- Den gab es nicht. Wir haben über diesen Fall hier miteinander diskutiert. Burkhard Peters kann das Ganze hier aufrollen.
Ich wollte gerade sagen: Landtagspräsident Schlie wollte mir gern noch länger zuhören, und daher hat er meine Uhr nicht ablaufen lassen - aber nein.
Daher möchte ich hier ganz klar feststellen: Wen haben wir damals in Rendsburg in der Abschiebehaftanstalt untergebracht? Zum Schluss waren dort, meine ich, etwas mehr als zehn Menschen. Es handelte sich nur um Männer. Diese Menschen waren damals von der Bundespolizei aufgegriffen worden.
- Zum Schluss, aber als ich damals angefangen habe - das ist schon ein paar Jahre her, das sieht man nicht, ist aber so -,
waren es Menschen, die auf der Durchreise waren, also Menschen, die Schleswig-Holstein als Transitland genutzt haben. Sie waren auf der Durchreise und wurden geschnappt. Man wusste nicht, wohin mit denen, also ab nach Rendsburg. Dann musste geklärt werden, ob ein Dublin-Fall vorliegt und so weiter.
Im Schnitt sollten sie nicht länger als drei bis sechs Wochen dort untergebracht werden. Ganz zum Schluss waren dort nur noch zwei Menschen untergebracht, weil die Richter gesagt haben: Die Anordnung einer Haft ist eine so große Freiheitsbeschränkung, dass diese ganz besonderen Richtlinien unterworfen werden muss. Am Schluss war dort niemand mehr untergebracht. Daher frage ich: Was nützt einem eine Haftanstalt in Schleswig-Holstein, in der man niemanden unterbringen kann? Gibt es sie nur, damit Sie zu Hause besser schlafen können? Daher haben wir diese Haftanstalt damals geschlossen.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir das damals miteinander gemacht haben. Daher habe ich hier nicht die Unwahrheit gesagt. Vielleicht wäre es sinnvoller, wenn Sie sich stärker mit der Thematik beschäftigen würden und nicht nur mit den Überschriften. Ziehen Sie nicht nur irgendwelche Zahlen aus irgendwelchen Netzen, um hier Ihren Populismus zu betreiben!
(Jörg Nobis [AfD]: Ich beschäftige mich mit dem Wahlergebnis am Sonntag! - Volker Schnurrbusch [AfD]: Die großen Vereinfa- cher von der SPD!)
Ich würde mich freuen, wenn Sie hier nicht die Unwahrheit erzählten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir eigentlich vorgenommen, auf Beiträge von rechts so selten wie möglich zu reagieren, weil sie intellektuell nicht lohnend sind.
Aber da manche Dinge ja im Protokoll stehen und, wenn man ihnen nicht widerspricht, dort stehen bleiben, will ich auf Folgendes hinweisen: Als es die Angelegenheit mit Anis Amri und als es Vorwürfe gegen den Innenminister auch vonseiten der Sozialdemokraten gab, dass dieser nicht in Haft genommen worden ist, habe ich in der Tat gesagt, dass ich der Meinung bin: Bei Menschen, bei denen erwiesen ist, dass sie Gefährder sind, kann es nicht daran liegen, dass wir keine Abschiebemöglichkeit finden, dass von ihnen Gefahr für die Bevölkerung ausgeht.
Ich habe das aber in folgendem Kontext gesagt: 99,9 % der Menschen, die zu uns kommen, sind friedlich gesinnt und achten unsere Rechtsordnung übrigens so, wie es Einheimische auch tun. Wenn wir wollen, dass nicht pauschale Vorurteile gegenüber anderen herrschen, müssen wir die, von denen wir wissen, dass es Gefährder sind, und von denen Gefahren ausgehen, auch in Haft nehmen können. Das war in diesem Fall nicht möglich.
