Protocol of the Session on September 28, 2018

Wir wollen Schleswig-Holstein noch familienfreundlicher machen, zu einem Land machen, in dem Eltern Familie und Beruf leichter miteinander vereinbaren können und Kindern bereits im frühkindlichen Bereich ausgezeichnete Bildungs- und Teilhabechancen zuteilwerden. Wir haben deswegen im Koalitionsvertrag sehr deutlich festgehalten, dass Familienbildungsstätten, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser und Frühen Hilfen eine ganz besondere Bedeutung zukommt, um niedrigschwellige Angebote für Familien in ganz unterschiedlichen Lebensphasen und in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen zu stärken.

Die Unterstützungsbedarfe, die Familien dafür benötigen, sind sehr unterschiedlich. Die 31 Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein leisten einen wichtigen Beitrag gerade zur Unterstützung der Familien, insbesondere zur Unterstützung von Alleinerziehenden. Schwerpunkt der Arbeit sind familienunterstützende Angebote. Diese sind zumeist präventiv ausgerichtet und sollen es den Familien und den Erziehenden möglich machen, durch konkrete individuelle Beratungs- und Bildungsangebote ihre Erziehungskompetenz zu stärken, und dabei Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Familienbildung richtet sich an Familien und Familienmitglieder in unterschiedlichen Lebensphasen, unterschiedlichster Lebensformen und unterschiedlicher Lebenssituationen. Neben eher traditionellen Bildungs- und Beratungsangeboten, die zum Beispiel mit Ernährungs- und Hauswirtschaftskursen auf ein Leben mit Kindern und Partnerschaft vorbereiten können, gibt es Angebote, die sich mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Situation

(Jette Waldinger-Thiering)

von alleinerziehenden Eltern, dem Bildungs- und dem Erziehungsplan befassen. Ebenso nachgefragt werden aber auch Kursangebote zu den Themen Beratung rund um Beziehung, Erziehung, Gesundheit sowie zur Stärkung der Sprach- und Alltagskompetenz. Familienbildungsstätten leisten wertvolle Arbeit für die Familien in unserem Land. Dafür gilt allen Beteiligten unser Dank.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Volker Schnurrbusch [AfD])

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten tagtäglich dafür, dass es den Familien in unserem Land gut geht. Die Finanzierung und Unterstützung dieser Arbeit fällt nach dem Sozialgesetzbuch VIII als pflichtige Aufgabe - meine sehr geehrten Damen und Herren, als pflichtige Aufgabe! - in die Zuständigkeit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Aber - das will ich hier ausdrücklich betonen - das Land unterstützt diese Arbeit mit nicht unerheblichen Mitteln. Für das Haushaltsjahr 2018 liegt der Haushaltsansatz bei rund 553.000 €, und es ist vorgesehen, diesen Ansatz auch für die nächsten Jahre zu sichern. Die Landesmittel werden sowohl zur Grundsicherung insbesondere der kleinen Familienbildungsstätten als auch zur Förderung spezifischer Einzelangebote für bestimmte Gruppen eingesetzt. Damit unterstützen wir den Erhalt und die Weiterentwicklung eines fleckendeckenden Netzes an Familienbildungsstätten. Ergänzend gibt es die Investitionsförderung des Landes in Höhe von 60.000 €, die einzelne Familienbildungsstätten auf gesonderten Antrag hin erhalten können.

Meine Damen und Herren, besonderes Augenmerk möchte ich auf das Landesprogramm „Schutzengel vor Ort“ lenken. Mit ihm und den Familienzentren fördert das Land weitere sozialräumliche und niedrigschwellige Projekte zur Unterstützung der Familien. Allein über das Landesprogramm „Schutzengel vor Ort“ fördert die Landesregierung niedrigschwellige Angebote Früher Hilfen mit rund 1 Million €. Hiervon können auch Familienbildungsstätten mit entsprechendem Engagement über die vom Land geförderten Aktivitäten der Kreise und kreisfreien Städte zumindest indirekt profitieren. Zahlreiche Familienbildungsstätten finanzieren über das Programm „Schutzengel vor Ort“ beispielsweise Elterntreffs, Hebammenberatung, Krabbelgruppen oder Stillcafés.

