überweisung beantragt. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 19/1290 an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1315. Es ist beantragt worden, über den Antrag Drucksache 19/1315 in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist somit einstimmig so beschlossen.
Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf geeinigt, die Reden zu Protokoll zu geben, und es ist meines Erachtens beantragt worden, in der Sache abzustimmen. - Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag Drucksache 19/1230 einstimmig angenommen.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Wir setzen uns für Netzneutralität ein. Was ist das überhaupt? Netzneutralität bezeichnet die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet und den diskriminierungsfreien Zugang bei der Nutzung von Datennetzen.
Man muss sich das ganze wie eine Autobahn vorstellen. Die Fahrbahn stellt die Bandbreite der Datenübertragung dar. Jedes Datenpaket ist unterschiedlich, Videoinhalte sind zum Beispiel größer als Textnachrichten. Das Ziel der Netzneutralität ist, dass alle Daten gleichberechtigt transportiert werden.
Nun stehen wir vor dem Problem, dass immer mehr Internetanbieter eigene Regeln für den Datentransport erstellen. So besteht die Gefahr, dass Internetanbieter zum Beispiel mit Facebook Vereinbarungen treffen, dass Facebook-Datenpakete schneller transportiert werden als andere. Auch mit dem Nutzer könnten solche Vereinbarungen - zum Beispiel für das Videostreaming - getroffen werden. Für Zusatzeinnahmen würden die Internetanbieter daher manche Daten bevorzugen und andere benachteiligen.
Kommt man zurück auf das Beispiel der Autobahn, wird schnell klar, dass der Verkehr nur dann funktioniert, wenn es einheitliche Verkehrsregeln gibt. Schon heute sieht man immer mehr Eingriffe in den Grundsatz der Netzneutralität, zum Beispiel die sogenannten Zero-Rating Modelle. Ich konnte gerade bei meinem Telefonanbieter entscheiden, ob Videostreaming, Chat und Social-Media-Inhalte oder Musikstreaming auf mein Datenvolumen angerechnet werden sollen. Das klingt an sich gut, aber natürlich sind nicht alle Videodienste umfasst. Selbst ZeroRating Modelle können daher einen Eingriff in die Netzneutralität darstellen. Denn gerade kleinere Plattformen oder Start-Ups werden so in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Für ein offenes, faires und innovationsfreundliches Internet müssen bestehende digitale Angebote unabhängig von ihrer Marktstärke stets die gleiche Chance haben. Wir fordern daher, dass der Grundsatz der Netzneutralität endlich auch gesetzgebe
risch festgeschrieben werden muss. Die Bundesnetzagentur muss bei Verstößen gegen die Netzneutralität wirksame Sanktionsmöglichkeiten erhalten. Nur so behalten wir ein unverfälschtes und offenes Internet.
Mit unserem Antrag bitten wir die Landesregierung, sich im Bundesrat mit einer Bundesratsinitiative und auch auf europäischer Ebene für eine gesetzgeberische Verankerung der Netzneutralität einzusetzen. Ich bitte daher um ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Bei der Netzneutralität geht es um unsere gemeinsamen Spielregeln fürs Internet. Sie ist nicht nice to have, sondern die Grundlage für ein freies Internet - frei von staatlicher Lenkung oder ökonomischen Interessen. Wir haben auf grüne Initiative hin im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Netzneutralität im Internet gesetzgeberisch wirksam schützen wollen. Wir Grüne streiten schon lange in Land und Bund deren gesetzliche Verankerung, auch wenn sich die wechselnden Bundesregierungen dem bisher verweigert haben.
Die grüne Bundestagsfraktion hat zuletzt im Februar im Bundestag gefordert, dass diskriminierende Überholspuren oder Zero-Rating-Modelle, also die Bevorteilung von bestimmten Datenpaketen bei Mobilfunkanbietern, endlich wirksam verboten werden. Eine erneute Möglichkeit dafür bietet die geplante Überarbeitung der sogenannten BERECLeitlinien. In diesen wird festgelegt, zu welchen Kriterien das offene und freie Internet gewährleistet werden soll.
