Protocol of the Session on February 20, 2020

Wir können mit diesem Verhandlungsergebnis hier in Schleswig-Holstein durchaus gut leben. Ein schleswig-holsteinischer Sonderweg, den wir im Jahre 2012 eingeschlagen haben, steht nicht mehr zur Verfügung, wenn Online-Glücksspiel in Deutschland in allen anderen Bundesländern zugelassen wird. Wir würden so unattraktiv werden, dass Online-Glücksspiel in Schleswig-Holstein dann kaum noch stattfände.

(Vereinzelter Beifall FDP)

Wir bitten Sie aber um zwei Dinge - das Erste ist schon angesprochen worden -: Setzen Sie sich dafür ein, die Glücksspielbehörde nach Schleswig-Holstein zu bekommen. Wir haben hier das Know-how, das notwendig ist. Das spricht für unser Land und ist ein Standortvorteil. Wir würden uns sehr freuen, wenn das gelänge.

(Beifall FDP und CDU)

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter Rossa.

Gestatten Sie mir bitte noch einen Satz.

Zweitens. Wir hätten eine Ergänzung der Regelung über die Verbundspielhallen, dass wir dort aufgenommen werden, damit wir einen größeren Gestaltungsspielraum haben.

Heute wünsche ich für die Schlussverhandlungen viel Erfolg und viel Glück. Wir werden uns nach der Unterzeichnung den parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechend hier mit dem Glücksspielstaatsvertrag befassen, Herr Dolgner. Das verspreche ich Ihnen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Claus Schaffer.

(Jan Marcus Rossa)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Herr Dolgner, es sind starke Worte für jemanden, dessen Fraktion regelmäßig die Beratung über Gesetzentwürfe der AfD gerne einmal ablehnt oder diese auf die lange Bank schiebt.

Aber zum Thema: Online-Glücksspiel ist in Deutschland schlichtweg Realität; das klang bereits an. Tagtäglich spielen viele Menschen im Internet um Geld, in einigen Ländern illegal, in SchleswigHolstein nicht.

Bisher ist es in Deutschland nicht gelungen, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den illegalen Glücksspielmarkt zu schaffen. Schleswig-Holstein ist mit seinem Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels mit einer kurzen Unterbrechung einen eigenen, aber auch einen guten Sonderweg gegangen. Kritik am schleswig-holsteinischen Alleingang aus anderen Bundesländern wurde stets laut, nicht zuletzt auch wegen der räumlich unbegrenzten TVWerbung für Online-Glücksspiele. Denn nur Spieler im Geltungsbereich des Glücksspielgesetzes von Schleswig-Holstein, die ihren Wohnsitz und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in unserem Bundesland haben, sind für die Teilnahme an Online-Glücksspielen berechtigt gewesen. Fernsehsender aber senden bundesweit tagtäglich Werbeclips für Internet-Glücksspiele in Schleswig-Holstein. Ohne jeden Zweifel nutzen auch Spieler aus anderen Bundesländern dieses Angebot - unkontrolliert, ungeschützt und eben auch illegal.

Deshalb ist es gut, dass nun eine bundeseinheitliche Regulierung vorgenommen wird, die in Form eines Entwurfs für einen neuen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag dann auch hier eingebracht werden wird.

Die Märkte für Online-Glücksspiele werden mit der Vergabe von Erlaubnis an private Anbieter nun bundesweit geöffnet. Damit wird ein großer Schritt in Richtung einer marktkonformen und legalen Glücksspielregulierung gegangen.

Wir befürworten in diesem Entwurf insbesondere die Regelungen zum Spielerschutz, die tatsächlich weitergehend sind als diejenigen des schleswig-holsteinischen Sonderwegs.

Ein Beispiel hierfür ist die Festlegung eines anbieterübergreifenden Einzäunungslimits. Diese Vorschrift dient dem Schutz von Spielern zur Eindämmung von finanziellen Folgen von Spielsucht. Für jeden Glücksspieler muss ein Konto eingerichtet

werden. Pro Monat wird es ein Einzahlungslimit von 1.000 € geben. Wenn die verzockt sind, ist Schluss.

Das sogenannte parallele Spielen ist nach dem Entwurf ebenfalls verboten; denn das Suchtpotenzial des Online-Glücksspiels wird durch paralleles Spielen und die damit einhergehende Steigerung der Ereignisfrequenz drastisch erhöht. Auch dies dient dem Schutz von Spielern zur Eindämmung von Spielsucht.

