Protocol of the Session on January 24, 2019

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Dunckel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen, insbesondere die Betonung, dass wir bei Cybersicherheit nicht nur über eine technische Lösung reden, sondern über eine technisch-soziale Lösung. Wir müssen uns auch über soziale und organisatorische Rahmenbedingungen Gedanken machen.

Die Kollegen haben über private Aspekte gesprochen, Stichworte: Datensensibilität, Passwörter, Datensparsamkeit. Ich möchte gern einen Punkt ergänzen und mich auf Betriebe beziehen.

Wir müssen in jeder Verwaltung, in jeder Organisation die Prozesse durchspielen und fragen: Welche Daten brauchen wir wirklich, wie müssen wir sie verschlüsseln? Es gibt die IT, es gibt die Organisation. Die Organisation sagt: Alle Daten, die es gibt, sind gut; je mehr, desto besser.

Wir müssen sehr kritisch hinterfragen, was wir an Daten tatsächlich brauchen, auch um den Prozess zu steuern, und welche Daten wir wie verschlüsseln sollen.

Ich bin in meinem früheren Leben in vielen Betrieben gewesen; Sie ahnen gar nicht, welche Daten

von uns als Nutzer in den Betrieben vorliegen, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich. Ich weiß ganz genau, wo Ihre Server stehen, ich weiß, wann Sie sie geändert haben, ich weiß, wann Sie Passwörter geändert haben, und, und, und.

Diese Daten werden frei protokolliert. Wenn Sie in einem Callcenter anrufen, berichten Sie das, und die helfen Ihnen mit den klassischen Fragen: Was hast du gemacht, was hast du bei Entertain gemacht, hast du das Passwort probiert? Das alles wird protokolliert, das alles wird mitgeschrieben. Diese ganzen Daten liegen vor, die man nicht wirklich braucht, um Prozesse zu steuern. Man könnte sie nach dem Prozess leicht wieder löschen. Sie bleiben natürlich da.

Das heißt, ich kann eine Historie der letzten zehn Jahre nachvollziehen, wann Sie wo angerufen haben, welche Änderungen Sie vorgenommen haben, wann Sie ein neues Update erhalten und, und, und. Da muss sich jedes Unternehmen fragen: Brauchst du diese Daten wirklich für die Prozesssteuerung, oder solltest du nicht sehr viel kritischer mit den Daten umgehen?

Da bin ich bei den Themen Datensensibilität und Datensparsamkeit, auch in Verwaltungen und Unternehmen. Wir brauchen eine Bewusstmachung, aber wir brauchen auch eine Unterstützung der Unternehmen und Betriebe in diesen Fragen. - Vielen Dank.

(Vereinzelter Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 19/1163 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung 12:45 Uhr bis 15:01 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Tagung am Donnerstagnachmittag, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Zunächst eine geschäftsleitende Bemerkung: Die Abgeordnete Dr. Marret Bohn hat nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme der heutigen Nachmittagssitzung verhindert ist.

Wir haben neue Gäste auf der Besuchertribüne. Begrüßen Sie mit mir zum einen Mitglieder des CDUOrtsverbandes Preetz sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligendienstes des Diakonischen Werkes aus Rendsburg. - Ihnen allen herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 4 und 9 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 19/1138 (neu)

b) Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte schaffen

Antrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1070

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Abgeordneten der SPD-Fraktion Beate Raudies das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hamburg hat es schon getan, Bremen will es tun, Brandenburg und Thüringen werden es tun. Wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen, wird es auch Schleswig-Holstein tun.

(Beifall SPD)

Mit unserem Gesetz können wir ein Stück Sozialgeschichte schreiben und die gesetzliche Krankenversicherung in Schleswig-Holstein erstmals zu einer Sozialversicherung machen, in der sich alle versichern können - nicht müssen - und die niemanden ausschließt. Mit unserem Gesetzentwurf schlagen wir die Einführung eines zusätzlichen Beihilfetatbestandes im Landesbeamtenrecht vor, und zwar eine pauschale Beihilfezahlung für Krankenversicherungsbeiträge. Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im öffentlichen Dienst und auch einen Zugang für Beamtinnen und Beamte in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung.