Wir Grüne wollen, dass dort eindeutig diskriminierende Überholspuren und Zero-Rating ausgeschlossen bleiben. Wir wollen, dass die EU-Kommission und die Bundesnetzagentur diese Regeln auch wirksam gegen Telekom, Vodafone und Co. durchsetzen.
Dafür muss sich die Große Koalition in Berlin aber weiterbewegen. Während wir im Landtag auch in der letzten Wahlperiode Mehrheiten für die Netzneutralität hatten, passiert in Berlin wenig. Der Koalitionsvertrag der GroKo tut so, als setze sich die Bundesregierung überzeugt für die Netzneutralität ein, aber davon merkt man am Handeln der Bundesregierung nichts. Das Prinzip Netzneutralität wird dort bekräftigt, aber von Taten ist nichts zu Sehen.
Deswegen fordern wir, dass sich die Landesregierung im Bund und auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass die Netzneutralität endlich wirksam geschützt wird. Dass das dringend nötig ist, zeigt uns eine Studie von Epicenter.works, die im Februar veröffentlicht wurde.
Die Autorinnen und Autoren der Studie wollten wissen, ob sich die mobilen Anbieter an die EUVereinbarung halten, keine Daten in ihren Angeboten zu privilegieren beziehungsweise zu diskriminieren. Die Antwort ist: Der Regelvorstoß bei den Mobilfunkanbietern ist der Regelfall.
Auch wenn Gratismusik im Datenpaket kurzfristig erst einmal verlockend für alle Verbraucherinnen und Verbraucher ist, zeigt die Studie auch für uns Verbraucherinnen und Verbraucher viele Nachteile auf. Durch fehlende Netzneutralität werden einige wenige große Anbieter bevorteilt. Sie können ihre Marktmacht ausnutzen. Ein großer Mobilfunkanbieter kann mit einem großen Streaminganbieter leichter den Markt dominieren. Kleine Anbieter haben dadurch schlechte Chancen, auf den Markt zu kommen. Monopole können sich bilden und Preise mittelfristig deutlich ansteigen.
Immer mehr Anbieter im Telekommunikations- und Netzbereich kommen nicht mehr aus Europa. Die Huawei-Debatte bei 5G ist dafür ein gutes Beispiel. Je mehr Anbieter aus Diktaturen oder aus Staaten mit ganz anderen Datenschutzbestimmungen bei uns marktrelevant werden, desto abhängiger wird unsere IT-Sicherheit von anderen. Ganz egal, ob de facto asiatische Staatsunternehmen oder US-Digitalkonzerne aus dem Silicon Valley: Wir müssen dafür sorgen, dass sie zu unseren Regeln bei uns auf dem Markt spielen. Dafür brauchen wir starke Datenschutz- und IT-Sicherheitskriterien, wie aber auch eine glasklar gesetzlich verankerte Netzneutralität.
Unser freies Internet ist unter Beschuss. SchleswigHolstein verlässt die Zuschauerrolle und mischt sich im Bund aktiv ein. 2019 soll die Überarbeitung der Netzneutralitätsregeln starten, die beste Gelegenheit also, endlich etwas für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa zu tun.
Die Mobilfunkanbieter haben sich in Stellung gebracht, die Netzneutralitätsregeln im Zusammenhang mit der Einführung von 5G sogar noch aufzuweichen. Nachdem Trump bereits die Netzneutralitätsregeln der Obama-Administration gekippt hat,
müssen wir verhindern, dass Europa nachzieht. Es geht darum, dass das Internet unabhängig von Konzernmacht und staatlicher Lenkung allen zur Verfügung steht.
