Protocol of the Session on September 26, 2018

(Heiterkeit)

Dann will ich nur noch sagen: Wir hätten den ersten zwei Punkten, die angesprochen worden sind, durchweg zustimmen können, weil sie notwendig und vernünftig sind, dem anderen Aspekt aber nicht. Deshalb werden wir hier nicht zustimmen können. - Jo tak.

(Beifall SSW)

Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Lasse Petersdotter das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte noch einmal ganz kurz etwas zu der Tierschutzdebatte sagen, weil ich die Unterstellung der Kollegin Metzner, dass die Grünen hier einer Schwächung des Tierschutzes im Fischereibereich zugestimmt hätten, etwas dreist finde. Wir haben die Veränderung, dass wir nach den Worten „von Vornherein“ noch ein „nur“ hinzufügen. Wie gesagt: Beides setzt einen Vorsatz voraus, der ehrlicherweise in der Praxis unglaublich schwer nachzuweisen ist. Es war Teil des Gesprächs des Runden Tisches, dass gesagt wurde: So wirklich Leute erwischen, tun wir damit eigentlich nicht. Dieser Vorsatz ist eben in der Fischerei kaum darstellbar, sobald jemand ein Alibi hat, einen Eimer dabei hat oder Ähnliches. Dass man deswegen jetzt dem Gesetz in Gänze nicht zustimmen kann, finde ich etwas merkwürdig.

Es findet in der Sache keine Schwächung des Tierschutzes statt. Die Unterscheidung mit dem „nur“ nach dem „von Vornherein“ ist eigentlich nur eine semantische Änderung, die eine Klarheit für die Anwendung des Gesetzes bedeuten soll. Es gab eben durchaus die Sorge, dass man sich nicht wirklich sicher war, wie man mit dem Zurücksetzen übermaßiger Fische umzugehen hätte. An dem Tatbestand oder an der Ordnungswidrigkeit ändert sich in der Sache aber quasi nichts.

Das zu betonen, ist mir wichtig, weil die Debatte, die wir auch im Landtag geführt haben, natürlich dazu geführt hat, dass man unterschiedlich darauf blicken kann. Das Wort „nur“ verändert den Tierschutzaspekt nicht in der Substanz. Es geht hier um eine semantische, nicht um eine inhaltliche Änderung. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 19/677, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf, Drucksache 19/677, mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Abgeordneten des SSW bei Enthaltung der SPD in der Fassung der Drucksache 19/945 angenommen.

Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, begrüßen Sie bitte mit mir zusammen auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags die Parlamentarische Vereinigung Niedersachsen e. V. - Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vollzug der Abschiebungshaft in SchleswigHolstein

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/939

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne somit die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Minister für In

(Flemming Meyer)

neres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns mit dem Thema Umgang mit Flüchtlingen in diesem Haus bereits häufiger auseinandergesetzt. Acht Debatten gab es in dieser Legislaturperiode bereits dazu. Der überwiegende Teil davon beschäftigte sich mit der Gestaltung der Bedingungen für diejenigen, die hierbleiben. Heute sprechen wir über diejenigen, die gehen müssen, und sind uns einig: Abschiebungshaft ist keine Strafhaft.

(Beifall Barbara Ostmeier [CDU])

Es geht um Menschen, die nach einem sorgfältigen rechtsstaatlichen Verfahren ausreisepflichtig sind, bei denen es allerdings Grund zur Annahme gibt, dass sie sich einer Abschiebung entziehen wollen oder werden. Wir bevorzugen und unterstützen nach wie vor die freiwillige Rückkehr.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

Die Abschiebung kann immer nur dann die Lösung sein, wenn die Bemühungen zur freiwilligen Ausreise scheitern. Die Abschiebungshaft ist für mich grundsätzlich Ultima Ratio und steht unter engen gesetzlichen Voraussetzungen. Mit der Errichtung der Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt schaffen wir die Möglichkeit zur Durchsetzung vollziehbarer Ausreiseverpflichtungen, wenn sich Betroffene dieser Pflicht entziehen.

(Beifall Tobias Koch [CDU] und Barbara Ostmeier [CDU])

Ich möchte eines ganz deutlich sagen: Die Erfüllung einer Ausreisepflicht kann nicht in das Belieben derer gestellt werden, die ausreisen müssen. Wenn rechtswidriges Verhalten ohne Konsequenz bleibt, macht sich unser Rechtsstaat unglaubwürdig.

(Beifall Heiner Rickers [CDU])

In der geplanten Einrichtung entsteht Platz für 60 Abschiebungshaftgefangene, davon sind jeweils 20 Plätze für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen, die unsere Einrichtung mit nutzen werden. Voraussetzungen und Dauer der Abschiebungshaft regelt das Bundesrecht. Den konkreten Vollzug müssen wir hier im Land regeln, wie zum Beispiel den Einschluss während der Nachtzeiten und den Entzug gefährlicher Gegen

stände. Dem trägt das vorliegende Gesetz Rechnung.

Meine Damen und Herren, wir gewährleisten damit, dass der Vollzug der Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein effektiv und rechtssicher erfolgen kann. Bestimmte Regelungen in dem Gesetzentwurf dienen dazu, Sicherheit und Ordnung in der Einrichtung aufrechtzuerhalten. Ich meine das Bargeldverbot oder das Verbot, dort die Handykamera zu nutzen. Auch wenn das von manchen kritisch gesehen wird, sind diese Bestimmungen notwendig. Das bestätigt auch die Erfahrung in anderen Bundesländern.

