Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es wirkt schon ein bisschen ironisch, wenn ausgerechnet die AfD über Transparenz und verdeckte Parteieinflussnahme diskutieren will. Man bewegt sich da auf sehr dünnem Eis. Denken wir nur an die zahlreichen Vereine, die vor der Landtagswahl in Schleswig-Holstein „total unabhängig“ Parteiwerbung gemacht haben, an die damit verbundenen Parteispenden mit all den Skandalen, bei denen bis heute in der Bundestagsfraktion keine Klarheit darüber besteht, wer da wie verwoben war. Denken wir an die zahlreichen engen Verknüpfungen zwischen der AfD und rechtsextremen Magazinen.
Denken wir an all das, zum Beispiel auch an die Verbindungen des Chefredakteurs der rechtsextremen Zeitung „Zuerst!“, die in Schleswig-Holstein verlegt wird, Markus Frohnmaier, den Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Sprechers von Alice Weidel. Dieser Mitarbeiter hat seinen Job aufgegeben, nicht etwa weil er gedacht hat, seine journalistische Tätigkeit und Referententätigkeit sei problematisch, sondern weil er Schaden von seinem Abgeordneten abwehren wollte, weil gegen ihn ein Verfahren wegen eines etwaigen Anschlags in der Ukraine lief.
Das ist die Ausgangslage, über die wir sprechen da wollen Sie sich als Verteidiger der Presse darstellen? Ich nenne die Verbindungen zum Verlag Antaios oder zum Kopp-Verlag, die gemeinsamen Veranstaltungen über das Institut für Staatspolitik, das von Alice Weidel gestern wieder als Vorläuferorganisation der AfD dargestellt wurde. Es ist klar, dass das zwar alles keine finanzielle Unterstützung ist, es aber eine personelle und ideelle Unterstützung gibt und auch das eine große Rolle spielt.
Sie wollen wissen, welche Parteien wie Verlage finanzieren. Dazu gibt es eine wunderbare Bundestagsdrucksache des Wissenschaftlichen Dienstes, in der all das aufgezählt wird. Natürlich geht es Ihnen nicht um parteiunabhängige Presse. Wie aus der
Ihnen geht es gar nicht um eine unabhängige Presse. Wir sehen das zum Beispiel am AfD-internen Auftritt „AfD-TV“ im Bundestag. Da hat man ernsthaft ein eigenes Fernsehstudio aufgebaut mit der Ankündigung von Alice Weidel, ihre Hoffnung sei, dass irgendwann AfD statt ARD geguckt wird. Sie wollen die freie Presse abschaffen - für einen Staatsfunk. Das ist tatsächlich Parteieinflussnahme.
Ohne uns vorher abzusprechen, haben wir alle gemerkt: Ihnen geht es natürlich um den MadsackVerlag und die SPD. Dazu möchte ich ein paar Dinge sagen, die vielleicht ganz interessant sind. Die AfD hat im Madsack-Verlag Werbung geschaltet. Man kann durchaus kritisieren, dass Verlage und Zeitungen solche Werbungen drucken, aber es wurde von den Zeitungen des Madsack-Verlags gemacht, wie übrigens auch von anderen. Letztlich ging damit - wenn man das so versteht, wie Sie das denken - AfD-Geld quasi direkt an die SPD. Das ist schon spannend.
Der Madsack-Verlag hat seine Druckerei gewechselt, und zwar von einem tarifgebunden Anbieter zu einem nicht tarifgebundenen Anbieter.
Wenn die SPD da Einflussnahme geltend machen kann, nutzen Sie sie! Die Beschäftigten werden es Ihnen danken.
Es muss insgesamt um mehr Transparenz in der Presselandschaft, um Unternehmensbeteiligungen, meinetwegen auch Parteibeteiligungen gehen, aber dann grundsätzlich, ausgerichtet am Ziel einer freien Presse. Dagegen versuchen Sie, eine unabhängige Presse vom Tisch zu fegen, letzten Endes nur eine Partei zu verunglimpfen und eine Unterstellung vorzubringen, die nicht wahrheitsgemäß ist.
Sie haben es mehrfach gehört: Die SPD kann sich gerade nicht über eine ihr gewogene Presselandschaft freuen.
- Ja, das hat man auch selber in der Hand. Und natürlich ist das der Effekt der freien Presse; das haben auch wir Grüne lange genug erlebt.