Die Einrichtung einer zentralen Glücksspielbehörde halten wir für richtig und notwendig. Die Glücksspielaufsicht führt zum Beispiel eine Sperrdatei, in der alle Spieler erfasst werden, die einer Selbstoder Fremdsperre unterliegen. Nicht nur auf eigenen Wunsch können sich Zocker vom Glücksspiel ausschließen lassen, auch Dritte, zum Beispiel Angehörige sind berechtigt, den Ausschluss vom Glücksspiel zu fordern.

Diese Behörde überprüft auch, ob Online-Veranstalter automatisierte Systeme zur Früherkennung von glücksspielsuchtgefährdeten Spielern einsetzen. So soll der Manipulation von Spielverläufen zulasten der Spieler sowie dem Umgehen von Regulierungen Einhalt geboten werden. Auch dies ist klar ein Beitrag zum Spielerschutz.

Natürlich sind auch wir dafür, dass diese Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein installiert wird. Schleswig-Holstein hat gute Erfahrungen sammeln können und ist als Standort gerade deshalb prädestiniert.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf gibt Rechtssicherheit für verantwortungsbewusste Anbieter und dämmt so den illegalen Markt des Online-Glücksspiels ein. Auch Maßnahmen zur Suchtprävention beim Online-Glücksspiel sind enthalten, was wir für absolut notwendig erachten.

Was passiert aber, wenn der Spielsüchtige abseits des Online-Marktes, zum Beispiel in Spielhallen, Wettbüros oder Spielbanken, weiterspielt, wenn also die Spielsucht auch offline stattfindet?

Unter suchtpräventiven Gesichtspunkten schlagen wir die Einführung einer personengebundenen Spielerkarte nach norwegischem Vorbild vor. Diese Karte muss bei jeder Spielteilnahme, ob online oder offline, eingesetzt werden. Sie liefert nützliche Informationen zu problematischen Verhaltensweisen und deren Prävention. Die Verlustquoten werden kontrolliert und sind beschränkt. Mit dieser Spielerkarte könnte Spieler zu ihrem eigenen Schutz ge

sperrt werden. So wird verhindert, dass ein Spieler das gesamte Hab und Gut verspielen kann.

Der Erfolg bei der Bekämpfung von Spielsucht wird aber in großem Maße letztendlich davon abhängig sein, wie konsequent die neuen Regelungen eingeführt und auch durchgesetzt werden und im günstigsten Fall auch weitere wirksame Regelungen hinzukommen.

Ich freue mich in der Tat auf die Beratung im Ausschuss, wenn dann der Staatsvertrag tatsächlich vorliegt. Einstweilen unterstützen wir das Vorhaben. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall AfD)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es auch unser Parlamentsverständnis ist, ähnlich, wie es der Kollege Rossa beschrieben hat, dass wir dann, wenn wir Landtagsbeschlüsse haben, die aber nicht mit dem übereinstimmen, was möglicherweise die Landesregierung andernorts macht, natürlich darüber diskutieren und dann möglicherweise neue Beschlüsse fassen müssen. Genau das tun wir jetzt. Wir verbinden mit diesem Antrag auch noch eine Aufforderung für die Zukunft, was die Glücksspielbehörde angeht. Insofern glaube ich schon, dass das Ganze nicht nur wichtig, sondern auch dringlich ist.

(Beifall SSW, CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, wir können uns glücklich schätzen, dass wir heute über einen gemeinsamen Glücksspielstaatsvertrag aller Länder debattieren. Dieser schafft Spielerschutzregeln, die wir bisher noch nicht haben. Dieser schafft für die Anbieter Rechtssicherheit, die wir bisher noch nicht haben. Dieser schafft Einnahmen, die bisher noch hauptsächlich am Staat vorbeigehen und dadurch finanzielle Sicherheit für den Sport, soziale und kulturelle Maßnahmen, die hierdurch bei uns gefördert werden. Dass dies so ist, liegt einzig und allein an der Hartnäckigkeit, die wir gemeinsam an den Tag gelegt haben. Dafür bin ich sehr dankbar.

Der Glücksspielstaatsvertrag orientiert sich an Regelungen, die schon in Schleswig-Holstein gelten und sich stark an den Regelungen in Dänemark orientieren.

(Zuruf SPD: Ah!)

