Die Diskreditierung des Dieselmotors und die nicht wissenschaftlich geführte Diskussion über Messwerte haben dazu geführt, dass die deutsche Schlüsselindustrie in eine Krise hineingeredet wird.
Wir fordern die Landesregierung daher auf, sich auch und gerade im Sinne der Verbraucher, die jetzt um ihre Fahrzeuge und die Werte, die diese repräsentieren, fürchten, für eine Bestandsgarantie von Benzin- und Dieselfahrzeugen einzusetzen und sich Fahrverboten klar entgegenzustellen.
Wir beantragen die Überweisung unseres Antrags an den Wirtschafts- und an den Umweltausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben es mit drei Anträgen zu tun. Ich beginne damit, mich mit dem AfD-Antrag inhaltlich auseinanderzusetzen, denn es ist so: In jeder Talkshow, die von Ihrer Spitzenkandidatin nicht frühzeitig verlassen wird, und auch hier in Ihrem Antrag werden Dinge behauptet, die nicht korrekt sind. Die werden nicht korrekter, indem man sie dauernd wiederholt.
In Ihrem Antrag steht, dass an Arbeitsplätzen das 24-fache Überschreiten der Schadstoffkonzentration an NO2 zulässig ist. Das ist Quatsch. Das wissen Sie auch. Man muss nur einmal googeln, dann weiß man, dass dies nicht richtig ist. Es ist 150-mal widerlegt worden: Der Höchstwert, der 23-fach überschritten ist, ist für ganz wenige Berufe wie Stahlkocher und Schweißer zulässig. Keiner von uns würde fordern, dass wir bei allen die Strahlenbelastungswerte um das 20-fache erhöhen, weil es Berufsgruppen gibt, die einer höheren Strahlenbelastung ausgesetzt werden dürfen wie zum Beispiel Piloten.
Also: Hören Sie auf, so unredlich zu argumentieren und alle als Ökoideologen hinzustellen, die solche
Grenzwerte festlegen. Das ist einfach nicht wahr. Der normale Grenzwert eines Büroarbeitsplatzes liegt bei 60 µg/m3 Die Außenluft sollte nicht mehr als 40 µg/m3 aufweisen. Das hat einen guten Grund: Arbeitnehmer sind volljährig, in der Außenluft sind auch Kleinkinder unterwegs. Deshalb sollten wir aber auch an diesen Grenzwerten nicht zweifeln und vor allen Dingen nicht versuchen, sie quasi wissenschaftlich zu widerlegen.
Ein nächster Punkt ist entscheidend: Sie sagen, wir sollen eine Bestandsgarantie für den Diesel geben. Der Diesel solle eine Bestandsgarantie bis 2050 bekommen. Man stellt sich die Frage: Warum eigentlich nur bis 2050? Man könnte auch 2060, 2070 oder 2080 festlegen. Die Zahlen kann man beliebig austauschen.
Oder man könnte dies mit dem Verbrennungsmotor tun. All dies ist aber eigentlich nicht Thema von Landespolitik, denn wir müssen uns nicht aufschwingen und sagen: Wir sind die besseren Ingenieure, wir sorgen dafür, welche Antriebstechnologie zu welchem Zeitpunkt wo eingesetzt werden soll. Wir sind dafür zuständig zu sagen: Wir setzen Grenzwerte für den Arbeitsplatz und für die Außenluft, und diese Grenzwerte müssen eingehalten werden.
Ich muss ehrlich sagen: Wenn wir es als Energiewendeland Schleswig-Holstein schaffen, dann kann man auch emissionsfreie Mobilität hinbekommen. Da gibt es - ganz nebenbei gesagt - mit der Windenergie Erzeugungsprogramme, zu denen Ihnen unser Abgeordneter Hein ganz furchtbar viel erzählen wird, durch die klimaneutral auch Wasserstoff hergestellt wird, nämlich durch überschüssige Windenergie. Wenn Schleswig-Holstein das hinkriegt, dann sollten wir hier Vorreiterland werden.