Herr Präsident! Stellen Sie sich vor, Sie stehen an einer roten Ampel und müssen warten. Aber plötzlich fährt Ihr Nachbar mit Blaulicht vorbei, während Sie weiter warten müssen. Ihr Nachbar ist aber nicht bei der Polizei oder beim Rettungsdienst. Er hat nur einfach ein Blaulicht, Sie nicht. Sie würden sich darüber sicher nicht freuen. Sie wollen auch vorankommen, mit den gleichen Rechten wie Ihr Nachbar. Genau darum geht es im Grunde bei der Netzneutralität im Internet.
Heute Morgen haben wir über Upload-Filter gesprochen, also darüber, ob Sie etwas überhaupt ins Netz stellen können. Jetzt reden wir über Netzneutralität, also die Chance, dass jemand Ihren Dienst in gleicher Weise nutzen kann, in der er auch konkurrierende Dienste nutzen kann. Ein offenes Internet mit gleichen fairen Chancen für jeden lebt von Zuverlässigkeit, Transparenz und diskriminierungsfreiem Datenverkehr. Es darf grundsätzlich keine Rolle spielen, woher ein Datenpaket kommt, wohin es geht oder was darin steht. Wenn Sie einen Streamingdienst im Internet abonnieren wollen, müssen Sie freien Zugang zu diesem haben. Daher ist es für mich auch ein Problem, wenn ein Internetprovider beispielsweise sagt: Den Musikstreamingdienst 1 rechne ich nicht auf dein LTE-Volumen an, andere Streamingdienste aber schon. Das nennt sich ZeroRating. Dann liegt es doch nahe, dass Sie Ihr Musik-Abo beim Streamingdienst 1 abschließen und 2 und 3 und 4 allein deshalb nicht zum Zuge kommen.
Das ist genau, worum es geht: Chancengleichheit für gleichartige Anbieter im Netz. Nur dann können neue, kreative Anbieter und Unternehmen Dienste sinnvoll entwickeln und anbieten, sinnvoll vermarkten; nur dann, wenn sie freien, fairen, gleichartigen Zugang zum Netz haben, wenn sie eben nicht vom Netzbetreiber aus wettbewerblichen Gründen benachteiligt werden.
Internetprovider haben genau diese eine Aufgabe: den Nutzern ungehinderten Zugang zur ganzen Breite des Internets zu geben. Zero-Rating-Modelle, die bestimmte Anbieter gegenüber Wettbewerbern derselben Diensteklasse bevorzugen, sind ein No-Go, benachteiligen insbesondere Innovationen sowie Start-ups und sind das Gegenteil von Netz
neutralität. Dabei nehmen sich alle drei großen Anbieter nichts: Die Telekom, O2 und Vodafone diskriminieren jeder mit eigenen Produkten verschiedene Apps und Anbieter. Das widerspricht dem fairen Wettbewerb und der Netzneutralität. Das nehmen wir nicht hin. Denn auch wenn die Bundesnetzagentur bereits tätig wurde, sind bestimmte Geschäftsmodelle weiter kritisch. Genau daher setzen wir uns für die Netzneutralität ein, um solchen Modellen zu begegnen.
Zero-Rating-Modelle sind allerdings dann für mich unschädlich, wenn der Verzicht eines Netzbetreibers auf die Berechnung von Datenvolumen für alle Daten einer Leistungsklasse gilt - wenn also sämtliche Musikstreams ohne Volumenbeschränkung nutzbar sind und nicht nur einige. Dies wäre dann nämlich auch mit den europäischen Vorgaben der BEREC-Richtlinie vereinbar. Es gibt aber auch völlig verschiedene Dienste in unterschiedlichen Leistungsklassen. Sie werden mir sicher zustimmen, dass Maschinensteuerung oder autonomes Fahren Anwendungen sind, die Echtzeitkommunikation benötigen. Musikstreaming tut das nicht. Wichtig ist, dass alle Dienste derselben Klasse, desselben Typs gleichbehandelt werden müssen. Es ist auch unsere politische Aufgabe, dies sicherzustellen, gerade bei der Forcierung des weiteren Mobilfunkausbaus bei 4G- und 5G-Netzen.
