Protocol of the Session on November 7, 2018

Eine zweite Frage lautet, ob Fahrstühle nachgerüstet werden sollen, wenn zusätzlich Obergeschosse geschaffen werden. Diese Frage stellt sich gerade, wenn wir Holzbauweisen zulassen. Auch darüber, ob es dann wirklich notwendig sein soll, Fahrstühle komplett auszutauschen und bis nach oben durchzuführen, müssen wir diskutieren.

Meine Damen und Herren, ich kann es Ihnen nicht ersparen: Auch Parkplätze spielen eine Rolle. Parkplätze sind bei irgendwelchen Wohnungen, die man baut, nicht nur ein Luxusgut, sondern bedeuten, wenn sie vorgehalten werden, dass der öffentliche Raum entsprechend entlastet und dort eben nicht so viel geparkt wird. Auch das kann ein Element in der Diskussion sein.

Ich freue mich schon auf die Diskussion. Was den derzeitigen vorliegenden Gesetzentwurf angeht: Dem können wir zustimmen.

(Beifall SPD und vereinzelt CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/564, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in der Fassung der Drucksache 19/957 angenommen.

Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sind übereingekommen, dass wir über das Gänsemanagement noch vor der Mittagspause beraten.

Ich rufe daher Tagesordnungspunkt 36 auf:

(Lars Harms)

Mündlicher Bericht zum Gänsemanagement Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/745

Ich erteile dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gänsemanagement in SchleswigHolstein sorgt dafür, dass Schäden durch Gänsefraß verringert werden und ein Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft hier im Norden gewährleistet wird. Die Mehrheit der bei uns anzutreffenden Gänsearten sind Zugvögel. Deshalb ist unser Management zur Schadensbegrenzung sowie zum Schutz von seltenen Gänsearten auch überregional verankert, und es wurde im Mai 2016 eine transnational abgestimmte Gänsemanagementplattform gegründet, an der Schleswig-Holstein beteiligt ist.

Derzeit entwickeln wir Managementpläne für die besonders großen Populationen der Grau- und Nonnengans. Sie sollen im Dezember verabschiedet werden und künftig den Rahmen für ein über Ländergrenzen koordiniertes Vorgehen beim Management dieser Arten bilden.

Wir haben zudem ein Handlungskonzept zum Umgang mit gänsebedingten Fraßschäden in der Landwirtschaft angestoßen, denn wir wollen Landwirte, Jäger und Naturschützer bei ihren Anstrengungen zur Vermeidung von Fraßschäden aktiv unterstützen. Angebote des Vertragsnaturschutzes wurden speziell in Bezug auf Varianten des Gänsefraßes 2017 auf etwa 9.100 ha angenommen.

Darüber hinaus prüfen wir derzeit die Möglichkeit, daneben Entschädigungszahlungen für den Gänsefraß einzureichen. Wir wollen im Rahmen der anstehenden Agrarförderperiode eine Kofinanzierung der Europäischen Union für diese Alternative zum Vertragsnaturschutz erreichen und setzen uns derzeit auf verschiedenen Ebenen dafür ein. Falls uns dies nicht gelingt, wäre auch eine Finanzierung aus Landesmitteln zu prüfen. Die verschiedenen Modelle für Entschädigungszahlungen, die wir derzeit entwickeln, sollen demnächst im Gesprächskreis „Wildgänse in der Landwirtschaft“ vorgestellt und diskutiert werden. Dieser Gesprächskreis ist für das MELUND ein wichtiges Beratungsgremium, das

auch vor der Fertigstellung des Handlungskonzeptes erneut einberufen wird, um die Inhalte weiter zu diskutieren.

Untrennbar mit dem Gänsemanagement ist das Gänsemonitoring verbunden, denn nur mit genauen Daten können wir passgenaue Lösungen entwickeln.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Klaus Jensen [CDU])

Seit November 2017 können über das Internet mit dem sogenannte Gänsemelder Wasservögel und die von ihnen verursachten Schäden gemeldet werden. Bis Ende September 2018 gingen darüber Meldungen über mehr als 290.000 Gänse ein mit den Schwerpunkten im Raum Eiderstedt, Pellworm und Fehmarn. Im Jahr 2016 wurde mit der Erfassung von Gänsefraßschäden durch die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in Westerhever begonnen, die nun auch fortgesetzt werden soll.

