.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Landesverfassungsgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine solche Differenzierung formulierte. Die Mittelverteilung an die Zentralen Orte wird weiterhin unabhängig von der Finanzkraft und nach den bisherigen Mechanismen erfolgen. Die Anteile der drei Teilschlüsselmassen verändert sich nur leicht. Entsprechend der Erkenntnis der Gutachter wird die Altersgruppe der unter 18Jährigen mit einem Kinderbonus besonders berücksichtigt. Sie haben einen besonderen Einfluss auf die kommunale Infrastruktur. Von diesem Bonus werden die kinderreichen Gemeinden finanziell profitieren.

(Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Übrigens profitieren auch die kreisfreien Städte und Kreise von der besonderen Berücksichtigung der unter 18-Jährigen bei der Verteilung der Gelder.

Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts hatte sich die Landesregierung auch vertieft mit dem Parameter Fläche auseinanderzusetzen. Die Ergebnisse des Gutachtens weisen auf die Kosten hin, die in großen Gemeinden naturgemäß anfallen. Daher werden im kommunalen Finanzausgleich die Flächenlasten künftig besonders berücksichtigt.

Gern gehe ich im Folgenden noch kurz auf weitere Schwerpunkte der Reform ein. Hierzu gehört der Vorwegabzug für die Infrastrukturmaßnahmen der

Gemeinden und Kreise. Dieser wird mit 59 Millionen € neu gebildet. Damit unterstützen wir Investitionen in Straßen, Wege und Plätze in unseren Kommunen.

(Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Als Land zwischen den Meeren ist es der Landesregierung natürlich ein besonderes Anliegen, dass unsere Kinder das Schwimmen lernen. Deshalb wird ein neuer Vorwegabzug für kommunale Träger von Schwimmsportstätten in Höhe von 7,5 Millionen € geschaffen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Damit werden die Träger von Schwimmsportstätten bei den Betriebskosten entlastet.

(Zuruf Beate Raudies [SPD])

Die Vorwegabzüge für Theater und Orchester und zur Förderung des Büchereiwesens bilden einen weiteren wichtigen Schwerpunkt. Sie werden künftig stärker steigen. Die jährliche Steigerungsrate wird in den Jahren 2021 und 2022 von 1,5 % auf 2,5 % angehoben.

(Lars Harms [SSW]: Sehr gut!)

Ab dem Jahr 2023 werden diese Geldbeträge dann auch mit 2,5 % dynamisiert. Somit wird den besonderen Bedarfen in diesen Bereichen besser Rechnung getragen.

Als Ministerin für Gleichstellung freue ich mich besonders, dass Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen im Jahr 2021 statt bisher mit 5,7 Millionen € nun mit 7,5 Millionen € - also die Zahl einmal umdrehen - für ihre wertvolle und wichtige Arbeit unterstützt werden.

(Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Beifall Özlem Ünsal [SPD])

Meine Damen und Herren, auch hier wird die Steigerung dynamisiert, und zwar mit 2,5 % jährlich.