Ich denke, die Stärkung und die Ausweitung dieser Unterstützungsangebote im Sozialausschuss noch einmal miteinander zu diskutieren, ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen einer sich wan

delnden Gesellschaft, bei der Menschen entsprechende Unterstützung brauchen. - Ich bedanke mich sehr herzlich für das Zuhören und wünsche allen eine angenehme Sitzungspause.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Herr Minister hat dieses Mal auch seine Redezeit nicht überschritten, sondern unterschritten. - Das war ein Lob.

Es ist beantragt worden, den Antrag in der Drucksache 19/968 (neu) dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig der Fall.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/969 (neu)

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Für die antragsstellenden Fraktionen spricht die Abgeordnete Birgit Herdejürgen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 22. März 2017 haben wir Änderungen des Abgeordnetengesetzes beschlossen, die mehr Transparenz in Bezug auf Nebeneinkünfte von Abgeordneten hergestellt haben. Mit den jetzt vorliegenden Verhaltensregeln haben wir eine gut handhabbare Grundlage für die Anzeige und Offenlegung dieser Daten entwickelt.

Um das ganz klar zu sagen: Es handelt sich hier um eine Selbstverpflichtung des Parlaments. Das sind Regeln, die wir uns selbst geben. In der Ausgestaltung sind wir frei. Nach § 47 des Abgeordnetengesetzes gibt sich der Landtag Verhaltensregeln.

Sicherlich haben wir uns an dem orientiert, was auf Ebene anderer Parlamente bereits existiert, aber konkrete Vorgaben gibt es nicht. Deshalb ist unsere Vorlage - sowohl das Gesetz als auch jetzt die Verhaltensregeln - keine Eins-zu-eins-Übersetzung der

(Minister Dr. Heiner Garg)

Regelungen des Bundestags, sondern das Ergebnis des Abwägungsprozesses der demokratischen Fraktionen dieses Hauses.

An dieser Stelle möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen von CDU, FDP, Grünen und bei den Abgeordneten des SSW ganz herzlich bedanken. Ich denke, wir haben gut zusammengearbeitet und sind zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Wir sind aus unterschiedlichen Richtungen zusammengekommen und waren alle bemüht, einen gemeinsamen Weg zu finden. Es ist gut, dass das gelungen ist.

Die Unabhängigkeit des Mandats hat zwei Seiten. Zum einen gibt es natürlich die Unabhängigkeit im Mandat. Hier gehen wir mit den erweiterten Veröffentlichungspflichten einen weiteren Schritt über die jetzt schon bestehenden Verhaltensregeln hinaus. Es soll öffentlich nachvollziehbar sein, was ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete nebenbei verdient. Das ist ein berechtigtes Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

Zu berücksichtigen sind allerdings auch Interessen Dritter, Interessen von Partnern oder Klienten beispielsweise, die von einer Offenlegung betroffen sein können. Ich denke, dass wir mit unseren Regeln einen vernünftigen Ausgleich zum Teil widerstreitender Zielvorgaben geschaffen haben.

Eine entsprechende Offenlegung dient aber auch dem Schutz der Abgeordneten vor unberechtigten Verdächtigungen. Die gibt es immer wieder einmal, in unterschiedlicher Vehemenz. Ich habe, zugegeben, nicht die Hoffnung, dass sich diejenigen, die sich derzeit in den sozialen Medien oder auf Veranstaltungen über das empören, was sich die „fiesen Abgeordneten“ angeblich in die Taschen stecken, durch Fakten davon abhalten lassen, es weiterhin zu tun. Transparenz ist gut, man muss damit allerdings auch umgehen.

Es gilt aber auch, die Unabhängigkeit vom Mandat zu gewährleisten. Eine Berufstätigkeit neben dem Mandat, eine Selbstständigkeit kann diese Unabhängigkeit vom Mandat gewährleisten. Wählerinnen und Wähler müssen aber erkennen können, ob es Abhängigkeiten gibt, die für das freie Mandat schädlich sind und möglicherweise das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in freie und unabhängige Entscheidungen beeinträchtigen.