Haben Sie keine Sorge, wir werden den Gesetzentwurf trotzdem im Ausschuss beraten, wie wir das bei jedem Gesetzentwurf machen, und dann schauen wir weiter. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die AfD uns einen solchen Gesetzentwurf präsentiert, fragt man sich natürlich sofort: Was will uns die AfD mit diesem Gesetzentwurf sagen?
Das ist eine Frage, die wir uns regelmäßig stellen. Meist fällt die Antwort leicht, insbesondere dann, wenn es sich wieder einmal um einen sogenannten Serienantrag handelt, lieber Herr Schnurrbusch, der schon in anderen Landesparlamenten gelaufen ist. Dank des Redebeitrags des von Ihnen geschätzten Parteifreundes Höcke war schon im Vorfeld klar, welche Zielrichtung Ihr Gesetzentwurf haben wird. Das vereinfacht die Auseinandersetzung mit Ihnen enorm.
Ich sage schon heute voraus, dass Ihre Gesetzesinitiative zur Änderung des Landespressegesetzes keine Aussicht auf Erfolg hat. Politisch ist Ihr Gesetzentwurf mehr als fragwürdig, dient er doch allein dem Zweck, vor allem die SPD mit ihren Medienbeteiligungen vorzuführen. Wir werden es nicht zulassen, dass mit dem Instrument der Gesetzgebung solch unredliche Ziele verfolgt werden, denn es besteht überhaupt kein Informations- und Aufklärungsbedürfnis, das nicht schon mit der heutigen Rechtslage abgedeckt wäre.
Meine Kollegen haben bereits auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen verwiesen, auf das Parteiengesetz, und die Regelungen dort sind eindeutig. In einer modernen, digitalisierten Gesellschaft ist es jedermann möglich, unverzüglich im Internet die Medienbeteiligungen von Parteien ausfindig zu machen. Hier gibt es also keinen Handlungsdruck. Insofern verfolgen Sie andere Ziele als die, die in Ih
Ihr Gesetzentwurf wirft aber auch weitere Fragen auf. Wo ist eigentlich die Grenze, die Sie überschreiten wollen? Wenn Sie verlangen, dass politische Einflüsse im Impressum offengelegt werden, stellt sich nämlich die Frage, wie weit diese Offenlegungspflicht eigentlich geht. Muss ein Verleger nach Ihren Vorstellungen künftig offenbaren, ob und - falls ja - welcher Partei er angehört? Gilt das dann auch für den Herausgeber, den Chefredakteur oder die Redakteure? - Das müsste es, Herr Schnurrbusch, denn nur dann können Sie den politischen Einfluss offenlegen, den Sie so gern offenlegen möchten.
Dieses Beispiel zeigt, wie unredlich Ihr Gesetzentwurf ist und dass Sie ganz andere Ziele verfolgen, nämlich die Chance zu bekommen, Presse verächtlich zu machen, indem sie nur aufgrund einer Parteibeteiligung wahllos, völlig haltlos und ohne jeden Beweis Parteilichkeit vorwerfen. Das ist ein Vorgehen, das wir nicht wollen. Wir wollen auch keine Gesinnungsschnüffelei. Das lehnen wir genauso entschieden ab.
Sie werden sich daran gewöhnen müssen, dass Ihre Politik Gegenstand kritischer Berichterstattung und Würdigung durch Medienunternehmen in diesem Land ist.
Wir kennen ja Ihre reflexhaften Verunglimpfungen der Medien, und Sie scheuen sich nicht, die Medien als „Lügenpresse“ zu beschimpfen. Das ist in diesem Parlament am 5. September 2018 geschehen das können Sie im Plenarprotokoll nachlesen -: Es war Herr Nobis, der sich zu einer derartigen Entgleisung hinreißen ließ. Das ist Nazi-Jargon im 21. Jahrhundert in einem deutschen Parlament. Das finde ich unfassbar.
Genau in diesem Licht ist auch Ihr heutiger Gesetzentwurf zu bewerten. Es handelt sich um nichts anderes als einen Angriff auf die Pressefreiheit in diesem Land. Sie sind nicht der Verteidiger von Meinungs- und Medienvielfalt. Das beweisen Sie auf Landesparteitagen, wenn Sie die Presse vor die Tür schicken.