Meine Damen und Herren, die Konflikte zwischen Gänsen und Landwirtschaft lassen sich nicht kurzfristig lösen und werden jetzt, da die Gänse wieder in großer Zahl zur Rast nach Schleswig-Holstein kommen, wieder stärker sichtbar. Mit den dargestellten Maßnahmen sind wir aber auf einem guten Weg, diesen Konflikt zu entschärfen. Klar ist: Wir müssen diese Maßnahmen auch in Zukunft immer wieder aktuellen Entwicklungen anpassen, allein schon, weil es sich um sehr mobile und anpassungsfähige Tiere handelt.

Ich bin überzeugt, dass es uns weiterhin gelingen wird, gemeinsam mit den Betroffenen tragfähige Lösungen zu erreichen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Oliver Kumbartzky [FDP])

Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Klaus Jensen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei Ihnen, Herr Minister Albrecht, für den mündlichen Bericht zum Gänsemanagement bedanken. Den haben wir lange geschoben, aber jetzt ist er endlich auf der Tagesordnung gelandet. Auch wenn in diesen Tagen ein anderer Managementplan, nämlich der für den Wolf, aus verständli

(Vizepräsidentin Kirsten Eickhoff-Weber)

chen Gründen in der öffentlichen Diskussion ist, kommt dieser Bericht über die Probleme mit Gänsen zu einer passenden Zeit. Wir erleben an der Westküste und auf den Inseln gerade wieder die Scharen an zahlenmäßig explodierenden Populationen vor allem von Nonnengänsen und Graugänsen. Das ist für die einen zweifellos ein beeindruckendes Naturschauspiel, für die anderen - namentlich unsere Landwirte - ein immer wiederkehrendes Trauerspiel mit zum Teil enormen wirtschaftlichen Einbußen.

Die Fraßschäden auf den landwirtschaftlichen Flächen stehen nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung. Wir ringen seit Jahren um einen vernünftigen Umgang mit diesem Problem. Dabei geht es - das muss man feststellen - um einen fairen Ausgleich der Interessen von Naturschutz und der betroffenen Landwirtschaft. Bisher sind Zahlungen an die geschädigten Landwirte - der Minister hat das eben angedeutet - über Vertragsnaturschutzmodelle geflossen, zum Beispiel über das Vertragsmuster „Rastplätze für wandernde Vogelarten“ mit Ausgleichzahlungen von 360 € bis 430 € pro Hektar. Dies ist ein erster Ansatz, gegenüber den Auflagen in der Bewirtschaftung und der Duldung rastender und nahrungssuchender Gänse in einer definierten Gebietskulisse die wirtschaftlichen Schäden zu lindern. Der Ansatz ist aber keine Lösung des Problems und nur bedingt zielgenau.

Dennoch möchte ich an dieser Stelle positiv festhalten, dass wegen des ganz außergewöhnlichen Witterungsverlaufs in diesem Jahr - der Dürre im Sommer und dem sehr wüchsigen Wetter im Herbst - eine zeitlich bis Ende Oktober verlängerte Nutzung des Aufwuchses auf den sogenannten Gänseflächen zugestanden wurde. Das kam bei den Landwirten gut an.

Meine Damen und Herren, ich begrüße ausdrücklich die Aussage im vorgetragenen Bericht, dass als Alternative zum bisherigen Vertragsnaturschutz die Umsetzbarkeit von Entschädigungszahlungen für Gänsefraßschäden ernsthaft untersucht wird. Das ist eine alte und immer wieder vorgebrachte Forderung nicht nur der CDU, sondern vieler betroffener Landwirte. Sie ist wahrlich nicht neu: Schon vor 30 Jahren hat das Land - allerdings auf deutlich niedrigerem Niveau - solche Zahlungen geleistet; das weiß hier kaum einer mehr.

(Werner Kalinka [CDU]: Doch!)

