Protocol of the Session on November 14, 2019

- Na ja, aber ich weiß ja, was der Geschäftsführer in Husum gesagt hat: dass nur 35 Angestellte bei ihm fest angestellt sind, die anderen 150 haben einen Werkvertrag.

Die Krankheit des Systems heißt also Werkvertrag. Der Werkvertrag senkt die Produktionskosten, verlagert die Verantwortung auf ein undurchschaubares Geflecht und entrechtet die Beschäftigten, die nicht durch den Betriebsrat ihres Arbeitsplatzes vertreten werden können. Die zuständige DGB-Vorsitzende, Susanne Uhl, sagte in einer Pressemitteilung vor einigen Monaten zur Situation im Husumer Schlachthof - ich zitiere -:

„Die Menschen werden durch die schwere Arbeit ausgebeutet und verschlissen - ohne jede Chance, die Sprache zu lernen oder am sozialen Leben teilzuhaben.“

Die Rechte der Werkvertragsbeschäftigten sind an das Werkvertragsunternehmen gebunden, das im Ausland sitzt und nach dortigen Mitbestimmungsregeln agiert. Betriebsräte gibt es dort nur in Ausnahmefällen.

Werkverträge sind ein Eingriff in den Wettbewerb, weil sie den Faktor Arbeit künstlich verbilligen. Ein breites Bündnis aus Kirchen und Gewerkschaften fordert für Schleswig-Holstein menschengerechte Arbeits- und Lebensbedingungen in den Schlachthöfen.

(Beifall SSW und vereinzelt SPD)

Das ist eine Forderung, die wir absolut unterstützen.

Nicht die Verstöße sind das Problem, sondern das Problem ist die fehlende Kontrolle. An allen Schlachthofstandorten muss der staatliche Arbeitsschutz fest installiert werden. Die Initiative fordert das erst einmal für ein Jahr. Ich denke allerdings,

dass eine scharfe Kontrolle in Husum, Kellinghusen, Bad Bramstedt und in Böklund dauerhaft nötig ist. Die Arbeitgeber haben wiederholt gezeigt, dass sie immer nur das verbessern und umsetzen, was ihnen in der Öffentlichkeit nachgewiesen wird. Darum müssen wir eine engmaschige Kontrolle installieren.

Menschen und Tiere leiden. Das Ministerium fährt eine Informationskampagne mit Flyern. Da ist wirklich mehr drin.

Kommen Sie bitte zum Schluss!

Eine Selbstverpflichtung der Branche reicht nicht aus; das zeigen alle Beispiele auch in anderen Bereichen. Der Staat muss gesetzliche Normen überwachen und durchsetzen, und dass das geschieht, ist hier nicht richtig zu erkennen. - Jo, tak.

(Beifall SSW und SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1510, dem Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. - Da ist noch eine Wortmeldung. - Ja?

Entschuldigung, auf unserer Liste steht als Vereinbarung: zur Überweisung in den Sozialausschuss und mitberatend in die anderen Ausschüsse. - So habe ich das verstanden.

(Zurufe: Ja! Das ist richtig! Genau!)

Okay. - Gut, dann ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1510, dem Sozialausschuss und mitberatend dem Umweltausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 43 auf:

Gemeinsame Beratung

(Flemming Meyer)

a) Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel, der Universität zu Lübeck und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein für die Jahre 2020 bis 2024

Bericht der Landesregierung Drucksache 19/1685

b) Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Landesregierung mit den staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein

Bericht der Landesregierung Drucksache 19/1686

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 19/1769

Ich erteile das Wort dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses, dem Abgeordneten Peer Knöfler.

Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.

(Beifall Heiner Rickers [CDU] und Hans- Jörn Arp [CDU])

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Ich erteile das Wort der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Präsidenten unserer Universitäten und Hochschulen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den neuen Ziel- und Leistungsvereinbarungen können wir heute einen Meilenstein in der Entwicklung des Wissenschafts- und Hochschulstandorts SchleswigHolstein setzen.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

- Genau. Wir setzen einen Meilenstein, auf den wir stolz sein dürfen und an dem viele engagierte Männer und Frauen mitgewirkt haben: in den Präsidien, den Verwaltungen der Hochschulen, meinem Ministerium. Eigentlich wollte ich jetzt Herrn Dr. Grundei ganz besonders danken, der diese mo

natelangen Verhandlungen wirklich sehr engagiert geführt hat.

(Beifall CDU und vereinzelt FDP - Zuruf Martin Habersaat [SPD])

- Bis zum Schluss sind Sie engagiert dabei, Herr Habersaat. - Mit unserem gemeinsamen Ergebnis, dem Hochschulvertrag und den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, schaffen wir die Grundlage für eine weitere Profilierung unserer Hochschulen und des Hochschul- und Wissenschaftssystems in Schleswig-Holstein insgesamt. Wir bieten unseren Hochschulen eine gesicherte Finanzierung und ermöglichen ihnen damit Planungssicherheit als Grundlage ihrer strategischen Weiterentwicklung. Damit investieren wir langfristig in unsere Zukunft, aber auch in die Zukunft unserer Kinder und Enkel, denn Wissenschaft gestaltet Zukunft.