Interessenkonflikte entstehen nicht per se aus einer Nebentätigkeit. Wir sollten derartige Unterstellungen dringend unterlassen. Nicht die Nebentätigkeit ist das Übel, sondern ein möglicherweise daraus entstehender Interessenkonflikt.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen, dass Abgeordnete nicht nur materiellen Interessenkonflikten unterliegen können. Das können wir in keinem Gesetz regeln. Es ist unser tägliches Geschäft, diese Konflikte auszuhalten, den Rücken gerade zu machen und mit Drucksituationen umzugehen, die aus meiner Sicht sehr viel größer sein können als der angeblich so große finanzielle Anreiz.

Trotzdem sind wir in der Lage, im Sinne unseres Eides unsere Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und diesem Land zu dienen. Transparenz ist wichtig, aber nicht Selbstzweck. Wir brauchen Abgeordnete, die eigenverantwortlich entscheiden und dies frei von inneren und äußeren Konflikten tun, und das hat in erster Linie etwas mit Haltung zu tun. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Für die AfD-Fraktion hat deren Vorsitzender, der Abgeordnete Jörg Nobis, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag stimmen gleich alle Abgeordneten über grundlegende Verhaltensregeln ab. Das Hohe Haus gibt sich damit selbst die Regeln vor, die es zu befolgen gilt. So weit, so gut, das ist ein völlig normaler parlamentarischer Vorgang. Und um es gleich vorweg zu sagen: Auch die AfD-Fraktion stimmt mit den Vorgaben der Verhaltensregeln wie beispielsweise der Anzeigepflicht von Nebeneinkünften oder Spenden vollumfänglich überein. Diese Regeln sind gut und richtig.

Ich möchte heute gern der Öffentlichkeit berichten, warum die AfD nicht - wie alle anderen Fraktionen - als Antragsteller genannt wird. Wie eben bereits ausgeführt, liegt das nicht daran, dass wir den vorgeschlagenen Regeln nicht vollumfänglich zustimmen. Nein, dieser Umstand ist einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass die demokratische Fraktion der SPD und die demokratische Fraktion der

(Birgit Herdejürgen)

Grünen es leider nicht aushalten, ihre Unterschriften unter einen Antrag zu setzen, wenn diesen Antrag auch die AfD unterschriebe.

(Zurufe)

Das ist der einzige Grund.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Ich weiß das, Herr Dr. Stegner. Ich merke das ja immer im Ältestenrat. Ich weiß das.

Meine Damen und Herren, es zeichnet sich also glasklar ab: Das sind demokratische Unwuchten im parlamentarischen Umgang in diesem Hohen Haus. Die Umschreibung als „albern“ kommt unweigerlich in den Sinn, und sie wäre passend, wenn der Grad der demokratischen Deformation nicht so besorgniserregend wäre.

(Marlies Fritzen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Genau deshalb!)

Das richtet sich ganz ausdrücklich nicht nur gegen diejenigen, die vermeintliche demokratische Monstranzen vor sich hertragen, es aber nicht schaffen, einen konsensualen, völlig unpolitischen Antrag zusammen mit der AfD zu zeichnen, also gegen RotGrün.

(Thomas Hölck [SPD]: Mit Undemokraten niemals!)

Es richtet sich auch gegen diejenigen von CDU und FDP, die solche Spiele verbohrter Ideologen mitspielen. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren von der Blockpartei der Selbstgerechten, und ich sage es mit Nachdruck: Die Bürger im Land sind es leid, pauschal mit ausgegrenzt zu werden, nur weil ihre demokratische Wahlentscheidung im Mai 2017 dem alteingesessenen Politestablishment nicht passt.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, die AfD wird in wenigen Wochen in allen deutschen Landtagen vertreten sein, im Bundestag, im Europäischen Parlament und in vielen Kommunalvertretungen. Sie können diese Realität weiter leugnen oder sie endlich anerkennen. Aber stecken Sie ruhig wieder Ihre Köpfe in den Treibsand Ihres Demokratieverständnisses. Wir sind gekommen, um zu bleiben.

(Beifall AfD)