Es darf bei der E-Mobilität nicht nur um die Erhöhung der Ladekapazitäten und den ökologischen Fußabdruck gehen, sondern es müssen auch die Risiken benannt werden, die von Elektroautos ausgehen. Diese Risiken bestehen beispielsweise in den Gefahren, die durch in Brand geratene Elektrofahrzeuge verursacht werden, denn diese stellen Feuerwehr und Rettungseinsatzkräfte vor ein besonderes Problem. Haben die Akkus in den Motoren der Autos erst einmal Feuer gefangen, sind diese mit herkömmlichen Mitteln kaum zu löschen, denn sie bestehen aus Hunderten einzelner Zellen, bei denen es im Brandfall zu Kettenreaktionen kommen kann. Dies hat zur Folge, dass auch bei vermeintlich abgelöschten Fahrzeugen ein Feuer noch nach 24 Stunden immer wieder neu entfacht wird.
Üblicherweise sind Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren mit 1.500 l bis 2.000 l Löschwasser ausgestattet, was bei herkömmlichen Motoren auch ausreichend ist. Die Akkus von Elektrofahrzeugen hingegen können nicht wie Verbrennungsmotoren gelöscht werden. Beispielsweise sind für einen Tesla S circa 11.000 l Wasser notwendig, wie der Hersteller sagt, um einen Brand des darin verbauten Akkus einzudämmen. Löschfahrzeuge führen allerdings in der Regel nur 1.500 l bis 2.000 l Wasser mit sich. Das reicht also bei Weitem nicht.
Die erhöhten Brandgefahren wirken sich ganz konkret auf das Unfallgeschehen aus. So musste Anfang Mai auf einem Rastplatz an der A 7, dem Rastplatz Moorkaten, ein in Brand geratenes Hybridfahrzeug in einem extra dazu angeforderten Wassercontainer komplett geflutet werden, also versenkt werden, um den Brand zu löschen. Bei Unfällen mit mehreren Fahrzeugen ist es deshalb auch ein besonderes Problem, das Übertreten von Flammen brennender Akkus auf andere Fahrzeuge zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass es eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für E-Autos bisher nicht gibt. Das Elektromobilitätsgesetz gilt in seiner jetzigen Fassung für rein
Batterieelektrofahrzeuge, für Plug-in-Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenautos und sieht bei diesen Fahrzeugen die Kennzeichnung „E“ auf dem Nummernschild als bloße Option vor.
Bei Unfällen oder Bränden aus anderen Ursachen ist es wichtig, dass die Einsatzkräfte sofort erkennen können, dass sie es mit einem Elektrofahrzeug zu tun haben. Notwendig ist nicht nur eine Kennzeichnungsoption, sondern eine Kennzeichnungspflicht. Das bestätigen übrigens auch aktuelle Aussagen seitens der Rettungskräfte und des Fahrzeuggewerbeverbandes Schleswig-Holstein.
Die AfD-Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Gesetzesvorlage zur verbindlichen Kennzeichnung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben einzusetzen. Eine Ergänzung des Elektromobilitätsgesetzes ist dabei aus unserer Sicht der naheliegende Weg. Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht sollte kurzfristig in die Wege geleitet werden, denn wir können es uns nicht leisten, die realen Risiken der E-Mobilität auszublenden und so unsere Rettungskräfte unnötig vor unlösbare Probleme zu stellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Liebe Herren der AfD-Fraktion! Ihr Antrag vom 29. Mai 2019, Drucksache 19/1503, sieht vor, eine Gesetzesvorlage zur Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben im Bundesrat einzubringen, die vorrangig eine Änderung des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge kurz Elektromobilitätsgesetz oder EmoG - anstreben soll. Ich gehe davon aus, dass Ihr Antrag aufgrund Ihrer Anfrage und der entsprechenden Antwort der Landesregierung zu der Thematik „Löschen von in Brand geratenen Elektrofahrzeugen“ entstanden ist. Der Inhalt Ihres Antrages und der Umfang der Begründung lassen darauf schließen, dass die Drucksache 19/1491, also Ihre Anfrage, Ihre einzige Recherchequelle ist.