Ich weiß das deshalb so genau, weil ich damals als Mitarbeiter und Berater bei der Landwirtschaftskammer solche Schadenserhebungen selbst durch

geführt habe. Das ist wirklich kein Teufelswerk. Solche Zahlungen für tatsächlich entstandene Schäden auf den Äckern - dann bitte auch auf den Dauergrünlandflächen; das möchte ich betonen - müssten nicht zwingend mehr kosten als das bisherige System, bei dem durchaus Mitnahmeeffekte zu verzeichnen sind.

Noch eines möchte ich anregen: Auch eine Vergrämung sollte im Rahmen der natur- und jagdrechtlichen Bedingungen ermöglicht werden, um das Ausmaß der Schäden einzudämmen.

(Beifall CDU, FDP, AfD und Lars Harms [SSW])

Wir müssen auch mal schießen dürfen. Das geht bei den Graugänsen. Wir wissen, dass das bei den Nonnengänsen aufgrund des unterschiedlichen Schutzstatus nicht geht. Dennoch müssen wir sehen, dass wir dort mit jagdlichen Mitteln zu einer Entschärfung kommen. Das wäre ein Angebot an alle Beteiligten, um dem Problem beizukommen. Eine ausufernde Population von Gänsen, ob es sich um durchziehende oder die stationäre Arten handelt, dient keinem.

Ich ermuntere Minister Albrecht, diesen von ihm skizzierten Weg weiterzuverfolgen. Die nächste Förderperiode der EU steht unmittelbar bevor. Hier muss eine Kofinanzierung das wichtige Ziel sein. Alternativ wäre eine Finanzierung auch aus Landesmitteln zu prüfen, so der Hinweis im Bericht. Auch das wäre kein Novum, siehe die anstehende Kormoran-Verordnung.

Ich darf noch meine Erwartung aussprechen, dass wir Abgeordnete, die wir nicht am Runden Tisch „Wildgänse in der Landwirtschaft“ sitzen, im Umwelt- und Agrarausschuss fortlaufend über neue Entwicklungen informiert werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, FDP und Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Motto der CDU scheint zu sein: Wir müssen auch mal schießen dürfen.

(Hauke Göttsch [CDU]: Wir dürfen!)

(Klaus Jensen)

Das scheint offenbar die Lösung für alle Probleme in Schleswig-Holstein zu sein.

(Werner Kalinka [CDU]: Keine Polemik!)

Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für den sehr sachlichen Bericht, den Sie hier abgegeben haben. Richtig und gut ist, die Zusammenarbeit mit Niedersachsen, den Niederlanden und Dänemark im Monitoring und Management weiter zu intensivieren, und zwar sowohl zum Schutz der bedrohten Gänsearten als auch zur angemessenen Begrenzung der Population häufiger Arten. Das haben wir bereits in unserem Antrag aus dem Jahr 2016 festgestellt. Daran hat sich im Grunde nichts geändert.

Der Bericht - das hat mir besonders gut gefallen hat beide Seiten, sowohl die naturschutzfachliche Seite, die Berücksichtigung finden muss, als auch die Interessen der Landwirte, berücksichtigt. Schön wäre es im Übrigen beim Runden Tisch, wenn sich alle Beteiligten sachlich weiter an Lösungen beteiligen.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Minister, ist der neue Punkt, den Sie vorgetragen haben, die Entschädigung, die man überlegt, auf neuem Wege, auch auf europäischer und Bundesebene, durchzusetzen. Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Das ist ein sehr guter Aspekt, weil das genau die Dinge berücksichtigt, die die Landwirte in den letzten Jahren angesprochen haben, die durch den Vertragsnaturschutz vielleicht nicht genügend Berücksichtigung gefunden haben.

Auf diesem Weg werden wir Sie gern begleiten. Wir freuen uns über regelmäßige Berichte, wie sich die Entwicklung auf europäischer und auf Bundesebene abzeichnet, ob man damit Erfolg haben kann. Ich glaube, wir hätten damit bundesweit eine Vorreiterrolle. Es ist sicherlich ein guter Ansatz. Insofern freuen wir uns auf die nächste Debatte. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Marlies Fritzen das Wort.