Vielen Dank. - Sie erwähnen den Wasserstoff. Wenn ich 1 kW Windstrom habe, daraus Wasserstoff mache und diesen mit einer Brennstoffzelle verstrome, wissen Sie, wie viel Kilowatt dann noch übrig sind? - Ich sage es Ihnen: 0,25 bis 0,3 kW. Das heißt, ich habe einen Verlust von rund 70 %. In welchen Mengen können wir denn Wasserstoff herstellen? - Das sind alles sehr schöne Ideen, aber sie scheitern häufig an der Thermodynamik und an den physikalischen Gesetzen, denn ich habe enorme Verluste.
Waren Sie nicht dabei, als Ihre Fraktion gerade davon gesprochen hat, dass in Schleswig-Holstein furchtbar viel Windenergiestrom produziert wird, der nicht genutzt wird? - Ich muss ehrlich sagen: Ich fände es besser, er wird für so etwas genutzt, auch wenn der Wirkungsgrad möglicherweise verbessert werden kann. Das sollten wir dann machen.
- Das ist kein Zwiegespräch, meine Redezeit läuft weiter. Ich muss mich noch dem Antrag der SPD widmen.
Die SPD, selbst Mitglied der Bundesregierung, fordert die Landesregierung auf. Das hat der Kollege Vogt vorhin schon aufgezeigt: Man selbst traut der eigenen Bundestagsfraktion so wenig zu, dass man jetzt schon die Landesregierung auffordern muss, in irgendeiner Weise Bundesgesetzgebung voranzutreiben.
Frau Metzner, ich muss ehrlich sagen, die Musterfeststellungsklage wurde in Ihrem Redebeitrag etwas verzerrt dargestellt. Der Entwurf von Heiko Maas zur Musterfeststellungsklage ist 2016 vorgelegt worden. Am Ende steht immer, wann ein Gesetz in Kraft treten soll. Dort steht: frühestens 2018. Die Kombination mit dem VW-Abgasskandal und den Verjährungsfristen ist eine leicht unredliche Argumentation. Sie selbst wissen, dass dann schon eine Vielzahl der Ansprüche verjährt sind.
habe als einzelner Verbraucher keine Chance, wenn man gegen ein großes Unternehmen klagt. Ich selbst bin Rechtsanwalt. Ich weiß ganz genau, dass es viele kleine und mittlere Rechtsanwaltskanzleien gibt, die mit ihren kleinen Mandanten, den Verbrauchern, durchaus Klagen gegen Großkonzerne gewinnen können. Es ist nicht so, dass man da in irgendeiner Weise Millionen Euro für Gutachten vorstrecken muss.
Nichtsdestotrotz kann man sich über das Thema Musterfeststellungsklage unterhalten. Deshalb würden wir Ihren Antrag auch gern an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Ich kann als Rechtsanwalt, aber auch als Politiker sagen, dass man gesammelte Schadenersatzprozesse oder auch Fehlerhaftigkeitsprozesse, bei denen man feststellt, dass der Wagen, der mit einer Betrugssoftware ausgestattet ist, als Modell unter diesem Fehler leidet, einheitlich feststellen kann. Das entlastet die Gerichte, das entlastet die Verbraucher und die Justiz insgesamt. Das ist an sich gut.
Sie haben es kurz angeschnitten: Das, was Heiko Maas vorgelegt hat, ist ein sehr bürokratischer Entwurf, der eigentlich nur sogenannten qualifizierten Einrichtungen ein Klagerecht gibt. Dem Verbraucher wird der Prozess aus der Hand genommen. Ich weiß, meine Redezeit ist vorbei, ich gebe jetzt Gas: Ich habe einmal aufgezählt, wer da klagen darf. Es dürfen unter anderem der BUND, die Deutsche Umwelthilfe, diverse Mietervereine und der Verein PRO BAHN Regionalverband Oberbayern klagen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich verstehe nicht, warum diese Institutionen gesondert klagen sollen, der einzelne Verbraucher aber nicht. Hier ist das Gesetz von Heiko Maas deutlich verbesserungswürdig.
