Um die Analyse kümmern wir uns ja. Das war im Koalitionsvertrag verabredet und ist hier im letzten Jahr beschlossen worden. Auch was dies anbetrifft, hätten Sie im Plenum einfach zuhören können. Das Ministerium arbeitet an der Umsetzung. Die Auftragsvergabe für die externe Begleitung ist erfolgt. Die Ergebnisse werden im nächsten Jahr vorliegen. Bis dahin muss abgewartet werden. Aber auch in diesem Bereich haben wir schon gehandelt. Wir haben personell bereits aufgestockt.
Das Problem, das wir zurzeit haben, sind nicht die Stellen, sondern eher ihre Besetzung mit geeigneten Bewerbern. Das ist der kritische Punkt, und genau da setzt unser Antrag an. Vor dem Hintergrund des allgemeinen und sich verschärfenden Fachkräftemangels stellen sich dem Justizvollzug besondere Herausforderungen. Mit unserem Antrag ermuntern wir die Regierung, über die bisherigen Anstrengungen hinaus innovative Anwerbestrategien zu entwickeln und auf die sich abzeichnenden Probleme zu reagieren. Ich bin sicher, dass dies bei unserer Regierung auf fruchtbaren Boden fällt.
Nummer 3 Ihres Antrags betrifft die psychosoziale Betreuung von Gefangenen. Diesen Punkt gilt es natürlich immer wieder zu überprüfen, weil sich der Bedarf mit der vorhandenen Kundschaft ändert. Aber auch hier sind bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen worden. Neben der ambulanten Behandlung von psychisch kranken Straftätern, die es in der teilstationären Abteilung in Neumünster gibt, werden besonders problematische Fälle in einer Klinik in Schleswig behandelt, und zwar auch vollstationär. Sozialtherapeutische Abteilungen gibt es bereits in der JVA in Lübeck und auch für die Jugendlichen in Schleswig.
- Ich bin ja ein optimistischer Mensch. - Positiv ist nur die Folge, dass wir uns noch einmal Gedanken über die Personalsituation im Strafvollzug gemacht und einen, und das muss ich hier mit aller Bescheidenheit sagen, wirklich guten Alternativantrag vorgelegt haben.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. Es tut mir leid, der AfD-Antrag muss leider wieder das Schicksal seiner Vorgänger teilen: Wir lehnen ihn ab; nicht weil er von der AfD kommt, sondern weil er einfach schlecht gemacht ist. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den Justizvollzugseinrichtungen Schleswig-Holsteins gibt es rund 700 Stellen im allgemeinen Vollzugs- und Werksaufsichtsdienst und rund 220 Stellen in den Verwaltungsbereichen und den Leitungsebenen. Rund 80 % der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdiensts arbeiten im Wechselschichtdienst. Die Justizvollzugseinrichtungen haben un
terschiedliche Zuständigkeiten und Aufgabenschwerpunkte und unterscheiden sich auch in der Größe. So verfügt die JVA Itzehoe über 32 Haftplätze, während die JVA Lübeck über 507 Plätze verfügt.
Alle Beschäftigten in den Justizvollzugseinrichtungen Schleswig-Holsteins leisten eine zunehmend schwierige Arbeit. Dafür gelten ihnen unser Dank und unsere Anerkennung.
Schleswig-Holstein hat die geringste Gefangenenrate, aber trotzdem ist die Situation vor Ort in den Justizvollzugsanstalten nicht einfacher geworden. Ist die Beamtin oder der Beamte gesund und einsatzfähig, sind Überstunden oft die Regel, da auch urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle anderer Kolleginnen und Kollegen ausgeglichen werden müssen. Die Überstunden führen auf Dauer zu Überlastungen, die leicht in Krankheit münden. Ist man wieder gesund, geht der Kreislauf von vorn los: Überstunden, Überlastung. Das wissen wir.
In den letzten Jahren sind aber auch vielfältige Maßnahmen für die Justizvollzugsbediensteten im Bereich der Gesundheitsförderung weiter ausgebaut worden, und dies widerspricht dem Antrag der AfD. Sie sagen ja, dass da nichts passiert ist. Zu nennen sind beispielsweise Breitensportaktivitäten oder Ergonomic Checks.
