und Bemerkungen 2019 des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2017 und Stellungnahme zum Abbau des strukturellen Finanzierungsdefizits bis 2020
Das Wort zur Begründung wird, wie ich sehe, nicht gewünscht. Ich erteile zunächst das Wort dem Herrn Berichterstatter des Finanzausschusses, dem Abgeordneten Stefan Weber mit dem Bericht zu a), c), f), g), h) und i).
Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Mitglieder des Finanzausschusses haben in den letzten Monaten intensiv über den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 beraten und legen Ihnen jetzt mit der über 350 Seiten starken Beschlussempfehlung das Ergebnis ihrer Arbeit vor.
Wir haben die Haushaltsberatungen nach dem bewährten Verfahren durchgeführt: Die Fraktionen reichen ihre Fragen zum Haushaltsentwurf schriftlich ein, die Landesregierung antwortet schriftlich. In den Einzelplanberatungen, die gemeinsam mit den betroffenen Fachausschüssen stattfinden, werden offene Punkte, weitere Nachfragen und Schwerpunkte behandelt.
An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Beteiligten, dass alles reibungslos funktioniert hat, insbe
sondere bei der Verwaltung, Frau Finanzministerin, für die zügige und zuverlässige Beantwortung unserer Fragen, beim Landesrechnungshof, Frau Dr. Schäfer, für die konstruktive Begleitung und besonders bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie mir als neuem Vorsitzenden die Sitzungsleitung einfach gemacht haben.
Gemeinsam mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof hat der Finanzausschuss die Landesfinanzen und ihre Konsolidierung stetig im Blick. Nach den Ausschussberatungen ist es gelungen, die Personalausgaben und die Zinsausgaben gegenüber dem Haushaltsentwurf leicht abzusenken. Die Investitionsquote liegt bei 9,7 %, die vorgesehene Nettotilgung bei 27 Millionen €.
Die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker beschäftigt vor allem die Frage, inwieweit Finanzmittel beziehungsweise mögliche Haushaltsüberschüsse für die Tilgung von Altschulden oder die Sanierung unserer Infrastruktur verwendet werden sollen.
In den Voten des Finanzausschusses zu den diesjährigen Bemerkungen des Landesrechnungshofs, die wir ebenfalls in dieser Tagung beschließen werden, heißt es:
„Angesichts der aktuellen Wachstums- und Steuerprognosen nimmt der Finanzausschuss die Einschätzung des Landesrechnungshofs, dass die Einnahmen des Landes voraussichtlich nicht ausreichen werden, um alle Projekte der Landesregierung und die großen Herausforderungen der nächsten Jahre zu finanzieren, zur Kenntnis. Der Finanzausschuss empfiehlt daher der Landesregierung, den Ausgabenanstieg möglichst zu begrenzen und Schwerpunkte zu setzen.“
Eine solche Herausforderung beziehungsweise ein Schwerpunkt ist das UKSH, mit dessen wirtschaftlicher Situation wir uns im Finanzausschuss - zum größten Teil unter Beteiligung des Sozialausschusses und des Bildungsausschusses - sowie im Beteiligungsausschuss in mehreren Sitzungen befasst haben.
Mit dem am 12. November 2019 geschlossenen Zukunftspakt UKSH geben Landesregierung und Landtag dem Universitätsklinikum eine sichere und planbare finanzielle Perspektive.
Der Finanzausschuss hat letzten Donnerstag über die Haushaltsanträge der Fraktionen und kurzfristig eingegangene Änderungsvorschläge der Landesregierung abgestimmt. Die Opposition bringt ihre im Ausschuss abgelehnten Anträge - wie üblich - noch einmal in den Landtag ein. Angenommen wurden vom Finanzausschuss vier Anträge des SSW und die Anträge der Koalition inklusive der von der Landesregierung nachgeschobenen Änderungen.
Mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen der SPD und AfD empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, das Haushaltsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz und den Plan des Landeshaushalts für das Jahr 2020 in der Fassung der Ihnen mit Drucksache 19/1846 vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
Schließlich empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, dem Landesrechnungshof und der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Finanzministerium hat uns gestern mitgeteilt, dass die Beschlussfassung des Finanzausschusses zum Haushalt einen kleinen Fehler enthält. Der Finanzausschuss hat einen interfraktionellen Änderungsantrag zum Thema Clearingstelle Windenergie - neues Kapitel 01 07 - beschlossen, der auch vom Finanzministerium für den Finanzausschussbericht im Planaufstellungsverfahren vollumfänglich erfasst wurde. Bedauerlicherweise sind die Einbeziehung des neuen Kapitells sowie der Änderungsantrag zum Kapital 07 42 bei der Erstellung der Druckdatei nicht erfolgt. Insoweit fehlen die entsprechenden Seiten im Finanzausschussbericht, sind aber in den Gesamtzahlen des Haushalts enthalten.
Das Finanzministerium hat das fehlende Haushaltskapitel und den Änderungsantrag inzwischen in die Beschlussempfehlung eingearbeitet; die aktualisierte Drucksache 19/1846 (neu) ist im Internet veröffentlicht und wurde elektronisch verteilt. Da die Drucksache über 350 Seiten umfasst, konnte sie nicht mehr rechtzeitig neu gedruckt werden. Aus diesem Grund liegen Ihnen nur die fehlenden Seiten der Drucksache als Tischvorlage vor. Ich bitte Sie, über die Beschlussempfehlung inklusive der Einrichtung des neuen Kapitels 01 07 abzustimmen.
Bevor wir in die Aussprache eintreten, begrüßen Sie gemeinsam mit mir unseren ehemaligen Kollegen Andreas Beran. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung nicht nur wieder einen Rekordhaushalt, sondern vor allem einen soliden Haushalt, wie man ihn von uns kennt und wie er sich für Jamaika gehört.
Mehr als 13 Milliarden € bereinigte Einnahmen und Ausgaben umfasst der Haushalt 2020. Auch wenn wir weniger einnehmen als geplant, werden wir selbstverständlich die schwarze Null einhalten und planen den kommenden Haushalt mit einem positiven Finanzierungssaldo von über 30 Millionen €.
Ein großer Dank gilt insbesondere den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die uns mit ihrer täglichen Arbeit diesen politischen Gestaltungsspielraum überhaupt erst ermöglichen. Wir nutzen diesen Spielraum und investieren in die Zukunft Schleswig-Holsteins. Auch 2020 werden wir eine Investitionsquote von knapp 10 % erreichen. So begegnen wir dem Sanierungsstau im Land und investieren im dritten Jamaika-Haushalt in Folge wie keine andere Landesregierung vor uns.