Ihr Gesetzentwurf dient keinem anderen Zweck, als Medien verächtlich zu machen, nur weil eine Partei an einem Medienunternehmen beteiligt ist.
Ich habe einen durchaus tiefen Einblick in die Verlagshäuser dieser Republik und weiß, dass sich kein ernst zu nehmender Chefredakteur in die journalistische Ausrichtung seines Blattes vom Eigentümer hineinreden lassen wird. Das regeln Redaktionsstatuten - das sollten Sie wissen, Herr Schnurrbusch -, und die dürfte es auch bei den Verlagen geben, an denen politische Parteien beteiligt sind. Alles andere wäre wirklich eine große Überraschung. Die Redaktionsstatuten sind für uns wichtig und nicht irgendwelche Beteiligungen im Hintergrund. Da gibt es keinen Handlungsbedarf.
Ich sage Ihnen heute voraus: Wir werden ein Anhörungsverfahren durchführen müssen. Wir werden eine zweite Lesung haben, und ich werde mich nicht scheuen, Ihnen das wieder ins Stammbuch zu schreiben. Wir werden den Weg, den Sie einschlagen möchten, nicht mitgehen. Wir stehen für Pressefreiheit, Medienvielfalt, und wir stehen auf dem Boden der Verfassung. Das muss ich bei Ihnen in Zweifel ziehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine gemeinsame Recherche von CORRECTIV und Frontal 21 hat vor einigen Monaten gezeigt, wie es die AfD so mit der Transparenz bei Zeitungen hält. Im letzten Jahr hatten die AfD-Parteimitglieder in Essen und Duisburg den „Deutschland-Kurier“ verteilt - ein Machwerk, das in Aufmachung und Umfang an eine normale Zeitung erinnern soll. Nicht die Verteilung war das Vergehen, sondern die Verschleierung der Finanzierung des „Deutschland-Kuriers“. Der wurde nämlich vom sogenannten Verein für Rechtstaatlichkeit und einer Schweizer Firma erstellt und gedruckt und hätte seitens der AfD als Parteispende deklariert werden müssen. Die AfD dementierte aber von Anfang an, überhaupt etwas mit dem Kurier zu tun zu haben, der ja durch ihre Leute verteilt worden war, als ob
Die AfD leugnete eine Beteiligung an der vermutlich millionenschweren Werbekampagne, deren Anwälte räumten lediglich eine private Beteiligung vereinzelter Mitglieder ein. Der Geschäftsführer des sogenannten Vereins für Rechtsstaatlichkeit David Bendels sagte gegenüber den CORRECTIV-Journalisten: Zu internen Vertriebsangelegenheiten und Versandabläufen erteilen wir grundsätzlich keine Auskunft.
Damit wären wir beim Thema: Die schleswig-holsteinische AfD-Fraktion vermittelt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landespressegesetzes den Eindruck, als ob Parteien bewusst ihre Beteiligung an Zeitungen verschleierten. Das ist ein klassischer Fall von Fake News. Derjenige, der selbst intransparent vorgeht und seine Spender nicht offenbart, unterstellt den anderen Parteien genau das. An Frechheit und Dreistigkeit ist das kaum noch zu überbieten, meine Damen und Herren.
Dabei sieht das Parteiengesetz ausdrücklich vor, dass Parteien in ihrer jährlichen Vermögensbilanz die „Hauptprodukte von Medienunternehmen, soweit Beteiligungen an diesen bestehen“ aufzuführen haben. Diese Regelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Transparenz befördern und die etwaige parteipolitische Einflussnahme auf den redaktionellen Inhalt des Medienprodukts sichtbar machen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat eine gut lesbare Dokumentation zusammengestellt, die die Beteiligungen aller im Bundestag vertretenen Parteien auflistet, zuletzt auf dem Stand von 2016. Im Gegensatz zu der behaupteten Unzulänglichkeit des Parteiengesetzes zeigt ein Blick auf die entsprechenden Dokumente, dass die Parteien ihre Offenlegungspflichten durchaus sehr ernst nehmen und ihre Beteiligungen offenlegen.
Tatsächlich findet sich dort auch eine Adresse aus Schleswig-Holstein. Es dreht sich um den Verlag für Landespolitik und Werbung GmbH, der der CDU gehört.