Als ich den Antrag der AfD gelesen hatte, fragte ich mich: Wo war die AfD am 17. November 2017? An diesem Tag hatten wir eine Landtagssitzung. An diesem Tag, dem 17. November 2017, in der sechsten Landtagssitzung zum Tagesordnungspunkt 26 hat die jetzige Regierungskoalition hier im Plenum ihren Antrag zur Personalbedarfsanalyse im Justizvollzug eingebracht. Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack hat hier im Plenum diesen Antrag ausführlich begründet. Hierzu habe ich am selben Tag in meiner Rede ausführlich zu den Problemen, Sorgen und Nöten der Beschäftigten im Strafvollzug gesprochen. Anschließend haben wir alle zusammen, auch Sie, diesem Antrag zugestimmt und somit auch dem vorgelegten Ablaufplan, der dort beschrieben war.
So wie ich - und ich meine, wohl alle Kolleginnen und Kollegen, die in der Landtagssitzung dabei waren - die Personalbedarfsanalyse verstanden habe, hat diese Analyse das Ziel, den zukünftigen Perso
nalbedarf, der den Ziel- und Zweckbestimmungen der jeweiligen Anstalt entspricht, zu ermitteln. Wenn Sie sich die Ausschreibungsbeschreibung anschauen, dann steht es dort noch genauer: Ziel der Personalbedarfsanalyse ist es, den spezifischen Personalbedarf in den einzelnen Anstalten zu ermitteln, der erforderlich ist, um gegenwärtige und künftige Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen. Achten Sie bitte auf den letzten Satzteil. Ich wiederhole ihn noch einmal für die AfD-Fraktion: Um gegenwärtige und künftige Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen.
Sehen Sie, es ist alles bereits in Arbeit. Daher frage ich mich: Was soll dieser Antrag? Ist er Effekthascherei? Oder haben Sie einfach vergessen, was Sie in der Sitzung am 17. November mitbeschlossen haben?
Deshalb sage ich für meine Fraktion: Wir warten auf die Ergebnisse der Personalbedarfsanalyse, und wenn diese vorliegt, werden wir genau prüfen, was das dann für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten Schleswig-Holsteins bedeutet. In der damaligen Rede der Justizministerin wurde angekündigt, dass bis Ende 2018 erste Ergebnisse für den Allgemeinen Vollzugsdienst und für den Werkdienst vorliegen werden. Ich hoffe, dass diese Zusage eingehalten wird. Wir sind gespannt und warten darauf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfDFraktion ist in der Tat ganz, ganz kalter Kaffee. Es reicht halt nicht aus, mal kurz eine Stippvisite in der JVA Lübeck zu machen, mit dem Petitionsausschuss zum Beispiel, um dann unbeschwert von Detailkenntnissen ein paar wohlfeile Sätze herauszuhauen.
Die geforderte Anhebung auf A 8 - es wurde schon gesagt - gilt seit 2017. Weitere Verbesserungen der Besoldungsstruktur sind Gegenstand der laufenden Haushaltsverhandlungen. Die Personalbedarfsana
Ein solches Vorhaben macht man angesichts der hochkomplexen Struktur der Gefängnislandschaft in Schleswig-Holstein nicht mal so nebenbei oder auf die Schnelle. Es handelt sich um ein wirklich ambitioniertes Projekt, das einige Zeit in Anspruch nimmt. Das ist auch gut so; denn wir wollen valide Ergebnisse haben, nicht irgendwelche Schnellschüsse.
Dass die Betreuung psychisch kranker Strafgefangener eine große Baustelle ist und dass wir auf Dauer eine stationäre Einrichtung für diese wachsende Klientel innerhalb einer JVA brauchen, ist lange bekannt. Wir arbeiten daran. Zurzeit werden in mehreren Anstalten zumindest weitere sozialtherapeutische Abteilungen aufgebaut.
Die Verbesserung der sportlichen Angebote in den Justizvollzugsanstalten ist von Jamaika längst angegangen worden. 500.000 € werden wir im kommenden Jahr über IMPULS den Vollzugsanstalten für neue Sportgeräte, aber auch für mentale Trainingsgeräte wie die sogenannten MemoreBoxen zur Verfügung stellen.