Im Übrigen finde ich, dass Menschen, die nichts verbrochen haben - deswegen finde ich auch das Wort „Asylmissbrauch“ völlig daneben -, Anträge stellen sollen, die möglicherweise abgelehnt werden. Da gibt es keinerlei Grund, diese in Haft zu nehmen, sondern es ist ein ganz normaler Vorgang, dass man damit ordentlich umgeht.
Ein Letztes will ich ganz deutlich sagen: Die Partei eines Mannes, unseres Ehrenvorsitzenden, der selbst Flüchtling war, braucht von Rassisten und Demokratiefeinden in keiner Weise Belehrungen in diesem Hause. Das verbitte ich mir.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Burkhard Peters von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vermischung der Problematik von Gefährderinnen und Gefährdern, meistens männlich, und von normalen Ausreisepflichtigen, die Sie hier grundsätzlich und vorsätzlich betreiben, ist unerträglich.
Denn die Gruppe der Gefährder - das mussten Sie selber konzedieren - ist sehr klein, während die Gruppe der normalen Ausreisepflichtigen ziemlich groß ist. Sie insinuieren mit dieser Vermischung, mit dieser ständigen Durcheinanderrührerei, dass normale Ausreisepflichtige letztlich nicht viel anderes sind als Gefährder.
Ich muss Ihnen sagen: Der BGH - das ist der Bundesgerichtshof - hat vor einigen Jahren in Bezug auf Ausreisepflichtige und Abschiebehäftlinge eine ganz klare Regel aufgestellt, nämlich das sogenannte Trennungsgebot, das besagt, dass ausreisepflichtige Abzuschiebende nicht in JVA eingesperrt werden dürfen. Gefährder dürfen nach dem Ausländergesetz allerdings seit einigen Monaten in JVA untergebracht werden. Dafür gibt es in SchleswigHolstein auch Plätze. Deswegen ist es eine populistische Scheindebatte, die Sie hier aufmachen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Peters hat es gerade sehr ausführlich beschrieben, Herr Nobis. Ich habe in meinen Ausführungen gesagt: Abschiebehaft ist weder Beugenoch Strafhaft. Ich habe das bewusst zweimal wiederholt, weil Sie gerne den Begriff „Abschiebehaft“ benutzen, wenn es darum geht, Gefährder unterzubringen.
Der Begriff „Gefährder“ ist ausschließlich ein Begriff des Polizei- und Ordnungsrechts und hat überhaupt nichts mit Vollzugdiensten oder Verurteilten zu tun. Wir haben zwei Haftplätze in Neumünster
für diese Fälle. Gefährder haben nichts in Abschiebehafteinrichtungen zu suchen. Ein Gefährder ist auch noch nicht verurteilt. Allein die Begrifflichkeit lässt es nicht zu, ihn in Haft zu nehmen. Es gibt Einrichtungen in Neumünster, die genutzt werden, wenn eine entsprechende richterliche Anordnung erfolgt ist. Sie dürfen bitte nicht den Eindruck erwecken, dass in Schleswig-Holstein Gefährder in Abschiebehafteinrichtungen überführt werden. Das ist definitiv nicht gegeben.
Der Verfassungsschutz schreibt bewusst, dass es sich um eine Zahl im kleinen zweistelligen Bereich handelt.
Es wird ausführlich darüber berichtet, dass die Gefährder unter Beobachtung stehen. Aber wohlgemerkt: Es handelt sich nicht um verurteilte Straftäter.
Ich mache am Ende der Debatte, die durchaus eine gewisse emotionale Bandbreite hatte, darauf aufmerksam, dass das Gebot der Mäßigung auch für nicht vollständig ausgesprochene Sätze gelten sollte.
Es wurde Ausschussüberweisung beantragt. Die Anträge, Drucksachen 19/156 und 19/157, sollen dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind alle übrigen Fraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung in der Sache. Wir kommen zu b), Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 19/156. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Abgeordneten der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind alle übrigen Abgeordneten des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen hat es nicht gegeben.
Ich komme zum Punkt 2: Abstimmung zu c), Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 19/157. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der AfDFraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Mitglie