Diejenigen, die jetzt sagen, Schleswig-Holstein werde das Las Vegas des Nordens und deshalb den Untergang des Abendlandes beschwören, müssen sich fragen lassen, warum denn in Dänemark die gleichen Regelungen so erfolgreich sind, dass sie von vielen anderen Ländern kopiert werden. Es ist doch klar, dass ein Spiel mit Regeln - wie in Zukunft - besser ist als ein Spiel ohne Regeln, wie wir es bisher außerhalb von Schleswig-Holstein haben.

(Beifall Kay Richert [FDP])

Dort ist nämlich kein Spielerschutz vorgeschrieben; dort ist auch kein Jugendschutz vorgeschrieben. Gespielt wird aber trotzdem. Dieser Zustand ist unhaltbar.

Der Sportwettenmarkt ist im letzten Jahr in Deutschland um 21 % gestiegen. Große Teile dieses Marktes bewegen sich außerhalb eines deutschen gesetzlichen Rahmens. Insgesamt beläuft sich der Umsatz bei den Sportwetten auf 9,3 Milliarden €. Ein solcher Wirtschaftszweig muss geregelt werden, und das wird jetzt auch getan.

Schon derzeit sind 45 Anträge auf Sportwettenlizenzen angekündigt. Das zeigt, dass auch die Anbieter ein hohes Interesse daran haben, ein rechtlich einwandfreies lizensiertes Angebot zu machen.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt aller möglichen Glücksspielangebote. Der Staatsvertrag sieht vor, dass es in Zukunft keine zahlenmäßige Begrenzung von Lizenzen gibt. Das heißt, einzig und allein die Qualität und die Rechtsförmlichkeit der Angebote spielen in Zukunft bei der Lizensierung eine Rolle.

Das ist richtig, weil wir dann im Lizensierungsverfahren Einfluss auf die Inhalte und die Gestaltung der Angebote haben werden. Genau das haben wir außerhalb von Schleswig-Holstein noch nicht. So wird zum Beispiel der Höchsteinsatz beim OnlineGlückspiel anbieterübergreifend auf 1.000 € im Monat begrenzt. Damit erfasst man 90 % bis 95 % aller Spiele; diese liegen darunter. Anders herum bedeutet das, dass wir für 5 % bis 10 % aller Spieler den Einsatz begrenzen, um sie zu schützen. Vor diesem Hintergrund muss man zumindest auch einmal darüber nachdenken, ob alle Werbebeschränkungen, wie sie derzeit angedacht sind, wirklich nötig sind. Ich glaube, da kann man noch nachbessern.

Ein wirklich wichtiger Punkt ist aber auch, dass wie in Dänemark - in Zukunft illegales Glückspiel im Internet verfolgt wird. Das haben wir nämlich noch nicht. Es wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet, die gegen illegale Angebote in

(Claus Schaffer)

Deutschland vorgehen wird. Das heißt, auf der einen Seite lassen wir ein beschränktes und reglementiertes Angebot zu, und auf der anderen Seite bekämpfen wir illegale Angebote. Vernünftiger kann man die Sache eigentlich nicht angehen.

(Beifall Jette Waldinger-Thiering [SSW] und Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Schleswig-Holstein hat in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit seinen Glücksspielregelungen machen können. Wir haben bewiesen, dass das OnlineGlückspiel regelbar und kontrollierbar ist. Wir stellen jetzt schon einen Safe-Server für unsere lizensierten Angebote zur Verfügung und sind in allen administrativen Fragen führend. Wir sind kein Las Vegas, aber wir sind diejenigen mit der größten Fachkenntnis in diesem Bereich. Deshalb wäre es nach unserer Auffassung folgerichtig, wenn Schleswig-Holstein der Standort für die neu einzurichtende Glückspielvollzugsbehörde würde. Das ist noch das letzte Stückchen Arbeit, das wir auf Bundesebene vor uns haben. Auch hier senden wir als SSW zusammen mit den Regierungsparteien genau das richtige Signal.

(Beifall SSW, CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, viele Redner der Koalition haben uns gedankt, dass wir mitgearbeitet haben und uns intensiv beteiligen. Den Dank möchte ich gern zurückgeben; denn es ist nicht selbstverständlich für Regierungsfraktionen, Oppositionsfraktionen so eng und intensiv mitarbeiten zu lassen. Dafür vielen Dank. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit in diesem Bereich.

(Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)