Der Alternativantrag dagegen greift ein wirklich drängendes Problem auf: Wie schaffen wir es, genügend Menschen dazu zu bringen, sich für den anspruchsvollen, manchmal gefährlichen, wenig angesehenen, aber gesellschaftlich so enorm wichtigen Job in den Strafvollzugsanstalten zu entscheiden? Dazu habe ich in meiner Rede vor knapp zehn Monaten schon einiges Grundsätzliches gesagt.
Meine Damen und Herren, die Anforderungen an die im Justizvollzug Beschäftigten sind ebenso widersprüchlich wie komplex. Einerseits ist das Personal einer JVA dienstlich beauftragt, den Inhaftierten ein staatlich dosiertes Übel in Form von Freiheitsstrafe angedeihen zu lassen. Sie müssen also gesetzlich legitimierte Freiheitsberaubung praktizieren. Gleichzeitig sollen alle Bediensteten den Behandlungsvollzug und das Ziel der Resozialisierung umsetzen, also eine Rolle einnehmen, bei der Zuwendung, Freundlichkeit, Aufmerksamkeit gefragt sind, um die bei den einzelnen Gefangenen vorhandenen Ressourcen für ein straffreies Leben zu erkennen, abzurufen und zu fördern. Schon dieser Spagat ist alles andere als einfach.
sind, meist kompliziert und oft gewalterfahren sind. Es gibt hochproblematische Subkulturen und Hierarchien unter den Inhaftierten. Der Anteil psychisch auffälliger, ja kranker Gefangener ist hoch und wächst. Alle Bediensteten einer JVA brauchen daher auf der einen Seite ein hohes Maß an Toleranz und gleichzeitig Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen.
Ein Drittes kommt hinzu: Die JVA ist ein hinter hohen Mauern versteckter, gesellschaftlich geradezu verdrängter Ort. Wenn es überhaupt Nachrichten aus Gefängnissen gibt, sind es in aller Regel schlechte: über Ausbrüche, Drogenmissbrauch, Gewalt, Suizide. Gleichzeitig ist der „Knast“ Objekt von Fehlvorstellungen der Gesellschaft. Das Stigma eines gesellschaftlich geächteten Ortes färbt ab auf die Menschen, die beruflich in diesem Feld unterwegs sind.
Wenn wir für dieses Berufsfeld auf dem zunehmend leer gefegten Arbeitsmarkt ausreichend viele Interessenten finden wollen, müssen wir dort zuallererst Arbeits- und Sozialbedingungen bieten, unter denen die Beschäftigten die ihnen aufgebürdeten Anforderungen erfüllen können, ohne selbst Schaden zu nehmen. Daran arbeiten wir ständig.
Wir brauchen vor allem Menschen mit Lebenserfahrung, die auch persönlich so gefestigt sind, dass sie sich in diesem denkbar problembehafteten Berufsfeld behaupten können. Sie müssen nicht nur hervorragend ausgebildet werden, sondern wir brauchen auch Menschen, die neugierig auf den Job sind, sozial kompetent und mitfühlend, dazu auch körperlich fit. Solche Menschen wachsen nicht auf Bäumen. Um sie zu gewinnen, müssen wir unbedingt die Öffentlichkeit über die anspruchsvolle Arbeit in einer modernen Strafvollzugsanstalt mehr informieren und sensibilisieren.
Meine Damen und Herren, wir brauchen eine Imagekampagne für den modernen Strafvollzug und für die in diesem Berufsfeld tätigen Menschen. Wir müssen viel mehr als bisher damit werben, dass eine Justizvollzugsanstalt ein Ort ist, in der eine anspruchsvolle, befriedigende, gesellschaftlich äußerst notwendige und wertvolle Arbeit geleistet wird. Wir wollen dort keine Schließer, sondern engagierte soziale Entwicklungshelfer.
Zum Schluss noch eine Klarstellung: Wir haben zurzeit 903 Vollzugsbedienstete im Land; fünf Stellen kommen im nächsten Jahr hinzu. Die Gefangenenzahl liegt bei circa 1.120. Das entspricht einem Betreuungsschlüssel von 1,24.
Ja. Letzter Satz! - Damit stehen wir im Bundesvergleich äußerst gut da. Unter diesen Umständen sehe ich wenig Veranlassung, wegen angeblichen Personalmangels essenzielle Verbesserungen, die durch unser Landesstrafvollzugsgesetz erreicht worden sind, zurückzunehmen. Über Details will ich aber gern reden.