(Dr. Heiner Dunckel)

Es ist eine Reform im Miniformat, keine Revolution, und doch würde unser Gesetz die realen Wahlmöglichkeiten von Beamtinnen und Beamten erweitern, und das vermutlich zu überschaubaren Kosten.

Lassen Sie mich kurz darstellen, wie die pauschale Beihilfe funktioniert. Alternativ zur individuellen Beihilfe wird Beamten auf Antrag eine pauschale Beihilfe gewährt. Die Höhe dieser Pauschale beläuft sich auf die Hälfte der anfallenden Kosten einer Krankenvollversicherung, unabhängig davon, ob der Beamte privat oder gesetzlich versichert ist. Ausgezahlt wird diese Pauschale monatlich zusammen mit den Bezügen, sie ist steuerfrei. Die Wahl dieser pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich. Ein Hin- und Herwechseln zwischen beiden Formen ist nicht möglich. Das scheint uns notwendig, um Optimierungsstrategien einen Riegel vorzuschieben, mit denen das Finanzierungsmodell der Krankenversicherungen geschwächt und die Beihilfe überfordert würde.

In der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen die gesunden Mitglieder mit ihren Beiträgen die kranken. Im System der privaten Krankenversicherung werden in gesunden Zeiten Rücklagen für Zeiten einer Erkrankung im Alter gebildet. Beides funktioniert nur bei einer langfristigen Mitgliedschaft. Wechselt der Beamte in ein anderes Bundesland, gilt das dortige Beihilferecht. Aber wie eingangs gesagt: Es werden immer mehr Bundesländer, die eine ähnliche Regelung schaffen.

Für die SPD-Fraktion ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten, dass sich der Staat auch an Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Bediensteten beteiligt.

(Beifall SPD)

Die jetzige Regelung benachteiligt insbesondere Teilzeitkräfte, Kinderreiche, chronisch Kranke oder Bedienstete mit Behinderung. Für sie kann die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Alternative sein. Hier richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko, und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert. Das macht die gesetzliche Krankenversicherung auch für junge und gesunde Berufseinsteiger attraktiv, sofern sie denn eine echte Wahlmöglichkeit hätten.

Wir wollen eine echte Wahl für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte sowie eine Unterstützung für diejenigen Bediensteten, die sich bisher schon auf

freiwilliger Basis in der GKV versichert haben. Für den Großteil der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein würde eine entsprechende Ergänzung der Beilhilfevorschriften keine Veränderung zum Status quo bringen. Eine Einschränkung von Leistungen oder gar Ansprüchen der Bediensteten ist mit dieser Erweiterung auch nicht verbunden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden immer wieder darüber, wie wir den öffentlichen Dienst attraktiver machen können. Aus unserer Sicht wäre die Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung da ein guter Baustein.

(Beifall SPD und Lasse Petersdotter [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Möglichkeit eines entsprechenden Zuschusses des Dienstherrn zur gesetzlichen Krankenversicherung ist insbesondere interessant für die Bewerber, die spät in den öffentlichen Dienst eintreten wollen. Diese werden oft erst relativ spät verbeamtet, haben teilweise schon Familien und sind oft bereits in der GKV versichert. Wir werden ja hoffentlich noch über das Thema technische Berufe sprechen. Da habe ich die Landesregierung so verstanden, dass dies genau eine Zielgruppe ist, auf die sie mit ihrem Konzept abstellt.

Ich will das hier ganz klar noch einmal sagen: Einen weiteren Wettbewerbsnachteil im öffentlichen Dienst - neben den fehlenden Sonderzahlungen, neben der 41-Stunden-Woche - kann sich SchleswigHolstein eigentlich nicht erlauben.

(Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Darum ist es weder zeitgemäß noch sozial gerecht oder verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten ausschließlich über Beihilfe und die private Krankenversicherung abgesichert werden. Nur weil es schon immer so war, muss es nicht immer so bleiben.

Ich beantrage die Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Finanzausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und SSW)

Vielen Dank, Frau Kollegin.

Bevor wir zum nächsten Redner kommen, begrüßen Sie bitte mit mir einen weiteren Gast auf der Besuchertribüne und zwar die Bürgermeisterin aus Tappendorf aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde,

(Beate Raudies)

Frau Hattendorf-Selchow. - Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)