Jeder Euro, der in Wissenschaft investiert wird, zahlt sich langfristig aus. In der Öffentlichkeit wird das von manchen manches Mal immer noch unterschätzt. Deshalb dürfen wir hier nicht sparen, sondern müssen uns im Gegenteil auch künftig gemeinsam nach Kräften anstrengen, die Mittel für unsere Hochschulen weiter zu steigern und den Abstand zu den Ländern, die deutlich mehr Geld in ihre Hochschulsysteme investieren, nicht noch größer werden zu lassen.

Heute freuen wir uns über das bisher Erreichte. Die wesentlichen Innovationen in der neuen Zielvereinbarungsperiode sind der umfassende Hochschulvertrag und das weiterentwickelte Finanzierungssystem mit dem neuen Strategiebudget. Zusätzlich zu dem bisherigen Globalbudgetansatz stellt die Landesregierung ab 2020 einen Aufwuchs von jeweils 5 Millionen € pro Jahr über die gesamte Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode zur Verfügung. Daraus finanzieren wir einen Strukturausgleich, einen Inflationsausgleich und das neue Strategiebudget.

Erstmalig in der Geschichte der Zielvereinbarungen wird mit diesem Strategiebudget ein echtes Bonussystem etabliert. So ermöglichen wir gerade auch langfristige strategische Vorhaben der Hochschulen, denn das Strategiebudget steht unbefristet im Grundhaushalt zur Verfügung. Es trägt damit maßgeblich zur Profilschärfung unserer Hochschulen bei.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus hat die Landesregierung im Koalitionsvertrag erneut die Übernahme der Besoldungs- und Tarifsteigerungen zugesagt. Damit fügen wir einen weiteren erheblichen Baustein zur Finanzierung der Hochschulen hinzu.

(Vizepräsidentin Aminata Touré)

Wir haben für die kommende Ziel- und Leistungsvereinbarungsperiode erstmalig einen Hochschulvertrag entwickelt, der nicht nur den rechtlichen, sondern auch den inhaltlichen Rahmen für die hochschulindividuellen Einzelzielvereinbarungen bildet. Der neue Hochschulvertrag beschreibt die aktuellen Herausforderungen des Wissenschaftssystems und leitet daraus übergreifende strategische Ziele der Hochschul- und Wissenschaftspolitik in Schleswig-Holstein ab.

Das ist zum Beispiel der Bedarf an Lehrkräften und sonstigen Fachkräften, den wir zu decken haben. Es gilt, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und zu nutzen, die weitere Erforschung und den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen und eine Beteiligung an international sichtbarer Spitzenforschung zu sichern und auszubauen. Es ist für geeignete Rahmenbedingungen einschließlich der notwendigen Infrastruktur wie auch der gesellschaftlichen Akzeptanz der Wissenschaft zu sorgen.

Meine Damen und Herren, Sie befinden heute nicht nur über den Hochschulvertrag und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit unseren neun staatlichen Hochschulen, sondern auch über die Ziel- und Leistungsvereinbarung für unsere Hochschulmedizin. Mit der Verabschiedung der ersten Ziel- und Leistungsvereinbarung für die Hochschulmedizin für die Jahre 2018 und 2019 hatten wir bereits geplant, künftig die beiden Zielvereinbarungssysteme zu synchronisieren. Daher die kurze zweijährige Laufzeit für das Erstlingswerk und heute bereits die Vorlage der neuen Vereinbarung für die Hochschulmedizin für einen fünfjährigen Zeitraum ab 2020.

Neben der erstmalig gewährten fünfjährigen Planungssicherheit ist eine weitere zentrale Neuerung in der Hochschulmedizin die dauerhafte Übernahme der Besoldungs- und Tarifsteigerungen. Das ist ein Punkt, der den beiden Standorten in den Verhandlungen am wichtigsten war und mit dem wir die Finanzierung von Forschung und Lehre in der Medizin zukünftig deutlich stärken.

Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurden gemeinsam mit den Vertretern der Universitäten und des UKSH verhandelt und von der Universitätsmedizinversammlung einstimmig so beschlossen.

Auch die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit unseren Hochschulen sind das Resultat zahlreicher intensiver und konstruktiver Gespräche und Verhandlungsrunden. Ich will hier betonen, dass diese im Konsens abgeschlossen werden konnten. Ich meine, die intensive Arbeit aller Beteiligten hat sich

gelohnt. Hochschulvertrag und Zielvereinbarungen schaffen die Grundlagen für die Weiterentwicklung unserer Hochschulen und unserer Hochschulmedizin. Die Wettbewerbsfähigkeit des schleswig-holsteinischen Wissenschaftssystems wird damit gestärkt und unser Land als attraktiver, moderner Wissenschaftsstandort national und international weiter profiliert.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Daher bitte ich Sie, den vorliegenden Vereinbarungen zuzustimmen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute überschritten. Diese Zeit steht jetzt auch allen Fraktionen zu.