Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, HansJoachim Grote.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um eines völlig klar vorwegzunehmen: Ich kann für die Landesregierung erklären, dass es ein völlig geordnetes Verfahren zur Beratung des Staatsvertrages geben wird. Wir werden allen, natürlich auch der Opposition, erklären, wie viel Spieler- und Jugendschutz wir explizit dort einbringen werden, wie viel in dem Vertrag
stecken wird und welche positiven Regelungen darin verankert sind. Ich glaube, mit Blick auf die heutige Veranstaltung sagen zu können: Angesichts der heftigen und auch sicherlich schwierigen Diskussionen sollten wir uns sehr glücklich schätzen, dass wir bereits jetzt, also vor einer Einbringung des Entwurfs, darüber diskutieren können.
Ich möchte Ihnen gleich die Eckpunkte des Entwurfs des Staatsvertrages vortragen, damit diese vorzeitig beraten und Konsequenzen daraus für die weitere Arbeit gezogen werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Verhandlungen zur Glücksspielregulierung hat sich die Landesregierung intensiv für einen Spieler- und Jugendschutz eingesetzt, der diesem Ziel tatsächlich gerecht wird. Das nun erzielte Ergebnis das haben wir alle hier in den Runden gehört -, kann sich wirklich sehen lassen.
Anfangs gingen die Vorstellungen zur zukünftigen Glückspielregulierung zwischen den Ländern extrem weit auseinander. Dies hat maßgeblich mit den unterschiedlichen Beratungen auf den verschiedenen Ebenen und den Erfahrungen im Hinblick auf die Gefahren, die durchaus auch im Internetglückspiel, im Glücksspiel insgesamt vorhanden sind, zu tun. Auf die unterschiedlichen Ansichten musste in den Verhandlungen eingegangen werden. Trotz dieser Unterschiede konnten sich die Länder am Ende auf einen gemeinsamen Entwurf eines Staatsvertrages einigen.
Die tragenden Elemente der bisherigen schleswigholsteinischen Glückspielregulierung sind die Sicherstellung des Spielerschutzes, Jugendschutzes und des Schutzes vor Suchtgefahren. Unsere hierzu geschaffenen ordnungsrechtlichen und technischen Anforderungen an die Anbieter konnten wir sehr erfolgreich in die Verhandlungen mit den anderen Ländern einbringen; denn bereits im Jahre 2012 normierte Schleswig-Holstein die Glücksspielarten wie Sportwetten, virtuelles Automatenspiel, Online-Poker und Online-Casino und holte sie aus der Illegalität heraus.
Für die damals getroffenen Regelungen ist Schleswig-Holstein wirklich viel kritisiert worden. Aus heutiger Sicht lässt sich aber feststellen, dass unsere Regelungen sehr wohl mutig und fortschrittlich waren
Meine Damen und Herren, ich möchte daher die wesentlichen Punkte noch einmal hervorheben, damit sie bei der Beratung des dann vorliegenden Staatsvertragsentwurfs zumindest schon einmal gehört worden sind, sofern sie noch nicht bekannt sind.
Erstens geht es um die Verpflichtung der Anbieter, sich an eine anbieterübergreifende Sperrdatei zum Ausschluss gesperrter Spielerinnen und Spieler anzuschließen.
Zweitens geht es um die Pflicht, ein auf Algorithmen basierendes und automatisiertes System zur Früherkennung von glücksspielsuchtgefährdeten Spielerinnen und Spielern und von Glücksspielsucht einzusetzen.
Drittens - ein wichtiger weiterer Aspekt zur Förderung der Transparenz -: Die Glücksspielanbieter haben die Spielerinnen und Spieler vor Beginn des Spiels über die jeweils kumulierten Einsätze, Gewinne und Verluste der vorangegangenen 30 Tage zu informieren.
Viertens. Dem gleichen Ziel dient auch der sogenannte Reality-Check: In Intervallen von einer Stunde hat ein sogenannter automatischer Check des Spielverhaltens zu erfolgen.
Fünftens. Auch müssen die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen eine Funktion zur Verfügung stellen, mit der festgelegt werden kann, Gewinne über einem bestimmten Betrag automatisch auszuzahlen.
Sechstens. Die Auswahl des Online-Pokertisches darf nicht dem Spieler überlassen sein, sondern muss anbieterseitig automatisiert per Zufallsgenerator erfolgen.
Siebtens. Besonders hervorzuheben ist der SafeServer. Bereits seit 2014 wird der Safe-Server in Schleswig-Holstein erfolgreich eingesetzt. Nun ist er auch ein Exportschlager. Schließlich hat er es in den Entwurf des Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags geschafft.
Der Server ermöglicht den Aufsichtsbehörden eine jederzeitige Kontrolle; denn Anbieterinnen und Anbieter haben ein technisches System einzurichten und zu betreiben, welches sämtliche für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst.
