Tatsächlich findet sich dort auch eine Adresse aus Schleswig-Holstein. Es dreht sich um den Verlag für Landespolitik und Werbung GmbH, der der CDU gehört.
Außerdem bringt der Verlag „Europa-Aktuell“ sowie den „Schleswig-Holstein KURIER“ heraus. Gemäß der Offenlegungspflicht ist die Beteiligung nachzulesen - also alles picobello sauber bei der CDU.
Ob sich jetzt jede Leserin oder Leser die Mühe macht, die Rechenschaftsberichte der Parteien auf der Bundestagsseite zu lesen, darf man bezweifeln. Allerdings ist in allen Ausgaben dieser Produkte, die ich eben genannt habe und die auch im Internet zu finden sind, die Adresse des CDU-Landesverbandes im Impressum zu lesen: ganz locker und flockig, überhaupt kein Problem. Ein Regelungsbedarf ist also überhaupt nicht zu erkennen, weil es keine Regelungsverstöße gibt.
Die Menschen werden nicht hinters Licht geführt. Sie wissen, mit wem sie es zu tun haben, es steht nämlich in den Blättern drin.
Die Antragsteller sehen das natürlich anders. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird von „wirtschaftlichen Verflechtungen“ und „nicht ausreichenden“ Regelungen geraunt. Das sind genau die Andeutungen, die bei den Anhängern von Verschwörungstheorien hervorragend ankommen - aber eben eigentlich auch nur bei denen.
Ausgesprochene Parteizeitungen gibt es in Schleswig-Holstein gar nicht. Immerhin reden wir hier über das schleswig-holsteinische Pressegesetz, meine Damen und Herren. Hier gibt es solche Zeitungen gar nicht. Es ist immer ganz lustig, für Dinge ein Gesetz ändern zu wollen, die es hier gar nicht gibt. Aber sei es drum, Sie reden ja über vieles, das es gar nicht gibt, meine Herren dort drüben!
Damit kommen wir dazu, warum wir uns heute trotzdem mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landespressegesetzes beschäftigen, obwohl weder eine erwähnenswerte Beteiligung von Parteien an Zeitungsunternehmen besteht noch eine Verletzung der Offenlegungsplicht. Es geht nämlich gar nicht um Schleswig-Holstein, sondern um Copy und Paste der Antragsteller, und zwar eines sächsischen Antrags. Dort hatte der Landtag über einen ähnlichen Antrag der AfD zur Änderung des dortigen Landespressegesetzes zu entscheiden. In der JuliSitzung ging es um das Vorhaben, das sächsische Pressegesetz entsprechend zu ändern. Dort wurde der Antrag übrigens genauso abgelehnt, wie es hier bei uns der Fall sein wird. Nur, weil Sie keinen
Bock haben zu arbeiten und immer Copy und Paste machen, müssen wir uns ja nicht die Mühe machen, den Antrag zu bearbeiten.
Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Volker Schnurrbusch, gemeldet.
Nützt ja nichts! - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es muss sein, sehr geehrter Herr Vogt. Ich muss noch einmal versuchen, einige Punkte abzuarbeiten, es hat sich sehr viel angesammelt, was leider nicht stimmt. Gern hätte ich mit Ihnen über die geltenden Regelungen gesprochen. Teilweise wurden sie hier angesprochen.
Wir haben nur gesagt: Es gibt Regelungen - das ist auch alles in Ordnung -, aber es reicht nicht. Es geht uns nicht um Parteizeitungen, Herr Harms, da ist es ja klar. Wenn ich „Ins Schwarze“ in der Hand habe, dass es ein CDU-Blatt ist. Aber wenn ich eine Tageszeitung in der Hand habe, erkenne ich es als Leser eben nicht.
mann, das ergibt sich doch aus der Tatsache, dass wir über das Landespressegesetz reden. Natürlich muss da jedes Bundesland und jede Fraktion aktiv werden. Das hat mit Arbeitsverweigerung und Ideenlosigkeit gar nichts zu tun, sondern mit der Zuständigkeit, wenn ich es einmal so sagen darf.
- Herr Schnurrbusch, eine ganz einfache Frage: Können Sie mir eine Beteiligung einer Partei in Schleswig-Holstein an einem Zeitungsverlag in Schleswig-Holstein nennen? Nur dann macht Ihr Gesetzentwurf einen Sinn.
- Ich habe versucht, das herzuleiten durch die indirekte Beteiligung der ddvg, die zu 100 % der SPD gehört, am Madsack-Verlag. Madsack ist ja wiederum an Tageszeitungen hier in Schleswig-Holstein beteiligt, nämlich an den „Lübecker Nachrichten“ -
- genau! - und an den „Kieler Nachrichten“. Es geht darum, Frau Raudies, die Transparenz für den Leser zu vergrößern, der sich nicht so gut auskennt wie Sie oder ich. Nur darum geht es. Diese indirekten Beteiligungen gibt es tatsächlich.
- Da können Sie einmal sehen! - Herr Schnurrbusch, wenn wir uns Ihrem interessanten Anliegen durchaus ernsthaft nähern wollen, muss man feststellen: Dass Madsack und die SPD eine Verbindung haben, ist hinreichend bekannt. Man kann auch nicht feststellen, dass dies der SPD in den letzten Jahren im Zweifel geholfen hätte. Man muss dann aber sagen: Wenn wir wirklich ein Aufklärungsinteresse haben und Transparenz wollen, würde ich gerne von Ihnen als medienpolitischem Sprecher der innerhalb Ihrer Partei einflussreichen AfD-Landtagsfraktion wissen, in welcher Beziehung Ihre Partei zum „Deutschland-Kurier“ steht. Das müssten Sie wissen, wenn Sie ein solches Anliegen hier vorbringen.
- Dazu müsste ich, ehrlich gesagt, selber wissen, wer den „Deutschland-Kurier“ herausgibt, das weiß ich nicht.
Gerade wurde dieser Verein genannt. Der ist mir nur namentlich bekannt, nähere Verflechtungen sind mir nicht bekannt. Natürlich würde auch eine Publikation, an der wir als Partei direkt oder indirekt beteiligt wären, denselben gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Das ist vollkommen klar. Der „Deutschland-Kurier“ wird aber, soviel ich weiß, nicht von der AfD herausgegeben, sondern von einem Verlag, der mir nicht bekannt ist.