Aber begehen wir bitte nicht den Fehler, technische Lösungen vorzuschreiben, die wir als Politiker typischerweise nicht verstehen. Ob wir über die Energiewende oder die beste Technik für klimaneutrale Motoren sprechen - stecken wir den Rahmen ab und lassen wir die Ingenieure und Techniker ihre Arbeit machen. Denn natürlich gibt es auch eine Verkehrssteuerung im Internet - wie auf den Straßen. Es gibt Ampeln, es gibt Wegweiser, es gibt Verkehrseinschränkungen. Der LKW ist zu schwer für die Brücke. Im Internet sind das Router und Routingpfade oder technische Inkompatibilitäten. Für manche Anwendungen - Telemedizin, Spiele oder Videos - brauchen Sie zum Beispiel eine mindestverfügbare Bandbreite, um sie überhaupt sinnvoll nutzen zu können. Technologieneutrale Politik ist daher Trumpf.
Der Einsatz für Netzneutralität wird politisch gewonnen: durch klare Regeln und Leitplanken im Wettbewerb. Ein freies Internet lebt davon, dass jeder die Chance hat, gehört zu werden. Dass Startups und neue Ideen nicht durch das Netz ausgebremst werden. Dass nicht die vertikale Integration von Diensten den Wettbewerb bei Inhaltsanbietern ausschaltet. Dann wäre das Internet nämlich um
Tausende von Ideen ärmer. Wir wollen aber ein Internet der Ideen und der Chancen und daher ein strikt neutrales Internet.
Herr Präsident! Der neue Dienst der Telekom StreamOn verletzt die Netzneutralität. Nachzulesen im Jahresbericht der Bundesnetzagentur. Die Datenflatrate schloss nämlich bestimmte Formate aus. StreamOn ermöglicht die Nutzung von YouTube, aber beim Konkurrenten Vimeo ist das nicht möglich. Die Telekom weiß durchaus, dass das rechtlich unzulässig ist. Ihr ist das aber egal.
Dagegen ist die Bundesnetzagentur vorgegangen. Das Kölner Verwaltungsgericht hat im November die Telekom zur Einhaltung der Neutralität verurteilt: Beim Angebot StreamOn darf die Videoqualität nicht gedrosselt werden, und das Roaming im Ausland muss ebenfalls gewährt werden. Das ist konkreter Verbraucherschutz, der nicht zuletzt auf sehr aufmerksame Nutzerinnen und Nutzer zurückgeht, die Verletzungen der Neutralität bei der Bundesnetzagentur melden. Dennoch sind die Verfahren langwierig und kompliziert. Die Branchenriesen Vodafone und Telekom versuchen, die Grenzen immer wieder neu zu definieren und reagieren manchmal erst nach Monaten.
Eine effektive Kontrolle ist also besonders wichtig. Wie diese durchzusetzen ist, ist aktuell die große Frage. Vor diesem Hintergrund erscheint mir der vorliegende Antrag etwas aus der Zeit gefallen; zumindest die ersten Absätze. Das Prinzip der Netzneutralität ist ja überhaupt nicht umstritten. Der Landtag muss sich nicht dazu bekennen, weil er das schon getan hat. Wir haben dieses Prinzip in vorherigen Debatten bekräftigt. Immer mal wieder. Ein Blick in die Protokolle der Landtagssitzungen zeigt das. Wir müssen nicht über einen diskriminierungsfreien Zugang zu Netzangeboten für alle streiten. Die Netzneutralität ist Konsens. So gesehen gibt der Antrag nur noch einmal einen schönen Anlass für viele Reden, die alle schon mal gehalten worden sind. Mehrmals. Sonntagsreden ohne Belang.