Meine Damen und Herren, manche jetzt neu hinzugekommene Anforderung im Entwurf des Staatsvertrages ist nicht durch uns eingebracht worden. Wir können im Ergebnis aber feststellen: Die schleswig-holsteinische Gesetzgebung ist beispielgebend für den jetzt vorliegenden Entwurf des Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags. Bei der Anwendung der Regelungen hat Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren viele wertvolle Erfahrungen gesammelt, die wir nun gern mit den anderen teilen. So ist durch die Anwendung des SafeServer-Systems in unserem Land zum Beispiel Pionierarbeit geleistet worden. Ich freue mich, in meinem Haus so viel technisches Know-how und Fachwissen zu haben und nun zu einem deutschlandweiten Vorreiter zu gehören.
Ich begrüße daher ausdrücklich den Wunsch des Landtages, und wir alle - der Ministerpräsident, der Chef der Staatskanzlei, die Fachminister - greifen diesen sehr gern auf. Wir werden auf allen Ebenen dafür werben, die zentrale Glücksspielregulierungsbehörde in Schleswig-Holstein anzusiedeln. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute 43 Sekunden überschritten. Diese Zeit steht jetzt theoretisch auch allen Fraktionen zu. - Ich sehe aber nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird.
Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 19/1984, dem Innen- und Rechtsausschuss und dem Sozialausschuss mitberatend zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Somit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt.
Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 19/1984 mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP, CDU und AfD gegen die Stimmen der SPD angenommen.
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/2021
Ich gehe davon aus, dass der Alternativantrag Drucksache 19/2011 durch die Mitantragstellung des Alternativantrags Drucksache 19/2021 seine Erledigungsgefunden hat. - Widerspruch sehe ich nicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld und damit einen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber, wenn das erkrankte Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Altersgrenze hat bis zum 31. Dezember 1991 noch bei acht Jahren gelegen und ist dann zum 1. Januar 1992 auf zwölf Jahre erhöht worden. Der Gesetzgeber hat seinerzeit deutlich gemacht, dass er Kinder ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr körperlich, geistig und seelisch so weit entwickelt sieht, dass kein unmittelbarer Bedarf zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege durch die Eltern besteht.
Es wird Sie nicht verwundern, dass ich das anders sehe; das sehen auch sehr viele Eltern anders und haben sich deshalb an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Ziel einer weiteren Anhebung der Altersgrenze gewandt.
Der Petitionsausschuss hat nach sorgfältiger Prüfung die Forderung nach einer Anhebung der Altersgrenze unterstützt und diese Petition dem Bundesministerium für Gesundheit zur Kenntnis gegeben und den Fraktionen des Bundestags übersandt. Diese Petition sollte als Anregung für parlamentarische Initiativen dienen. All das war 2018, und passiert ist seitdem nichts.
Die AfD-Fraktion spricht sich klar gegen eine verfrühte Rückkehr in die Erwerbstätigkeit von Eltern erkrankter Kinder aus, nur weil eine willkürliche und auch sonst im Rechtssystem nicht weiter gespiegelte Altersgrenze für den Krankengeldbezug gesetzt wurde. Dass Kinder einer Betreuung durch fürsorgende Eltern oder generell eine fürsorgende Person insbesondere im Krankheitsfall bedürfen, hat der Gesetzgeber bereits im SGB V bestätigt. Weshalb die Bedürftigkeit mit dem zwölften Lebensjahr enden soll, wird allerdings nicht klar, und sie hat auch keine Vorbilder im Rechtssystem. Damit erscheint uns als Legislative die Altersgrenze willkürlich.
Auch aus kinder- und jugendmedizinischer Sicht entbehrt die Altersgrenze von zwölf Jahren jeder Grundlage. Diese Einschätzung wird von der Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin geteilt. Deren Präsidentin hat die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags zur Anhebung der Altersgrenze ausdrücklich begrüßt und darauf hingewiesen, dass ältere Kinder und Jugendliche im Krankheitsfall selbstverständlich häusliche Betreuung und Pflege brauchen. Zudem dürfte es auch eine große emotionale und psychische Belastung für viele Eltern darstellen, denn wer lässt sein Kind schließlich gern unbeaufsichtigt und allein, wenn es krank ist?
Die Anhebung der Altersgrenze für das Kinderkrankengeld auf das vollendete 14. Lebensjahr steht in Übereinstimmung mit der geltenden deutschen Rechtslage, nach der sich der Kindheitsbegriff ebenfalls bis zum 14. Lebensjahr erstreckt.
Meine Damen und Herren, für die AfD steht die Familie im Mittelpunkt. Eine gute Familienpolitik muss die Familie als sinn- und wertestiftende Keimzelle der Gesellschaft unterstützen und finanziell dort stärken, wo dies notwendig ist. Das gilt ganz besonders für die originären Bedürfnisse der Kinder, die Zeit und Zuwendung ihrer Eltern brauchen. Es muss auch in unteren und mittleren Einkommensschichten möglich sein, zukunftsgerichtet für eine große Familie zu sorgen, ohne sich dabei