Das Elektromobilitätsgesetz kann jedenfalls nicht vollumfänglich zu den Ausarbeitungsunterlagen gehört haben, maximal bis § 2, denn daraus zitieren sie. Hätten Sie § 3 gelesen, wäre Ihnen aufgefallen, welche Voraussetzungen die in § 2 aufgeführten Fahrzeuge erfüllen müssen, um das eigentliche Ziel des Elektromobilitätsgesetzes - oder EmoG - zu erfüllen. Spätestens § 7 hätte Sie ein wenig nachdenklicher stimmen müssen, denn dieser erläutert die Berichterstattungspflicht, aus der hervorgeht, dass alle drei Jahre und erstmals zum 1. Juli 2018 eine Berichterstattung zu erfolgen hat. Selbstverständlich gibt es diese Berichterstattung im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, ausgearbeitet durch die Deutsche Dialog Institut GmbH und die Rechtsanwaltskanzlei LLP.
Bei vernünftiger Recherche, liebe AfD, wären auch Sie sicherlich auf diese Berichterstattung gestoßen und hätten daraus erlesen können, welche Ziele das Elektromobilitätsgesetz verfolgt und wie Gutachter und Vertreter aus Kommunen und Verbänden zu einer Kennzeichnungspflicht durch ein sogenanntes E-Kennzeichen stehen. Ich zitiere mit Erlaubnis einfach einmal zwei Absätze aus der Berichterstattung. Dann sind wir alle auf dem gleichen Stand:
„Das Ziel des Gesetzes ist es, Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu ermöglichen, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere klimaund umweltschädliche Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.
Das Gesetz definiert die Kriterien für die Geltung als ‚elektrisch betriebenes Fahrzeug‘. Auf Grundlage des EmoG wurde eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift erlassen, die unter anderem eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge schafft...“
„Ein Kraftfahrzeugkennzeichen dient der Identifizierung des Fahrzeughalters. Darüber hinausgehende Zwecke wie zum Beispiel die Zuordnung eines Fahrzeugs zu einer be
stimmten Fahrzeuggruppe, um damit eventuell auch bestimmte Privilegierungen im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen (zum Beispiel Oldtimer), sieht die Fahrzeugzulassungsverordnung zwar vor. Sie stellt jedoch bislang die Entscheidung darüber, ob ein spezielles Kennzeichen von der Zulassung dieser Fahrzeuge genutzt werden, in die Entscheidung des Fahrzeughalters. Mit speziellen Kennzeichen können sich Rückschlüsse zum Beispiel auf technische Besonderheiten eines Fahrzeugs herleiten lassen. Fahrzeughalter können sich deshalb in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt sehen, wenn E-Kennzeichen bei allen qualifizierten Fahrzeugen verpflichtend und ohne Ausnahme zugeteilt würden.“
Was haben wir gelernt? - Der Klimaschutz ist Ziel des Gesetzes. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen durch ein Fahrzeug mit alternativen Antrieben erfüllt sein, aber bei Weitem nicht alle Fahrzeuge erfüllen diese Voraussetzungen. Bei verpflichtenden E-Kennzeichen würden wir das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines Fahrzeughalters verletzen. Fazit: Wir können schon allein rechtlich Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen allen liegt der Alternativantrag von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vor. Wir müssen unsere Einsatzkräfte einfach umfassend unterstützen. Derzeit gibt es drei alternative Antriebstechnologien. Das sind ein batterieelektrisches Fahrzeug, ein Plug-in-Hybrid und ein Brennstoffzellenfahrzeug. In den drei Fahrzeugklassen - das wären dann M1 für Autos, Wohnmobile und Busse, N für Lkw und Lieferwagen und L für Zwei-, Drei- oder leichte Vierräder - gibt es 69 Varianten.
Nach Angabe der Hersteller erhöht sich die Anzahl der verfügbaren Fahrzeugmodelle bis 2021 auf 135. Das wird also deutlich mehr werden. Bei so einer Vielzahl von Modellen reicht kein banales E im Kennzeichen, weil die Modelle in der Kraftfahrzeugtechnik einfach viel zu sehr variieren. Da sollte es zum Schutz unserer Einsatzkräfte durchaus etwas detaillierter sein, zum Beispiel durch analoge sogenannte Rettungskarten im Fahrzeug oder in digitaler Form abrufbar oder QR-Codes - oder was auch immer -, die irgendwo zu finden sind.