Die humanitären Aspekte haben wir gesichert, unter anderem eine weitgehende Bewegungsfreiheit in der Einrichtung, umfangreiche Besuchsregelungen und Angebote zur Freizeitgestaltung. Einzelheiten zur Aufnahme und Unterbringung sowie zum Beirat werden wir untergesetzlich regeln. Der Gesetzentwurf beinhaltet hierzu eine Verordnungsermächtigung, von der wir Gebrauch machen werden. Die zuständige Fachabteilung in meinem Haus arbeitet bereits an dem konkreten Entwurf einer entsprechenden Verordnung.

Meine Damen und Herren, mit diesem Vorhaben stellen wir uns der Problematik, dass bundesweit Haftplätze fehlen, dass Personen zwecks Abschiebung momentan quer durch das Bundesgebiet gefahren werden müssen, und mit den Plätzen sind wir nicht mehr darauf angewiesen, auf andere Länder zurückzugreifen. Zugleich gestalten wir mit diesem Gesetzentwurf die Standards der Unterbringung nach unseren Maßstäben - im Rahmen der bundesweiten Vorgaben. Unterbringung und Vollzug müssen so sicher wie nötig, aber insbesondere so human wie möglich sein.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mit diesem Gesetz übernehmen wir dafür die Verantwortung. - Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Barbara Ostmeier das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Der vorliegen

(Vizepräsidentin Annabell Krämer)

de Gesetzentwurf schafft klare Regeln und formuliert die Standards, die wir in Schleswig-Holstein an den Vollzug stellen wollen. Es ist ein Gesetzentwurf, der die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, Handlungsspielräume nutzt und für die Sicherheit aller Beteiligten sorgt, insbesondere auch für sichere Arbeitsbedingungen. Er ist eine gute Grundlage für die nunmehr anstehenden Beratungen im Ausschuss. Er widerlegt auch das, was leider im Vorfeld von Gegnern der Abschiebung behauptet wird. Es ist gut und dringend angezeigt, dass sich diese Landesregierung dieser Verantwortung stellt und handelt. - Vielen Dank, an Sie, Herr Innenminister Grote, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die diesen Gesetzentwurf erarbeitet haben.

(Beifall CDU und vereinzelt FDP)

Liege Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich deutlich sagen: Kritik und Anregungen nehmen wir sehr ernst, und darüber müssen und wollen wir auch weiterhin reden. Aber es ist falsch zu behaupten, der Gesetzentwurf unterstelle den Vollzug der Abschiebungshaft dem Rechtsrahmen des Strafvollzugs, wie es im Vorfeld öffentlich behauptet wurde. Und es ist falsch und ich möchte fast sagen unredlich, in diesem Zusammenhang von einem „Abschiebeknast“ zu sprechen.

(Tobias Koch [CDU]: Genau!)

Bis 2014 wurden vollziehbar ausreisepflichtige Menschen in der Justizanstalt in Rendsburg unter der Obhut des Justizministeriums inhaftiert. Das war europarechtlich und verfassungsrechtlich mehr als bedenklich. Seitdem verschieben Sie die Verantwortung in andere Bundesländer. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir ein eigenes Regelwerk, verantwortlich ist jetzt das Innenministerium. Das ist die Grundvoraussetzung für eine klare Abgrenzung zum Strafvollzug.

Und es ist falsch zu behaupten, die Jamaika-Regierung opfere mit diesem Gesetzesvorhaben wesentliche Elemente der humanitären Flüchtlingspolitik dieses Landes. Der Innenminister hat bereits darauf hingewiesen. Ich erinnere nur an den Spurwechsel für integrierte Menschen und humanitäre Aufnahmeprogramme des Landes.

Mit dem heute vorliegenden Abschiebungshaftvollzugsgesetz nutzen wir den Raum, den uns das Bundesrecht bietet, um die Abschiebungshaft mit unseren humanitären Grundüberzeugungen in Einklang zu bringen. Es gibt uns die Möglichkeit, die gute und humanitäre Flüchtlingspolitik, die Schleswig

Holstein auszeichnet, auch in diesem Bereich anzuwenden.

Es ist weiterhin falsch, wenn in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt werden soll, es werde zukünftig jeder abgelehnte Asylbewerber in Abschiebungshaft genommen. Es ist und bleibt politischer Konsens, dass die freiwillige Ausreise in allen Fällen Vorrang hat. Abschiebungshaft ist Ultima Ratio, der Innenminister hat es gerade wieder gesagt. Alle gegenteiligen Behauptungen sind schlicht an den Haaren herbeigezogen.

(Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber es gibt Menschen, die kein Bleiberecht haben, ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht freiwillig nachkommen und sich dieser Pflicht entziehen wollen. Das sind nur wenige, aber für diese Fälle stellt die Abschiebungshaft das letzte gesetzlich vorgesehene Instrument zur Sicherung der Ausreise dar. Und wir sind auch auf dieses angewiesen.

Die Behauptung, die Unterbringung Minderjähriger sei mit Bundes- und Europarecht nicht vereinbar, ist ebenfalls schlicht falsch. Die Unterbringung von ihnen hat allerdings absoluten Ausnahmecharakter. Sowohl die Aufnahme als Ausnahme als auch die Beachtung des Kindeswohls haben explizit Eingang in den Gesetzestext gefunden.

(Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

Ich kann beim besten Willen weder dem Gesetzestext noch dem Koalitionsvertrag noch allen politischen Äußerungen dieser Landesregierung entnehmen, dass von dieser Möglichkeit zukünftig reger Gebrauch gemacht werden soll.