Legen Sie dies in die Hände der nächsten Bundesregierung! Wie Sie es schon in großer Weisheit vorausgesehen haben, werden Sie wahrscheinlich nicht beteiligt sein, sondern Sie werden nur die Landesregierung dazu auffordern können.
Ja. - Wir reden im Wirtschaftsausschuss darüber. Ich bin dafür, den Antrag der AfD abzulehnen und die anderen Anträge an den Ausschuss zu überweisen, um sie dort weiter zu beraten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Der größte Umwelt- und Verbraucherschutzskandal beschäftigt uns seit zwei Jahren, und die GroKo in Berlin sitzt es aus. Die Autobesitzerinnen und Autobesitzer bleiben genauso auf der Strecke wie die Umwelt. Auch in Schleswig-Holstein gibt es zehntausende Dieselfahrerinnen und -fahrer, die wenig Interesse daran haben, am Ende als Betrogene ohne Entschädigung dazustehen.
Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher sagen wir: Die Musterfeststellungsklage muss kommen - und zwar jetzt. Man könnte böswillig formulieren, dass allein die Blockade dieses Gesetzes durch Verkehrsminister Dobrindt erneut ein Zeichen von vorauseilendem Gehorsam gegenüber der Automobilbranche ist. Es ist absolut nicht vermittelbar, dass es in Deutschland für Kundinnen und Kunden schwieriger ist, im Falle einer Vertragsverletzung gegen einen großen Konzern anzugehen als gegen einen kleinen Handwerksbetrieb.
Lieber Herr Kilian, ich fand Ihre Rede sehr gut anzuhören und konnte ihr in vielen Teilen folgen. Ich glaube aber tatsächlich, dass Ihr Beispiel hinkt, dass es gute und engagierte Anwälte gebe, die Einzelmenschen vertreten. Wenn man sich die Ergebnisse und auch die finanziellen Möglichkeiten anguckt, die jeder und jede Einzelne gegenüber großen Unternehmen haben, bin ich fest davon überzeugt, dass diese Hürde sehr hoch ist und nicht den einzelnen Verbrauchern aufgebürdet werden sollte.
Die Politik - also wir - muss sich auch an mächtige Autokonzerne herantrauen. Es regelt sich nicht von selbst. Das haben wir bereits bei der Bankenkrise erlebt, und nun müssen wir es beim sogenannten Abgasskandal wieder erleben. Hier wie dort ist die außerordentliche Stellung der deutschen Wirtschaft genutzt worden, um die Erträge noch einmal zu steigern. Genau aus diesen Kreisen kam Kritik, wann immer wir als Grüne auf nachhaltiges Wirt
schaften oder auf verstärkte Umstellung auf E-Mobilität drängten. Im Licht unseres jetzigen Wissens waren das reine Ablenkungsmanöver, die nur einen Effekt haben: Das Vertrauen in wichtige Akteure in Wirtschaft und Politik schwindet.
Ähnliches erleben wir bei der Bekämpfung des Klimawandels und dem Einsatz für saubere Luft. Grüne Positionen sollen angeblich der Autoindustrie schaden. Das Gegenteil ist richtig: Was ökologisch notwendig ist, kann auch ökonomisch klug sein. Wir sind Exportweltmeister, und die Länder, in die wir exportieren, machen sich schon längst auf den Weg zum emissionslosen Verkehr. England, Frankreich, Skandinavien, China, Japan et cetera: Alle haben sich auf den Weg gemacht. Wenn wir am Ball bleiben und unsere Autos dorthin exportieren wollen, müssen wir technologisch Schritt halten, sonst werden die fortschrittlichen Autos woanders gebaut.
Eines ist klar: Gesundheitsschutz ist für uns nicht verhandelbar. Eine Forderung habe ich schon von der FDP gelesen, heute hat die AfD sie vorgebracht: Wenn die Abgase eines Automodells über dem Richtwert liegen, ändern wir dann den Richtwert? - Das kann nicht Ihr Ernst sein. Das ist für uns keine Verhandlungsgrundlage. Die Richtwerte sind objektiv. Herr Kilian hat das ausgeführt. Das Auto muss sich nach der Gesundheit richten, nicht umgekehrt.