Wir begrüßen daher, dass sich die Landesregierung kontinuierlich und umfassend mit der Frage auseinandersetzt, wie Einsatzkräfte den Einsatzbedingungen entsprechend unterstützt werden können, und bitten die Landesregierung, dieses Engagement
Ein weiteres Beispiel, das es noch gibt und das die Zahlen, die genannt werden, in einem etwas anderen Licht erscheinen lässt: Es wird davon geschrieben, dass nur knapp über 50 % zu erkennen seien. Das liegt aber auch unter anderem daran, dass es eine ganze Menge von Fahrzeugen aus der Vergangenheit gibt, die schon Hybridfahrzeuge waren - da gibt es unter anderem einige fernöstliche Hersteller
- ich komme zum Ende -, die zu einer Zeit gebaut worden sind, als es diese E-Kennzeichen noch gar nicht gab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion erzählt uns heute das Märchen von den gefährlichen Elektroautos - gefährlich für Menschen, insbesondere für Rettungskräfte, und für die Umwelt sowieso. Versteckt haben Sie das in Ihrem Antrag, mit dem Sie eine verpflichtende Kennzeichnung für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben vorschlagen, Sie meinen aber nur die Elektrofahrzeuge. Wer könnte also etwas dagegen haben, diese bösen, bösen Elektroautos jetzt zu reglementieren und einzuschränken?
Lassen Sie uns einen Blick auf die Rechtslage werfen. Der Kollege Knöfler hat da schon ein bisschen vorgelegt.
Das Elektromobilitätsgesetz definiert seit 2015, was unter dem Begriff Elektrofahrzeug zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Halter von Elektroautos können ein spezielles
Kennzeichen mit einem zusätzlichen Buchstaben E beantragen und damit bestimmte Privilegien im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. So dürfen Fahrer von Autos mit E-Nummernschildern zum Beispiel mancherorts ohne Gebühr parken oder auf der Busspur fahren. Es ist also damit zu rechnen, dass die allermeisten Elektroautos bereits mit so einem Kennzeichen ausgestattet sind, denn - diese Anmerkung sei mir gestattet - es liegt in unserer deutschen Sparernatur, solche Vergünstigungen auch in Anspruch zu nehmen.
Ein zusätzlicher Buchstabe auf dem Kennzeichen damit sind die allermeisten Fahrzeuge gut zu erkennen, und zwar besser als mit einer Plakette oder einem Aufkleber.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen gern noch erläutern, wie das bei der Feuerwehr normalerweise funktioniert, wenn sie an einen Unfallort kommt. Da rennt niemand sofort los, sondern zunächst sondiert die Einsatzleitung die Lage. Dazu gehört in jedem Fall die Feststellung des Fahrzeugtyps. In der Regel wird dann die sogenannte Rettungskarte herangezogen, die entweder im Fahrzeug ist, heruntergeladen wird oder mit dem QRCode vom Tankdeckel gescannt wird. Aus der ergeben sich für die Einsatzkräfte alle wichtigen Details. Fast alle Hersteller und Importeure bieten mittlerweile diese standardisierten Karten an, und für Gas-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge liegen zum Teil auch erweiterte Karten vor, welche den Einsatzkräften vor Ort praktische Informationen für die neuen Technologien bereitstellen, etwa wo die hydraulischen Scheren angesetzt werden müssen, um Verunfallte aus dem Fahrzeug zu schneiden, wo die Gastanks für die Airbags sitzen, die noch nicht explodiert sind, und wo die Elektroleitungen verlaufen. Spätestens jetzt wissen die Einsatzkräfte also, mit was für einem Fahrzeug sie es zu tun haben. Erhebliche Gefahren, wie Sie sie nennen, für Einsatzkräfte gehen von allen Fahrzeugen aus, denen sich Einsatzkräfte unvorbereitet nähern, nicht nur von Elektroautos.
Für die aus der Besonderheit des Antriebs resultierenden Anforderungen sind unsere Feuerwehren gut vorbereitet und ausgebildet, und das nicht erst seit gestern.
Falls Sie mir das nicht glauben - das läge ja nahe, ich bin schließlich Sozialdemokratin -, vielleicht überzeugt Sie ja die Stellungnahme des ADAC. Mit Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich aus einer Veröffentlichung des ADAC, Ressort Verkehrspolitik:
„In puncto Sicherheit sind Elektroautos vergleichbar mit konventionellen Fahrzeugen. Zwar müssen im Notfall besondere Rettungsvorschriften beachtet werden, mit der steigenden Anzahl von elektrischen Fahrzeugen im Bestand wird dies zunehmend zur Routine.“
Nein, liebe Kolleginnen von der AfD - das war wieder das generische Femininum -: Es geht Ihnen nicht um die öffentliche Sicherheit oder die Sicherheit unserer Feuerwehrleute. Ihr Antrag ist vielmehr ein weiterer Schritt auf Ihrem Kreuzzug gegen die Elektromobilität. Ihr Antrag ist überflüssig, und deswegen lehnen wir ihn ab.